Hi,
ich habe zwar kein Bloomberg Abo, aber dafür einen Mittelklasse-News-Aggregator, alles 100 % selbst geschrieben und mit Daten seit 2011. So um die 5 Millionen Deeplinks, 3 GB Rohdaten in der DB und alle minutenaktuell, davon bestimmt ein paar Tausend Bitcoin/Altcoin-relevante samt Sendedatum. Das mit den Kursen zu vermengen wäre für mich ein Klacks, die Nachrichten nach "Impact" im Kurs (1,3,12,24 h nach Meldung) zu gewichten auch.
Interesse, das Projekt durchzuziehen hätte ich schon, wo liegt Deiner Meinung nach das juristische Problem? Ich speichere nur Headlines und Links, keine weiteren Daten. Da sollte mir auch das Leistungsschutzrecht nicht an den Karren fahren können oder?
Mit Headlines und Links ist es etwas realistischer. Aber das Leistungsschutzrecht wurde ja extra gemacht, um solche Newsfeeds zu verhindern, mit welcher hirnverbrannten Intention auch immer. Die genaue Anwendung ist noch unklar, soweit ich weiß, will der Springerverlag mit all seinen Blättern (Welt, Bild ...) das Recht in Anspruch nehmen, während der Spiegelverlag (spon, Manager Magazin) und eventuell der Henri Nannen Verlag (Stern, ehemals FTD, Wirtschaftswoche) eher darauf verzichten. Seit kurzem will wohl die VG Wort die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes übernehmen, was meiner Ansicht nach nicht gerade ein Zeichen dafür ist, dass hier Pragmatismus einkehren wird. Der Kompromiss geht etwa in die Richtung, dass man einzelne Sätze zitieren und verlinken darf, aber sich mit ganzen Absätzen udn Originalüberschriften bereits aufs Glatteis begibt. Mit ausländischen Medien ist der Fall schon wieder viel schwieriger.
All das ist meine aus dem Gedächtnis herausgekramte Ansicht und ersetzt keine Rechtsberatung oder dergleichen. Ein hilfreicher LInk ist die Artikelsammlung von meedia: http://meedia.de/?s=leistungsschutzrecht. Oder der Blog http://irights.info/blog