Gewerblich tätig ist man dann, wenn man einer Tätigkeit dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Vorsicht: Das heißt, auch ein intensiver privater Handel kann vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.
Handelt man sowohl im eigenen Betrieb als auch privat mit Kryptowährungen, kommt es darauf an, ob der Anleger beim Kauf entscheidet, die Transaktion im gewerblichen Bereich oder im Privatbereich tätigen zu wollen.
- bitcoinmag
und:
§15 Abs. 2 S.1 EStG
"Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist."
Damit ist jetzt viel geschrieben und wenig gesagt, oder? Schließlich handelt man bei Bitcoin und Altcoins rein privat? Das ist bis zu einem bestimmten Umfang auch korrekt und die Übergänge zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Bitcoin Handel sind auch fließend. Diese sind aber leider nicht genau definiert, wie beim gewerblichen Grundstückshandel. Das heißt, Du hast hier keine feste Anzahl an Trades bzw. Verkaufsvorgängen an der Du dich orientieren kannst. Jedoch kann man analog die Grundsatzregelungen des deutschen Steuerrechts anwenden.
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Wenn man also diesen Vorgaben folgt, dann wird man sowohl die Selbstständigkeit, als auch die Nachhaltigkeit eines Bitcoin-Traders bejahen. Eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ist in diesem Fall auch klar gegeben. Des Weiteren kann Land- und Forstwirtschaft, ein freier Beruf oder eine andere selbstständige Arbeit ausgeschlossen werden.
Die große Frage stellt sich jedoch im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung. Diese schließt ja grundsätzlich die gewerbliche Tätigkeit aus. Jetzt ist eso so, dass die private Vermögensverwaltung grundsätzlich wenige Umschichtungen beinhaltet. Das geben auch viele Urteile zu diesem Thema so wieder.
Damit läuft der Anleger bzw. der Trader Gefahr, dass er durch regelmäßige Umschichtungen einen gewerblichen Bitcoin Handel ausübt. Grundsätzlich ist dieser Zustand anzunehmen, wenn der laufende Lebensunterhalt auf die Aktivitäten als Trader angewiesen ist. Dies ist aber nicht das einzige Kriterium.
Als Vergleich kann hier auch der KFZ - Händler herangezogen werden. Bitcoin sind per Definition nichts anderes als immaterielle Wirtschaftsgüter, also ähnlich wie ein KFZ ein Wirtschaftsgut ist. Der KFZ - Händler will durch den gezielten Kauf und Verkauf Gewinne erzielen.
- finanzgefluester
Wirft mehr Fragen auf als es klärt...
-> 100 Trades pro Tag a 0,5€ (viele Umschichtungen) über mehrerere Monate -> gewerblich gehandelt
Ich kauf mir das Zeug ja nicht um Verlust zu machen, also Gewinnabsicht ist ja auch immer dabei.
Mhmm...
Ich bin kein Steuerberater, informiert euch selbst!!Edit: oder ist mit Umschichtungen eher sowas wie; oft zwischen Bank und Exchange transferiert gemeint? Also Umschichtungen von Fiat zu Krypto?