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Topic: [2017-08-07] Steuerliche Folgen des Bitcoin Forks (Read 1043 times)

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Nichts ist unmöglich. - Nothing is impossible.
December 07, 2017, 12:00:14 PM
#3
Naja, die Frage ist, mit welchem Aufwand bewertet man die Spaltung?

(1) Im einfachsten Fall könnte man von 50:50 ausgehen. D.h. würde bedeuten der halbe Einkaufspreis ist auf jede Währung anzurechnen.

(2) Variante Zwei:
  • Hier berechnest Du die Summe SUM der Preise von BTC und BCH beim Verkauf Deiner BCH.
  • Dann würde ich den Teiler T ausrechnen: BCH dividiert durch SUM
  • Mit diesem Teiler würde ich den Einkaufspreis der BTC multiplizieren und vom Verkaufspreis für die BCH abziehen.

(3) Am besten ist es, Du fragst diejenigen, die das Geld von Dir wollen, was richtig ist.
Am besten fährst Du mit Vorschlag eins.
Der zweite Vorschlag ist zu kompliziert. Den versteht kaum ein Steuereintreiber.
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Wieso sollte gerade BCH vom Finanzamt als das "Geschenk" gewertet werden und nicht die andere Chain?

Die Sache ist etwas kompliziert, befürchte ich.

Ich kaufe am 1.3.2017 1 BTC für €1000, daraus werden am 1. Aug 2017 je 1 BTC und 1 BCH.

Ich verkaufe am 1. Dezember 2017 einen BCH. Zu welchem Zeitpunkt hab ich diesen erworben? Was war der Einkaufspreis?

Ich verkaufe am 1. Dezember 2017. Zu welchem Zeitpunkt hab ich diesen erworben? Was war der Einkaufspreis?

EDIT: lese gerade den Artikel. Davon, daß die sogenannten "Spaltungsgrundätze" in übertragener Form zur anwendung kommen war ich eigentlich ausgegangen. Alles andere ist ja wohl Humbug. Aus steuerlicher Sicht gibt es doch wohl bei einem Chain Split keinen Unterschied zwischen den beiden Chains, wie sollte das also gewertet werden. Welche tokens sind der "erzielte Gewinn der Kapitalanlage" und welche sind weiterhin das Besitzzertifikat oder was auch immer. Das passt doch alles nicht.
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Der fork bescherte uns zwei Blockchains, zusätzliche BCH (tlw. auch BCC genannt) und damit scheinbar Gewinn aus dem Nichts. Gewonnen ist aber nur, was nach der Steuer bleibt. Und wie sieht es damit aus? Sind die erhaltenen BCH steuerpflichtige Erträge der BTC wie z B. Einkünfte aus Lending?

Dann droht ein Folgeschaden durch die Verlängerung der Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre. Oder sollte man die BCH besser gar nicht erst angeben, weil es ja keiner merkt? Eher nicht. Welche legale steuerschonende Beurteilung ist möglich?


https://bitcoin-live.de/steuerliche-folgen-des-bitcoin-forks/
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