Sorry, meinte 5 bis 6 stellige Beträge... ab 20.000€ bis unlimited
In solchen Bereichen MUSS die Bank prüfen.
Nein. Banken müssen nichts prüfen, Sie müssen lediglich Verdachtsfälle melden.
Ab 10.000€ greift Geldwäschegesetz.
Nein. Das Geldwäschegesetz gilt selbstverständlich bereits ab 1 Eurocent.
Allerdings greifen bestimmte Regelungen des Geldverkehrs ab bestimmten Grenzen, so hat sich z.B. der Bargeldschwellenwert 2020 auf 2.000 EUR reduziert (ebenso beim Edelmetallhandel), während der Schwellenwert ansonsten bei 10.000 EUR bleibt.
Das heist nun nicht, das es nicht erlaubt wäre, sondern das es geprüft wird auf Plausibilität.
Das kann die Bank machen, muss sie aber nicht.
Meine Hausbank ruft mich an, wenn etwas "komisch" aussieht, und wenn ich ihr plausibel erklären kann, dass mein Porno-Abo nunmal 20.000 EUR im Monat kostet, dann wird sie auf eine Meldung verzichten
Eine Direktbank wird vermutlich seltener zum sprichwörtlichen Hörer greifen, sondern einfach pauschal melden.
Know Your Customer bedeutet nunmal, das die wissen sollten, was du machst.
Nein. KYC bedeutet, dass die wissen sollten, wer du bist.
Was du machst, geht die Bank i.d.R. nichts an.
Einzige (mehr oder weniger) Ausnahme: Politically Exposed Persons (PeP).
Bist du Hartz4 Empfänger und plötzlich kommen 1000 Euro regelmässig an Monatsumsätze dazu wird eine Meldung ans FA erfolgen.
Nein. Das wäre auch nicht zulässig.
Die Banken dürfen selbsttätig ans FA nichts melden außer den gängigen Angaben zu Kapitalerträgen, die sie auch direkt abführen (und dann gibt es noch die Auslandsüberweisungen, die werden aber nicht ans FA gemeldet, sondern an die Bundesbank, AFAIR).
Abgesehen davon kann eine Bank zwar wissen, dass man Hartz IV Empfänger ist, aber an sich geht sie das auch nichts an.
Nur Verdachtsfälle sind zu melden. Besteht kein Verdacht, sind Banken dem Kunden zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Leider ist in der Praxis der letzten Jahre wohl zu beobachten, dass Banken es sich einfach machen, indem sie immer einen "Verdacht" behaupten, und daher eher zu oft melden (vermutlich, weil das billiger ist als erst beim Kunden nachzufragen).
Hochgerechnet kann man nämlich erkennen, das es über die 10.000 im Jahr gehen wird.
Das ist zumindest grenzwertig.
Die Bank muss einen Verdachtsfall immer melden, wie gesagt, theoretisch schon ab 0,01 EUR.
Wenn also z.B. in einem Monat 9.000 EUR kommen, und dann im nächsten nochmal 9.000, wird die Bank das üblicherweise als einen Fall über 10.000 EUR ansehen und melden.
Ob sie es muss, steht AFAIK nicht fest.
10.000 im Jahr sind in jedem Fall nicht korrekt, denn die Schwellwerte gelten üblicherweise monatlich.
Alle Finanzinstitute sind gleichzeitig Handlanger fürs FA.
Nein. Insbesondere die Großbanken sind i.d.R. eher Handlanger für Steuerhinterzieher.
Hat hier wer "Cum Ex" gesagt?
Und das ist jetzt auch nicht so schlecht wie es sich anhört. Die Alternative wäre, das wir alles dem FA bekannt machen müssen damit DIE es kontrollieren.
Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit hat beschlossen, dass wir tatsächlich selbst dafür verantwortlich sind, unsere Steuererklärung zu machen, und nicht die Bank. Ausnahme: (Bestimmte) Kapitalerträge.