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Topic: Besteuerung Bitcoin in der Schweiz? (Read 3564 times)

newbie
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April 30, 2019, 04:28:50 AM
#24
Grüezi zusammen,

wir freuen uns endlich eine Steuerlösung für Kryptoinvestoren aus der Schweiz anbieten zu können. Ab sofort ist es möglich mit CryptoTax rechtssichere Steuererklärungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu erstellen. Dabei wird die Berechnung der Bemessungsgrundlage sowohl für die Vermögenssteuer als auch die Einkommensteuer unterstützt und alle im Kryptobereich relevanten Vorgänge wie z.B. Airdrops, Hard Forks, Mining, Staking und Margin Trading können rechtskonform abgebildet werden.

Das steuerliche Framework wurde – wie für Deutschland – in Zusammenarbeit mit der KPMG AG entwickelt und bietet damit das höchste Mass an Rechtssicherheit.

Um Steuerreports für die Schweiz zu erstellen, registriere dich hier und wähle Schweiz als Steuerland aus.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

Euer CryptoTax Team
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June 07, 2018, 05:43:56 AM
#23
Dieses Update ist wohl auch relevant für andere. Insbesondere dieser Teil:

Die nachfolgenden steuerlichen Ausführungen beschränken sich auf Kryptowährungen, die den Nutzern nebst der Befugnis, über sie verfügen zu können, keine weiteren Rechte einräumen. Vermitteln sie den Nutzern hingegen zusätzliche Rechte, werfen sie zum Beispiel einen Ertrag ab, ohne dass sich ihre Stückzahl reduziert, ist die steuerliche Behandlung im Einzelfall zu prüfen.


Den ganzen Text gibt es hier:

http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Kryptowährungen

(Link halt kopieren, klappt irgendwie nicht)



Link hat sich geändert

http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Kryptow%C3%A4hrungen

lG
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May 16, 2018, 11:09:48 AM
#22
Vielen Dank vlom für die hilfreichen Infos  Smiley

gerne doch. hast du in deiner steuererklärung etwas angegeben? ich habe dieses jahr zum ersten mal einen teil meiner BTC eingetragen. Altcoins habe ich bisher noch nicht gemacht.

Ich bin mal gespannt, ob ich von der steuerverwaltung etwas höre oder ob das einfach so durchläuft.

Ich habe für 2017 noch nichts angegeben, bei der nächsten Steuererklärung werde ich dann. War 2017 auch noch im absoluten Einsteigerstadium, bis Ende diesen Jahres wird sich das aber wahrscheinlich geändert haben ;-)
Mein Steuermensch meinte, das sei alles halb so wild im Kanton Bern aber als Vermögen deklarieren empfiehlt er mir schon. Ist ja bei uns in der Schweiz eine ziemlich bescheidene Steuer..
newbie
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May 10, 2018, 09:32:26 AM
#21
Sofern du kein geschäftlicher Investor bist, sind die profite steuerfrei. Dies hängt aber stark mit der Anzahl Transaktionen zusammen die in einem Jahr tätigst und wird in jedem Fall einzeln geprüft.

Die regel gilt, wenn dies zu deinem Haupteinkommen wird wovon du lebst, ist es nicht mehr privat. Sicher bist du wenn du Positionen mehr als 6 monate haltest und das nachweisen kannst.

Wenn du an cryptobörsen aber hunderte oder tausende Transaktionen hast und damit profit machst, Firma hin oder her, bist du nicht privater Anleger in den Augen des Steueramtes und es empfiehlt sich die Gewinne zu deklarieren.

auch müssen Sozialabgaben bezahlt werden die um die 10% sein werden.

wenn du also BTC zu 1 USD gekauft hast und bei 20'000 verkauft hast (sprich über jahre gehalten hast), bist du sicherlich privater anleger und somit sind die Gewinne steuerfrei.
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May 10, 2018, 07:23:11 AM
#20
Vielen Dank
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May 08, 2018, 09:38:07 AM
#19
Vielen Dank vlom für die hilfreichen Infos  Smiley

gerne doch. hast du in deiner steuererklärung etwas angegeben? ich habe dieses jahr zum ersten mal einen teil meiner BTC eingetragen. Altcoins habe ich bisher noch nicht gemacht.

Ich bin mal gespannt, ob ich von der steuerverwaltung etwas höre oder ob das einfach so durchläuft.
newbie
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May 08, 2018, 05:49:13 AM
#18
Vielen Dank vlom für die hilfreichen Infos  Smiley
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May 07, 2018, 07:38:16 AM
#17
Dieses Update ist wohl auch relevant für andere. Insbesondere dieser Teil:

Die nachfolgenden steuerlichen Ausführungen beschränken sich auf Kryptowährungen, die den Nutzern nebst der Befugnis, über sie verfügen zu können, keine weiteren Rechte einräumen. Vermitteln sie den Nutzern hingegen zusätzliche Rechte, werfen sie zum Beispiel einen Ertrag ab, ohne dass sich ihre Stückzahl reduziert, ist die steuerliche Behandlung im Einzelfall zu prüfen.


Den ganzen Text gibt es hier:

http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Kryptowährungen

(Link halt kopieren, klappt irgendwie nicht)

legendary
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March 27, 2018, 02:54:58 PM
#16
In der Wegleitung zur Steuererklärung bin ich ebenfalls fündig geworden. Die haben das auf den neusten stand gebracht.

Formular 3
Was sind Wertschriften oder Guthaben?
Kryptowährungen (Bitcoin, usw.)
Was gilt als Steuerwert?
Bitcoin und andere Kryptowährungen
gemäss dem Kurswert des letzten Handelstages des Jahres 2017.

Nun stellt sich die Frage, welchen Preis die annehmen am letzten Handelstag.
Auch dazu habe ich eine Angabe finden können:

https://www.ictax.admin.ch/extern/en.html#/ratelist/2017
Hier kann dann oben rechts Bitcoin gesucht werden. Und der Wert ist:
BTC   1 = 13’784.380000 CHF

und in der Liste ebenfalls drin ist BCH.....

BCH   1   =   2’343.590000   CHF



legendary
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March 27, 2018, 02:30:54 PM
#15
Hier ein aktueller Artikel GHR TaxPage – Februar 2018 von
GHR Rechtsanwälte AG, Bern Muri und Zürich, www.ghr.ch

Denke, dass dies hilfreich sein könnte.
Ich weiss noch nicht recht, was ich in der Steuererklärung angeben soll. Die Bitcoins werde ich wohl eintragen. Damit ich bei allfälligem cash out hoffentlich weniger Probleme bekomme.
Was mit all den Altcoins ist weiss ich noch nicht.
Auch hoffe ich, dass mein Traden nicht als gewerbsmässig gilt.

Hier der Text.

Deklaration und Besteuerung von Kryptowährungen

Ausgangslage
Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, erfreuen sich ra- sant zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Personen aus dem breiten Publikum erwerben Kryptowährungen, aber kaum jemand weiss, wie diese steuerlich zu behandeln sind.
Bisher haben einzig die Kantone Zug, Luzern und Zürich Merkblätter zur Besteuerung von Kryptowährungen publiziert. Die anderen 23 Kantone und der Bund haben sich bisher dazu nicht vernehmen lassen. In der vorliegenden GHR TaxPage erläutern wir Ihnen die für Kryptowährungen geltenden Regeln für die Steuererklärung sowie für die Veranlagung durch die Behörden am Beispiel von Bitcoin.

Grundsatz
Einigkeit besteht darüber, dass der Eigentümer von Bitcoins aus steuerrechtlicher Sicht ein geldwertes Recht an einer Sache besitzt. Obwohl sich der Wert von Bitcoins aufgrund von Nachfrage und Angebot bestimmt, stellen sie keine Wertpapiere dar. Steuerlich kommen sie den Regeln zum digitalen Gold am nächsten.
Vermögenssteuer
Bitcoins unterliegen, zusammen mit den übrigen Vermö- genswerten der kantonalen Vermögenssteuern. Der Steu- erpflichtige muss diese daher entsprechend in seiner Steuererklärung deklarieren. In den Kantonen Bern, Luzern und Zug sind sie im Wertschriftenverzeichnis, in anderen Kantonen unter den "Übrigen Vermögens- werten" aufzuführen. Den Nachweis über sein Eigentum an Bitcoins erbringt der Steuerpflichtige mittels eines Ausdrucks seiner digitalen Brieftasche (digital wallet), in welcher die Bitcoins abgelegt werden.
Bewertung
Für Bitcoins ermittelt die Eidgenössische Steuerverwal- tung ("ESTV") mittlerweile einen Kurswert, welcher dem Durchschnitt der Kaufpreise der verschiedenen Han- delsplattformen entspricht. Dieser Wert ist, wenn er auch kritisiert wird, als massgebender Vermögenssteuer- wert zu deklarieren. Für andere Kryptowährungen beste- hen aktuell noch keine von der ESTV publizierten Ver- mögenssteuerwerte.

Einkommenssteuer
Sofern die Bitcoins durch den Steuerpflichtigen in seinem Privatvermögen gehalten werden, können Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Im Gegenzug können all- fällige Verluste steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Befinden sich die Bitcoins hingegen im Geschäftsver- mögen des Steuerpflichtigen, sind die realisierten Gewinne zu versteuern, können aber mit realisierten Verlusten verrechnet werden. Der für die Bundessteuer massgebende Wert ist zudem sozialversicherungs- pflichtig.
Details zur Frage, wann Gewerbsmässigkeit und damit Geschäftsvermögen vorliegt, finden Sie in unserer GHR TaxPage vom September 2017 unter:
(http://www.ghr.ch/index.php?pos=0§ion=down loads&cmd=15&category=15&downloads_search_keyw ord=)
Auch das Schürfen (mining) von Bitcoins durch die Zurverfügungstellung von Rechnerleistung und das Ver- einnahmen von Einkünften in Bitcoins (z.B. eine Gratifi- kation in Bitcoins) sind steuerpflichtig. Die erzielten Ein- künfte sind in Schweizer Franken umzurechnen. Massgebend ist dafür der Zeitpunkt des Zuflusses der Ein- kunft. Bis anhin wurden seitens der ESTV noch keine Umrechnungstabellen publiziert. Hier besteht womit noch ein gewisses Ermessen des Steuerpflichtigen.
Sofern Bitcoins steuerlich als Geschäftsvermögen qualifi- zieren, gilt das Buchwertprinzip und die Kursschwan- kungen sind in der Buchhaltung zu erfassen.
Fazit
Das Steuerrecht ist in Bezug auf Bitcoins – mit Ausnahme des Umrechnungskurses – klar. Die steuerrechtliche Be- handlung anderer Kryptowährungen kann von den hierin dargelegten Regeln abweichen. In diesem Bereich ist noch alles im Fluss. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
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May 20, 2017, 06:22:18 AM
#14
Grüezi

Hier ein Artikel betreffend Versteuerung von Bitcoin in der Schweiz

https://www.nzz.ch/meinung/bitcoin-steuerlicher-umgang-mit-kryptowaehrungen-ld.137834
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December 10, 2016, 02:06:18 PM
#13

Nach bisheriger Recherche sind Kapital- und Devisengewinne in der Schweiz generell steuerfrei. Da Cryptowährungen in der Schweiz offiziell als Devisen anerkannt sind müssten folglich auch Bitcoingewinne in der Schweiz steuerfrei sein.

Hab mich vor kurzem auch selbst unabhängig von diesem Thread schlau gemacht, und das war auch mein Ergebnis der Recherche (ohne ein Steuerberater zu sein oder einen kontaktiert zu haben).

Und ja, ich würde auch jedem empfehlen, die Bitcoins bei der Steuererklärung anzugeben - werde ich jedenfalls tun.  Denn die Vermögenssteuer ist sicher vernachlässigbar gegenüber den Schwierigkeiten, die man haben könnte, wenn die Bitcoins "to da moon" gehen und man auf einmal einen größeren Geldbetrag aufs Konto überweist, eine Immobilie kauft oder sonst was und erklären muss, wo das Geld her kommt.
ImI
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December 05, 2016, 01:19:08 PM
#12
du meinst also ich kann 1000btc (wenn ich denn welche hätte) in CHF wandeln und auf mein Konto einzahlen? und dann sagen ich hätte für 1 BTC shitcoins gekauft und deren werte habe sich nun vertausendfacht.

Ja. Vorausgesetzt du kannst auch Nachweise erbringen wie TXs und Accounts auf Börsen. Cryptowährungen werden in der Schweiz steuerlich gleichgesetzt mit  normalen Devisen, folglich müssen die Finanzbehörden auch damit klarkommen wenn ich 1000 Shitcoins x gekauft habe und gegen 100 Shitcoins y tausche.
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December 05, 2016, 12:57:39 PM
#11
du meinst also ich kann 1000btc (wenn ich denn welche hätte) in CHF wandeln und auf mein Konto einzahlen? und dann sagen ich hätte für 1 BTC shitcoins gekauft und deren werte habe sich nun vertausendfacht.

btw: 1000 passt gut, war o horror schon posting 1000 von mir.
ImI
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December 05, 2016, 11:00:28 AM
#10
wenn Du die BTC auf einem Marktplatz Tradest, dann bekommen die Behörden sofort ende des Jahres Bescheid (eine schöne Zusammenfassung)

und in paar Jahren wenn die Systeme noch ausgereifter/schneller werden dann kann man jede Transaktion, auser Face to Face, zuordnen können, obwohl bei der letzter bin ich mir auch nicht so 100% sicher… Traurig aber Wahr      

bitte sage mir woher die CHF steuerbehörde mitbekommen will was ich auf poloniex mache. und ich kann meine BTC auch mit Bargeld kaufen. Zum Beispiel an jedem Ticketautomaten der SBB. Und wenn gewünscht mit einer Mobilnummer, die nicht auf meinen Namen registriert ist.

naja, ist es nicht eher so das sobald du irgendwann einmal einen grösseren betrag auf dein schweizer konto einzahlen würdest (einen betrag den du eben nicht bar haben willst) DU in der bringschuld wärest woher das geld kommt? und falls du nicht erklären kannst woher es kommt würde es einfach komplett als einkommen verrechnet?

desweiteren stellt sich die frage weshalb man in der schweiz überhaupt ein versteckspiel mit den steuerbehörden spielen sollte, bitcoin und altcoingewinne sind komplett steuerfrei in der schweiz und die vermögenssteuer ein witz im vergleich zu dem was es einmal in deutschland gab. einzig die einstufung als gewerblicher händler kann ein problem sein sollte man tatsächlich sehr viel traden auf polo etc.
legendary
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December 05, 2016, 10:42:35 AM
#9
wenn Du die BTC auf einem Marktplatz Tradest, dann bekommen die Behörden sofort ende des Jahres Bescheid (eine schöne Zusammenfassung)

und in paar Jahren wenn die Systeme noch ausgereifter/schneller werden dann kann man jede Transaktion, auser Face to Face, zuordnen können, obwohl bei der letzter bin ich mir auch nicht so 100% sicher… Traurig aber Wahr     

bitte sage mir woher die CHF steuerbehörde mitbekommen will was ich auf poloniex mache. und ich kann meine BTC auch mit Bargeld kaufen. Zum Beispiel an jedem Ticketautomaten der SBB. Und wenn gewünscht mit einer Mobilnummer, die nicht auf meinen Namen registriert ist.
legendary
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December 05, 2016, 04:46:19 AM
#8

Grüezi zusammen,  Wink

wie steht es eigentlich mit der Besteuerung von Bitcoin-Gewinnen in der Schweiz? Gibt es ähnliche Haltefristen wie in D oder wie ist das geregelt?

Konnte da nichts finden bisher.



Ich frage mich eher: Woher soll der Staat wissen wie viele bitcoins du hast. Und wie soll er mitbekommen, dass du evt. einen Gewinn gemacht hast? Erst wenn du die BTC für CHF verkaufst und dann ganz viele CHF auf deinem Konto sind wird Vermögenssteuer ein Thema.
ImI
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November 24, 2016, 10:30:28 AM
#7
Ja, die gibt es, liegt aber im Promillebereich.  Smiley

Das Risiko in der Schweiz scheint die Einstufung als "gewerblicher Wertpapierhändler" zu sein, dann zahlt man schnell mal 25% auf alle Gewinne.

legendary
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November 24, 2016, 04:32:42 AM
#6
Gibt es in der Schweiz nicht stattdessen eine Vermögenssteuer?!

Ausserdem mögen viele Schweizer keine Flüchtlingen. Auch die nicht, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.  Wink
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November 24, 2016, 02:21:07 AM
#5

Nach bisheriger Recherche sind Kapital- und Devisengewinne in der Schweiz generell steuerfrei. Da Cryptowährungen in der Schweiz offiziell als Devisen anerkannt sind müssten folglich auch Bitcoingewinne in der Schweiz steuerfrei sein.

Juchhu, ich ziehe um!  Cheesy
ImI
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November 23, 2016, 10:03:54 AM
#4

Nach bisheriger Recherche sind Kapital- und Devisengewinne in der Schweiz generell steuerfrei. Da Cryptowährungen in der Schweiz offiziell als Devisen anerkannt sind müssten folglich auch Bitcoingewinne in der Schweiz steuerfrei sein.
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June 06, 2016, 03:33:45 AM
#3
Schweiz = Europa -> d.h. Europäischer Gerichtshof? würde ich sagen..

der EU-GH ist doch "nur" für die EU zuständig.
Die Schweizer machen in diesem Club ja nicht mit.
member
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June 05, 2016, 11:19:54 PM
#2
Schweiz = Europa -> d.h. Europäischer Gerichtshof? würde ich sagen..
ImI
legendary
Activity: 1946
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June 05, 2016, 06:57:29 PM
#1

Grüezi zusammen,  Wink

wie steht es eigentlich mit der Besteuerung von Bitcoin-Gewinnen in der Schweiz? Gibt es ähnliche Haltefristen wie in D oder wie ist das geregelt?

Konnte da nichts finden bisher.

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