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Topic: BaFin Lizenz schon bei 20 Handels? (Read 332 times)

legendary
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January 11, 2018, 03:11:24 PM
#4
Die Unterscheidung die wichitig ist, ist wo/wie man kauf/verkauft.

Kauft/verkauft man auf bitcoinbörsen (mit eigenem Geld, in eigenem Namen) ist es völlig egal wieviele Trades man macht.
Doch wenn man, wie im Zitat geschrieben "ankauft und verkauft", also so einen Dienst wie Bitpanda und wie sie alle heißen anbietet, dann braucht man eine entsprechende Erlaubnis wenn man dies in Deutschland tun will.
member
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January 11, 2018, 07:32:34 AM
#3
Vorweg, ich bin auch kein Fachmann. Ich bin allerdings der Meinung das wenn man 20 Bitcoin Käufe/Verkäufe im Monat tätigt und somit eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann, dies nicht als "Privatsache" gilt sondern hierfür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Die Erträge müssen so oder so natürlich auch in der Steuererklärung angegeben werden.

Bzgl. Bafin-Lizenz wird der Anwalt aus dem obigen Link schon wissen was er schreibt. Ob man sich dann daran hält, oder davon ausgeht das die Bafin das nicht mitbekommt, sofern man nicht öffentlich auftritt (Beispiel aus dem Artikel ist der Mining-Pool), muss jeder selbst entscheiden. Cool
3ax
newbie
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January 08, 2018, 08:02:22 AM
#2
Hi, Bitcoin Stef!
In ganzen Artikel wird über die Unternehmer geredet. Daher denke ich mir, gilt es nicht unbedingt für die Privat-Personen, die auch auf eigene Rechnung und mit eigenem Geld machen.
Bis jetzt habe ich nicht so toll getrieben – letzes Jahr bin ich unter 40 Transaktionen geblieben, davor noch weniger.
Die Meinung von anderen, die schon mal Erfahrung mit der Crypto-Handel und Finanzamt gehabt haben wird mich ja sehr interessieren.
newbie
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January 03, 2018, 11:55:40 AM
#1
Hallo,

vorab, bitte entschädige mein Deutsch ich bin in Deutschland neu. Hoffentlich kann ich mich aber verständlich machen Smiley

Ich bin auf dieser Artikel Winheller RA ( https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html ). Wenn ich es durchlese hört es sich so an als würde man eine BaFin Lizenz brauchen, wenn man mehr als 20 Bitcoin Geschäften pro Monat machen:

„Auch wenn dies für viele Beteiligte überraschend sein mag, kann im Einzelfall bereits derjenige einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG betreiben, der in einem Umfang von mehr als 20 Einzeltransaktionen pro Monat regelmäßig Bitcoins ankauft oder verkauft.“

Was halten ihr davon?


VG,
Bitcoin Stef
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