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Topic: AWV-Meldepflicht bei Überweisungen über 12.500 EUR von BTC-Börsen (Read 2364 times)

legendary
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wie will der Zoll beweisen, daß du gerade eine brain wallet ausführst aus dem Land?  Grin Grin Grin Grin Grin

Ehrlich, Du findest das witzig, es könnte aber sein das genau hier ein Zugriffsvektor für den Fiskus auf Dein Bitcoinvermögen liegt.
Zugelassene Börsen haben halt x% Zoll/Steuern/Gebührenumlage einzuziehen, und zwar nicht nur für die eigentliche Transaktion sondern anteilig über eine Taintanalyse  solange 'rückwärts' bis an den Enden der Teilketten generierte BTC stehen bzw. vom Bundes(Europa)-Bitcoinsteuer-Server als beabgabt registrierte Inputs stehen.

Ist dann halt Dein Problem mit Deinem Handelspartner einen entsprechenden Mehrpreis auszumachen.

Gegen eine Abschaffung von Bargeld würden sich die meisten Bitcoinuser vermutlich wehren, eine staatlich geförderte Einführung hingegen würden sie begrüßen. Also wenn ich Staat wäre ...
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zweite Frage: kann man brain wallets schmuggeln ?  Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin
newbie
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wie will der Zoll beweisen, daß du gerade eine brain wallet ausführst aus dem Land?  Grin Grin Grin Grin Grin
legendary
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Die meisten BTC-Handelsbörsen erstellen Dir ja kein eigenes Bankkonto, es handelt sich also wohl nur in den wenigsten Fällen um einen meldefreien Kontoübertrag.

Und eine Ausfuhr von Bitcoins findet nicht statt, selbst wenn Du mit einem USB-Stick ins Ausland fährst, da Bitcoins nicht auf USB-Sticks gespeichert werden. Was Du speicherst sind lediglich die Schlüssel, die Bitcoins befinden sich immer "in der Cloud".

keine Ahnung, was passiert/passieren kann,
ich würde Dir einfach empfehlen, weniger als 12.500 EUR zu überweisen, dann hast Du nichts zu befürchten.
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Hallo!

Wenn ich von einer BTC-Handelsbörse im Ausland Geld über 12.500 EUR auf mein Girokonto in Dt. überweise, sollte dann eine AMV-Meldung an die Bundesbank erfolgen?

Hier ist die Info-Seite der Bundesbank dazu, die natürlich nichts von alternativen Währungen weiß: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/meldewesen_aussenwirtschaft_transaktionsmeldungen.html?docId=120996#120996

Einerseits handelt es sich praktisch um einen Kontoübertrag vom Auslandskonto (mein Fiat-Geld-Konto bei der Handelsbörse) auf mein Inlandskonto, also damit meldefrei. Ob ein Account bei einer BTC-Handeksbörse für die Bundesbank als Konto zählt, ist mir allerdings nicht gewiss. Und wenn, dann habe ich dafür Bitcoins ins Ausland transferiert, deren Wert die Meldegrenze übersteigt. Allerdings könnten das Ausfuhrerlöse sei und damit wieder meldefrei. Oder sind es nur dann Ausfuhrerlöse, wenn ich den USB-Stick mit dem Bitcoin-Wallet physisch mit einem Laster ins Ausland fahre?  Smiley Andererseits ist die Transaktionen völlig privat und nicht im Rahmen eines Gewerbes erfolgt. Ich hoffe, ich habe hier den Graubereich gut genug umrissen.

Dass es keine eindeutige Sicht gibt, ist klar.
Was könnte praktisch passieren, wenn die Meldung nicht erfolgt? Die Banken melden solche Überweisungen nicht automatisch, welche Möglichkeiten hat also die Bundesbank überhaupt, die Meldungen durchzusetzen?

Grüße,
galaxy
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