Aufforderungen zu Strafttaten sind natürlich verboten in DE
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Freie Meinung?
Meiner Meinung nach wäre es das beste wenn man ....
Dass ist doch immer erlaubt , völlig egal was als nächstes folgt. Selbst wenn ich als nächstes vorschlage die gesamte Menschheit per Bio-Waffe auszulöschen (mir ist gerade nichts abartigeres eingefallen).
der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,[1]
die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater)
der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
Punkt 1 ist ja mal lächerlich, so neben bei.
Punkt 3 ist überflüssig, wg. Punkt 1 aber Beamte muss man ja extra aufführen.