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und Ausdauer sowas zu lesen) kurz zusammenfassen ob Punkte dazugekommen sind, die nicht bereits bekannt waren?
Mit der Ausdauer kann ich zumindest etwas dienen. Ich habe mich da gerstern mal durchgearbeitet und das auch ganz kurz mit einem Anwalt besprochen, mehr im Detail vermutlich erst in der nächsten Woche. Denke auch die Crypto Asset Conference in Frankfurt am Anfang der nächsten Woche wird da sicherlich in einem der Panels was dazu machen.
Was mir sofort als neu ins Auge gesprungen ist ist der Passus:
Unter Sicherung ist sowohl die als Dienstleistung erbrachte digitale Speicherung der privaten kryptografischen Schlüssel Dritter, als auch die Aufbewahrung physischer Datenträger (z. B. ein USB-Stick oder ein Blatt Papier), auf denen solche Schlüssel gespeichert sind, zu verstehen.
Dies erweitert in meinen Augen den Kreis der Leute, die Kryptoverwahrgeschäfft betreiben noch einmal ein bisschen um Leute, die das vielleicht nicht auf dem Schirm hatten. Auch noch zu klären ist natürlich ob sie Kenntnis haben mussten was auf dem Blatt oder dem USB Stick ist, ob sie das aus Sorgfaltspflicht hätten prüfen müssen oder wenn sie es nicht wussten doch keine Kryptoverwahrer sind.
Nicht erfasst ist auch die bloße Herstellung oder der Vertrieb von Hard- oder Software zur Sicherung der Kryptowerte oder der privaten kryptografischen Schlüssel, die von den Nutzern eigenverantwortlich betrieben wird, soweit die Anbieter keinen bestimmungsgemäßen Zugriff auf die damit vom Nutzer verwahrten Kryptowerte oder privaten kryptografischen Schlüssel haben.
Klärt eindeutig, dass beispielsweise Ledger und Trezor von dieser Richtlinie nicht betroffen sind, was absolut sinnvoll ist ein Safebauer ist ja auch kein Geldverwahrer. Was aber interessant werden könnte ist inwieweit Hersteller von Loaded Coins (oder anderen Loaded Objects) betroffen sind, da die ja theoretisch die privaten Schlüssel haben. Wenn sie die Objekte gegen Fiat verkaufen wird eventuell Kryptoverwahrgeschäft nicht mal ausreichen.
Die bloße Zurverfügungstellung von Speicherplatz, z. B. durch Webhosting- oder Cloudspeicher-Anbieter, ist nicht tatbestandsmäßig, solange diese ihre Dienste nicht ausdrücklich für die Speicherung der privaten kryptografischen Schlüssel anbieten.
Macht klar, dass beispielsweise Google Drive oder Backup-Anbieter auch wenn sie Schlüssel mit speichern nicht betroffen sind, ich denke das ist eine sinnvolle und wichtige Unterscheidung.
Entscheidend ist daher stets die durch die Obhut über den privaten kryptografischen Schlüssel gegebene Zugriffsmöglichkeit auf die öffentlichen Adressen, unter denen die Kryptowerte dezentral gespeichert werden.
Das verwirrt mich ehrlich gesagt nur. Da es ja die Konstellation geben kann, dass ich jemanden einen Key verwahren lasse, er also eigentlich Kryptoverwahrer ist, aber da es sich um ein Multi-Sig Wallet handelt er mit diesem Key noch keinen Zugriff auf die Kryptowerte hat. Denke aber persönlich hier würde trotzdem Verwahrung vorliegen.
Ansonsten grenzt das Papier wie erwartet noch viel von anderen Tätigkeiten (z.B. Depotbetreiber) ab, das wird dann aber jeder im Detail prüfen müssen, wenn er den vorhat das gewerblich zu machen und eventuell mehr als nur Crypto anbieten will. (Römisch Zwei)
Ansonsten ist für den ein oder anderen (z.B. Bitpanda) noch interessant, dass anders als bei Finanzdienstleistungen es nicht reicht in einem anderen europäischen Land zertifiziert zu sein:
Die für Institute aus dem Europäischen Wirtschaftraum bei anderen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen bestehende Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Tätigkeit auf der Grundlage eines Notifizierungsverfahrens („Europäischer Pass“) gibt es beim Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) nicht.
Was vermutlich bedeutet, dass viele Anbieter wieder erst einmal Deutschland ausschließen werden.
So das ist erst mal das was ich aus dem Merkblatt alles gelernt habe, wenn ich noch auf mehr stosse lasse ich es euch wissen.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung und wenn ihr euer gewerbliche Rechtsberatung auf anonyme Foreneinträge von Menschen aus dem Internet aufbaut solltet ihr über euer Leben nachdenken.