Beim Brief empfiehlt es sich, einen (tatsächlich) unabhängigen Zeugen beim Empfang/Öffnen dabei zu haben. Ansonsten kann man gleich 2-aus-2 Multisig-Escrow machen.
Aber dafür gibt es doch den Escrow. Der muss natürlich unabhängig sein und er muss ja schauen dass auch all das drin ist was behauptet wird.
Wenn der Escrow auch der Empfänger des Briefs ist, ja.
Muss halt alles möglichst eindeutig geklärt sein.
Ja natürlich. Alles andere würde meiner Meinung nach keinen Sinn machen. Die Beiden Handelspartner können nur dann gleichgestellt sein, wenn beide Tauschobjekte dem Escrow zur begutachtung vorliegen und er diese dann weiter schickt.
Wir der Brief direkt an den Verkäufer der Bitcoins gesendet, so kann niemand nachvollziehen ob und wenn ja, wieviel Geld drin war. Wenn das Geld nicht drin war und der Käufer sagt es war drin, so hätte der Verkäufer weder sein Geld noch die Bitcoins und der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Verlust (aber auch noch keinen Gewinn).
Dem Escrow würden in diesem Fall die nötigen Informationen fehlen. Er könnte nur abwarten bis es evtl. ein Urteil in diesem Fall gibt oder bis sich beide geeinigt haben. Da gerade bei geringeren Summen wohl keiner das Prozessrisiko in kauf nehmen will, wäre es für den Verkäufer in diesem Fall ab wirtschaftlichsten sich auf einen Deal einzulassen, der jedem einen Teil der BTC zugesteht. Dieses Wissen hat der Käufer aber auch, wodurch er auf dieses Angebot bestehen kann und ansonsten keiner Einigung zustimmt.
In diesem Fall hätte also der Verkäufer immer den kürzeren gezogen.
Anderer Fall: Es ist Geld im Brief aber der Verkäufer sagt es sei nichts drin gewesen. Wieder fehlen dem Escrow die nötigen Informationen (und er will sich ja auch nicht Schadenersatzpflichtig machen indem er die Coins unter falschen Bedingungen raus gibt). Diesmal hat der Käufer weder die BTC noch das Geld und der Verkäufer hat keinen verlust (Er hat das Geld aber dafür die Bitcoins nichtmehr). Hier kann der Verkäufer das Teilungsangebot machen in dem Wissen, dass es die einzige wirtschaftliche Lösung für den Käufer darstellt.
In diesem Fall hätte immer der Käufer den kürzeren gezogen.
Daraus ergibt sich aus sicht des Käufers folgendes:
Steckt er Geld in den Brief, so begibt er sich damit in die Hände des Verkäufers. Steckt er kein Geld in den Brief, hat er keinen Verlust und einen potentiellen Gewinn auf kosten des Verkäufers.
Und hier die Sicht des Verkäufers:
Ist tatsächlich Geld im Brief, so hat er die Möglichkeit die Situation aufzunutzen und auf kosten des Käufers Gewinn zu machen. Ist kein Geld im Brief, so ist ihm ein Verlust sicher.
Da jeweils der Käufer entscheidet ob er Geld in den brief legt oder nicht, entscheidet er wem der Vorteil zukommt. Der Verkäufer ist also immer benachteiligt.
Wenn allerdings sowohl die Coins alsauch das Bargeld beim Escrow eingehen und dann weitergeschickt werden, wird dieses Problem eliminiert (sofern der Escrow entsprechend vertrauenswürdig ist). Ich bin ja grunsätzlich für den Handel Bitcoins <-> Bargeld, ruhig auch per Post, aber dann nur so dass entweder beide gleichgestellt sind, oder dass derjenige, der etwas willst (egal in welche Richtung) sich jemanden sucht, dem er genug vertraut um das Risiko auf sich selbst zu nehmen.
Ich selbst habe hier auch schon Bitcoins gegen Bargeld per Post verkauft, sogar schon ohne Sendungsnummer. Meine Handelspartner hatten dabei immer erst den Brief mit Geld geschickt und ich die Coins bei Gledeingang, aber ich bin hier eben auch nicht ganz unbekannt.
Evtl sollte man klein anfangen und mal ohne Escrow 20€ oder so tauschen und dann ggf. mehr falls das alles seriös ist. Man kann nunmal nicht erwarten dass einem die Leute vom einen auf den anderen Tag vertrauen, aber man kann langsam anfangen und ein wenig entgegenkommend sein, aber es sollte klar sein wer am längeren Hebel sitzt und wer dort stattdessen sitzen sollte, falls überhaupt.