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Topic: BBankG § 35 (Read 1227 times)

legendary
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August 25, 2013, 09:23:49 AM
#18
Deswegen liiiiieben wir BTC ja alle so, diskordianisch wie Schrödingers Katze  Kiss
full member
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August 25, 2013, 04:10:19 AM
#17
Dann haben wir also eine Währung ohne Geld? Faszinierend ... gute Bemerkung mit den Gegenständen, die es ja tatsächlich nicht gibt.
sr. member
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guckguck...hallöle
August 24, 2013, 11:31:57 AM
#16
Bitcoins.....sind lediglich die Summe aus ein- und ausgehenden Buchungen in der Blockchain.

Ah ja, habbisch vergessen, womit sich auch gleichzeitig ein neuer Aspekt ergibt:

§1 BBankG Satz 2 spricht ja von Gegenständen:

(Zitat: "2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet.")

und ein Gegenstand kann man mit den Händen festhalten. Aber die Summe aus ein- und ausgehenden Buchungen ist ein Buchungsergebnis und das ist kein physischer Gegenstand.

Mercibäng für die Ergänzung.

legendary
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August 24, 2013, 10:55:13 AM
#15
Ein Bitcoin ist weder eine Marke (Papier), eine Münze (Blech), ein Schein (Papier), eine Schuldverschreibung (Papier) noch eine Urkunde (Papier) sondern eine Computerdatei, bestehend aus zwei BuchstabenZahlenKombinationen - Beispiel:   4ge62gdie   4hd6whs5n
Ein Bitcoin ist auch keine Computerdatei,
die zwei BuchstabenZahlenKombinationen sind lediglich Schlüssel, die Dir den Zugriff auf Bitcoins erlauben, sie sind aber KEINE Bitcoins.

Bitcoins existieren nicht wirklich (können somit auch von keiner Stelle ausgegeben werden), sie sind lediglich die Summe aus ein- und ausgehenden Buchungen in der Blockchain.

sr. member
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guckguck...hallöle
August 24, 2013, 10:36:50 AM
#14
Eine Kriminalisierung aller Bitcoinuser erscheint mir erst mal praktisch nicht durchführbar, da jeder Inhaftierte den Staat monatlich 20 Ts Euro kostet zzgl. anschließende Kosten für Dauer-Hartz IV und Wiedereingliederung. Bei der Menge der Bitcoinuser müsste man schon die gesamte Griechenlandhilfe in die JVA`s umleiten, um das refinanzieren zu können.

Ein Bitcoin ist weder eine Marke (Papier), eine Münze (Blech), ein Schein (Papier), eine Schuldverschreibung (Papier) noch eine Urkunde (Papier) sondern eine Computerdatei, bestehend aus zwei BuchstabenZahlenKombinationen - Beispiel:   4ge62gdie   4hd6whs5n

Mit:  4ge62gdie   4hd6whs5n   wirst du deine Steuer nicht bezahlen können, jeder Bankangestellte wird dich mitleidsvoll anlächeln und wenn du zu einer Geldstrafe verurteilt werden solltest, kannst du dich auch nicht mit:  4ge62gdie   4hd6whs5n   freikaufen. Und damit bestätigt dir der Staat, daß Bitcoins kein gesetzliches Zahlungsmittel (Münzen, Banknoten etc.) ersetzen können.

Darüber hinaus fehlt dem Bitcoin ein wesentliches Merkmal im Vergleich zum gesetzlichen Zahlungsmittel:  die Täuschungsabsicht

Seit der Entkoppelung unseres gesetzlichen Zahlungsmittels vom Goldstandard ist unser Geld nicht mehr mit Sicherheiten unterlegt, sondern es täuscht uns nur noch einen Wert vor, der, infolge des Schuldcharakters unserer Währungen, mathematisch bedingt, zu Null erodiert. Leg einfach ein 1 Eurostück und einen Bitcoin für 100 Jahre in eine Schublade. Danach kannst du deinen Euro nur noch an deinen Schrotthändler verkaufen, aber dein Bäcker lächelt dich an, wenn du mit dem Bitcoin bezahlen willst. D.h. in Ermangelung einer Täuschungsabsicht kann BBankG §35 nicht auf BTC angewendet werden.


donator
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August 23, 2013, 03:53:34 PM
#13
Aber irgenteine ausgebrnde Stelle muss Bitcoin haben. Die Blockchain?

Das ist der Clou an der Sache! Alle Bitcoins "verbleiben" permanent in der Blockchain, du besitzt lediglich den Schlüssel zum Bitcoin, quasi das Recht über den Bitcoin. An diesem Punkt scheiden sich die Geister, denn jetzt kommen verschiedene rechtliche und finanzpolitische und wasweissich für Interpretationen ins Spiel. Man könnte z.B. das Recht am Bitcoin mit dem Besitz des Selben gleichsetzen, oder nur das Recht betrachten, oder...jede Menge Interpretationsspielraum. Unter regulatorischen Blickpunkten fällt Bitcoin in die eine oder andere oder eben mehrere Kategorien. Hier in Deutsche Land ist die Marschrichtung erstaunlicher Weise relativ zügig eingeschlagen worden, aber global betrachtet seh' ich in ein Kaleidoskop. Da schenk' ich mir lieber noch Einen ein.
sr. member
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August 23, 2013, 09:45:16 AM
#12
Und was sollen diese Biblitheken voller Gesetze und Auslegungen bringen? Ein höheres Gericht das sich eine andere Meinung bildet, zerbröselt das ganze sowieso wieder.

Der einzige Sinn eines Jura-Studium ist eine möglichst schwammige Umschreibung für einen eifnachen Sachverhalt zu finden, an dessen Auslegung sich Generationen von nachfolgenden Juristen einen abbrechen können.

+1
legendary
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August 23, 2013, 09:39:13 AM
#11
Und was sollen diese Biblitheken voller Gesetze und Auslegungen bringen? Ein höheres Gericht das sich eine andere Meinung bildet, zerbröselt das ganze sowieso wieder.

Der einzige Sinn eines Jura-Studium ist eine möglichst schwammige Umschreibung für einen eifnachen Sachverhalt zu finden, an dessen Auslegung sich Generationen von nachfolgenden Juristen einen abbrechen können.
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August 23, 2013, 07:53:06 AM
#10
mein' ich nicht Smiley

Ich habe gehofft, dass hier jemand ist, der mehrere Räume voller Gesetzesauslegungen sein eigen nennt.

Informiert euch mal über den Gesetzesstand bei Komplementärwährungen. Wenn uns das Finanzmini schon eine Definition gegeben hat.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111220_finanzinstrumente.html

Das einzige, was ich dazu gefunden habe, war dieses hier (2003): http://www.monneta.org/upload/pdf/Delitzsch_Rechtsgutachten.pdf

Und ja, da ich es gelesen habe, weiß ich, dass der Paragraph nicht nur Falschgeld meint.

legendary
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August 23, 2013, 07:23:47 AM
#9
Hast du schonmal eine Bibliothek eines Anwalts oder Steuerberaters gesehen?

Die Gesetzestexte passen in einen oder zwei große Aktenordner. Die Auslegungen und zusätze zu diesen Gesetzen füllen ungefähr 2 große Räume mit Bücherschränken. Um 2 Aktenordner zu lesen und zu verstehen muss man auch keine 5 Jahre studieren.

Wieso meinst du also, das du weist um was es geht und deine Interpretation die einzig richtige ist?
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August 23, 2013, 07:05:59 AM
#8
ja, letztlich kann das ohne fundierte Jura-Entscheidung keiner entscheiden.

Das, wovon du sprichst, ist Falschgeld. Darum geht es in dem Paragrafen nicht bzw. nicht nur. Die Definition ist klar weiter gefasst.

Es geht darum, dass Bitcoins "Kompementärgeld" sind. Hat das Finanzministerium ja gesagt.

Für Komplementärwährungen gibt es keine gesetzliche Grundlage in Deutschland. Solange sie sich Gutscheine nennen oder nur regional gültig sind war das nie ein Problem.
hero member
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Vertrau in Gott
August 23, 2013, 06:38:02 AM
#7
Für Gesetzestexte lesen und interpretieren solltet ihr ein Anwalt beauftragen...


1. wer unbefugt Geldzeichen, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden)

Dabei geht es um Geldzeichen welche dem Euro so gut aussehen, dass die Verkäufer ihn annehmen würde, ohne die Täuschung festzustellen.
full member
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August 23, 2013, 06:35:42 AM
#6
Aber irgenteine ausgebrnde Stelle muss Bitcoin haben. Die Blockchain?
legendary
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August 23, 2013, 04:45:00 AM
#5
Miner geben garnichts aus, sie führen lediglich einen Transfer durch (bzw dürfen, sie müssen das nichtmal  Wink )

Genauer gesagt, sie können Buchungen in einem verteilten Buchungssystem durchführen.
legendary
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August 23, 2013, 04:42:20 AM
#4
Miner geben garnichts aus, sie führen lediglich einen Transfer durch (bzw dürfen, sie müssen das nichtmal  Wink )

Und BTC sind auch keine "Urkunden", auch keine anderen
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August 23, 2013, 04:36:26 AM
#3
ok, ich versuche mich mal als advocatus diaboli

Quote
wer ... ausgibt, ...

Wer ist die ausgebende Stelle? Wird überhaubt etwas ausgegeben, wenn ja, was?

Ich schätze mal, die Miner.

Quote
Quote
Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, ...

BTC sind nichts davon.

Eine "andere Urkunde"  die geeignet ist, "im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden"?

Quote
... unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ...

Und auch das sind BTC nicht.

[/quote]

Nee, das garantiert nicht!

legendary
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August 23, 2013, 04:27:25 AM
#2
Quote
wer ... ausgibt, ...

Wer ist die ausgebende Stelle? Wird überhaubt etwas ausgegeben, wenn ja, was?

Quote
Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, ...

BTC sind nichts davon.

Quote
... unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ...

Und auch das sind BTC nicht.
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August 23, 2013, 04:04:26 AM
#1
Quote
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet;
2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Irgendwelche Ideen dazu?

Soweit ich es überschaue, trifft Btc alle Definitionen eines Geldzeichens - bis auf die, dass er nicht allgemein anerkannt ist.
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