Also können jetzt Automaten betrieben werden ohne Genehmigung?
Nein. Die Einstufung der BaFin ist vorläufig rechtsverbindlich, d.h., auch wenn die BaFin falsch liegt, ist es ein Verstoß gegen geltendes Recht, einen Bitcoin-ATM einfach so zu betreiben.
Allerdings hat man vor Gericht gute Argumente gegen die BaFin, kann sich also das Recht auf den Betrieb eines Automaten erstreiten.
Dann "hoffen" wir mal, dass Bitcoins nicht als Sache anerkannt werden.
Ansonsten müsste man ja beim Verkauf Umsatz/Mehrwertsteuer ...
Die steuerliche Einstufung ist noch mal eine völlig andere Baustelle.
Die Einstufung der BaFin ist da eher unerheblich.
Da der Automat politisch unerwünscht ist
Dafür gibt es keinerlei Indizien.
Die derzeitige Auffassung der Bafin lässt die Aufstellung von Bitcoin-Automaten ja zu, aber faktisch nur durch Banken.
Praktisch wirst Du aber über den hohen Streitwert und die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten (es herrscht natürlich Anwaltszwang) "überzeugt" werden, schon lange vorher den Schwanz einzuziehen und klein beizugeben.
Sagen wir es anders, ein Unternehmer, der beabsichtigt, Geld zu verdienen, hat sicherlich besseres zu tun, als sich erst jahrelang durch die Instanzen zu klagen, bevor er mit dem eigentlichen Geschäftszweck seines Unternehmens beginnen kann.
Ich kann es nicht glauben, dass irgendetwas in Deutschland erlaubnisfrei ist.
In Deutschland braucht man für alles eine amtliche Genehmigung. Selbst wenn man die hat, gibt es keinerlei Rechtssicherheit, die kann nämlich jederzeit wieder entzogen werden.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Wenn du Socken stricken und diese über das Internet verkaufen möchtest, brauchst du hierfür keinerlei Erlaubnis, Genehmigung oder sonst irgend etwas. Willst du das in großem Maßstab aufziehen, wirst du um eine Gewerbeanmeldung nicht herumkommen, aber diese kann man dir faktisch weder verweigern noch entziehen, solange du dich einigermaßen "normal" verhältst.
Was würde der Spaß denn im schlimmsten Fall ungefähr kosten? >100000€ ?
Die Klage an sich wird nicht teuer sein, aber dein Anwalt wird sich das gut bezahlen lassen.
Ich denke, wenn du einen wohlgesonnenen Anwalt findest, der auch ein bisschen was pro bono macht, kommst du deutlich günstiger weg.
Aber einige zehntausend Euro würde ich auch schätzen.
Indem man sich vom Gegner das gezinkte Spiel vorgeben lässt gewinnt man aber auch nichts. Hier ist Kreativität gefragt. Mit einer UG/GmbH könnte man so einen Automaten betreiben und dann die Insolvenzkarte ziehen.
Das wird nicht funktionieren. Wohlgemerkt, vorerst ist es nicht zulässig, den Automaten zu betreiben. Wenn du das als Kapitalgesellschaft machst, haftet der Geschäftsführer.
Um es mal so zu formulieren, es gibt in dieser Angelegenheit jetzt ein paar Möglichkeiten, zu handeln.
Eine richtige, eine falsche und einen Kompromiss.
Richtig:
Unternehmen gründen, mit dem Zweck, einen Automaten aufzustellen. Der BaFin mitteilen, was man tut, unter Hinweis auf die vermutete Erlaubnisfreiheit. Die BaFin wird reagieren und die Tätigkeit ohne Erlaubnis untersagen. Dagegen kann man dann klagen.
Falsch:
Automat aufstellen, auf ein Schreiben der BaFin warten. Damit hat man gegen geltendes Recht verstoßen, selbst wenn man hinterher mit der Klage gegen die BaFin erfolgreich ist.
Kompromiss:
Eine Bank finden, die den Automaten unter ihre Fittiche nimmt. Auf eine Klage gegen die BaFin warten, die den Status klärt. Ggf. die Klage selber irgendwie betreiben. Sobald die Erlaubnisfreiheit gegeben ist, kann man sich von seiner Bank trennen. Der Vorteil, man kann ab sofort einen Automaten betreiben und sich später von der Partnerschaft mit der Bank trennen. Wenn man denn eine Bank findet.