Die Kommentare der geistig Unterbelichteten dazu sind wie immer köstlich:
... d.h. als Käufer kann ich nicht gezwungen werden, mit einer durch kein Rechtssystem abgesicherte Phantasie- oder Spielgeldwährung bezahlen zu müssen – sondern der Verkäufer muß mein Angebot, das ich ihm in gesetzlicher Währung mache, annehmen – ansonsten das eingeklagt werden kann; durch das Rechtssystem ist nur eine Transaktion mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel abgedeckt.
Somit: Kryptocoins => Tonne ...
Da dieser sogenannte "Oberguru" vermutlich seine Geschäfte durchaus mit Giralgeld abwickelt, dürfte das ein echtes Eigentor gewesen sein. Vermutlich hat er allerdings noch nicht mal bemerkt, dass sein Giralgeld ebenfalls kein gesetzliches Zahlungsmittel ist.