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Topic: BaFin: Bitcoin kein E-Geld, aber... (Read 2773 times)

hero member
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July 23, 2011, 10:58:46 PM
#13
ja, du unterliegst damit den Gesetzen der US of A. Das ist aber im allgemeinen eher vorteilhaft, abgesehen davon habe ich meine letzten 3 Delaware Corps anonym registriert, inkl zusendung der Gründungs und Geschäftsunterlagen an ein Postfach
sr. member
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July 23, 2011, 07:58:34 AM
#12
@antares: Dann unterliegst du aber US Recht, oder? Das würde ich zumindest gerne vermeiden.
newbie
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July 23, 2011, 06:26:18 AM
#11
  • Sekundär der Handel mit Bitcoins selber (Taschbörsen etc).

Da bin ich mal gespannt, ob jetzt Pools auch unter Handel fallen :|

Das halte ich eher für unwahrscheinlich, da ja beim Mining die Bitcoins unter sich bleiben. Sobald aber "echtes" Geld ins Spiel kommt, oder Bitcoins dessen Rolle einnehmen, ists klar dass Vater Staat da ein Auge drauf haben will. Juristisch sind Bitcoins wahrscheinlich sowas wie Sammelkarten - tauschen ist eine Sache, gewerblicher Handel eine andere.
hero member
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July 23, 2011, 12:49:20 AM
#10
Nur so ein Tipp - Eine DelaWare Corp kostet weniger als $500, und wird für im Ausland erwirtschaftete Umsätze und Gewinne Pauschal mit $175 im Jahr besteuert. Als CEO einer solchen Corp kann man sich die Gewinne dann als Gehaltszahlung relativ(betonung _RELATIV_) einfach auszahlen. Selbstverständlich fallen diese Einkünfte dann in Deutschland immernoch unter die Einkommenssteuer, laut meinem Steuerberater kommt das ganze trotzdem noch billiger als es über ein Deutsches Gewerbe laufen zu lassen.
full member
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July 22, 2011, 11:23:28 PM
#9
4800 € rohgewinn zu erreichen mit unter anderem Bitcoins kann schwer sein.

Hahahhahaha.

Really.

Sagen wir50% Geinnspanne beim Minen.

Sind ganze 400 euro im Monat Wink

Sind 2.6 BTC am Tag die man braucht (bei 50% Gewinn und momenaner Difficulty) um das zu machen.

KLEINGELD. Gibt duzende Miner die ein mehrfaches einfahren. Klar, nict Alex Spieler mit dsienem Rig unter dem Tisch, halbtags, aber wer 3-4 rigs am laufen hat macht mehr Gewinn.
hero member
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July 22, 2011, 02:05:01 PM
#8
:-) genau deswegen bin ich ab nächsters jahr auch keins mehr.
sr. member
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July 22, 2011, 02:03:02 PM
#7
Chefnet hat Recht. Und 17.500 EUR Umsatz pro Jahr ist relativ einfach mit Bitcoins zu erreichen Sad
hero member
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July 22, 2011, 01:46:31 PM
#6
sorry Kleinunternehmer haben max. 17500€ Umsatz nicht Gewinn!!
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July 22, 2011, 01:44:46 PM
#5
4800 € ist der freibetrag .

danach könnte man ein kleingewerbe anmelden wo der jahres umsatz 40.000 € betragen darf und der gewinn unter 17500 bleibt kostet es den betreiber nix.

4800 € rohgewinn zu erreichen mit unter anderem Bitcoins kann schwer sein.
alles was darüber hinaus ist sollte man BAR abwickeln ... fertig


Gruss
sr. member
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July 22, 2011, 01:07:54 PM
#4
Positiv! (Zumindest wenn man Grauzonen nicht mag und seine BTC sowieso in der Steuererklärung angeben will *g*)
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July 21, 2011, 03:22:52 AM
#3
sehe ich das dann richtig, das der Bitcoin demnach ernstgenommen wird?

stellt sich für mich nun die frage ob man das positiv oder negativ betrachten kann !
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July 21, 2011, 03:00:05 AM
#2
  • Sekundär der Handel mit Bitcoins selber (Taschbörsen etc).

Da bin ich mal gespannt, ob jetzt Pools auch unter Handel fallen :|

Danke für die Info
Nic
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July 21, 2011, 02:52:22 AM
#1
Hallo Leute,

Ich habe gestern mit meinem Anwalt telefoniert, der sich mit der BaFin per Mail in Verbindung gesetzt hat.
Die haben geantwortet, dass sie sich auch seit kurzem mit Bitcoin befassen. Es sei zwar kein E-Geld, allerdings unterteilen sie das Gewerbe mit Bitcoin soweit ich das verstanden habe in 2 Punkte.

  • Primär das Zahlen und Verkaufen mit Bitcoins (denke darunter fallen Shops) und
  • Sekundär der Handel mit Bitcoins selber (Taschbörsen etc).

Letzteres soll unter die Genehmigungspflicht der BaFin und unter das Kreditaufsichtsgesetz fallen (glaube das war es:P )
Genaueres wird die BaFin in naher Zukunft veröffentlichten.
Mein Anwalt steht im Verteiler und wird mir Bescheid geben, falls was Neues kommen sollte.

Gruß, Nic
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