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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ (AT) (Read 15920 times)

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March 15, 2024, 12:37:44 PM
#83
Ja klar, aber erscheint mir halt doch um einiges über das Ziel hinausgeschossen. Schließlich geht es ja bei der Mittelherkunft um die Bekämpfung von Geldwäsche und nicht darum zu überprüfen ob jeder einzelne Cent korrekt versteuert wurde. Jenseits von Krypto reicht man ja auch den Einkommensteuerbescheid ein und nicht die gesamte Buchhaltung. Und bei der Veräußerung von Wertpapieren reichen ja auch die Konto- bzw. Depot-Auszüge.

Ich finde das total unangemessen. Da will man sein Geld jemand anders geben (der Bank). Die wollen aber nicht das ganze Geld, sondern fordern einen auf, ein Teil des Geldes einen Steuerberater zu überlassen und am Ende erhält die Bank weniger als zuvor.
Ziemlich überspitzt dargestellt natürlich, aber im Grund ist es so.
Die rechtlichen Gründe sind mir natürlich bekannt.
Aber im Grunde verleiten solche Massnahmen dazu, sein Geld selber zu verwalten...  Wink
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March 15, 2024, 08:40:26 AM
#82
Aus Bankensicht finde ich das Vorgehen sogar verständlich. Es hat ja kaum eine Bank das nötige Know-How um bspw. Cointracking-Auszüge zu verstehen, geschweige denn nachvollziehen zu können. So wälzt man diesen Aufwand an die Steuerberater ab, zahlen muss es ja eh der Kunde ... und der will möglichst schnell an sein Geld gelangen.

Ja klar, aber erscheint mir halt doch um einiges über das Ziel hinausgeschossen. Schließlich geht es ja bei der Mittelherkunft um die Bekämpfung von Geldwäsche und nicht darum zu überprüfen ob jeder einzelne Cent korrekt versteuert wurde. Jenseits von Krypto reicht man ja auch den Einkommensteuerbescheid ein und nicht die gesamte Buchhaltung. Und bei der Veräußerung von Wertpapieren reichen ja auch die Konto- bzw. Depot-Auszüge.
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March 15, 2024, 05:18:45 AM
#81
[...]
Vielleicht ist das aber auch eine neue Masche um den Aufwand auf den Endkunden abzuwälzen. Wenn man googlet scheint es mittlerweile Steuerberater zu geben, die genau diesen Service anbieten. Wirkt auf mich allerdings mehr wie Abzocke.
Habe dbzgl. vor allem das Angebot von Enziger gefunden: https://www.crypto-tax.at/dienstleistungen/



Nachdem dort "Preis auf Anfrage" dabeisteht und Stundensätze jenseits der 300€ verlangt werden kann man sich schon vorstellen, was so ein komplett erstellter Herkunftsnachweis dann kostet ... das ist ja doch einiges an Aufwand so etwas zu erstellen, vor allem, wenn der Kunde keine Tools wie Cointracking o.ä. im Einsatz hat.

Aus Bankensicht finde ich das Vorgehen sogar verständlich. Es hat ja kaum eine Bank das nötige Know-How um bspw. Cointracking-Auszüge zu verstehen, geschweige denn nachvollziehen zu können. So wälzt man diesen Aufwand an die Steuerberater ab, zahlen muss es ja eh der Kunde ... und der will möglichst schnell an sein Geld gelangen.
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March 15, 2024, 03:31:21 AM
#80
Ein Bekannter hat gerade eine größere Auszahlung vorgenommen und wollte diese bei einer Raiffeisenbank im Zentralraum OÖ einzahlen. Die RB möchte nun eine von einem Steuerberater beglaubigten Mittelherkunftsnachweis  Huh

Ist jemandem von euch schon so ein Fall untergekommen? Das kostet ja auch je nach Steuerberater-Satz eine Stange Geld ...

Nein, noch nie. Die geforderten Unterlagen waren zwar je nach Bank leicht unterschiedlich und teilweise sehr umfangreich, aber bei den Fällen die ich kenne hat die eigene Dokumentation (Trading History, Walletbewegungen) sowie Unterlagen wie Kontoauszüge und Einkommensteuerbescheid immer ausgereicht. Zumindest wenn die Bank nicht von vornherein kategorisch gegen Krypto war.

Vielleicht ist das aber auch eine neue Masche um den Aufwand auf den Endkunden abzuwälzen. Wenn man googlet scheint es mittlerweile Steuerberater zu geben, die genau diesen Service anbieten. Wirkt auf mich allerdings mehr wie Abzocke.
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March 15, 2024, 01:06:14 AM
#79
Ein Bekannter hat gerade eine größere Auszahlung vorgenommen und wollte diese bei einer Raiffeisenbank im Zentralraum OÖ einzahlen. Die RB möchte nun eine von einem Steuerberater beglaubigten Mittelherkunftsnachweis  Huh

Ist jemandem von euch schon so ein Fall untergekommen? Das kostet ja auch je nach Steuerberater-Satz eine Stange Geld ...
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March 11, 2024, 11:09:08 AM
#78
...

Danke - ist mir ein Begriff. Aber die Preise sind schon sehr hoch, finde ich
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March 11, 2024, 11:03:59 AM
#77
Cointracking listet ansonsten auch noch folgenden Steuerberater aus (der Nähe von) Graz auf:


Quelle

Die Frau Enzinger ist vielleicht dem einen oder anderen auch ein Begriff, sie hält auch regelmäßig Vorträge rund um Crypto und ist auch bspw. in der österreichischen Steuer-Gruppe in Telegram aktiv.
MWn. bietet sie auch kostenlose Erstgespräche an, ich war auch selber bereits mit ihr in E-Mail-Kontakt.
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March 07, 2024, 10:03:06 AM
#76
Mein früherer Steuerberater (aus Graz) hat mir mal diese Geschichte erzählt:  Ein Klient hat (vermutlich im letzten Bullrun) gestaffelt Altbestand-BTC verkauft, die ja steuerfrei sein sollten.  Das Finanzamt hat das dann aber nicht anerkannt und stattdessen behauptet, da es mehrere Verkäufe waren, zählt das nicht als "Privatperson" - sondern mit dem ersten Verkauf wäre quasi ein Unternehmen gegründet worden, und alle weiteren (ab diesem Zeitpunkt) Kursgewinne wären nicht mehr steuerfrei.  Vergleichbar sei das damit, wenn jemand ein Grundstück kauft, in kleinere Parzellen zerlegt, und diese dann weiterverkauft, was eben auch als unternehmerische Tätigkeit und nicht nur "privates Investieren" zu werten sei.

Für mich macht das (und auch der Vergleich) keinen Sinn, da ja cost averaging so ziemlich zum Einmaleins des Investierens gehört.  Hat jemand hier schonmal davon gehört oder wurde mit einer ähnlichen Argumentation konfrontiert?  Ich habe grundsätzlich schon vor, im kommenden Bullrun einen Teil meiner Altbestände gestaffelt zu verkaufen.

Mein derzeitiger Steuerberater (aus einem ländlichen Bezirk) meinte dazu nur, dass sich in unserem Finanzamt niemand für Krypto interessiert, bzw. sie der Meinung sind, dass Leute damit eh nur Verluste machen (die auch nicht gegen Einkommen anrechenbar sind) und deshalb es für sie nicht relevant wäre....

Interessante Story, ein Grund mehr warum ich dann meine steuerfreien Verkäufe definitiv nicht angeben werde.
Kannst du mir sagen, woher dein jetziger Steuerberater ist? Kommt der aus der Nähe von Graz bzw. der Steiermark?
Ich suche nämlich noch einen passenden Steuerberater, der nicht hohe vierstellige Summen einkassiert...

Der ist von Fidas Liezen, also nicht unbedingt Nähe Graz, aber in der Steiermark.  Honorar war bisher weit unter dem, was ich von der Grazer Treuhand gewohnt war und erwartet hatte.

Danke für deine Info! Ich war bei denen mal auf der HP, habe dort aber nichts über Kryptoberatungen gelesen.
Könntest du mir vielleicht einen Ansprechpartner nennen bzw einen empfehlen? Ich würde mit der Info dort anrufen.
Natürlich gerne über PM und nur, wenn du es möchtest  Smiley
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March 07, 2024, 03:22:08 AM
#75
Wobei ich nicht verstehe was genau mit "innerer Zusammenhang" gemeint ist und wie dadurch beim Abverkauf von Privatvermögen auf eine Wiederholungsabsicht und somit Nachhaltigkeit geschlossen werden kann.
Dass das Finanzamt eine Gewerblichkeit zu unterstellen versucht kann ich mir noch vorstellen, zumindest wenn man exzessiver tradet und dadurch auch regelmäßig Gewinne über der Grenze der Liebhaberei einfährt.
Was ich mir aber nicht vorstellen kann ist, dass sich das auf die Steuerfreiheit der Coins auswirkt. Es findet auch durch die Gewerbeunterstellung kein Besitzwechsel statt (sofern man nicht tatsächlich eine Unternehmung gründet und die Coins in den Firmenbestand übernimmt, aber selbst dann ist es fraglich wenn man selbst als Unternehmer mit auftritt), die Coins ansich bleiben also unangetastet.

Was mir nicht bewusst war und ich erst jetzt im Zuge meiner Erklärung für 2023 erfahren habe: Mit der Steuerreform ist auch der Freibetrag gefallen, man muss also auch steuerpflichtige Gewinne unter 440€ angeben.
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March 06, 2024, 10:42:08 AM
#74
Mein früherer Steuerberater (aus Graz) hat mir mal diese Geschichte erzählt:  Ein Klient hat (vermutlich im letzten Bullrun) gestaffelt Altbestand-BTC verkauft, die ja steuerfrei sein sollten.  Das Finanzamt hat das dann aber nicht anerkannt und stattdessen behauptet, da es mehrere Verkäufe waren, zählt das nicht als "Privatperson" - sondern mit dem ersten Verkauf wäre quasi ein Unternehmen gegründet worden, und alle weiteren (ab diesem Zeitpunkt) Kursgewinne wären nicht mehr steuerfrei.  Vergleichbar sei das damit, wenn jemand ein Grundstück kauft, in kleinere Parzellen zerlegt, und diese dann weiterverkauft, was eben auch als unternehmerische Tätigkeit und nicht nur "privates Investieren" zu werten sei.

Für mich macht das (und auch der Vergleich) keinen Sinn, da ja cost averaging so ziemlich zum Einmaleins des Investierens gehört.  Hat jemand hier schonmal davon gehört oder wurde mit einer ähnlichen Argumentation konfrontiert?  Ich habe grundsätzlich schon vor, im kommenden Bullrun einen Teil meiner Altbestände gestaffelt zu verkaufen.

Mein derzeitiger Steuerberater (aus einem ländlichen Bezirk) meinte dazu nur, dass sich in unserem Finanzamt niemand für Krypto interessiert, bzw. sie der Meinung sind, dass Leute damit eh nur Verluste machen (die auch nicht gegen Einkommen anrechenbar sind) und deshalb es für sie nicht relevant wäre....

Interessante Story, ein Grund mehr warum ich dann meine steuerfreien Verkäufe definitiv nicht angeben werde.
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Der ist von Fidas Liezen, also nicht unbedingt Nähe Graz, aber in der Steiermark.  Honorar war bisher weit unter dem, was ich von der Grazer Treuhand gewohnt war und erwartet hatte.
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March 06, 2024, 04:34:29 AM
#73
Mein früherer Steuerberater (aus Graz) hat mir mal diese Geschichte erzählt:  Ein Klient hat (vermutlich im letzten Bullrun) gestaffelt Altbestand-BTC verkauft, die ja steuerfrei sein sollten.  Das Finanzamt hat das dann aber nicht anerkannt und stattdessen behauptet, da es mehrere Verkäufe waren, zählt das nicht als "Privatperson" - sondern mit dem ersten Verkauf wäre quasi ein Unternehmen gegründet worden, und alle weiteren (ab diesem Zeitpunkt) Kursgewinne wären nicht mehr steuerfrei.  Vergleichbar sei das damit, wenn jemand ein Grundstück kauft, in kleinere Parzellen zerlegt, und diese dann weiterverkauft, was eben auch als unternehmerische Tätigkeit und nicht nur "privates Investieren" zu werten sei.

Für mich macht das (und auch der Vergleich) keinen Sinn, da ja cost averaging so ziemlich zum Einmaleins des Investierens gehört.  Hat jemand hier schonmal davon gehört oder wurde mit einer ähnlichen Argumentation konfrontiert?  Ich habe grundsätzlich schon vor, im kommenden Bullrun einen Teil meiner Altbestände gestaffelt zu verkaufen.

Mein derzeitiger Steuerberater (aus einem ländlichen Bezirk) meinte dazu nur, dass sich in unserem Finanzamt niemand für Krypto interessiert, bzw. sie der Meinung sind, dass Leute damit eh nur Verluste machen (die auch nicht gegen Einkommen anrechenbar sind) und deshalb es für sie nicht relevant wäre....

Interessante Story, ein Grund mehr warum ich dann meine steuerfreien Verkäufe definitiv nicht angeben werde.
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March 01, 2024, 08:54:42 AM
#72
Mein früherer Steuerberater (aus Graz) hat mir mal diese Geschichte erzählt:  Ein Klient hat (vermutlich im letzten Bullrun) gestaffelt Altbestand-BTC verkauft, die ja steuerfrei sein sollten.  Das Finanzamt hat das dann aber nicht anerkannt und stattdessen behauptet, da es mehrere Verkäufe waren, zählt das nicht als "Privatperson" - sondern mit dem ersten Verkauf wäre quasi ein Unternehmen gegründet worden, und alle weiteren (ab diesem Zeitpunkt) Kursgewinne wären nicht mehr steuerfrei.  Vergleichbar sei das damit, wenn jemand ein Grundstück kauft, in kleinere Parzellen zerlegt, und diese dann weiterverkauft, was eben auch als unternehmerische Tätigkeit und nicht nur "privates Investieren" zu werten sei.

Interessant, hab an dieser Front ein bisschen nachgeforscht und tatsächlich etwas gefunden was in diese Richtung hindeuten würde:

Gewerblich ist eine Tätigkeit – von diversen anderen Voraussetzungen abgesehen – immer dann, wenn diese nachhaltig betrieben wird. Nachhaltigkeit liegt vor, wenn mehrere aufeinanderfolgende, gleichartige Handlungen unter Ausnützung derselben Gelegenheit und derselben Verhältnisse ausgeführt werden, wobei es ausreichend ist, dass aufgrund der Umstände auf eine Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann (in diesen Fällen kann sogar eine einmalige Tätigkeit Nachhaltigkeit begründen). Unter diesem Blickwinkel kann auch der Abverkauf von Privatvermögen (Grundstücke, Sammlungen, etc.) Nachhaltigkeit und damit einen Gewerbebetrieb begründen, wenn zwischen den einzelnen Geschäften ein innerer Zusammenhang besteht. Als Folge ist der daraus erzielte Gewinn gegenüber dem Finanzamt zu erklären und der Einkommensteuer zu unterwerfen.

Wobei ich nicht verstehe was genau mit "innerer Zusammenhang" gemeint ist und wie dadurch beim Abverkauf von Privatvermögen auf eine Wiederholungsabsicht und somit Nachhaltigkeit geschlossen werden kann.


Mit konkreterem Bezug auf Krypto gibt es (gab es?) diese Diskussion anscheinend auch in Deutschland:
https://winheller.com/blog/handel-kryptowaehrungen-gewerblich-finanzamt/


Die Argumentation des Finanzamts scheint also gar nicht so weit hergeholt zu sein. Allerdings bezweifle ich die rechtliche Standfestigkeit einer derartigen Einstufung, wobei es sicher auch stark auf den Einzelfall ankommen wird.
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March 01, 2024, 07:19:13 AM
#71
Für mich macht das (und auch der Vergleich) keinen Sinn, da ja cost averaging so ziemlich zum Einmaleins des Investierens gehört.  Hat jemand hier schonmal davon gehört oder wurde mit einer ähnlichen Argumentation konfrontiert?  Ich habe grundsätzlich schon vor, im kommenden Bullrun einen Teil meiner Altbestände gestaffelt zu verkaufen.
Macht auch für mich keinen Sinn und würde einer Klage auch niemals standhalten, schon gar nicht wenn du im geringen Ausmaß tradest und nicht tausende von Trades pro Monat durchführst. Erst ein hohes Trading-Aufkommen würde mMn. überhaupt den Anfangsverdacht einer Unternehmung begründen. Auch wüsste ich nicht warum die Coins dann auf einmal nicht mehr steuerfrei wären. Das Asset ansich (also bspw. 1 BTC) verändert sich ja durch die Unternehmung nicht, ich kann mir also auch nicht vorstellen, warum man hier auf einmal Steuern zahlen sollte. Selbst bei einer Unternehmensgründung und der Übernahme der BTC ins Unternehmensvermögen wäre es fraglich, ob sich dadurch etwas an der Steuerfreiheit ändert.

Würde mir daher also auch keinen Kopf machen, habe gleichzeitig auch das Gleiche vor wie du und werde gestaffelt verkaufen.
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February 29, 2024, 03:05:43 PM
#70
Mein früherer Steuerberater (aus Graz) hat mir mal diese Geschichte erzählt:  Ein Klient hat (vermutlich im letzten Bullrun) gestaffelt Altbestand-BTC verkauft, die ja steuerfrei sein sollten.  Das Finanzamt hat das dann aber nicht anerkannt und stattdessen behauptet, da es mehrere Verkäufe waren, zählt das nicht als "Privatperson" - sondern mit dem ersten Verkauf wäre quasi ein Unternehmen gegründet worden, und alle weiteren (ab diesem Zeitpunkt) Kursgewinne wären nicht mehr steuerfrei.  Vergleichbar sei das damit, wenn jemand ein Grundstück kauft, in kleinere Parzellen zerlegt, und diese dann weiterverkauft, was eben auch als unternehmerische Tätigkeit und nicht nur "privates Investieren" zu werten sei.

Für mich macht das (und auch der Vergleich) keinen Sinn, da ja cost averaging so ziemlich zum Einmaleins des Investierens gehört.  Hat jemand hier schonmal davon gehört oder wurde mit einer ähnlichen Argumentation konfrontiert?  Ich habe grundsätzlich schon vor, im kommenden Bullrun einen Teil meiner Altbestände gestaffelt zu verkaufen.

Mein derzeitiger Steuerberater (aus einem ländlichen Bezirk) meinte dazu nur, dass sich in unserem Finanzamt niemand für Krypto interessiert, bzw. sie der Meinung sind, dass Leute damit eh nur Verluste machen (die auch nicht gegen Einkommen anrechenbar sind) und deshalb es für sie nicht relevant wäre....
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February 05, 2024, 03:45:13 AM
#69
Sollten irgendwann die steuerpflichtigen Coins verkauft werden (z.b. 2024 oder 2025), dann würde ich das auch dort erst in der Steuererklärung angeben,
27,5% vom Gewinn in das Feld  "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen". Und wenn hier dann Rückfragen kommen, dann schicke
ich die Aufstellung an das FA.

Nicht ganz, in das Feld "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" (gemäß § 27a Abs. 2) kommt der Gesamtgewinn, nicht nur die 27,5%! Die 27,5% rechnet sich das Finanzamt dann schon selber aus Smiley

Gilt allerdings auch nur dann wenn die KESt nicht bereits automatisch vom jeweiligen Finanzinstitut einbehalten wird; z.B. BitPanda behält mittlerweile die KESt ein und führt diese auch ab. Ist aber meines Wissens der einzige Exchange der das macht und ich hab ehrlich gesagt auch keine Ahnung ob BitPanda den Einstandswert erfragt oder wie die den Gewinn genau ermitteln (würd mich tatsächlich persönlich interessieren, falls das hier zufällig jemand liest der in letzter Zeit bei BitPanda verkauft hat).

Ah okay, danke für diesen Punkt. Super, dann brauche ich mir keinen Stress machen, denn bisher gibts nichts zum Versteuern.

Danke euch beiden für die Hilfe Smiley
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February 03, 2024, 06:17:14 AM
#68
Ist aber meines Wissens der einzige Exchange der das macht und ich hab ehrlich gesagt auch keine Ahnung ob BitPanda den Einstandswert erfragt oder wie die den Gewinn genau ermitteln (würd mich tatsächlich persönlich interessieren, falls das hier zufällig jemand liest der in letzter Zeit bei BitPanda verkauft hat).
Ich hab zwar noch nix über Bitpanda verkauft, aber erst letzte Woche ETH eingezahlt um die dort zu staken.
Sobald man die Coins einzahlt muss man ein so genanntes "Steuerinformationsformular" ausfüllen. Das ist recht einfach gehalten:

  • Zeitpunkt der Anschaffung ... oder ungefährer Anschaffungszeitraum wenn man sich nicht mehr daran erinnern kann
  • Kosten für die Anschaffung

Erst nachdem man diese Daten befüllt hat werden die Coins gutgeschrieben und stehen zur Verfügung.

Bitpanda weiß damit also alles, was sie für eine allfällige Steuerberechnung benötigen.
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February 02, 2024, 11:57:49 AM
#67
Sollten irgendwann die steuerpflichtigen Coins verkauft werden (z.b. 2024 oder 2025), dann würde ich das auch dort erst in der Steuererklärung angeben,
27,5% vom Gewinn in das Feld  "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen". Und wenn hier dann Rückfragen kommen, dann schicke
ich die Aufstellung an das FA.

Nicht ganz, in das Feld "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" (gemäß § 27a Abs. 2) kommt der Gesamtgewinn, nicht nur die 27,5%! Die 27,5% rechnet sich das Finanzamt dann schon selber aus Smiley

Gilt allerdings auch nur dann wenn die KESt nicht bereits automatisch vom jeweiligen Finanzinstitut einbehalten wird; z.B. BitPanda behält mittlerweile die KESt ein und führt diese auch ab. Ist aber meines Wissens der einzige Exchange der das macht und ich hab ehrlich gesagt auch keine Ahnung ob BitPanda den Einstandswert erfragt oder wie die den Gewinn genau ermitteln (würd mich tatsächlich persönlich interessieren, falls das hier zufällig jemand liest der in letzter Zeit bei BitPanda verkauft hat).
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February 02, 2024, 08:53:35 AM
#66
1. Ich habe wie gesagt 2 Excel Files angelegt. Einmal für die steuerfreien Verkäufe (alle Käufe vor der Gesetzesänderung, alle Coins über 1 Jahr gehalten).
Von diesem Portfolio habe ich eh das meiste noch nicht verkauft. Da ja meines Wissens nach die FiFo Methode greift, geht dieser Bestand erstmal zum Verkauf
bevor die steuerpflichtigen Coins verkauft werden. Da die steuerpflichtigen Coins wahrscheinlich erst beim nächsten Bullrun verkauft werden, hätte ich
somit derzeit nichts zum einreichen. Dann würde ich meine Steuererklärungen von 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 abschließen, ohne etwas einzureichen.

Sollten irgendwann die steuerpflichtigen Coins verkauft werden (z.b. 2024 oder 2025), dann würde ich das auch dort erst in der Steuererklärung angeben,
27,5% vom Gewinn in das Feld  "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen". Und wenn hier dann Rückfragen kommen, dann schicke
ich die Aufstellung an das FA.

Stimmt ihr mir soweit zu?
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February 02, 2024, 07:54:21 AM
#65
Das da jetzt eine Excel Datei hochzuladen wäre klingt für mich eher ungewöhnlich. Aus meiner Sicht sind die steuerfreien Gewinne mal überhaupt nicht relevant fürs Finanzamt und für die Gewinne die es zu versteuern gilt müsste meiner Meinung nach einfach die Gesamtsumme für das Jahr als "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" in Beilage zur Einkommensteuererklärung E1kv, Kennzahl 857 eingetragen werden. Die Dokumentation im Excel File selber wäre meiner Meinung nach nur im Falle einer Finanzprüfung relevant und nicht als Teil der Steuererklärung selber hochzuladen.
Das hätte ich jetzt genauso gesehen und ich habe auch noch nie im vorauseilenden Gehorsam Daten bereitgestellt. Kommt es zu einer eingehenderen Prüfung kann man die Daten ja immer noch nachreichen.

Bzgl. Steuerberater: Ich weiß jetzt natürlich nicht um welche Summen es geht aber gerade bei größeren Nachzahlungen macht es durchaus Sinn, hier nochmal einen Steuerberater drüberschauen zu lassen. Nicht nur was potenzielle Einsparungen betrifft. Unterlagen, die von einem Steuerberater eingereicht werden, werden in der Regel auch deutlich schneller freigegeben. Zudem hält ja der Steuerberater seinen Kopf hin wenn etwas nicht passen sollte ... das lassen sie sich aber auch fürstlich entlohnen, das stimmt schon.
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February 01, 2024, 08:03:25 PM
#64
1. Ich hatte vor ca. 2 Jahren mal mit dem Finanzamt telefoniert. Ein Mitarbeitet sagte mir, dass es ihnen ausreicht, wenn ich alle Käufe/ Verkäufe in eine
Excel mitschreibe und dieses in der Steuererklärung hochlade. Ich habe dieses nun getan (habe natürlich eine Version mit Aktionen vor der Gesetzesänderung
und eine Version nach der Gesetzesänderung (ich meine hiermit die Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei und nach der Änderung kommt die Kapitalertragssteuer zum Tragen))
Könnt ihr mir bestätigen, dass dieses ausreicht? Ich würde das gerne auch ohne die Prüfung eines Steuerberaters einreichen, da ich die Arbeit eh schon
erledigt habe und ich es nicht einsehe, für eine "Unterschrift" ein paar Hundert Euro auf den Tisch zu legen

Das da jetzt eine Excel Datei hochzuladen wäre klingt für mich eher ungewöhnlich. Aus meiner Sicht sind die steuerfreien Gewinne mal überhaupt nicht relevant fürs Finanzamt und für die Gewinne die es zu versteuern gilt müsste meiner Meinung nach einfach die Gesamtsumme für das Jahr als "Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen" in Beilage zur Einkommensteuererklärung E1kv, Kennzahl 857 eingetragen werden. Die Dokumentation im Excel File selber wäre meiner Meinung nach nur im Falle einer Finanzprüfung relevant und nicht als Teil der Steuererklärung selber hochzuladen.

Disclaimer: Bin weder Steuerberater noch arbeite ich beim Finanzamt, also alle Angaben ohne Gewähr! Eventuell haben auch andere Österreicher hier im Forum bereits andere Erfahrungen gemacht.

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February 01, 2024, 05:42:54 AM
#63
Hallo liebe Österreicher,

als Deutscher kenne ich mich leider nicht so gut mit den Steuererklärungen in AT aus und habe es auch einfach ewig vor mir hergeschoben (ich hasse einfach dieses Thema  Grin).
Jetzt möchte ich aber langsam alles auf den aktuellen Stand bringen und hätte hierzu ein paar Fragen, ich hoffe dass mir jemand helfen kann:

1. Ich hatte vor ca. 2 Jahren mal mit dem Finanzamt telefoniert. Ein Mitarbeitet sagte mir, dass es ihnen ausreicht, wenn ich alle Käufe/ Verkäufe in eine
Excel mitschreibe und dieses in der Steuererklärung hochlade. Ich habe dieses nun getan (habe natürlich eine Version mit Aktionen vor der Gesetzesänderung
und eine Version nach der Gesetzesänderung (ich meine hiermit die Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei und nach der Änderung kommt die Kapitalertragssteuer zum Tragen))
Könnt ihr mir bestätigen, dass dieses ausreicht? Ich würde das gerne auch ohne die Prüfung eines Steuerberaters einreichen, da ich die Arbeit eh schon
erledigt habe und ich es nicht einsehe, für eine "Unterschrift" ein paar Hundert Euro auf den Tisch zu legen
2. Laut dem Kollegen vom Finanzamt soll ich die mitgeschriebenen Excel-Tabellen im "L1" hochladen. Jetzt schaue ich gerade bei FinanzOnline aber ich habe keine
Ahnung, wo man dort etwas hochladen kann.
Es gibt bei FinanzOnline die folgenden Reiter/ Themen: Persönliche Daten; Allgemeine Daten; Penderpauschale/euro, Werbungskosten; Außergewöhnliche Belastungen;
Außergewöhntliche Belastungen bei Behinderung; Sonderausgaben; Kinder; International; Zusammenfassung .... ich finde dort nirgendswo die Möglichkeit, eine Datei
hochzuladen. Wie funktioniert das?

Habt ihr sonst noch Tips, die ich berücksichtigen sollte?

Vielen Dank vorab!!!
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March 30, 2023, 01:10:05 AM
#62
Herkunftsnachweis hätte ich gemeint, da könnte man auf das Bounty sheet verweisen und auch den Blockchain Nachweise dazu geben, für das Finanzamt sollte es auf jeden Fall ausreichen zur Nachweispflicht/Herkunftspflicht? Eventuell etwas schlecht ausgedrückt.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass hier auch private Mitschriften reichen, du brauchst gar kein verlinktes Bountysheet angeben. Ich habe bspw. meine Bustadice-Rewards selber pro Monat mitgeschrieben und diese dann für den Herkunftsnachweis abgelegt. Dem Finanzamt ist sowas übrigens wesentlich mehr egal als bspw. einer Börse wie Bitpanda. Das FA brauchte bisher immer maximal einen Cointracking-Auszug, am besten noch mit Unterschrift vom Steuerberater drunter.

Börsen hingegen fragen da wesentlich genauer nach, bei AVAX wollten sie z.B. auch das Initiator-Skript der Blockchain (Genesis-Skript) sehen, wo eindeutig hervorging, dass mir meine AVAX bereits zum Start der Avalanche-Chain gutgeschrieben wurden. War nicht wenig Aufwand das überhaupt zu bekommen bzw. mit der Börse einen Konsens zu finden, warum das überhaupt gültig sein soll. Man sitzt hier selber leider doch am sehr viel kürzeren Ast, wenn die Börse den jeweiligen Nachweis nicht akzeptiert steht man ziemlich da ...
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March 25, 2023, 01:49:48 PM
#61
Habe auf meinem Blog auf Steemit einen Teil was die Krypto Steuer betrifft. Siehe signature.

Da hätte ich nur diesen einen Beitrag gefunden Nathan:
https://steemit.com/hive-121566/@symptoms/4lwvym-besteuerung-von-krypto-in-italien-seit-01-jaenner-2023

Und der handelt von Italien... vielleicht möchtest du uns noch den Direktlink zu den von dir angesprochenen Infos hinterlassen Wink

Habe die Infos aus diesem Artikel und weiteren Artikel herausgesucht:
https://fiscomania.com/criptovalute-dichiarazione-dei-redditi/#cripto-attivita-soggette-ad-ivafe
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March 02, 2023, 11:55:21 AM
#60
Habe auf meinem Blog auf Steemit einen Teil was die Krypto Steuer betrifft. Siehe signature.

Da hätte ich nur diesen einen Beitrag gefunden Nathan:
https://steemit.com/hive-121566/@symptoms/4lwvym-besteuerung-von-krypto-in-italien-seit-01-jaenner-2023

Und der handelt von Italien... vielleicht möchtest du uns noch den Direktlink zu den von dir angesprochenen Infos hinterlassen Wink
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December 22, 2022, 07:45:17 AM
#59
Für den ein oder anderen der diese Funktion bei blockchair noch nicht kennt, wirklich sinnvoll. Aber ob es als Herkunftsnachweis taugt? Herkunftsnachweis ist doch ein Nachweis, woher die geldlichen Mittel für den Kauf der Kryptowährungen kommt. Jedenfalls kenne ich es so. Aber vielleicht sieht Bitpanda das auch anders.

Allerdings sollte sich jeder überlegen, ob es sinnvoll ist, seinen bitcointalk Account mit einem KYC Account zu verknüpfen.

Das ist wirklich eine berechtigte Frage, aber wie sollte man sich sonst das (wenn man einmal will) Bounty Geld auf sein Konto auszahlen lassen ohne KYC Börse wird das eher schwierig oder meinst du einfach BTC Peer to Peer mit zum Beispiel einem Forumsmitglied tauschen?

Herkunftsnachweis hätte ich gemeint, da könnte man auf das Bounty sheet verweisen und auch den Blockchain Nachweise dazu geben, für das Finanzamt sollte es auf jeden Fall ausreichen zur Nachweispflicht/Herkunftspflicht? Eventuell etwas schlecht ausgedrückt.
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December 22, 2022, 07:38:05 AM
#58
wenn man sich den Betrag einmal auf Bitpanda senden will als Herkunftsnachweis?

Für den ein oder anderen der diese Funktion bei blockchair noch nicht kennt, wirklich sinnvoll. Aber ob es als Herkunftsnachweis taugt? Herkunftsnachweis ist doch ein Nachweis, woher die geldlichen Mittel für den Kauf der Kryptowährungen kommt. Jedenfalls kenne ich es so. Aber vielleicht sieht Bitpanda das auch anders.

Allerdings sollte sich jeder überlegen, ob es sinnvoll ist, seinen bitcointalk Account mit einem KYC Account zu verknüpfen.
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December 22, 2022, 05:23:14 AM
#57
Ich habe mir jetzt gerade Gedanken gemacht bezüglich der Vereinfachung von der Bounty bei Roobet, laut dem Steuerguide von Blockpit (Danke für's teilen) brauche ich mich bis zur Veräußerung nichts denken da der Zufluss nebensächlich ist.

Quote
Nicht bei Zufluss zu versteuern sind jedoch Einkünfte aus (delegated) Staking, Airdrops, Bounty- oder Affiliate-Rewards oder Hardforks. Die Anschaffungskosten sind mit null anzusetzen. Erst bei der späteren Veräußerung gegen Fiatwährungen, gilt der besondere Steuersatz (27,5 %).

Aber Gedanken habe ich mir darüber trotzdem gemacht und bei Blockchair habe ich dazu ein nützlcihes Tool gefunden, eventuell kann es wer gebrauchen, da wir ein Report über deine BTC gemacht auch wird dort der Zufluß Wert in EUR angezeigt.

Da meine Roobet Bounty Adresse sowieso öffentlich einsehbar ist, brauche ich da nichts schwärzen.

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Dieser Auszug sollte ja auch beim Finanzamt gültig sein oder auch wenn man sich den Betrag einmal auf Bitpanda senden will als Herkunftsnachweis?

legendary
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December 21, 2022, 12:53:29 AM
#56
Da das Thema ETH-Merge vermutlich so gut wie jeden heir betrifft ein Auszug aus dem aktuellen Blockpit Newsletter:
Lt meinem Steuerberater könnte das durchaus tragisch für Langzeit ETH Hodler sein. ETH wurde beim Splitting über Börsen ja in der Regel in ETHS und ETHW (oder ETF, ...) aufgesplitted, das sind aber jeweils neue Coins und die Steuerfreiheit wäre "weg". Da kommts im Fall des Falles leider sehr aufs Finanzamt an wie die das bewerten, einheitlich geregelt dürfte das noch nicht sein ...
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December 07, 2022, 04:19:20 AM
#55
Habe heute das Blockpit Newsletter bekommen, sind für Österreicher sicher einige interessante Dinge dabei.

Quote
Hallo xxx,

in Österreich trat am 1. März 2022 ein neues Gesetz in Kraft, das Krypto-Steuern weitestgehend reguliert. Erstmals vollständig veröffentlicht wurde es als Teil der Ökosozialen Steuerreform am 14. Februar 2022 im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich.

Seitdem werden die meisten Krypto Transaktionen pauschal mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert.

Steuerguide Österreich

Quote
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

- Neues österreichisches Steuerframework in Blockpit implementiert
- Krypto zu Krypto Transaktionen (wie z.B. Bitpanda Swaps) sind jetzt steuerfrei
- Anwendung der Kapitalertragsteuer (KESt) bei Veräußerung von Krypto gegen Fiat mit einem Steuersatz von 27,5%
- Airdrops und Staking-Rewards sind nun bei Zufluss nicht steuerbar und erst bei Veräußerung mit 27,5% zu versteuern
- Privates Mining und Lending-Rewards sind nun direkt bei Zufluss und ebenfalls bei späterer Veräußerung mit 27,5% zu versteuern
- Alle weiteren Infos und Details kannst du in unserem Krypto-Steuerguide 2022 für Österreich nachlesen!

Steueroptimierungs-Feature

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In Österreich kannst du Verluste mit Gewinnen aus demselben Steuerjahr ausgleichen. Seit der Steuerreform 2022 ist es möglich, Aktiengewinne und andere Kapitalmarktgewinne zum Ausgleich deiner Krypto-Verluste anzuwenden. Nutze unser Blockpit Steueroptimierungs-Feature um noch vor Jahresende Steuern zu sparen.

*Neues Pricing: wir haben unser Pricing um eine neue Lizenz erweitert, welche nur für kurze Zeit um 29€ erhältlich ist. Bald steigt der Preis auf 49€. Sei schnell und sicher dir dieses limitierte Angebot: blockpit.io/pricing!
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September 14, 2022, 03:53:28 AM
#54
Da das Thema ETH-Merge vermutlich so gut wie jeden heir betrifft ein Auszug aus dem aktuellen Blockpit Newsletter:

Quote
Österreich: Hardfork Coins haben einen Anschaffungspreis von 0 EUR. Der Hardfork selbst ist kein steuerpflichtiges Event, aber die spätere Veräußerung dieser Coins könnte eine 27,5%ige Kapitalertragssteuer auf den Erlös auslösen.
Quelle: https://blockpit.io/blog/steuerliche-auswirkungen-des-ethereum-merge/

Alle Infos zu Staking Rewards etc. findet ihr im verlinkten Blogbeitrag.
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May 09, 2022, 04:36:17 PM
#53
Finde ich schwierig zu lesen. Gibt es irgendwo im Ö-Steuergesetz eine Erklärung zur Definition "erworben"?
Erhaltene Coins durch Staking sind ja nicht erworben.
Aber ich könnte es auch so lesen, dass die "alten" Coins dann plötzlich als neu erworben gelten. Man würde somit automatisch bei einem Airdrop in die neue Regelung fallen.
Wenn es um Steuergeld bekommen geht, ist der Staat kreativ.


Ich kann mich auch täuschen aber ich glaube das eine wäre "anschaffen" wie in "Anschaffungskosten" und das andere "erwerben" wie in "Erwerbstätigkeit".

Generell scheint zumindest im Deutschen Recht "Erwerb" etwas umfassender zu sein als "Anschaffung" ("ein entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem ein Wirtschaftsgut von einem anderen Rechtssubjekt erworben wird"), ich gehe mal davon aus das es in Österreich ähnlich sein wird:

Pendant zur Anschaffung im Zivilrecht ist der Erwerb, der – anders als die Anschaffung – nicht nur durch Rechtsgeschäft, sondern auch kraft Gesetzes, im Wege der Zwangsvollstreckung und auch ohne Gegenleistung stattfinden kann. Deshalb ist die Erbschaft zivilrechtlich ebenso ein Erwerb wie die Schenkung.

Insofern sind alle Coins die nicht "angeschafft" wurden (dh. gekauft) automatisch "erworben".

(wenn man Coins nicht kauft sondern als Zahlungsmittel für eine Dienstleistung oder ein Wirtschaftsgut annimmt zählen die wahrscheinlich nur deswegen als "angeschafft" weil dieser Fall steurrechtlich so geregelt ist das der EUR-Gegenwert als steuerpflichtiges Einkommen zählt und somit gleichzeitig die Anschaffungskosten darstellt. Bounties und geringfügige Wirtschaftsdienstleistungen sind ja mit der neuen Regelung davon explizit ausgenommen.)

Ich würde es auch so sehen wie du, aber es stimmt es ist etwas schwammig geschrieben... Mal sehen eventuell gibt es da noch etwas genaueres bald.
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May 09, 2022, 07:43:30 AM
#52
Finde ich schwierig zu lesen. Gibt es irgendwo im Ö-Steuergesetz eine Erklärung zur Definition "erworben"?
Erhaltene Coins durch Staking sind ja nicht erworben.
Aber ich könnte es auch so lesen, dass die "alten" Coins dann plötzlich als neu erworben gelten. Man würde somit automatisch bei einem Airdrop in die neue Regelung fallen.
Wenn es um Steuergeld bekommen geht, ist der Staat kreativ.


Ich kann mich auch täuschen aber ich glaube das eine wäre "anschaffen" wie in "Anschaffungskosten" und das andere "erwerben" wie in "Erwerbstätigkeit".

Generell scheint zumindest im Deutschen Recht "Erwerb" etwas umfassender zu sein als "Anschaffung" ("ein entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem ein Wirtschaftsgut von einem anderen Rechtssubjekt erworben wird"), ich gehe mal davon aus das es in Österreich ähnlich sein wird:

Pendant zur Anschaffung im Zivilrecht ist der Erwerb, der – anders als die Anschaffung – nicht nur durch Rechtsgeschäft, sondern auch kraft Gesetzes, im Wege der Zwangsvollstreckung und auch ohne Gegenleistung stattfinden kann. Deshalb ist die Erbschaft zivilrechtlich ebenso ein Erwerb wie die Schenkung.

Insofern sind alle Coins die nicht "angeschafft" wurden (dh. gekauft) automatisch "erworben".

(wenn man Coins nicht kauft sondern als Zahlungsmittel für eine Dienstleistung oder ein Wirtschaftsgut annimmt zählen die wahrscheinlich nur deswegen als "angeschafft" weil dieser Fall steurrechtlich so geregelt ist das der EUR-Gegenwert als steuerpflichtiges Einkommen zählt und somit gleichzeitig die Anschaffungskosten darstellt. Bounties und geringfügige Wirtschaftsdienstleistungen sind ja mit der neuen Regelung davon explizit ausgenommen.)
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May 09, 2022, 05:40:50 AM
#51
Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

Das lese ich auch unvoreingenommen so wie du und HeRetiK. Wird mMn. auch so gemeint gewesen sein.

Finde ich schwierig zu lesen. Gibt es irgendwo im Ö-Steuergesetz eine Erklärung zur Definition "erworben"?
Erhaltene Coins durch Staking sind ja nicht erworben.
Aber ich könnte es auch so lesen, dass die "alten" Coins dann plötzlich als neu erworben gelten. Man würde somit automatisch bei einem Airdrop in die neue Regelung fallen.
Wenn es um Steuergeld bekommen geht, ist der Staat kreativ.
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May 07, 2022, 02:02:48 AM
#50
Falls die Österreicher nur noch hier und nicht mehr in den deutschen Steuerthread schauen, quote ich mich mal selbst:

Ich glaube es wäre sehr sinnvoll, wenn wir zum Thema Staking/Lending mal alle die Börsen/Anbieter unserer Wahl anschreiben würden, und nach so einem Modell wie vom ETH Staking bei rocketpool fragen. Folgenden Text hab ich selbst schon an bitpanda und sinngemäß an Kraken geschrieben. Wenn das noch mehr von uns tun, könnte uns das alle sehr viel Steuern sparen:

Quote
Soweit ich informiert bin, wird Staking bei bitpanda für Österreicher eher als Lending eingestuft und unterliegt damit bei Zufluss der Einkommenssteuer.
In Deutschland wird es genauso behandelt.
Doch ich habe mit "rocketpool" eine sehr gute Möglichkeit gefunden, wie man sehr viel Steuer sparen kann beim Staking:
https://docs.rocketpool.net/guides/staking/overview.html#tax-implications

Anstatt dass man täglich Zinsen bekommt, wird stattdessen ein Hilfstoken immer mehr wert und erst beim Verkauf von diesem fallen Steuern an.
Also wenn ich ETH bei bitpanda staken will, dann tausche ich die ETH gegen einen neuen von Bitpanda erstellten Token ein, nennen wir ihn PandaETH.
Am Anfang beträgt der Wechselkurs 1:1 man gibt 1 ETH hin und erhält 1 PandaETH von bitpanda. Mit den ETH betreibt Bitpanda Staking und die Stakingzinsen fließen NICHT direkt an die Nutzer weiter, sondern schlagen sich in dem von bitpanda vorgebenen Wechselkurs nieder. Nachdem bitpanda zb 10% Zinsen generiert hat, ist der Wechselkurs 1,1 ETH gegen 1 PandaETH. Sobald dann ETH2 fertig released ist, kann man die PandaETH zu dem aktuellem Wechselkurs gegen ETH2 tauschen und realisiert dann erst seine Gewinne.

In Deutschland wären diese Gewinne aufgrund der Haltefrist steuerfrei. In Österreich würde immerhin nur noch KAP Steuer anfallen. Und auch viele andere Länder mit Long Term Tax Regeln profitieren davon.
Außerdem wären dadurch die Staking/Lending Einnahmen die gleiche Einkunftsart und könnten mit Trading Gewinnen/Verlusten verrechnet werden, was aktuell nicht erlaubt ist.

Hier mal die Einschätzung von Winheller dazu:
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking/rocket-pool-staking.html
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May 06, 2022, 10:42:46 AM
#49
Wie geschrieben es ist vermutlich Auslegungssache, aber ich sehe es nicht als Arbeit an 50 Posts pro Monat in einem Forum zu verfassen wo man sonst auch schreibt. Bei überzogenen Bedingungen könnte es am Finanzamt eventuell jemand anders sehen, aber das könnte man mit der Posthistorie belegen das dies "Standard" ist und nicht unter Arbeit fällt.

Yes ist Auslegungssache aber da das Wort Bounties extra erwähnt wird sollten wir das schon richtig verstanden haben.
Klar die Frage bleibt ab wann es als Arbeit gilt aber eine Signatur kann eig. nur Bounty bleiben.

Außer es geht in Richtung vermietung einer Digitalen Fläche. Dann wird das schon wieder ein spannendes Thema Grin

Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

Das lese ich auch unvoreingenommen so wie du und HeRetiK. Wird mMn. auch so gemeint gewesen sein.
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May 06, 2022, 07:38:19 AM
#48
Nach längerem Nachdenken und Öfteren durchlesen, dieser Part ist wirklich "schwui" geschrieben...

Quote
Werden Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden („Altvermögen“), jedoch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung zur Erzielung laufender Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27b Abs 2 EStG oder zum Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen von Staking, einem Airdrop oder Bounty bzw. einem Hardfork (§ 27b Abs 2 zweiter Satz EStG) verwendet, kommt für die Erwerbsvorgänge bereits die Neuregelung zur Anwendung. Die erworbenen Kryptowährungen gelten jedenfalls als Neuvermögen.

Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

Würd ich so auslegen wie du. Erstens ist das die konsistentere und sinnvollere Auslegung, zweitens ist beim "Altvermögen" von "angeschaffter" Kryptowährung die Rede während bei den Staking-Gewinnen wie beim Neuvermögen von "erworbenen" Kryptowährungen die Rede ist.
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May 06, 2022, 04:11:15 AM
#47
Sollte im ersten Post eventuell hinzugefügt werden.

Danke für das Update Buchi!
Habe die Daten gern in den ersten Beitrag übernommen und werde dort demnächst auch neu formatieren damit das wieder ahnsehnlich und auf Letztstand ist Smiley

@HeRetiK
Schließe mich deiner Signatur = Bounty und KESt. Meinung an Cool
Hoffentlich behalten wir Recht.


Wie geschrieben es ist vermutlich Auslegungssache, aber ich sehe es nicht als Arbeit an 50 Posts pro Monat in einem Forum zu verfassen wo man sonst auch schreibt. Bei überzogenen Bedingungen könnte es am Finanzamt eventuell jemand anders sehen, aber das könnte man mit der Posthistorie belegen das dies "Standard" ist und nicht unter Arbeit fällt.

Nach längerem Nachdenken und Öfteren durchlesen, dieser Part ist wirklich "schwui" geschrieben...

Quote
Werden Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden („Altvermögen“), jedoch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung zur Erzielung laufender Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27b Abs 2 EStG oder zum Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen von Staking, einem Airdrop oder Bounty bzw. einem Hardfork (§ 27b Abs 2 zweiter Satz EStG) verwendet, kommt für die Erwerbsvorgänge bereits die Neuregelung zur Anwendung. Die erworbenen Kryptowährungen gelten jedenfalls als Neuvermögen.

Würde ich so auslegen das hier mit Neuvermögen nur die neu generierten Coins zählen nicht die alten, oder will ich das nur so lesen?

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May 05, 2022, 11:57:43 AM
#46
Sollte im ersten Post eventuell hinzugefügt werden.

Danke für das Update Buchi!
Habe die Daten gern in den ersten Beitrag übernommen und werde dort demnächst auch neu formatieren damit das wieder ahnsehnlich und auf Letztstand ist Smiley

@HeRetiK
Schließe mich deiner Signatur = Bounty und KESt. Meinung an Cool
Hoffentlich behalten wir Recht.

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May 05, 2022, 11:00:10 AM
#45
Weiß nicht ob der offizielle Link zum Finanzamt schon gepostet wurde, also kein Entwurf mehr oder Spekulation. Dies zählt auch der Zufluss von staking, Bounties "unwesentliche sonstige Leistungen" (fallen da 50 Posts pro Monat im Forum rein? Grin)und Airdrop ist geregelt mit Zufluss 0.

Ich denke Signaturkampagnen lassen sich je nach Ausmaß der Einnahmen steurrechtlich in beide Richtungen argumentieren, wobei ich's tatsächlich eher in die Kategorie "unwesentliche sonstige Leistungen" -- also die KESt-Ecke -- stecken würde. Signaturkampagnen sind ja auch wesentlicher Bestandteil vieler Bountiekampagnen. Ob da jetzt Bitcoin oder Hundegroschen ausbezahlt werden sollte irrelevant sein.


Quote
Hinweis

Die Ausnahme für Kryptowährungen, die im Rahmen von klassischen Staking-Vorgängen erzielt werden, bezieht sich ausschließlich auf Leistung, die zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung“) zur Verfügung gestellt werden. Werden Vorgänge, die tatsächlich Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen darstellen, als „staking“ bezeichnet, fallen diese nicht unter die Ausnahmeregelung und führen daher bereits im Zuflusszeitpunkt zur Besteuerung.

Gut mitgedacht das die tatsächlich explizit darauf hinweisen.
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May 05, 2022, 10:34:02 AM
#44

angenommen jemand hat seit x Jahren 10 ETH, dann sind die ja steuerfrei.

Wenn der die jetzt ab heute in das staking gibt ist der Zufluss ebenfalls steuerfrei; - allerdings dann bei Realisierung mit 27,5% zu versteuern.
Jedoch nur der Zufluss und die ursprünglichen 10 ETH bleiben steuerfrei oder?


Ist dann so geregelt.

Quote
Werden Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden („Altvermögen“), jedoch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung zur Erzielung laufender Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27b Abs 2 EStG oder zum Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen von Staking, einem Airdrop oder Bounty bzw. einem Hardfork (§ 27b Abs 2 zweiter Satz EStG) verwendet, kommt für die Erwerbsvorgänge bereits die Neuregelung zur Anwendung. Die erworbenen Kryptowährungen gelten jedenfalls als Neuvermögen.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html
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May 05, 2022, 10:12:56 AM
#43

angenommen jemand hat seit x Jahren 10 ETH, dann sind die ja steuerfrei.

Wenn der die jetzt ab heute in das staking gibt ist der Zufluss ebenfalls steuerfrei; - allerdings dann bei Realisierung mit 27,5% zu versteuern.
Jedoch nur der Zufluss und die ursprünglichen 10 ETH bleiben steuerfrei oder?

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May 05, 2022, 08:39:44 AM
#42
Weiß nicht ob der offizielle Link zum Finanzamt schon gepostet wurde, also kein Entwurf mehr oder Spekulation. Dies zählt auch der Zufluss von staking, Bounties "unwesentliche sonstige Leistungen" (fallen da 50 Posts pro Monat im Forum rein? Grin)und Airdrop ist geregelt mit Zufluss 0.

Quote
Alle laufenden Einkünfte unterliegen im Zuflusszeitpunkt der Besteuerung, wobei der Wert der bezogenen Kryptowährungen bzw. sonstigen Entgelte zu diesem Zeitpunkt als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist. Dieser Wert stellt künftig auch die Anschaffungskosten von den erhaltenen Kryptowährungen dar.

Hingegen liegen in folgenden Fällen keine laufenden Einkünfte vor:

- wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht (Staking);
- wenn Kryptowährungen unentgeltlich (Airdrops) oder für lediglich unwesentliche sonstige Leistungen (Bounties) übertragen werden;
- wenn Kryptowährungen im Rahmen einer Abspaltung von der ursprünglichen Blockchain zugehen (Hardfork).

In diesen Fällen erfolgt im Zuflusszeitpunkt keine Besteuerung. Die erhaltenen Kryptowährungen sind allerdings mit Anschaffungskosten in Höhe von Null anzusetzen, wodurch im Zuge einer späteren Veräußerung der gesamte Wert der Kryptowährungen besteuert wird.

Hinweis

Die Ausnahme für Kryptowährungen, die im Rahmen von klassischen Staking-Vorgängen erzielt werden, bezieht sich ausschließlich auf Leistung, die zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung“) zur Verfügung gestellt werden. Werden Vorgänge, die tatsächlich Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen darstellen, als „staking“ bezeichnet, fallen diese nicht unter die Ausnahmeregelung und führen daher bereits im Zuflusszeitpunkt zur Besteuerung.

Alle Details:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html

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Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2022

Sollte im ersten Post eventuell hinzugefügt werden.
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April 25, 2022, 05:54:11 PM
#41
Also kurz gesagt echtes staking sind POS etc. und unechtes sind defi/lending Zinsen auf zB. auf BTC?

Hätte ich auch so verstanden. Konkret wird im Gesetz folgendes unterschieden:


Echtem staking beteiligt man sich da direkt also einem Pool und beim unechtem der Betreiber (zB. BitPanda) betreibt einen Pool und man erhält anteilig Rewards?

Das ist eine super spannende Frage. Selbst wenn Ethereum Staking mal live ist wäre ja rein technisch gesehen nur Solo oder Pool-Staking richtiges Staking. Wenn ich mich recht erinnere können ja Coins nicht einfach nach belieben Ge- und Entstaked werden was bedeuted das Coins die auf einem Exchange zum staken gelassen werden rein technisch gesehen ja nur verborgt und verzinst werden um das ins Staking gebundene Kapital auszugleichen. Was wiederum bedeuted das diese Einkünfte ESt und nicht KESt-pflichtig wären.


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April 25, 2022, 11:12:29 AM
#40
Da es jetzt im BitPanda Thread zu sehr Off Topic ist nehme ich diese Antwort aufs Bitpanda staking hier einmal mit.

https://blog.bitpanda.com/de/staking-bei-bitpanda-lass-deine-assets-fur-dich-arbeiten

ich kenne das staking-Programm auf BP nicht, aber seit 1.3.22 wird in Ö ...
- bei echtem Staking (CEX) bei Erhalt der Rewards noch keine Steuer fällig, sondern tatsächlich erst bei Verkauf
- bei unechtem Staking (DEX) bei Erhalt der Rewards und bei Verkauf Steuer fällig

Was bedeutet das genau echtem/unechtem? Echtem staking beteiligt man sich da direkt also einem Pool und beim unechtem der Betreiber (zB. BitPanda) betreibt einen Pool und man erhält anteilig Rewards? Wäre schon wichtig und wenn das so ist hoffe ich man ist bei BitPanda nicht "gezwungenermaßen" beim staking dabei. Ist jetzt Steuertechnisch in Österreich nicht uninteressant.

Edit:

Bei einer kurzen Google Suche habe ich folgendes gefunden.

https://www.crypto-saarland.de/staken-ein_schneller_einblick/

Also kurz gesagt echtes staking sind POS etc. und unechtes sind defi/lending Zinsen auf zB. auf BTC?
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March 23, 2022, 10:18:36 AM
#39
Lange kein Update gepostet.
Hier eine Analyse zur Steuerreform - ist Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Und unten im Artikel findet ihr einen Link (Spotify) um euch anzuhören was Natalie Enzinger zu sagen hat.
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February 17, 2022, 12:06:31 PM
#38


Ich kann heute leider nicht aber wirst du dir das ansehen ewibit?
Wäre schön wenn danach jemand ein kurzes Update für den Thread hier hätte Smiley
Ich habe ja noch immer die Hoffnung auf den Fall der KESt. DAS wäre mal richtig gut in Verbindung mit den letzten Änderungen Cool

es war nichts neues, nur von einer anderen Kanzlei
(und schon gar nicht das was du und andere sich erhofft hatten - KESt...)

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February 08, 2022, 10:14:17 AM
#37

Ich kann heute leider nicht aber wirst du dir das ansehen ewibit?
Wäre schön wenn danach jemand ein kurzes Update für den Thread hier hätte Smiley
Ich habe ja noch immer die Hoffnung auf den Fall der KESt. DAS wäre mal richtig gut in Verbindung mit den letzten Änderungen Cool
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February 03, 2022, 04:53:05 PM
#35
Ein aktueller Artikel zum Thema Abschaffung der Wertpapier und evtl. auch Krypto Kest:

https://orf.at/stories/3246136/
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January 21, 2022, 10:08:54 AM
#34
Quote
Besteuerung von Lending und „Pool-Staking“
Entgelte für die Überlassung von Krypto-Assets an andere Marktteilnehmer (private Personen oder auf Handel mit Krypto-Assets spezialisierte Unternehmen) – darunter fallen Lending und „Pool-Staking“ – sollen – sofern kein public placement stattfindet – Privatdarlehen gleichgestellt werden, folglich vom besonderen Steuersatz ausgenommen sind und mit dem progressiven Tarif besteuert werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Verlustverrechnung mit Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (Aktien, Anleihen, Krypto-Assets etc.) nicht möglich ist. Findet hingegen ein public placement statt, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte mit dem besonderen Steuersatz und ist auch eine umfangreichere Verlustverrechnung möglich. Einkünfte aus „Liquidity Mining“ und „Yield Farming“ werden weder im Gesetzesentwurf noch in den erläuternden Bemerkungen erwähnt und wäre es wünschenswert, wenn dazu noch Aussagen seitens des Gesetzgebers getroffen werden.

Diesen Teil finde ich verwirrend:
Da steht ja praktisch als Überschrift ‚Lending‘ und dann unten ‚Lending.. folglich vom besonderen Steuersatz ausgenommen sind und mit dem progressiven Einkommenssteuer-Tarif besteuert werden‘.
Aber das stimmt ja nicht, oder?


Konkreter Fall:
Ich will bei zentraler Exchange Nexo Coins anlegen und Zinsen dafür bekommen.
Habe jetzt recherchiert wie es steuerlich wohl so ausschaut.

Bitte Bestätigung oder Korrektur ob das unten so richtig ist (für Alle die das mal hier lesen werden).

Fall: Zinsen bekommen von zentraler Exchange
zb Celsius, Nexo, crypto.com..
(man überlässt einer zentralen Exchange Coins und bekommt dafür Zinsen)
(Staking ist wieder was anderes)

Wie sind Zinsen von zentraler Exchange zu versteuern:
- Nach altem Steuerrecht bis Ende Februar 2022:
Zuordnungswechsel
Sonstige Einkünfte -> persönlicher Einkommenssteuersatz
Keine Veräußerung, daher kein Aufheben der Jahresfrist Steuerfreiheit (das mit der Erweiterung auf 10 Jahren ist nur in Deutschland, nicht in Österreich)
https://youtu.be/qpluuCrcJc0?t=101

- Nach neuem Steuerrecht ab März 2022 (oder jetzt schon reinoptieren):
Lending, ‚Entgelt für Überlassung von Kryptowährungen‘, gebe Coins aus meiner Hand wem Anderen, Steuerpflichtig beim Zufluss, mit 27,5% (Beim Verkauf dann Steuer auf eventuellen Kursgewinn mit 27,5%)
https://www.youtube.com/watch?v=kWR0VeYUgrw

Wie ist es wenn ich Altbestand-Coins (länger als 1 Jahr gehalten, steuerfrei, Altbestand bei dem Steuerfreiheit beim Verkauf bleibt) lende?
Verlieren sie dann die Steuerfreiheit?
-> Nein: https://faq.validvent.com/posts/44/altvermogen
Quote
„Georg Brameshuber• vor 2 Monaten • edited
Nein. Bitte dieses Thema nicht mit der grundsätzlich vergleichenden - aber in diesem Punkt abweichenden - deutschen Rechtslage verwechseln. Nach dem Erlass-Entwurf des dBMF vom Juni 2021 verlängern die oa Sachverhalte die Haltedauer von 1 auf 10 Jahre. Die Grundregel lautet: Staking/Lending/Liquidity Mining führt nicht zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen bzw nicht zu einem Tausch; sie sind nach der Dogmatik des ME "Früchte". Daher können Sie auch nicht der "Altvermögenseigenschaft" schaden. Aber Achtung: Im Einzelfall muss man Vorsicht walten lassen. Viele Geschäftsmodelle stellen bloß in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Staking/Lending/Liquidity Mining dar; abgesehen davon, dass die Sachverhalte untereinander immer falsch bezeichnet und vertauscht werden. Staking auf Kraken ist eigentlich Lending. Um ein Beispiel zu nennen. Wenn im Einzelfall bspw ein Colleteral hinterlegt wird und gegen einen Protokoll immanenten Token getauscht wird, bspw einem LP-Token dann führt dies zur Realisierung und das zugrundeliegende Wirtschaftsgut, das Altvermögen ist, verliert die Altvermögenseigenschaft und wird im Zeitpunkt des Tausches Neuvermögen.„

Auch Blockpit video: https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=664
‚Altbestand der gestaked wird bleibt einfach Altbestand, die erhaltenen Coins sind einfach Neubestand‘

--

Also:
Einkommenssteuersatz nach dem alten Recht ist wohl um einiges teurer als neues Recht mit 27,5%.
Also wohl: Frühzeitig reinoptieren schon jetzt statt auf März warten.
Wie das machen?
-> ‚per formlosem Antrag in der Steuererklärung 2022‘ (wenn man die in 2023 macht) -> mit einem Button / Häkchen setzen in der Steuererklärung.
https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=623  
https://youtu.be/hLcXe3LpFKI?t=2684


Bitte Bestätigung oder Korrektur ob das oben so richtig ist zwecks Besteuerung von Zinsen bei Lending an zentralisierte Exchanges
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January 18, 2022, 06:12:25 PM
#33
wenn die KESt. für Bitcoin mit der Wertpapier-KESt. fallen sollte bevor sie überhaupt tatsächlich gekommen ist, beschwert sich auch keiner, nehm ich an  Grin

Das wäre ja mal was, wenn eine Steuer abgeschafft wird bevor sie überhaupt in Kraft tritt.
Wenn es dann trotzdem auch noch dabei bleibt das der Tausch von Kryptowerten gegen Kryptowerten keinen Realisierungsvorgang dar stellt, darf dies dann gern auch als Europäische Vorlage genutzt werden  Grin, denn über kurz oder lang wird es wohl sowieso auf eine EU einheitliche Lösung hinaus laufen bzw. die Länder voneinander kopieren.
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January 18, 2022, 11:43:39 AM
#32
Danke fürs Sharen, interessante Entwicklungen lol ... wenn die KESt. für Bitcoin mit der Wertpapier-KESt. fallen sollte bevor sie überhaupt tatsächlich gekommen ist, beschwert sich auch keiner, nehm ich an  Grin

Wenn allerdings die Bitcoin-KESt. bleibt und die Wertpapier KESt. fällt, wäre das mehr als fragwürdig, aber denkbar ist ja alles  Roll Eyes

Hoffen wir das Beste.
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January 16, 2022, 08:01:57 AM
#31
Das Thema zieht wohl schon ordentliche Kreise:
https://www.trendingtopics.eu/finanzminister-brunner-kundigt-ende-der-kapitalertragssteuer-auf-wertpapiere-an/

Wäre doch was wenn die 27,5% vom Tisch sind bevor sie noch endgültig eingeführt wurden. Es bleibt spannend Smiley
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January 13, 2022, 02:11:44 PM
#30
Ist zwar etwas OT aber passt thematisch doch gut hier rein: https://www.krone.at/2602466
Ich dachte es geht darum BTC an den Rest anzugleichen... und jetzt sowas?
Wer weiß vielleicht fällt die Steuer noch bevor sie kommt Roll Eyes Lips sealed Grin

Die Hure der Reichen Smiley

Einzig verwunderlich ist nur die Dreistigkeit. Das es bei der Einführung der KESt auf Kryptowerte eher um ein Pokern auf die Abschaffung der KESt für Wertpapiere ging dachte ich mir vorher schon Roll Eyes Sollten die das wirklich durchziehen wollen wäre das aber tatsächlich etwas für den VGH.
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#29
Ist zwar etwas OT aber passt thematisch doch gut hier rein: https://www.krone.at/2602466
Ich dachte es geht darum BTC an den Rest anzugleichen... und jetzt sowas?
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#28
Bin mir allerdings noch nicht ganz sicher wie das genau funktionieren soll. Im Gegensatz zu klassischen Wertpapieren in regulären Depotbanken hat ja Bitpanda nicht unbedingt die Informationen über die Kostenbasis der veräußerten Kryptowerte.

Muss man bei Bitpanda nicht alles erzählen? Und wenn bisher nicht, dann werden sie in der Zukunft einfach danach fragen. Dann geben sie deine Kryptos erst frei, wenn du ihnen alles haarklein aufgebröselt hast. Jeden Trade, jeden Kauf.
Also das wird zwar ein ordentlicher Dokumentationsaufwand werden, aber möglich ist das schon. Der gläserne Kryptokunde.

Ja klar, aber ist ja für Bitpanda ebenfalls Aufwand. Zwischen Mittelherkunft überprüfen zwecks Compliance und aufdröseln jeder einzelnen Transaktion zwecks korrekter Besteuerung ist schon noch ein Unterschied. Und als Kunde geh ich dann doch lieber über einen Exchange der nicht in Österreich sitzt und mach mir die Steuern gleich selber. Ist ja vom Aufwand dann eh schon wurscht und wenigstens muss ich dann nicht schon präventiv die Hosen runterlassen sondern erst im Falle einer Finanzprüfung.
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January 12, 2022, 06:43:40 PM
#27
Bin mir allerdings noch nicht ganz sicher wie das genau funktionieren soll. Im Gegensatz zu klassischen Wertpapieren in regulären Depotbanken hat ja Bitpanda nicht unbedingt die Informationen über die Kostenbasis der veräußerten Kryptowerte.

Muss man bei Bitpanda nicht alles erzählen? Und wenn bisher nicht, dann werden sie in der Zukunft einfach danach fragen. Dann geben sie deine Kryptos erst frei, wenn du ihnen alles haarklein aufgebröselt hast. Jeden Trade, jeden Kauf.
Also das wird zwar ein ordentlicher Dokumentationsaufwand werden, aber möglich ist das schon. Der gläserne Kryptokunde.
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#26
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Ab dem 1. Jänner 2024 sind inländische Dienstleister, die Realisationen von Assets abwickeln oder Einkünfte daraus gutschreiben (bspw. Broker wie Bitpanda), dazu verpflichtet die Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 Prozent an das Finanzamt abzuführen.

https://futurezone.at/digital-life/krypto-steuer-gesetz-oesterreich-oekosoziale-steuerreform-bmf-verlustverrechnung-bitcoin/401843035

Bin mir allerdings noch nicht ganz sicher wie das genau funktionieren soll. Im Gegensatz zu klassischen Wertpapieren in regulären Depotbanken hat ja Bitpanda nicht unbedingt die Informationen über die Kostenbasis der veräußerten Kryptowerte.
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#25
Negativ ist (aus staatlicher Sicht aber verständlich, weil die natürlich nicht die Unterminierung des Euro als Zahlungsmittel wollen) dass damit die Verwendung von Bitcoin als Währung wesentlich erschwert wird, zumindest vermute ich das? Potenzieller Starbucks-Kaffe über Lightning in der Zukunft, wie ist das jetzt steuerrechtlich? Wird der Kaffeekauf mit 27,5% versteuert? Muss ich von angenommen 5 Euro Kaffee 27,5% einbehalten und bei der Steuererklärung angeben? Gibt es hier noch einen Freibetrag von 440,- Euro pro Jahr? Weiß da jemand Bescheid?

Nein, besser: Der Kursgewinn wird mit 27,5% versteuert Wink

Dh. wenn die EUR 5,- in BTC als du Sie eingekauft hast bei EUR 4,- waren musst du den EUR 1,- Gewinn mit 27,5% versteuern. Solltest du im Laufe des gleichen Jahres allerdings wieder einen Kaffee um EUR 5,- kaufen deren BTC Gegenwert du um EUR 5,30,- eingekauft hast kannst du die 30 Eurocent im Verlustausgleich mit dem einen Euro davor gegenrechnen und musst somit nur noch auf 70 Eurocent KESt bezahlen. Also am besten einfach ein Excel-File mit den Bitcoin-Käufen am laufen halten, dann hat man auch gleich den Überblick über die per FIFO bestimmte Kostenbasis und BAM, willkommen im Zukunfts-Kryptostandort Österreich :O)

Für Hodler wird es vermutlich teurer aber wenn man etwas tradet braucht man einfach weniger aufpassen auf das ganze. Zusätzlich steht hier noch was von automatischer Steuer Abfuhr, aber bis 2024 läuft noch viel Wasser hinunter und das sich da die EU einig werden könnte halte ich für ausgeschlossen.

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Ab dem 1. Jänner 2024 sind inländische Dienstleister, die Realisationen von Assets abwickeln oder Einkünfte daraus gutschreiben (bspw. Broker wie Bitpanda), dazu verpflichtet die Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 Prozent an das Finanzamt abzuführen.

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January 11, 2022, 05:18:24 AM
#24
Negativ ist (aus staatlicher Sicht aber verständlich, weil die natürlich nicht die Unterminierung des Euro als Zahlungsmittel wollen) dass damit die Verwendung von Bitcoin als Währung wesentlich erschwert wird, zumindest vermute ich das? Potenzieller Starbucks-Kaffe über Lightning in der Zukunft, wie ist das jetzt steuerrechtlich? Wird der Kaffeekauf mit 27,5% versteuert? Muss ich von angenommen 5 Euro Kaffee 27,5% einbehalten und bei der Steuererklärung angeben? Gibt es hier noch einen Freibetrag von 440,- Euro pro Jahr? Weiß da jemand Bescheid?

Nein, besser: Der Kursgewinn wird mit 27,5% versteuert Wink

Dh. wenn die EUR 5,- in BTC als du Sie eingekauft hast bei EUR 4,- waren musst du den EUR 1,- Gewinn mit 27,5% versteuern. Solltest du im Laufe des gleichen Jahres allerdings wieder einen Kaffee um EUR 5,- kaufen deren BTC Gegenwert du um EUR 5,30,- eingekauft hast kannst du die 30 Eurocent im Verlustausgleich mit dem einen Euro davor gegenrechnen und musst somit nur noch auf 70 Eurocent KESt bezahlen. Also am besten einfach ein Excel-File mit den Bitcoin-Käufen am laufen halten, dann hat man auch gleich den Überblick über die per FIFO bestimmte Kostenbasis und BAM, willkommen im Zukunfts-Kryptostandort Österreich :O)

Es betrifft mich zwar aktuell nicht, da meine Steuern im Nachbarland eingezogen werden. Aber durch diese "Versteuerungs-Bezahlfunktion" könnt ihr am Ende des Jahres auf eure Dokumentation schauen und dann entscheiden, ob ihr euch noch etwas gutes gönnt. Nimmt ihr einen Coin, den ihr zum höheren Preis eingekauft hat, könnt ihr dadurch euren versteuerbaren Gewinn reduzieren oder sogar auf Null setzen.  Grin  Vielleicht gibt es bei euch auch Verlustvortrag.  Wink
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#23
Negativ ist (aus staatlicher Sicht aber verständlich, weil die natürlich nicht die Unterminierung des Euro als Zahlungsmittel wollen) dass damit die Verwendung von Bitcoin als Währung wesentlich erschwert wird, zumindest vermute ich das? Potenzieller Starbucks-Kaffe über Lightning in der Zukunft, wie ist das jetzt steuerrechtlich? Wird der Kaffeekauf mit 27,5% versteuert? Muss ich von angenommen 5 Euro Kaffee 27,5% einbehalten und bei der Steuererklärung angeben? Gibt es hier noch einen Freibetrag von 440,- Euro pro Jahr? Weiß da jemand Bescheid?

Nein, besser: Der Kursgewinn wird mit 27,5% versteuert Wink

Dh. wenn die EUR 5,- in BTC als du Sie eingekauft hast bei EUR 4,- waren musst du den EUR 1,- Gewinn mit 27,5% versteuern. Solltest du im Laufe des gleichen Jahres allerdings wieder einen Kaffee um EUR 5,- kaufen deren BTC Gegenwert du um EUR 5,30,- eingekauft hast kannst du die 30 Eurocent im Verlustausgleich mit dem einen Euro davor gegenrechnen und musst somit nur noch auf 70 Eurocent KESt bezahlen. Also am besten einfach ein Excel-File mit den Bitcoin-Käufen am laufen halten, dann hat man auch gleich den Überblick über die per FIFO bestimmte Kostenbasis und BAM, willkommen im Zukunfts-Kryptostandort Österreich :O)
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January 02, 2022, 08:10:26 AM
#22
M.E. ist die neue Reform eher positiv.

Ja, die Regelbesteuerung von 27,5% ohne Steuerfreiheit nach Haltefrist suckt, aber andererseits ist das ein Schritt Richtung Akzeptanz und es war klar, dass der Staat irgendwann Steuern mitnehmen wollen würde und dass nicht jeder bis in alle Ewigkeit nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkaufen können wird. M.E. ein Zeichen dafür, dass Bitcoin endgültig im Mainstream angekommen ist. Im Gegensatz zu einem Worst-Case-Totalverbotsversuch oder kompletter Totbesteuerung ist das vermutlich eine faire, praktikable Lösung.

Negativ ist (aus staatlicher Sicht aber verständlich, weil die natürlich nicht die Unterminierung des Euro als Zahlungsmittel wollen) dass damit die Verwendung von Bitcoin als Währung wesentlich erschwert wird, zumindest vermute ich das? Potenzieller Starbucks-Kaffe über Lightning in der Zukunft, wie ist das jetzt steuerrechtlich? Wird der Kaffeekauf mit 27,5% versteuert? Muss ich von angenommen 5 Euro Kaffee 27,5% einbehalten und bei der Steuererklärung angeben? Gibt es hier noch einen Freibetrag von 440,- Euro pro Jahr? Weiß da jemand Bescheid?


Edit: Sehe gerade, die Freigrenze für Spekulationsgeschäfte von 440,- Euro pro Jahr ist in der neuen Regelung gefallen: https://www.broker-test.at/steuern/krypto-steuer/

Dh. Verwendung von Bitcoin als Zahlungsmittel wird wesentlich erschwert.


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December 22, 2021, 10:25:03 AM
#21
gibt es irgendwo schon Gewissheit bzgl. Haltefrist (10 Jahre) beim kommenden IOTA Staking (oder ist es doch Airdrop wie manche meinen?)?
Ich kann hier nur meinen Steuerberater zitieren. Dieser meinte, die 10 Jahres Haltefrist gibt es in Österreich zwar, kann aber für Crypto sicher nicht angewendet werden. Im Entwurf zur Crypto-Steuerreform hätte ich dbzgl. auch absolut nichts gelesen. Staking im Entwurf ist dahingehend geregelt, dass der Zufluss mit 0 angesetzt wird, auf den Verkauf der gestakten Coins dann wieder die 25% greifen. Versteuerung als Einkommen gibt es mit inkrafttreten des Entwurfes nicht mehr.

Wie das in DE aussieht weiß ich nicht, dort war ja vor nicht allzu langer Zeit mal die Rede von 10 Jahres Haltefristen.
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December 22, 2021, 10:20:29 AM
#20

Ich vertraue da generell spezialisierten Steuerberatern wie Enzinger oder M. Pfeiffer wesentlich mehr, was die Zusammenstellung echter und gut ausgearbeiteter FAQs betrifft. Enzinger hatte da auch vor der Steuerreform schon echt gute Vorträge inkl. Handouts/Präsentationsunterlagen, auf die man sich verlassen konnte.

Dahingehend ist die Steuerreform sicher auch positiv zu sehen, weniger Spekulationsraum, mehr Gewissheit.

gibt es irgendwo schon Gewissheit bzgl. Haltefrist (10 Jahre) beim kommenden IOTA Staking (oder ist es doch Airdrop wie manche meinen?)?

-> https://blog.iota.org/iota-staking-start/

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#19
Ansonsten hoffe ich natürlich, dass am Ende eine halbwegs übersichtliche FAQ bei rumkommt, das was da auf validevent zusammengeklatscht ist, ist einfach lächerlich (vom aufzug/Format/Übersichtlichkeit her)
Ich vertraue da generell spezialisierten Steuerberatern wie Enzinger oder M. Pfeiffer wesentlich mehr, was die Zusammenstellung echter und gut ausgearbeiteter FAQs betrifft. Enzinger hatte da auch vor der Steuerreform schon echt gute Vorträge inkl. Handouts/Präsentationsunterlagen, auf die man sich verlassen konnte.

Dahingehend ist die Steuerreform sicher auch positiv zu sehen, weniger Spekulationsraum, mehr Gewissheit.

sehe ich genauso. Ich werde dann 2 Portfolios haben. Bei den einen kommen die BTC rein, welche ich niemals verkaufe. Evtl ist der Wert irgendwann so hoch, dass man nicht mehr arbeiten brauch und
dann verziehe ich mich in ein Land, wo keine Steuern zu zahlen sind.
Beim 2. Portfolio würde ich endlich mal regelmäßiger kaufen/ verkaufen. Ernsthaft, als BTC das erste Mal bei 50k war, wollte ich unbedingt Gewinne mitnehmen. Bei 60k hätte ich es auch gemacht,
tat es aber nicht, wegen der Haltefrist. Das wären super Trades gewesen, bei 50-60k einen Teil verkauft und bei 30-40k wieder rein. Die gewonnen BTC ins Langzeitportfolio und ich wäre
glücklich gewesen.
Also ich sehe die Reform auch nicht so negativ
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December 22, 2021, 08:09:10 AM
#18
Ansonsten hoffe ich natürlich, dass am Ende eine halbwegs übersichtliche FAQ bei rumkommt, das was da auf validevent zusammengeklatscht ist, ist einfach lächerlich (vom aufzug/Format/Übersichtlichkeit her)
Ich vertraue da generell spezialisierten Steuerberatern wie Enzinger oder M. Pfeiffer wesentlich mehr, was die Zusammenstellung echter und gut ausgearbeiteter FAQs betrifft. Enzinger hatte da auch vor der Steuerreform schon echt gute Vorträge inkl. Handouts/Präsentationsunterlagen, auf die man sich verlassen konnte.

Dahingehend ist die Steuerreform sicher auch positiv zu sehen, weniger Spekulationsraum, mehr Gewissheit.
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December 17, 2021, 08:28:57 AM
#17
ich finde es immer schade, dass soooooo viele Leute die Experten mit Anfängerfragen löchern, dessen Antwort man zb. hier im Forum problemlos findet und dadurch die wirklich relevanten Fragen unbeantwortet bleiben =/

Da stimme ich dir zu. Leider ist es (wie auch sonst überall im Leben) einfacher 2x zu fragen (und die Antwort wieder zu vergessen) als 1x selst zu recherchieren und nachhaltig etwas dabei zu lernen.

Diese FAQ ist mMn. ein Schnellschuss um hier von Anfang an dabei zu sein und in Zukunft mal den Fuß in der Tür zu haben. Also für die FAQ, die Youtube Videos (die Vorträge sind ja auch nicht perfekt) und auch für div. Dienstleistungen die sicher noch folgen in Zukunft.

Also validvent hat sich hier bewusst in die erste Reihe gestellt und versucht auch am Ball zu bleiben. In diesem Thread hier soll es aber (natürlich) nicht nur darum gehen und ich werde auch die bestehenden Beiträge überarbeiten/bereinigen damit wir hier in X Monaten einen ordentlichen Beitrag haben und nicht so einen Haufen an div. Infos wie es jetzt ist Smiley
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December 16, 2021, 05:17:53 PM
#16
ich finde es immer schade, dass soooooo viele Leute die Experten mit Anfängerfragen löchern, dessen Antwort man zb. hier im Forum problemlos findet und dadurch die wirklich relevanten Fragen unbeantwortet bleiben =/
Eine (von vielen) unbeantworteten relevanten Fragen wäre zb. meine vom obigen Post zu Gebühren in Kryptowährung: https://faq.validvent.com/posts/85/gebuhren-von-gewinn-abziehen

Ansonsten hoffe ich natürlich, dass am Ende eine halbwegs übersichtliche FAQ bei rumkommt, das was da auf validevent zusammengeklatscht ist, ist einfach lächerlich (vom aufzug/Format/Übersichtlichkeit her)
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December 16, 2021, 02:31:19 PM
#15
Update:

1) Die FAQ ist ordentlich gewachsen: https://faq.validvent.com/
2) Link zum nächsten Event ist online: https://www.eventbrite.at/e/krypto-1x1-zum-jahreswechsel-tickets-228266099047
3) Nächste/neue Version des Gesetzestextes ist verfügbar. Hier inkl. einer ersten Zusammenfassung Smiley

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01293/index.shtml
https://validvent.com/2021/12/16/regierungsvorlage-besteuerung-kryptowaehrungen/
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December 15, 2021, 08:27:19 AM
#14
Update: https://oe1.orf.at/player/20211215/662896/1639548703000

Quote
Offensichtlich ist die Regierungsvorlage zur Stunde im Ministerrat Beschlussgegenstand. Was ist neu? Die KESt-Abzugspflicht für inländische Dienstleister kommt erst ab 2024, sonst gibt es offensichtlich keine Änderungen. Was bedeutet das für das Inkrafttreten? Der Termin 1. März 2022 steht und die Novelle wird bis Anfang Februar beschlossen.
Quelle: Telegram

Und auch Cryptotax Update #3 wird es bald geben... also die nächsten Tage werden durchaus nochmal interessant bzw. spannend Smiley
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December 09, 2021, 11:50:44 AM
#13
Details zur geplanten Kryptobesteuerung


https://oe1.orf.at/player/20211207/662514/1638877513000

Schöner Beitrag danke Smiley

Hier noch Details zu Hr. Rommer den man hört: https://www.tpa-group.at/de/persons/christoph-rommer/
Und ich sehe es wie z.B. auch Fr. Enzinger... die Chancen stehen schlecht die nachträgliche Änderung ab 01.03.2021 abzuwenden. Da müsste es beim BMF schon freiwillig in diese Richtung gehen.

Und beim Rest wie der KESt Abführungspflicht ab 01.01.2023 bleibt es natürlich spannend. Für BitPanda wäre das mMn. ein ordentlicher Nachteil... aber über kurz oder lang wird kein Weg dran vorbei führen.
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December 07, 2021, 09:06:11 AM
#12


Details zur geplanten Kryptobesteuerung


https://oe1.orf.at/player/20211207/662514/1638877513000




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November 24, 2021, 03:11:04 PM
#11
Und da läuft das Event bereits.
Link für Kurzentschlossene: https://www.eventbrite.at/e/die-kapitalertragsteuer-kest-crypto-loans-tickets-215210669907

Neue FAQ - Sammlung: https://faq.validvent.com/
Aktuell läuft die Aufzeichnung und ab morgen wird das Video wie gewohnt hier zu finden sein: https://www.youtube.com/channel/UCJQDkBr65Hc4s6WlLUBePxg

Wenn es heute bahnbrechende News gibt werde ich sie noch nachträglich einfügen.



//edit: Hier die Aufzeichnung von gestern: https://www.youtube.com/watch?v=kWR0VeYUgrw (Cryptotax Steuerreform Österreich Update #2)



Offizieller Newsletter mit gesammelten Infos nach Event Nummer 2:
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Liebe Teilnehmer:innen,

vielen Dank für euer zahlreiches Interesse für das Event "Cryptotax Update #2 - Die Kapitalertragsteuer (KESt) & Crypto Loans"!

Mehr als 150 Personen haben das Event live mitverfolgt. Wir hoffen, dass wir euch viele hilfreiche Informationen und Einsichten in diese Fragestellung geben konnten.

Unsere Validvent FAQ
Damit wir die vielen Fragen aus unseren Cryptotax Updates und unseren Kanälen sammeln und detailliert beantworten können, haben wir die Validvent FAQ (https://faq.validvent.com/) erstellt. Hier sammeln wir alle Fragen, die es zur Besteuerung von Kryptoassets in Österreich gibt und geben euch direkt darauf die passenden Antworten. Damit könnt ihr nun auch jederzeit einfach darauf zugreifen.

Wir freuen uns auf eure Fragen und Kommentare!

Unsere Stellungnahme zur Steuerreform
Unsere Stellungnahme erreichte bisher mehr als 5.000. Zustimmungen und erhielt mehrere Erwähnungen in diversen Medien (Der Standard, Krone, Trending Topics, etc.). Bis zum 06.12.2021 kann die Stellungnahme zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I noch unterstützt werden.

Unsere Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_110657/index.shtml

Eine Anleitung und die Stellungnahme im Wortlaut: https://validvent.com/2021/11/12/stellungnahme-zur-steuerreform-kryptowerte/

Zusammen können wir etwas bewegen! Wir freuen uns, wenn ihr eure Zustimmung erteilt und den Link zur Zustimmung auch in euren Kreisen teilt.

Link zum Video findet ihr ja bereits weiter oben.
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November 22, 2021, 11:02:27 AM
#10
Newsletter von heute:
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Liebe Teilnehmer:innen,

es ist wieder soweit - das nächste Cryptotax Update steht an. Am Mittwoch, 24.11.2021, um 20:00 Uhr analysieren wir die neue Kapitalertragsteuer genauer. Mit der Steuerreform kommen einige Veränderungen auf uns zu. Staking, Yield Farming und Lending sind davon betroffen. Für Steuerpflichtige ist es sehr wichtig, diese Auswirkungen zu verstehen.

Cryptotax Update #2: Die Kapitalertragsteuer (KESt) & Crypto Loans

Lending, Yield Farming und (manche Formen von) Staking: das sind Begriffe, die wir unter dem Begriff "Crypto Loans" zusammenfassen. Von Plattformen, Usern wie auch von öffentlichen Stellen werden die Begriffe unterschiedlich verwendet und oft verwechselt. Im Detail besteht oft Unsicherheit und Unklarheit über die richtige Einordnung des jeweiligen Geschäftsmodells.

Gleichzeitig boomen diese Modelle und tagtäglich kommen weitere Möglichkeiten hinzu. Wir haben gemeinsam mit erfahrenen Usern alle grundlegenden Fragen zusammengetragen. Wir analysieren diese Fragen, geben Antworten und wenden diese Modelle auf den aktuellen Entwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen an.

Vortragende: Florian Wimmer, Georg Brameshuber, Lukas Leys

Inhalte: Die neue Kapitalertragsteuer für Kryptoassets

Schwerpunkte: Darstellung der Gesetzesnovelle, Bewertung und Handlungsempfehlungen, Ask-Me-Anything

Tickets: gratis

Anmeldung: https://www.eventbrite.at/e/die-kapitalertragsteuer-kest-crypto-loans-tickets-215210669907

Am Mittwoch, 24.11.2021 um 20:00 Uhr veranstalten wir gemeinsam mit dem Kryptosteuer-Startup Blockpit das Cryptotax Update #2 und sind wieder für alle eure Fragen da.

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Unsere Petition & Stellungnahme

Wir möchten uns für die großartige Unterstützung für unsere Stellungnahme zur Steuerreform bedanken. Bisher haben fast 5.000 Menschen ihre Zustimmung auf der Website der Parlamentsdirektion (https://www.parlament.gv.at/) bekannt gegeben.

Bis zum 06.12.2021 kann die Stellungnahme gegen die Rückwirkung der Steuerreform noch unterstützt werden:

https://validvent.com/2021/11/12/stellungnahme-zur-steuerreform-kryptowerte/


Wir freuen uns euch alle beim Cryptotax Update #2 wieder zu sehen!

Euer Validvent-Team
Quelle: Newsletter

Weder gehöre ich zum Validvent Team noch habe ich etwas mit der Veranstaltung zu tun.
Ich poste das hier nur da es durchaus interessant ist die Infos aus erster Hand zu hören... also wer Zeit hat sollte sich (wie ich es schon getan habe) anmelden Smiley
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November 19, 2021, 11:16:57 AM
#9
Interessanter Artikel -doubleU-. Bitpanda hat ja von Beginn weg Bedenken geäußert bei Administration und Abwicklung der KESt. Vorgänge.
Ob hier schon das letzte Wort gesprochen ist? Kurz war sogar ein Standortwechsel von Bitpanda im Gespräch aber da sind sie schnell zurückgerudert bzw. wurde das bald wieder aus div. Artikeln gestrichen Smiley

Es bleibt spannend und hier findet ihr einen Auszug der gestrigen Nationalratssitzung: https://tvthek.orf.at/profile/Nationalrat/13886251/Nationalratssitzung/14113510/Gerald-Loacker-NEOS/15038130
Ab Minute 4 gibt es 2 Minuten zu dem Thema BTC Versteuerung und auch Bitpanda.
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November 19, 2021, 08:51:32 AM
#8
Die Gründer von Bitpanda haben sich zum Thema der geplanten Steuerumsetzung geäußert. Grundlegend sehen Sie die Entwicklung positiv, jedoch die Verpflichtung als Anbieter die Kapitalertragssteuer abführen zu müssen, sehen Sie als nicht umsetzbar und wollen daher mit den entsprechenden Stellen in einen intensiven Austausch treten. Auch die quasi rückwirkende Besteuerung würden Sie gern geändert sehen, damit Neuinvestoren, welche dieses Jahr unter klar definierten Bedingungen in den Markt eingetreten sind, keine böse Überraschung erleben.
Das eine Firma wie Bitpanda zumindest Gehör findet halte ich durchaus für möglich, und im Prinzip brauchen Sie ja nur argumentieren das Sie jetzt schon nachweislich mit dem Prüfen von Herkunftsbachweisen völlig überfordert sind Grin
Ich möchte mir gar nicht ausmalen was los geht wenn Bitpanda wirklich die Grundlagen für die KESt prüfen muss und auch dafür verantwortlich gemacht werden kann..

https://www.trendingtopics.at/bitpanda-interview-krypto-steuer/
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November 17, 2021, 06:05:55 AM
#7
Ja einen Versuch ist es Wert. Die Auswirkungen sind auf mich persönlich quasi minimal da ich meine Positionen schon länger halte aber trotzdem würde es mich freuen wenn die Politik einlenkt/nachbesset damit das neue Gesetz nicht gleich negativ behaftet in Kraft tritt.
Klar müssten wir auch damit leben aber schöner wäre es doch wenn alle glücklich und zufrieden starten können Smiley

Ach Buchi das steht doch schon im OP Grin
Wollte ich auch gerade posten, eine Petition inkl. Volksbegehren bewirken in Österreich normal sowieso nichts, aber versuchen kann man es ja trotzdem.

Hier der direkt Link: https://validvent.com/petition/ dort wird man dann auf www.parlament.gv.at weitergeleitet.

Inkrafttreten der neuen Rechtslage mit 1. März 2022; Anwendung der neuen Rechtslage auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.
-> Zu diesem Thema gibt es allerdings hier eine Stellungnahme von Validvent und außerdem kann die Petition hier unterstützt werden.

Validvent gibt hier aktuell richtig Gas aber das ist ja kein Nachteil... und die Verantwortlichen sehen hier natürlich auch die Chance im Kryptoumfeld gefestigt Fuß zu fassen für alles was noch so kommt.
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November 17, 2021, 05:50:43 AM
#6

Bitte nehmt euch 2 Minuten Zeit und helft auch mit eine Nachbesserung zu bewirken.
Mittlerweile hat auch der Standard darüber berichtet: https://www.derstandard.at/story/2000131187484/petition-gegen-rueckwirkende-bitcoin-versteuerung-gestartet



In den letzten Jahren gab es den Kryptosteuerguide der bald von einer aktuellen/lebenden FAQ abgelöst werden soll.
Fragen können bereits deponiert werden: https://app.sli.do/event/9f5dizxf/live/questions

Wollte ich auch gerade posten, eine Petition inkl. Volksbegehren bewirken in Österreich normal sowieso nichts, aber versuchen kann man es ja trotzdem.

Hier der direkt Link: https://validvent.com/petition/ dort wird man dann auf www.parlament.gv.at weitergeleitet.
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#5
@bullrun2020bro
Danke für den Input. Ich werde die Steuerberater in Österreich auch noch hier auflisten.

@Serpens66
Danke! Ich habe die Frage weitergeleitet und werde die FAQ um diese Themen erweitern.

Die auch im ersten Beitrag verlinkte Petition (https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?ityp=SNME&gpCode=XXVII&inr=110657) hat bereits knapp 3000 Unterstützer:


Bitte nehmt euch 2 Minuten Zeit und helft auch mit eine Nachbesserung zu bewirken.
Mittlerweile hat auch der Standard darüber berichtet: https://www.derstandard.at/story/2000131187484/petition-gegen-rueckwirkende-bitcoin-versteuerung-gestartet



In den letzten Jahren gab es den Kryptosteuerguide der bald von einer aktuellen/lebenden FAQ abgelöst werden soll.
Fragen können bereits deponiert werden: https://app.sli.do/event/9f5dizxf/live/questions
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#4
gut wäre noch, falls jemand rausfinden könnte, wie Gebühren, vorallem Gebühren in Kryptowährungen nun zu verrechnen sind und dies in der FAQ vermerkt wird.
Im blockpit/cryptotax youtube video wird in Minute 44:25 gesagt, dass man diese Gebühren nicht mehr mit Gewinnen verrechnen darf, wenn ich das richtig verstehe. Könnte theoretisch, je nach dem wie es gemeint ist, jegliches Trading unrentabel machen.

Ansonsten empfehle ich auch bei weniger offensichtlichen Themen wie die Haltefrist, Druck auf die Regierung zu machen. Zb. die Einstufung von Lending/Pool Staking ist schlicht Blödsinn und sehr gefährlich, wie sie es leider auch in Deutschland ist. Man verleiht irgendwelche Coins die durch eine Preisblase kurzzeitig ein paar Millionen Euro wert sind und bekommt entsprechend hohe Zinsen. Diese werden bei Zufluss zum Marktwert versteuert. Verkauft man diese neu zugeflossenen Coins nicht sofort bei Zufluss, kann es bei einem drastischen Preisverfall sein, wie es bei Altcoins ständig passiert, dass man zum Zeitpunkt der Steuerzahlung nicht genug Euros besitzt um die Steuerschuld zahlen zu können und die Coins die man als Zinsen erhalten hat, quasi nichts mehr wert sind. -> Privatinsolvenz. (Doch auch ein Verkauf direkt bei Zufluss ist schwierig, da durch FIFO nicht die neu zugeflossenen Coins, sondern Altebestände verkauft werden!)
Eine Möglichkeit dies zu entschärfen wäre natürlich, wenn man Gewinne/Verluste aus dem Trading mit den Gewinnen/Verlusten aus Lending verrechnen dürfte. Dann könnte man die nun wertlosen Zinserträge verkaufen (Achtung FIFO), den Verlust realisieren und wendet die Insolvenz ab. Aber nach aktueller Gestaltung ist dies nicht erlaubt.
Am Besten wäre es also schlicht Lending genauso zu behandeln, wie es aktuell auch bei Staking vorgesehen ist (und eine Abkehr vom FIFO Zwang, mindestens LIFO muss genauso erlaubt sein)
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November 15, 2021, 10:46:23 AM
#3
Was haltet ihr davon? Vielleicht könnt ihr im verlinkten Thread kurz eure Meinung dazu abgeben damit die Antwort darauf 1. nicht hier reingemischt wird und wir 2. wissen ob ich eine neue AT-FAQ starten soll - danke!

Sehr sinnvolle Idee! Danke dir @mole0815. Jetzt wo sich die Steuergesetzgebung zwischen Österreich und Deutschland doch stark unterscheidet ist eine Trennung der beiden Threads zielführend. Viele Informationen im bisherigen Thread wurden durch die Änderungen verwirrend und man war sich bei vielen Fragen nicht mehr sicher für wen die entsprechende Regelung eigentlich gilt.

Ergänzend könnte man ggf. im zweiten Post den du mit "Reserviert" gekennzeichnet hast einige Steuerberater hinzufügen, die vor allem in Österreich tätig sind und Bitcoin-Kompetenz besitzen. Im regulären Thread zu den Bitcoin-Steuerberatern (Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste)) gehen diese Information ganz am Ende des Threads ziemlich unter (ehrlich gesagt war ich mir bis heute gar nicht bewusst, dass in dem anderen Thread überhaupt österreichische Steuerberater drinstehen). Du hattest in diesem Zusammenhang ja vor einiger Zeit bereits einige Ergänzungen vorgenommen, die nun ggf. auch in diesem Thread hier übertragen könntest.

Alternativ könnte man die österreichischen Steuerberater im anderen Thread natürlich auch einfach besser kenntlich machen. Aber da der entsprechende Nutzer bereits lange inaktiv ist, wäre dieser Thread möglicherweise die bessere Anlaufstelle.
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November 15, 2021, 06:57:37 AM
#2
~ RESERVIERT ~
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November 15, 2021, 06:53:44 AM
#1
Hier findet ihr die Abspaltung der allgemeinen Steuer FAQ da Österreich bald einen anderen Weg einschlägt. Ich bin kein Steuerberater aber der Thread wird euch hoffentlich bei einigen Fragen hilfreich sein und soll ab sofort gerne Anlaufstelle Nummer 1 für alle Fragen und Unklarheiten rund um das Thema Krypto Versteuerung in Österreich sein.

Da es technisch nicht möglich war bestehende Postings zu dem Thema zu übernehmen bzw. zu migrieren starten wir hier sauber von 0 weg.

Worum geht es?
Quote
Mit dem Ministerialentwurf 158/ME (Link) werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen neu geregelt. Kernstück der Reform ist es, Kryptowerte an die Besteuerung von Kapitalvermögen anzugleichen. Damit werden Veräußerungserträge von Kryptowerten den Erträgen aus Kapitalvermögen wie etwa Zinsen oder Dividenden gleichgestellt. Anders gesagt, nunmehr sind Gewinne aus Wertveränderungen und aus der Veräußerung von Kryptowerten sowie deren „Früchte“ steuerpflichtig.

Mit dem Entwurf werden klare steuerrechtliche Regelungen geschaffen:
    
  • Anwendung des Sondersteuersatzes (27,5%) auf Kryptowerte;
  • Kryptowerte („Kryptowährungen“) werden definiert als virtuelle Währungen gem der 5. Geldwäsche-Richlinie (§ 2 Z 21 FM-GwG);
  • Kein Werbungskostenabzug bei Anwendung des Sondersteuersatzes; zulässig bei Anwendung des Regelsteuersatzes;
  • Tausch Kryptowerte gegen Kryptowerte stellt keinen Realisierungsvorgang dar;
  • Klarstellung zu Mining: Block Rewards und Transaktionsgebühren werden als „Früchte“ behandelt;
  • Klarstellung zu Staking, Airdrops, Bounties: keine laufenden Einkünfte; bei späterer Realisierung in voller Höhe als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen erfasst (beim Erwerb durch Staking, Airdrops, Bounties werden Anschaffungskosten von Null vorgesehen);
  • Verlustverrechnung auch mit anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften;
  • Betrieblicher Verlustüberhang entspricht betrieblich gehaltenen Kapitalanlagen;
  • Kapitalertragsteuerabzug bei inländischen Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen ab 2023 verpflichtend; 2022 freiwillig;
  • Sind beim Kapitalertragsteuerabzug keine Anschaffungskosten feststellbar, werden pauschale Annahmen herangezogen;

Hier findet ihr ein Video von Cryptotax das euch in 1,5 Stunden zusammengefasst zeigt worum es geht: https://www.youtube.com/watch?v=9kIJewbBZpg

Inkrafttreten der neuen Rechtslage mit 1. März 2022; Anwendung der neuen Rechtslage auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.
-> Zu diesem Thema gibt es allerdings hier eine Stellungnahme von Validvent und außerdem kann die Petition hier unterstützt werden.

Die Änderungen hier noch in anderen Worten zusammengefasst:
Quote
Wegfall der 1-jährigen Spekulationsfrist und Steuerfreiheit von Trades zwischen Krypto-Assets

Quote
Ab dem 01.03.2022 unterliegen bei diesen Neuanschaffungen Gewinne aus dem Tausch gegen Fiat-Geld (auch Fremdwährungen wie z.B. USD) und Dienstleistungen dem besonderen Steuersatz von 27,5 %. Täusche zwischen Krypto-Assets sind ab dem 01.03.2022 steuerfrei, wobei die Anschaffungskosten durch den Tausch fortgeführt werden (somit kommt es zu einer Verschiebung der Besteuerung der stillen Reserven beispielsweise bis zur Veräußerung der Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen).

Quote
Besteuerung von Lending und „Pool-Staking“
Entgelte für die Überlassung von Krypto-Assets an andere Marktteilnehmer (private Personen oder auf Handel mit Krypto-Assets spezialisierte Unternehmen) – darunter fallen Lending und „Pool-Staking“ – sollen – sofern kein public placement stattfindet – Privatdarlehen gleichgestellt werden, folglich vom besonderen Steuersatz ausgenommen sind und mit dem progressiven Tarif besteuert werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Verlustverrechnung mit Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (Aktien, Anleihen, Krypto-Assets etc.) nicht möglich ist. Findet hingegen ein public placement statt, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte mit dem besonderen Steuersatz und ist auch eine umfangreichere Verlustverrechnung möglich. Einkünfte aus „Liquidity Mining“ und „Yield Farming“ werden weder im Gesetzesentwurf noch in den erläuternden Bemerkungen erwähnt und wäre es wünschenswert, wenn dazu noch Aussagen seitens des Gesetzgebers getroffen werden.

Quote
Besteuerung von Staking, Airdrops und Bounties
Zugänge aus Staking („Leistung zur Transaktionsverarbeitung besteht lediglich im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“, wie z.B. ETH 2.0), Airdrops („unentgeltliche Übertragung“) und Bounties („Übertragung für unwesentliche sonstige Leistungen) stellen zunächst keine Einkünfte dar, die Anschaffungskosten sind allerdings mit Null anzusetzen; somit kommt es auch hier zu einer Verschiebung der Besteuerung bis zum tatsächlichen Exit, wie beispielsweise die Veräußerung gegen Fiat-Währungen, ähnlich wie bei Hardforks. Im Zeitpunkt einer etwaigen Veräußerung der erhaltenen Rewards aus Staking, Airdrops oder Bounties unterliegen die daraus generierten Gewinne dem besonderen Steuersatz iHv 27,5%.

Quote
Besteuerung von Mining im Privatvermögen
Einkünfte aus Mining im Privatvermögen sollen zukünftig unabhängig vom Konsensalgorithmus mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % versteuert werden, sofern der Umfang der Tätigkeit nach Art und Umfang über eine reine Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Liegt hingegen ein Gewerbebetrieb vor, sind die Einkünfte wie bisher mit dem progressiven Tarif zu versteuern.

So weit zu V1 dieses Threads bzw. bin ich in V1 nur auf die Änderungen/Neuerungen eingegangen.
Der Beitrag wird laufend überarbeitet, es gibt keine Garantie auf Vollständigkeit und bekannte Themen wie Nachweis der Haltefrist, Gewerbe etc. werden nachgepflegt. Auch ist das letzte Wort in Bezug auf Krypto-Kreditkarten und die KESt. Einbehaltung österreichischer Dienstleister wohl noch nicht gefallen - Details folgen.




Update am 05.05. | Der Artikel ist vom 14. Februar 2022
Quote
Alle laufenden Einkünfte unterliegen im Zuflusszeitpunkt der Besteuerung, wobei der Wert der bezogenen Kryptowährungen bzw. sonstigen Entgelte zu diesem Zeitpunkt als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist. Dieser Wert stellt künftig auch die Anschaffungskosten von den erhaltenen Kryptowährungen dar.

Hingegen liegen in folgenden Fällen keine laufenden Einkünfte vor:

- wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht (Staking);
- wenn Kryptowährungen unentgeltlich (Airdrops) oder für lediglich unwesentliche sonstige Leistungen (Bounties) übertragen werden;
- wenn Kryptowährungen im Rahmen einer Abspaltung von der ursprünglichen Blockchain zugehen (Hardfork).

In diesen Fällen erfolgt im Zuflusszeitpunkt keine Besteuerung. Die erhaltenen Kryptowährungen sind allerdings mit Anschaffungskosten in Höhe von Null anzusetzen, wodurch im Zuge einer späteren Veräußerung der gesamte Wert der Kryptowährungen besteuert wird.

Hinweis

Die Ausnahme für Kryptowährungen, die im Rahmen von klassischen Staking-Vorgängen erzielt werden, bezieht sich ausschließlich auf Leistung, die zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung“) zur Verfügung gestellt werden. Werden Vorgänge, die tatsächlich Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen darstellen, als „staking“ bezeichnet, fallen diese nicht unter die Ausnahmeregelung und führen daher bereits im Zuflusszeitpunkt zur Besteuerung.


Quellen
https://validvent.com/2021/11/09/die-oesterreichische-steuerreform-fuer-kryptoassets/
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00158/index.shtml
https://www.tpa-group.at/de/news/breaking-news-aenderung-der-besteuerung-von-krypto-assets-ab-1-3-2022/
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html
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