Diese Geschäftsmodelle werden von der BaFin unterbunden. Natürlich nicht verboten. Aber wer alleine die ICO Mitteilung der BaFin mal zwischen den Zeilen liest, der kann auch "ICO sind in DE erlaubt" auch interpretieren "In DE ist zu Bitcoin alles verboten, es sei denn, die BaFin hat es ausdrücklich erlaubt".
Das ist falsch. Die Mitteilung der BaFin hat nichts, aber auch wirklich nichts an der Situation der ICOs geändert. Diese Regelungen gelten ähnlich in allen europäischen Ländern und auch der Schweiz.
Was unter die BaFin fällt ist das Beschaffen von Fremd- oder Eigenkapital. Das war schon immer so. Plaintoken oder Utilitytoken fallen da nicht drunter.
Wenn man sich die Arie mit Onecoin anschaut, dann sieht man, dass die BaFin recht zahnlos war. Man hat das hintenherum über Eigenhandel gelöst.
Abhauen oder Kämpfen?
Die rechtliche Situation ist weniger das Problem. Es gibt allerdings andere Gründe fürs Ausland. Individuell günstigere Steuern, weniger Bürokratie, Renomee, Förderungen.
Der Hauptgrund, weshalb einige in Deutschland gründen, sind die niedrigeren Kosten (im Verhältnis zu der Schweiz) und weil man eh in Deutschland arbeiten wird (vgl. lightcurve in Berlin von Lisk).