Wie sieht es den nun aus wenn man z.B. seine Bitcoin auf Kraken verkauft (es können dann ja Ausländische Käufer sein, dass weiß ich ja nicht, weil es nicht im Order Buch steht). Muss der Verkauf der AWV gemeldet werden?
Nein, da keine Zahlung an den Ausländer erfolgt, und auch keine von ihm entgegengenommen wird.
Was ist wenn ich das Geld dann >12,5k von Kraken (Bank aus Liechtenstein) an mich in DE schicke? Ist es eine Transaktion zwischen meinen Konten oder muss es dann gemeldet werden?
Es ist eine Transaktion zwischen deinen Konten.
1) Wer ist meldepflichtig und was ist zu melden?
Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschafts- verordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
Die Frage ist also immer, ob du eine Zahlung von einem Ausländer erhältst, oder eine Zahlung an diesen leistest.
Da das im Falle der Abwicklung über die Börse niemals der Fall ist, sondern du nur zwischen eigenen Konten (dazu zählt selbstverständlich auch dein Konto bei kraken, es gibt keine Qualifizierung im Sinne von "Bank"-Konten) Geld transferierst, existiert keine Meldepflicht.
Wenn du an einer US-Börse mit Aktien handelst, existiert auch keine Meldepflicht, somit ist das abschließend seit Jahrzehnten geklärt.