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Topic: AWV Verständnisfragen (Read 175 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
February 27, 2024, 02:17:30 PM
#7
Die gute Frau hat nichtmal meinen Vor- Nachnaen aufgenommen, geschweige den meine Adresse etc. Lediglich die Höhe des Betrages und aus welchem
Land dieser kam hat sie interessiert.
Das deckt sich mit meiner Erfahrung, als ich seinerzeit mein Haus in Namibia mit einer Überweisung aus Deutschland bezahlt habe.
Letzten Endes ist es einfach so, die AWV-Meldepflicht dient rein statistischen Zwecken (die Außenhandelsbilanz wird damit errechnet).
Was ein paar Privatleute da gelegentlich an individuellen Transaktionen tätigen, spielt einfach keine Rolle, es geht um Firmen, die oft Millionen- oder gar Milliardenumsätze mit dem Ausland machen.
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February 27, 2024, 04:32:15 AM
#6
Ich hab nun den Betrag transferiert und einfach mal bei der Hotline angerufen, ich hab ja nichts zu verbergen von daher war es für mich ein leichtes.
Ja, was soll ich nun zu dem telefonat sagen  Huh Huh Huh Huh Huh

Die nette Frau war sich selbst nicht ganz sicher, kam aber zu dem Fazit, dass ich es melden müsste und sie hat es aufgenommen.
Ich frage mich nun aber wie es zu den hohen Strafzahlungen die ja bei nicht melden angedroht werden kommen kann?
Die gute Frau hat nichtmal meinen Vor- Nachnaen aufgenommen, geschweige den meine Adresse etc. Lediglich die Höhe des Betrages und aus welchem
Land dieser kam hat sie interessiert.

qwk
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Shitcoin Minimalist
February 16, 2024, 02:27:09 PM
#5
Wie sieht es den nun aus wenn man z.B. seine Bitcoin auf Kraken verkauft (es können dann ja Ausländische Käufer sein, dass weiß ich ja nicht, weil es nicht im Order Buch steht). Muss der Verkauf der AWV gemeldet werden?
Nein, da keine Zahlung an den Ausländer erfolgt, und auch keine von ihm entgegengenommen wird.

Was ist wenn ich das Geld dann >12,5k von Kraken (Bank aus Liechtenstein) an mich in DE schicke? Ist es eine Transaktion zwischen meinen Konten oder muss es dann gemeldet werden?
Es ist eine Transaktion zwischen deinen Konten.

1) Wer ist meldepflichtig und was ist zu melden?
Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschafts- verordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
Die Frage ist also immer, ob du eine Zahlung von einem Ausländer erhältst, oder eine Zahlung an diesen leistest.
Da das im Falle der Abwicklung über die Börse niemals der Fall ist, sondern du nur zwischen eigenen Konten (dazu zählt selbstverständlich auch dein Konto bei kraken, es gibt keine Qualifizierung im Sinne von "Bank"-Konten) Geld transferierst, existiert keine Meldepflicht.

Wenn du an einer US-Börse mit Aktien handelst, existiert auch keine Meldepflicht, somit ist das abschließend seit Jahrzehnten geklärt.
member
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February 16, 2024, 05:18:13 AM
#4
Die AWV Meldepflicht gilt nur im Außenhandel mit anderen Personen.
Transaktionen zwischen eigenen Konten sind davon ausgenommen.

Wie sieht es den nun aus wenn man z.B. seine Bitcoin auf Kraken verkauft (es können dann ja Ausländische Käufer sein, dass weiß ich ja nicht, weil es nicht im Order Buch steht). Muss der Verkauf der AWV gemeldet werden?
Was ist wenn ich das Geld dann >12,5k von Kraken (Bank aus Liechtenstein) an mich in DE schicke? Ist es eine Transaktion zwischen meinen Konten oder muss es dann gemeldet werden?
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 15, 2024, 03:41:38 PM
#3
Die AWV Meldepflicht gilt nur im Außenhandel mit anderen Personen.
Transaktionen zwischen eigenen Konten sind davon ausgenommen.
legendary
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Escrow Service
February 15, 2024, 11:58:35 AM
#2
Also ich bin kein experte und höre von dem das erste mal.
Also wenn ich BTC verkaufe und die Bank was wissen will dann wird sie sich schon melden (woher es kommt, wie lange die Haltezeit war, wie ich den Einkauf damals finanziert habe, also woher das Geld stammt).

Google hat die beiden ersten Links ausgespuckt... vielleicht ist da deine Antwort dabei.

https://www.bundesbank.de/resource/blob/611832/6d8f969c24c7ef892d39ee8ca1c60aa8/mL/awvzm-2013-data.pdf
https://www.weltsparen.de/faq/bedeutet-awv-meldepflicht/


Viele Grüße
Willi
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February 15, 2024, 02:09:02 AM
#1
Ich hätte mal paar Fragen zum Thema AWV vielleicht haben wir hier ja Experten.

Wann genau muss ein Meldung erfolgen. Klar bei Beträgen über 12.500€.
Meine Fragen hierzu wären für die Zukunft, falls man mal größer auscashen möchte:
Wenn ich Bitcoin aus meiner Wallet an eine Börse im Ausland (z.B. Kraken) schicke muss ich das bei der Bundesbank melden?
Wenn ich die Bitcoin auf Kraken verkaufen muss ich das an die AWV melden, oder muss ich das erst melden wenn ich mir dann die € von der Börse auf mein Konto auszahle?
Wenn ich die Bitcoin auf der Börse gegen andere Kryptos eintausche und mir diese dann auf mein Wallet schicke, ist es Meldepflichtig?


Ich habe hierzu vieles mit Kontoübertrag gelesen, da war man sich aber im Anschluss dann nicht einige ob ein Zugang auf einer Börse als Konto gewertet wird.



Könnt ihr mich hierzu vielleicht aufklären?

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