Schulden sind Bringschulden. Aber Überweisungen sind gesetzliches Zahlungsmittel.
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Aber so wie du das hinstellst, das nur Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist, ist falsch. Euro in jeder Form ist gesetzliches Zahlungsmittel.
Ich hatte es als Anwort auf genau diese (falsche) Aussage von Dir schon mal zitiert:
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).
Unter Bargeld versteht man Banknoten und Münzen. Banknoten sind Geldscheine (Papiergeld) und Münzen geprägte Metallstücke (Hartgeld). Sie lauten beide auf einen bestimmten Betrag in einer bestimmten Währung, in Deutschland bis Ende 2001 auf D-Mark, seit Anfang 2002 - wie im gesamten Euro-Raum - auf Euro.
Münzen stellen eine Ergänzung des Banknotenumlaufs für kleine Zahlungen dar. Ihr Nennwert ist im Allgemeinen - so auch bei den Euro-Münzen - höher als der Metallwert. Solche Münzen nennt man Scheidemünzen.
Banknoten sind im Euro-Währungsgebiet das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Jeder Gläubiger einer Geldforderung muss vom Schuldner Banknoten in unbegrenztem Umfang als Erfüllung seiner Forderung annehmen, sofern beide nichts anderes vereinbart haben. Die Vertragsparteien können sich darauf verständigen, dass der Gläubiger bestimmte Banknoten-Stückelungen nicht entgegennehmen muss.
Im Gegensatz zu den Banknoten sind die Münzen nur in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. Im Euro-Währungsgebiet ist ein Gläubiger nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen pro Zahlung anzunehmen. Das deutsche Münzgesetz regelt zudem, dass in Deutschland niemand verpflichtet ist, Münzen im Wert von mehr als 200 Euro zu akzeptieren.
Wenn Du ein Gesetz findest, welches eine Leistung an Erfüllungs statt (genau das ist per Definition eine Überweisung) als gesetzliches Zahlungsmittel definiert - her damit!
Ansonsten: Welchen persönlichen Vorteil versprichst Du Dir davon, Gesetzesverstösse der Behörden durch falsche Information zu verteidigen / zu sanktionieren und so andere Menschen davon abzuhalten, gegen diese Verstösse vorzugehen?! Welche Politik und welche Interessen stecken dahinter?