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Topic: Bericht des Bundesrates [CH] zu virtuellen Währungen (Read 1164 times)

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Eine Auswertung des Berichts und welche Tätigkeit im Zusammenhang mit Bitcoins damit nach Schweizer Recht erlaubt ist und was beachtet werden muss, findet sich (in Englisch) auf dem Yacuna-Blog.
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http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/35361.pdf

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Bericht des Bundesrates zu virtuellen Währungen
in Beantwortung der Postulate Schwaab
(13.3687) und Weibel (13.4070)


[...]

Zusammenfassung

Der Bericht stellt, im Sinne einer Auslegeordnung, einige grundsätzliche Aspekte im Zusammenhang
mit der Nutzung von virtuellen Währungen dar. Im Vordergrund stehen dabei die
wirtschaftliche Bedeutung, die rechtliche Behandlung und die Risiken. Virtuelle Währungen
sind von e-Geld zu unterscheiden.

Im Bericht wird dargelegt, dass virtuelle Währungen als Zahlungsmittel zum jetzigen Zeitpunkt
kaum von wirtschaftlicher Bedeutung sind und dass sie es in absehbarer Zeit aus der
Sicht des Bundesrates auch nicht sein werden. Entsprechend haben virtuelle Währungen
auch auf das Mandat der Schweizerischen Nationalbank keinen Einfluss.

Der Bericht zeigt auf, dass virtuelle Währungen für den Nutzer beträchtliche Verlust- und
Missbrauchsrisiken bergen, sie sich aber nicht im rechtsfreien Raum bewegen: Verträge mit
virtuellen Währungen sind grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten im Zusammenhang mit
virtuellen Währungen können geahndet werden. Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von
virtuellen Währungen unterstehen den Finanzmarktgesetzen und bedürfen einer Unterstellung
unter die Finanzmarktaufsicht. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und
der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz fällt grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz.
Dies schliesst die Erfüllung der Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartei sowie
zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person ein.

Die Tatsache, dass virtuelle Währungen mehrheitlich dezentral und grenzüberschreitend
verwaltet werden und somit Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden fehlen, erschwert
jedoch die effiziente Aufklärung von Straftaten sowie die konsequente Einziehung von Vermögenswerten.
Eine grosse Verantwortung im Umgang mit Bitcoin liegt daher in erster Linie
beim Nutzer selbst.

Auf internationaler Ebene gibt es noch kaum ein einheitliches Vorgehen unter den Staaten
über die Handhabung von virtuellen Währungen. Es bestehen auch keine diesbezüglichen
internationalen Standards. Dementsprechend werden die Herausforderungen, die sich mit
virtuellen Währungen stellen, bisher auch uneinheitlich angegangen.

Aufgrund der Tatsache, dass virtuelle Währungen ein Randphänomen darstellen und sich
nicht im rechtsfreien Raum bewegen, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass zurzeit kein
gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf
dem Gebiet der virtuellen Währungen weiter, damit frühzeitig ein allfälliger Handlungsbedarf
erkannt wird. Er empfiehlt den relevanten Behörden, namentlich den Konsumentenschutzorganisationen,
die Nutzer zur Vorsicht bei der Verwendung von Bitcoin zu ermahnen.

[...]
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