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Topic: Bitcoin-Handel ist nicht strafbar laut Urteil des Kammergerichts (Read 812 times)

qwk
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PoS=Proof of Stake. POS= Point-of-Sale.
So kann Vitalik Buterin wenigstens sein Versprechen eines Tages wahr machen, Ethereum auf POS zu bringen Roll Eyes
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Hersteller von PoS-Systemen gesprochen. [...] PoS-Systeme seien aber kein Problem, zur reinen Zahlungsabwicklung mit Kryptos sei keine Banklizenz notwendig.

Jetzt war ich mir nicht sicher, was du mit PoS-System meinst und habe mal danach gegoogelt. Zuerst dachte ich, du meinst Proof of Stake. Aber PoS steht für Point-of-Sale. Damit wird ein Terminal zur bargeldlosen Bezahlung bezeichnet.


Hahahaha! Stimmt, ich habe es aus Gewohnheit falsch geschrieben. PoS=Proof of Stake. POS= Point-of-Sale. Es handelt sich natürlich um einen Hersteller für Terminals, die auch Krypto akzeptieren.
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Laut COINATM Radar gibts nun in Berlin einen weiteren BTC ATM an dem man kaufen & verkaufen kann

https://coinatmradar.com/bitcoin_atm/7398/bitcoin-atm-general-bytes-berlin-damla-market-grill/
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Hersteller von PoS-Systemen gesprochen. [...] PoS-Systeme seien aber kein Problem, zur reinen Zahlungsabwicklung mit Kryptos sei keine Banklizenz notwendig.

Jetzt war ich mir nicht sicher, was du mit PoS-System meinst und habe mal danach gegoogelt. Zuerst dachte ich, du meinst Proof of Stake. Aber PoS steht für Point-of-Sale. Damit wird ein Terminal zur bargeldlosen Bezahlung bezeichnet.
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Wenn ich kurz ergänzen darf, die BaFin hat deutlich gemacht, dass sie ihre Position dazu nicht ändert. Trotz des Urteils, dass sie in Berlin kassiert hat. Außerdem habe ich vor einigen Tagen mit einem Hersteller von PoS-Systemen gesprochen. Mir wurde gesagt, dass ein ATM in Deutschland zu heikel sei. Die BaFin würde weiter abmahnen, wenn der Betrieb dann nicht eingestellt würde, so würden sie Vollstrecken. Daher den Kasten mit der Polizei zusammen abschrauben und beschlagnahmen. PoS-Systeme seien aber kein Problem, zur reinen Zahlungsabwicklung mit Kryptos sei keine Banklizenz notwendig.

Ich habe ein Auge auf das Thema, denn es werden immer mehr Teller und ATMs in Deutschland. Letztlich scheint mir das aber ein Spiel mit dem Feuer zu sein. Erstmal ist der Laden dicht, bis es vor Gericht geklärt ist vergehen Jahre. Ging dem Betreiber von bitcoin24 auch so.
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Hier ist ein sehr interessantes Urteil:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/

Quote
BaFin hat ihre Kompetenzen überschritten

Schließlich erteilt das Gericht noch einen Rüffel an die BaFin, indem sie sagt, sie habe ihre Kompetenzen überschritten. So hat sie den Bitcoin in einem Merkblatt vom 20. Dezember 2011 als Komplementärwährung bezeichnet. Dazu sei sie jedoch nicht berechtigt:

„Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich.“

Darf man jetzt ganz legal ohne Bafin Lizenz am Kiosk/Automat/Exchange Bitcoins wechseln, an- und verkaufen?

lol das ist wie die auflösung der ddr. aber was will man denn machen, nach dem zweiten weltkrieg kam ein grundgesetz zustantde, wann die deutschen ihr banken kartell bestehend aus klassenbesten aufgeben ist ihnen frei.
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gibt es ein update so dem aftermath des urteils?
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Solche Idioten! Wenn die sich damit befassen wird es nicht etwa klarer, sondern im Gegenteil noch undurchsichtiger. Es gibt in deren Machwerken kaum einen Satz, der in igrendeiner Fiorm Rechtssicherheit bieten würde.
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Neufund hat einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben, damit die sich mal zur Regulierung äußern. Es wird in dem Brief angedeutet, dass aufgrund des Urteils des Kammergerichts nun noch mehr Ungewißheit herscht.
https://blog.neufund.org/open-letter-to-the-bundestag-on-blockchain-regulation-in-germany-754dd48d68d8
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Ahh, jetzt verstehe ich halbwegs. Ich hatte immer gedacht, Euro, Dollar und Co. wären auch Rechnungseinheiten, und mich dabei auf die entsprechende Geldfunktion bezogen. Dass die Rechnungseinheit gesetzlich gesehen was ganz anderes ist, habe ich gar nicht gewusst  Cheesy Danke für die ausführliche Erklärung!

Sind eigentlich Dinge wie Lokalwährungen, Linden-Dollars und Flugmeilen im KWG "definiert"? Das sind von meiner Laien-Sicht aus die Dinge, die am ehesten mit Bitcoin vergleichbar sind - auch wenn sie in den meisten Fällen (ausgenommen Exoten wie minutocash.org, der imho zumindest nahe an Altcoins liegt) zentrale Stellen für ihre Ausgabe benötigen.

qwk
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Der Bundesverband Bitcoin hat allerdings schon vor ein paar Jahren argumentiert, dass es schon vom Prinzip her unsinnig ist, im Falle von Bitcoin von Rechnungseinheiten zu sprechen:
Also scheint der Bundesverband Bitcoin keine Hoffnung zu haben, das Bitcoin zumindest in absehbarer Zeit so was Ähnliches wie eine Währung sein könnte, also darin Preise ausgedrückt werden. Das ist irgendwie ... schade.
In absehbarer Zeit ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Wink
Als "Währung" kann man Bitcoin im Übrigen durchaus bezeichnen, nur als "Rechnungseinheit" taugt er eben nicht.
"Währung" ist allerdings grundsätzlich ein ungeeigneter Begriff, weil es hier um eine Rechtsfrage geht, in der der Begriff "Währung" nicht existiert.


Um ein wenig weiter auszuholen, es geht hier um die aufsichtsrechtliche Einschätzung von Bitcoin, also um die Frage, wie Bitcoin im Rahmen eines spezifischen Teils der Gesetzgebung zu definieren ist.

Die kurze Antwort hierzu ist: Bitcoin ist etwas Neues, das bisher im Gesetz nicht definiert ist.

Die lange Antwort:
Ein Gesetz wie das KWG ist logisch sehr gut strukturiert aufgebaut.
Du schaust dir ein "Ding" an und überprüfst Schritt für Schritt, ob die Definitionen des KWG auf dieses "Ding" zutreffen.
Wenn eine Definition auf dieses "Ding" zutrifft, dann ist dieses "Ding" das entsprechend definierte Finanzmarktinstrument im Sinne des KWG.

Eine (unvollständige und oberflächliche) Liste der Definitionen des KWG wäre z.B.:
Bargeld (Sorten), also Münzen und Scheine
Devisen, also Fremdwährungsguthaben auf Konten
E-Geld, also elektronische Einheiten, die von einer Zentrale ausgegeben werden, mit dem Versprechen, sie jederzeit 1:1 z.B. gegen Euro zu tauschen.
Rechnungseinheiten (*)

Erklärung für Programmierer, das KWG verhält sich wie ein "switch"-statement (ohne "default"):
switch ($ding) ​{
   case "typisches Bargeld" { return "Sorte" }
   case "Guthaben auf Konto" { return "Devise" }
   ...
}
Wink

Wenn man sich die Definitionen dann im Detail ansieht, stellt man fest, dass keine der Definitionen vollständig auf Bitcoin passt.
Anders als viele andere Gesetze gibt es keinen "Auffangparagraphen", der regelt, dass alles, was nicht in die anderen Definitionen passt, eben so und so definiert ist (das wäre auch Unsinn, schließlich geht es ja um die Frage, was eigentlich der Aufsicht unterliegt. Gäbe es einen Auffangparagraphen, würde alles der Aufsicht unterliegen).


Die BaFin in ihrer unendlichen Weisheit hat sich vor ein paar Jahren offensichtlich gedacht "naja, auch wenn keine Definition so richtig passt, sollten wir wohl Bitcoin besser mal regulieren, schließlich ist es der Wille des Gesetzgebers, dass wir u.a. den Verbraucher vor Anlagebetrug schützen".
Also hat die BaFin einfach die "Rechnungseinheit" genommen, weil das die "exotischste" Definition überhaupt ist, die in der Praxis eigentlich nicht vorkommt. Man ist wohl davon ausgegangen, dass das dann keiner kapiert Grin
Zumindest kann ich mir nicht erklären, warum man sonst ausgerechnet die Rechnungseinheit für Bitcoin gewählt hat.
In der täglichen Praxis wäre Bitcoin wohl deutlich näher an den Sorten. Zwar fehlt die "Greifbarkeit" einer Münze, aber im Wesentlichen verhält sich Bitcoin sehr stark wie Bargeld.
Gäbe es eine Definition von "digitalen" Sorten, wäre Bitcoin mit ziemlicher Sicherheit genau das.


* Rechnungseinheiten sind so exotisch, dass es realistisch betrachtet weltweit derzeit exakt eine gibt: Die Sonderziehungsrechte des IWF.
Historisch gab es z.B. auch die ECU.
"Hilfsweise" dienen häufig aber auch einfach "normale" Währungen als Rechnungseinheiten. In vielen Ländern wird z.B. der Preis einer Wohnung üblicherweise in Dollar oder Euro angegeben, selbst wenn der Kauf dann in lokaler Währung abgewickelt wird.


Im übrigen gibt es durchaus schon eine - zugegebenermaßen sehr kleine - Nische, in der Preise in Bitcoin ausgedrückt werden: Signaturkampagnen und teilweise auch andere Dienstleistungen hier im Forum.
Das ist insofern schon nicht zielführend, als es für die dort bezahlten Leistungen auch keinen allgemein anerkannten Wert gibt.
Und ansonsten muss man sagen: die Ausnahme bestätigt hier eindrucksvoll die Regel. Wink


Und selbst für den Fall, dass Bitcoin einmal superstabil wird (also noch deutlich weniger volatil als Dollar und Euro), wäre es unsinnig von einer Rechnungseinheit zu sprechen, weil Rechnungseinheiten eben dazu da sind, den Wert einer Sache auszudrücken, aber eben gerade nicht dazu, den Wert selbst zu bezahlen.
Das Argument verstehe ich nicht ganz. Ist das bei Euro und Dollar und Co. nicht genauso?
Das ist ja auch der Grund, weshalb Dollar und Euro eben keine Rechnungseinheiten sind, sondern Devisen und/oder Sorten. Wink


Wobei Dai/BitUSD durchaus als "Rechnungseinheit" angesehen werden könnten, wenn sie ihre Stabilität so gut bewahren, dass darin Preise ausgezeichnet werden.
Selbst wenn so ein Stablecoin wirklich superstabil ist, ist er noch lange keine Rechnungseinheit.
Er ist dann, und wirklich nur dann Rechnungseinheit, wenn seine wesentliche Funktion darin liegt, Preise auszudrücken.
Anders gesagt: sobald man wirklich real damit bezahlen kann, ist es keine Rechnungseinheit mehr.


Und noch als kleine Erläuterung, warum eigentlich niemand "etwas dagegen gemacht hat", dass die BaFin hier einfach so selbst definiert, dass sie zuständig ist:

1. um gegen eine solche Entscheidung "etwas zu machen", braucht man einen "Fall".
Solange niemand klagt, kann auch kein Gericht darüber entscheiden.
Fälle müssen konkret sein, einfach "abstrakt" klagen, geht i.d.R. nicht.
Es hätte sich also z.B. ein Unternehmer finden müssen, der einen Bitcoin-ATM aufstellen will, und der hätte gegen das "Verbot" der BaFin klagen müssen.
Nun sind Unternehmer aber normalerweise nicht daran interessiert, Prozesse zu führen, sondern wollen Geld verdienen.
Also steckt ein Unternehmer seine Energie lieber in etwas Produktives, und macht dann halt einfach ein anderes Geschäftsmodell.

2. mit der Regulierung von Bitcoins als Rechnungseinheiten konnten (und können) "wir" eigentlich alle ganz gut leben.
Das ist nicht so restriktiv, dass Bitcoin "verboten" ist, und zugleich restriktiv genug, dass noch ein gewisser Verbraucherschutz gewährleistet ist.

3. wer ernsthaft als Unternehmer ein Geschäftsmodell mit Bitcoin in Deutschland abwickeln will, kann das.
Die Einstiegshürden sind zwar höher als in europäischen Nachbarländern, aber das kann auch ein Vorteil sein.
Schließlich hat man dann, wenn man die Hürden mal genommen hat, auch weniger Konkurrenz.

4. wenn Bitcoins nicht unter das KWG fallen, ist zu erwarten, dass früher oder später die Politik sich der Sache annimmt.
Schließlich wollen die Politiker, dass Bitcoin reguliert ist.
Das Risiko ist nicht unerheblich, dass ein "Schnellschuss" bei der Regulierung, also z.B. eine kurze Ergänzung des KWG, weitaus "schlimmer" kommt als die Einstufung als Rechnungseinheit.
Gerade im Umfeld von "Terrorfinanzierung", "Kinderpornographie", "Drogen" und "Schlepperfinanzierung" kann man durchaus die Befürchtung haben, dass so ein exotisches Thema wie Bitcoin eben letztlich von den Hinterbänklern der Fraktionen als Bühne für die eigene Law-and-Order-Profilierung genutzt wird.
Und dann haben wir ganz schnell ein schlecht gemachtes, kaum geprüftes, und von der Bankenlobby vorgeflüstertes Gesetz, in dem Bitcoin als besonders scharf zu kontrollierendes Finanzmarktprodukt definiert wird.

In diesem Sinne ist also klar, dass Bitcoin einerseits tatsächlich nicht dem KWG unterliegt, und garantiert keine Rechnungseinheit ist.
Aber besser so, als wenn es plötzlich in Eile in einer Sommersitzung des Bundestags als Nebensatz in einer Gesetzesänderung definiert wird.

Anders gesagt: mit dem Status Quo konnten wir sehr gut leben.
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Mit allen gebührenden Respekt aber selbst wenn der Euro verschwinden sollte - was ja natürlich völlig möglich ist - und selbst wenn die Banken ihre beherrschende Rolle in unserem Geldsystem einbüßen sollten - was schon sehr viel länger dauern würde und auf jeden Fall unwahrscheinlicher ist, würden wir als völlig quasi-souveräne Herrscher unserer eigenen Ausgaben deshalb noch lange nicht unsere eigenen Gesetze machen quasi.

Trotzdem könnten wir als Utopie anstreben, die Regeln durch Kooperation der Betroffenen festzulegen.
jr. member
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Hier ist ein sehr interessantes Urteil:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/

Quote
BaFin hat ihre Kompetenzen überschritten

Schließlich erteilt das Gericht noch einen Rüffel an die BaFin, indem sie sagt, sie habe ihre Kompetenzen überschritten. So hat sie den Bitcoin in einem Merkblatt vom 20. Dezember 2011 als Komplementärwährung bezeichnet. Dazu sei sie jedoch nicht berechtigt:

„Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich.“

Darf man jetzt ganz legal ohne Bafin Lizenz am Kiosk/Automat/Exchange Bitcoins wechseln, an- und verkaufen?

oje, das ist gut für diejenigen die auf der kryptiwelle reiten

die komplette deutsche juristerei wird mit dem ende des euro/dm bankenkartel zusammen verschwinden und untergehen, weil sie werden einen sehr zweifelhaften ruf bekommen wenn erst mal das finanzsystem dezentralisiert ist.

gruß

Mit allen gebührenden Respekt aber selbst wenn der Euro verschwinden sollte - was ja natürlich völlig möglich ist - und selbst wenn die Banken ihre beherrschende Rolle in unserem Geldsystem einbüßen sollten - was schon sehr viel länger dauern würde und auf jeden Fall unwahrscheinlicher ist, würden wir als völlig quasi-souveräne Herrscher unserer eigenen Ausgaben deshalb noch lange nicht unsere eigenen Gesetze machen quasi. ;-) Dezentralisierung und Anarchie sind dann zumeist doch ganz andere Ziele.
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Der Bundesverband Bitcoin hat allerdings schon vor ein paar Jahren argumentiert, dass es schon vom Prinzip her unsinnig ist, im Falle von Bitcoin von Rechnungseinheiten zu sprechen:
Also scheint der Bundesverband Bitcoin keine Hoffnung zu haben, das Bitcoin zumindest in absehbarer Zeit so was Ähnliches wie eine Währung sein könnte, also darin Preise ausgedrückt werden. Das ist irgendwie ... schade.

Im übrigen gibt es durchaus schon eine - zugegebenermaßen sehr kleine - Nische, in der Preise in Bitcoin ausgedrückt werden: Signaturkampagnen und teilweise auch andere Dienstleistungen hier im Forum. Es gibt zwar Anbieter, die den angebotenen Preis ändern, wenn der Kurs schwankt, aber das ist nicht bei allen so. Zumindest kurzfristige Schwankungen werden ignoriert (z.B. der Hüpfer auf fast 8000 wurde glaube ich von keiner Kampagne "mitgemacht").

Da solche "Stablecoins" eben gerade keine Deckung aufweisen, also keine ausgebende Stelle behauptet "wir haben für jeden Coin einen Dollar im Tresor", sind sie irgendetwas, aber nicht einmal näherungsweise vergleichbar mit Tether.
Tether ist deswegen so nahe am E-Geld, weil die Firma, welche die Tether verkauft, das Versprechen abgibt, zumindest im Prinzip jeden Tether im Zweifelsfall wieder gegen eine Dollar-Banknote zu wechseln.
Hier d'accord. Wobei Dai/BitUSD durchaus als "Rechnungseinheit" angesehen werden könnten, wenn sie ihre Stabilität so gut bewahren, dass darin Preise ausgezeichnet werden.
qwk
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Interessant finde ich folgenden Teil der Begründung:

Die von dem Gesetzgeber ausdrücklich vorgegebene Vergleichbarkeit von Rechnungseinheiten mit Devisen, d.h. ausländischem Buchgeld, lässt nur den Schluss zu, dass Rechnungseinheiten die Vergleichbarkeit von Waren und Dienstleistungen innerhalb unterschiedlicher Länder durch Verwendung einer allgemeingültigen und verständlichen Einheit ermöglichen sollen[...]
Sein Wert hängt entscheidend von dem ihm durch die Nutzer des Netzwerkes zum Zeitpunkt der Wertbeurteilung zugewiesenen Wert ab (vgl. Heine NStZ 2016, 441, 442), er unterliegt daher stärksten, nicht vorhersehbaren oder kalkulierbaren Schwankungen
[...]
Damit fehlt es dem Bitcoin an einer allgemeinen Anerkennung und der entsprechenden vorhersehbaren Wertbeständigkeit, die ermöglicht, ihn zur allgemeinen Vergleichbarkeit verschiedener Waren oder Dienstleistungen heranzuziehen (vgl. Casper/Terlau aaO). Er erfüllt daher eine wesentliche begriffliche Voraussetzung von Rechnungseinheiten, wie sie in der vom Gesetzgeber vorgenommenen Gleichstellung mit Devisen und der beispielhaft herangezogenen ECU zum Ausdruck kommt, nicht.
Das heißt, dass Bitcoin nicht als Rechnungseinheit eingestuft wird, weil er volatil ist.
In dem Urteil, ja.

Der Bundesverband Bitcoin hat allerdings schon vor ein paar Jahren argumentiert, dass es schon vom Prinzip her unsinnig ist, im Falle von Bitcoin von Rechnungseinheiten zu sprechen:
Nähmen wir mal an, dass die Volatilität bei einer massiven Adoption zurückgeht, und dies es "ermöglicht, ihn zur allgemeinen Vergleichbarkeit verschiedener Waren oder Dienstleistungen" heranzuziehen. Dann würde der Sachverhalt sich doch ändern, oder?
In dem Moment, im dem man Werte tatsächlich üblicherweise in BTC angibt, kann man möglicherweise von Rechnungseinheiten sprechen. Vorher nicht.

Und selbst für den Fall, dass Bitcoin einmal superstabil wird (also noch deutlich weniger volatil als Dollar und Euro), wäre es unsinnig von einer Rechnungseinheit zu sprechen, weil Rechnungseinheiten eben dazu da sind, den Wert einer Sache auszudrücken, aber eben gerade nicht dazu, den Wert selbst zu bezahlen.

Egal wie man es dreht und wendet: Bitcoin ist keine Rechnungseinheit.


Höchstwahrscheinlich nicht erlaubt ist auch eine Börse Bitcoin gegen Tether.
Bei Tether handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um E-Geld o.ä., also ein Finanzmarktinstrument im Sinne des KWG.
Interessant wäre der Fall von "dezentralen bzw. halb-zentralen" Stablecoins z.B. Dai oder BitUSD. Bei diesen Kryptoassets gibt es ja nur einen Mechanismus, der eine möglichst nahe Abbildung des Dollarkurses bewirken soll. Er kann diesen aber nicht garantieren - bei beiden Coins kann in bestimmten Situationen ein "Stablecoin" in einen anderen Asset (Bitshares-Token bei BitUSD, Ethereum bei Dai) umgewandelt werden.
Komplett anderes Thema.
Da solche "Stablecoins" eben gerade keine Deckung aufweisen, also keine ausgebende Stelle behauptet "wir haben für jeden Coin einen Dollar im Tresor", sind sie irgendetwas, aber nicht einmal näherungsweise vergleichbar mit Tether.

Tether ist deswegen so nahe am E-Geld, weil die Firma, welche die Tether verkauft, das Versprechen abgibt, zumindest im Prinzip jeden Tether im Zweifelsfall wieder gegen eine Dollar-Banknote zu wechseln.
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Hier ist ein sehr interessantes Urteil:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/

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BaFin hat ihre Kompetenzen überschritten

Schließlich erteilt das Gericht noch einen Rüffel an die BaFin, indem sie sagt, sie habe ihre Kompetenzen überschritten. So hat sie den Bitcoin in einem Merkblatt vom 20. Dezember 2011 als Komplementärwährung bezeichnet. Dazu sei sie jedoch nicht berechtigt:

„Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich.“

Darf man jetzt ganz legal ohne Bafin Lizenz am Kiosk/Automat/Exchange Bitcoins wechseln, an- und verkaufen?

oje, das ist gut für diejenigen die auf der kryptiwelle reiten

die komplette deutsche juristerei wird mit dem ende des euro/dm bankenkartel zusammen verschwinden und untergehen, weil sie werden einen sehr zweifelhaften ruf bekommen wenn erst mal das finanzsystem dezentralisiert ist.

gruß
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Bin gespannt, wann sich der EuGH um dieses Thema kümmern muss.

Hier auf dem Blog von der Rechtsanwaltskanzlei Winheller steht auch noch etwas dazu, dass die Bafin nicht an das Urteil gebunden ist:

Quote
Mit dem neuen Urteil kann aber dennoch nicht von einer Erlaubnisfreiheit gesprochen werden. Das liegt daran, dass mit dem KG Berlin (4. Strafsenat) kein Verwaltungsgericht entschieden hat. Als Verwaltungsbehörde unterliegt die BaFin jedoch der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Vorläufig ist damit eine entsprechende Bitcoin-Geschäftstätigkeit ohne Erlaubnis zwar nicht strafbar. Die BaFin kann jedoch eine Erlaubnispflicht weiterhin mit Verwaltungszwang durchsetzen und wird dies nach unserem Dafürhalten auch tun.
https://winheller.com/blog/erlaubnisfreiheit-bitcoin-geschaefte-berlin/
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Z.B. könnte man konkret anfragen "ich möchte an dem und dem Standort einen Bitcoin-Automaten aufstellen, laut Urteil brauche ich hierfür von Ihnen keine Erlaubnis, ich setze Sie trotzdem darüber in Kenntnis, bitte geben Sie Bescheid, falls Sie die Auffassung vertreten, weiterhin zuständig zu sein".
Muss halt jemand machen, der auch wirklich konkret ein entsprechendes Vorhaben hat, dann müssen die antworten.
Konstruktiver Beitrag.

In dem Zusammenhang frage ich mich, wann mal wieder jemand auf die Idee kommt und so eine Webseite auf macht,
wo sich Käufer und Verkäufer verabreden können.
Gab es ja mal, wurde denn in der BRD wohl verboten.
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Interessant finde ich folgenden Teil der Begründung:

Höchstwahrscheinlich nicht erlaubt ist auch eine Börse Bitcoin gegen Tether.
Bei Tether handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um E-Geld o.ä., also ein Finanzmarktinstrument im Sinne des KWG.

Interessant wäre der Fall von "dezentralen bzw. halb-zentralen" Stablecoins z.B. Dai oder BitUSD. Bei diesen Kryptoassets gibt es ja nur einen Mechanismus, der eine möglichst nahe Abbildung des Dollarkurses bewirken soll. Er kann diesen aber nicht garantieren - bei beiden Coins kann in bestimmten Situationen ein "Stablecoin" in einen anderen Asset (Bitshares-Token bei BitUSD, Ethereum bei Dai) umgewandelt werden.

Wobei eine "Dai-Börse" z.B. genau wegen diesem Umstand ein ziemlich kompliziertes Unterfangen ist. Der Börsenbetreiber müsste sofort nachdem eine solche Umwandlung geschieht, dies auch auf seiner Plattform abbilden. HitBTC scheint es immerhin geschafft zu haben, nimmt aber wohl horrende Withdrawal-Gebühren.
qwk
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https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-ruegt-BaFin-Bitcoin-Handel-ist-nicht-strafbar-4192635.html

Die BAFin zeigt sich unbeeindruckt- lest mal den Artikel / letzten Absatz
Das hat, wie oben bereits erwähnt, wenig mit "unbeeindruckt zeigen" zu tun, sondern ist sozusagen die übliche Behördenträgheit.

Zum Vergleich: 2015 hat der EuGH entschieden, dass der Handel mit Bitcoin MwSt.-befreit ist.
Erst 2017, also 2 Jahre später, hat das BMF (Finanzministerium) intern die Behördenanweisung gegeben, dass die Finanzämter das in der Praxis auch umsetzen sollen.
Man kann natürlich zu Recht sagen, dass so ein langsamer Umsetzungsprozess von teilweise höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Behörden schon mindestens an grobe Fahrlässigkeit grenzt. Andererseits kann man auch nicht ernsthaft von einer Behörde erwarten, dass sie quasi "über Nacht" ihre gesamte interne Arbeitsweise ändert, nur weil mal wieder irgendein Gericht in einem Einzelfall eine Entscheidung gefällt hat, die der bisherigen Arbeitspraxis der Behörde widerspricht.

In dem Sinne gehe ich persönlich mal davon aus, dass die BaFin das Urteil intern jetzt genauer unter die Lupe nehmen wird und ggf. nach langer, langer, laaaaanger Bedenkzeit irgendwann mal vielleicht etwas an den internen Richtlinien ändert.

Zugleich wird die BaFin natürlich jetzt in den entsprechenden Gremien im Bundestag darauf drängen, sich das Ganze nochmal von Seiten des Gesetzgebers anzuschauen, in der Hoffnung, dass man noch schnell ein neues Gesetz durchbekommt, und die BaFin intern nix ändern muss.
Warum sich selbst Arbeit machen, wenn's auch der Gesetzgeber machen kann?
Das ist "normale" Faulheit Wink

Ob nun der Gesetzgeber im Moment überhaupt schnell reagiert, ist dann eine andere Sache.
Das Thema ist (glücklicherweise) momentan nicht so sehr in den Medien vertreten, dass sich irgendein Hinterbänkler mit Profilierungsdrang gleich an die Fleißarbeit macht, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und durch die Fraktionen zu boxen. Cool
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Nach diesem und anderen urteilen würde ich mich aber überhaupt nicht auf die BaFin verlassen. Im Endeffekt nur einem Anwalt, aber selbst der kann falsch liegen und deshalb ist die Schlussfolgerung so wie ich geschrieben habe. Aber wenn du meinst die Sache ist durch das Urteil eindeutig, dann ist das deine Meinung.
"Ein Anwalt" ist auch nicht verlässlicher als die BaFIN.
Zwei der bekannteren "Krypto-Anwälte" in Deutschland haben die Rechtsauffassung der BaFIN in der Vergangenheit deutlich kritisiert.
Beide haben aber auch bezweifelt, ob ein Gericht im Zweifelsfall die Auffassung der BaFIN ablehnen würde.
Im Gegenteil haben beide vermutet, dass ein Gericht im Falle des Falles eine Subsumierung von Bitcoins unter die Rechnungseinheiten bestätigen könnte.
Hättest du dich also auf die Anwälte "verlassen", stündest du nicht anders da.

In diesem Sinne ist das vorliegende Urteil eine kleine "Überraschung".


Und ich zitiere hier:
http://m.faz.net/aktuell/finanzen/digital-bezahlen/bitcoin-urteil-niederlage-fuer-bafin-aber-kein-sieg-fuer-fans-von-kryptoanlagen-15835029.amp.html
Quote
Ob sich die Bafin vom Urteil des Kammergerichts beeindrucken lassen wird, bezweifelt Schmies. „Das Kammergericht hat schon 2014 ein Merkblatt der BaFin zur Anlagevermittlung teilweise verworfen. Die Aufsicht korrigierte ihre Verwaltungsauffassung aber erst, nachdem auch der EuGH 2017 die Rechtsauffassung der BaFin verworfen hatte.“
Was der Herr Schmied da sagt, heißt nichts anderes, als dass die BaFIN jetzt nicht stante pede ihre internen Richtlinien ändern wird, nur weil sie mal in einem Urteil kritisiert werden.
D.h., wenn du morgen bei der BaFIN anfragst, ob du einen Bitcoin-Automaten aufstellen darfst, wird sie dir immer noch antworten "nö, nicht ohne Erlaubnis".


Heißt, der Anwalt sagt so, die BaFin sagt so und räumt dir, wie gesagt die Bude aus.
Ich weiß nicht, was du mit "Bude ausräumen" meinst.
Wie oben bereits geschrieben, wirst du im Zweifel ein Geschäft vielleicht nicht eröffnen, wenn du das Risiko nicht eingehen möchtest, damit eine Straftat zu begehen.
Das aber ist imho eine triviale Erkenntnis.
sr. member
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Und ich zitiere hier:
http://m.faz.net/aktuell/finanzen/digital-bezahlen/bitcoin-urteil-niederlage-fuer-bafin-aber-kein-sieg-fuer-fans-von-kryptoanlagen-15835029.amp.html
Quote
Ob sich die Bafin vom Urteil des Kammergerichts beeindrucken lassen wird, bezweifelt Schmies. „Das Kammergericht hat schon 2014 ein Merkblatt der BaFin zur Anlagevermittlung teilweise verworfen. Die Aufsicht korrigierte ihre Verwaltungsauffassung aber erst, nachdem auch der EuGH 2017 die Rechtsauffassung der BaFin verworfen hatte.“
Heißt, der Anwalt sagt so, die BaFin sagt so und räumt dir, wie gesagt die Bude aus.


sr. member
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Nach diesem und anderen urteilen würde ich mich aber überhaupt nicht auf die BaFin verlassen. Im Endeffekt nur einem Anwalt, aber selbst der kann falsch liegen und deshalb ist die Schlussfolgerung so wie ich geschrieben habe. Aber wenn du meinst die Sache ist durch das Urteil eindeutig, dann ist das deine Meinung.
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Also auf gut deutsch weiß man momentan gar nichts, um Geldautomaten oder eine Börse zu betreiben.
Wie kommst du jetzt drauf?
Das Urteil ist sehr eindeutig.

Einen einfachen Automaten darf man betreiben.
Man darf Bitcoins verkaufen.
Eine Börse darf man (grundsätzlich) betreiben (bei der greifen halt eventuell ein paar andere Vorschriften auch noch, die in dem Fall noch nicht berücksichtigt sind). Das, was Bitcoin-24 gemacht hat, darf man jedenfalls.


Man kann zwar nun eine Börse aufmachen und hat bis dahin für den Code etc 6stellige Beträge hingelegt und wenn die BaFin einen schlechten Tag hat, räumen sie deine ganze Bude leer, bis man dann nach vielen Jahren in der letzten Gerichtsinstanz mal recht bekommen hat.
Das ist absoluter Unsinn.
Erstens hat die BaFIN nicht einen schlechten Tag, wenn sie dir die "Bude leerräumt", sondern sie meint nur, ihren Job zu machen.
Zweitens bist (und warst schon immer) du selbst schuld, wenn du ein Geschäft eröffnest, ohne dich vorher über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Jeder, und ich meine wirklich jeder Mensch mit einem IQ oberhalb der Zimmertemperatur wird immer erst einen Fachanwalt kontaktieren, bevor er so etwas wie eine Börse eröffnet. Und jeder Fachanwalt hat dir schon immer gesagt "frag vorher die BaFIN". Und die BaFIN antwortet dann auch nicht nach vielen Jahren, sondern man kann sie tatsächlich zwingen, sich binnen weniger Wochen verbindlich zu äußern.


Deshalb kann die Anfrage bei der BaFin lediglich ein Indiz sein, aber rechtlich sicher, ist wohl momentan gar nichts...
Nein.
Die Anfrage bei der BaFIN (genauer: deren Antwort) ist kein Indiz.
Sie ist eine verbindliche Auskunft.
Das ist die Aufgabe der BaFIN.

Rechtlich sicher ist mittlerweile eine ganze Menge.
1. Einkommenssteuer.
2. Mehrwertsteuer.
3. KWG
Fehlt noch das GwG, aber das betrifft eigentlich nur Gewerbetreibende.
sr. member
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Also auf gut deutsch weiß man momentan gar nichts, um Geldautomaten oder eine Börse zu betreiben.
Man kann zwar nun eine Börse aufmachen und hat bis dahin für den Code etc 6stellige Beträge hingelegt und wenn die BaFin einen schlechten Tag hat, räumen sie deine ganze Bude leer, bis man dann nach vielen Jahren in der letzten Gerichtsinstanz mal recht bekommen hat.
Hilft einem dann aber auch nichts mehr...
Deshalb kann die Anfrage bei der BaFin lediglich ein Indiz sein, aber rechtlich sicher, ist wohl momentan gar nichts...
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Also auch eine Börse bitcoin gegen Geld scheint ja nun auch Genehmigungsfrei zu sein, so wenn ich die news lese: https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/
Bitcoin-24.com hat ja genau das auch gemacht und nun sagt das Gericht die BaFin sei nicht zuständig!
Nein.
Eine Börse kann genehmigungsfrei sein, und war es im Falle von Bitcoin-24 offensichtlich.
Da ich Bitcoin-24 im Detail nicht mehr so gut in Erinnerung habe, und dort auch nicht Kunde war, kann ich jetzt nicht sagen, wie diese Börse genau funktioniert hat.
Eine Börse kann aber, je nach Gestaltung, an zahlreichen Stellen dem KWG unterliegen, je nachdem, wie die Verträge mit den Kunden, unter den Kunden, die Absicherung der Euro-Einlagen, etc. pp. gestaltet sind, in dem Sinne würde ich dazu tendieren, eine Börse weiterhin "vorsichtshalber" als erlaubnispflichtig anzusehen (Einschränkungen in einem Post weiter oben).


Da bitcoin laut Gericht eben kein finanzprodukt ist! Deshalb geht eine Börse wahrscheinlich ohne Genehmigung! Genauso wenig wie ein auktionshaus als ebay & Co keine Genehmigung braucht... Nichts anderes ist ja eine bitcoinbörse.
Börsen sind keine Auktionshäuser.
Ebay ist auch kein Auktionshaus im Sinne des Gesetzgebers. Wink
qwk
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Also wegen GwG (Geldwäsche Gesetz) und KYC (Know Your Customer) sollte doch ein klassischer Kaufvertrag ausreichen, oder?
Kommt drauf an. Es gibt im GwG eine Menge Pflichten, die ich im Einzelnen nicht so kenne.
Es hängt immer ein bisschen davon ab, wer mit wem handelt.

Für einen Verkauf Bitcoin privat an privat dürfte aber ziemlich sicher das GwG ohnehin irrelevant sein.


Ich kann mir nicht vorstellen das jemand einen Supermarkt betritt und für 5000€ anonym Bitcoins kaufen kann (wegen KYC).
Spannend, mal sehen wie sich das ganze entwickelt.
Wie gesagt, kommt immer drauf an.
Da der Supermarkt den Verkauf von Bitcoins natürlich gewerblich macht, greift das GwG möglicherweise.
Aber es ist natürlich nicht klar, ob das GwG überhaupt greift, dazu kommt es noch auf die Frage an, ob Bitcoin selbst unter das GwG fällt, aber das ist wieder eine andere Frage, die mit diesem Urteil wieder nicht geklärt wurde.


Ein Bekannter von mir ist in der Geld- Automaten Branche tätig.
Die haben berreits ein riesen Netz von Standorten, Infrastruktur wo Sie die Automaten aufstellen wollen.
Bishher fehlten ihnen aber immer die nicht notwenigen Bafin- Lizens.
Die Lizenz brauchen sie ja jetzt nicht (mehr), also können sie sofort loslegen Wink


Hat sich eigentlich die Bafin zu dem Urteil geäußert?
Nicht, dass ich wüsste.
Aber die BaFIN äußert sich auch üblicherweise nicht allgemein zu Urteilen.
Auch wenn ich die jetzt anschreibe, werden die sich i.d.R. nicht äußern, es braucht schon immer einen konkreten Sachbezug.

Z.B. könnte man konkret anfragen "ich möchte an dem und dem Standort einen Bitcoin-Automaten aufstellen, laut Urteil brauche ich hierfür von Ihnen keine Erlaubnis, ich setze Sie trotzdem darüber in Kenntnis, bitte geben Sie Bescheid, falls Sie die Auffassung vertreten, weiterhin zuständig zu sein".
Muss halt jemand machen, der auch wirklich konkret ein entsprechendes Vorhaben hat, dann müssen die antworten.
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Da bitcoin laut Gericht eben kein finanzprodukt ist! Deshalb geht eine Börse wahrscheinlich ohne Genehmigung! Genauso wenig wie ein auktionshaus als ebay & Co keine Genehmigung braucht... Nichts anderes ist ja eine bitcoinbörse.
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Also auch eine Börse bitcoin gegen Geld scheint ja nun auch Genehmigungsfrei zu sein, so wenn ich die news lese: https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/
Bitcoin-24.com hat ja genau das auch gemacht und nun sagt das Gericht die BaFin sei nicht zuständig!
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Also wegen GwG (Geldwäsche Gesetz) und KYC (Know Your Customer) sollte doch ein klassischer Kaufvertrag ausreichen, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen das jemand einen Supermarkt betritt und für 5000€ anonym Bitcoins kaufen kann (wegen KYC).
Spannend, mal sehen wie sich das ganze entwickelt.

Ein Bekannter von mir ist in der Geld- Automaten Branche tätig.
Die haben berreits ein riesen Netz von Standorten, Infrastruktur wo Sie die Automaten aufstellen wollen.
Bishher fehlten ihnen aber immer die nicht notwenigen Bafin- Lizens.

Hat sich eigentlich die Bafin zu dem Urteil geäußert?
qwk
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Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay oder sonstigen anderen nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
Du kannst Bitcoins (und andere "Kryptowährungen") jetzt (bzw. eigentlich schon immer) verkaufen, wo und wie du willst.
Klar, mit der Einschränkung der jeweiligen AGB des Anbieters.

D.h., du darfst dich an eine Straßenecke stellen und Bitcoins unter dem Mantel verkaufen, du darfst einen Bitcoin-Automaten aufstellen, du darfst am Kiosk oder im Supermarkt Bitcoins verkaufen.
Einschränkungen ergeben sich möglicherweise, wenn du z.B. nicht Bitcoins direkt, sondern z.B. Bitcoin-Gutscheine verkaufst, da bin ich mir nicht ganz sicher.

Eine Börse darfst du eventuell auch betreiben, wenn dort ausschließlich Bitcoin gegen andere, "echte" "Kryptowährungen" gehandelt werden.
Also z.B. Bitcoin gegen Litecoin sollte erlaubnisfrei sein. Kommt aber eventuell auf die Gestaltung der Börse an.

Nicht erlaubt (bzw. erlaubnispflichtig) ist hingegen der Betrieb von Börsen Bitcoin gegen Euro oder Dollar.
Dafür braucht man wegen der "Komponente" "Euro" bzw. "Dollar" wohl in jedem Fall eine Erlaubnis.

Höchstwahrscheinlich nicht erlaubt ist auch eine Börse Bitcoin gegen Tether.
Bei Tether handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um E-Geld o.ä., also ein Finanzmarktinstrument im Sinne des KWG.

Je nachdem, in welcher Form man eine "Börse" betreibt, ist auch der Betrieb einer "Börse" Bitcoin gegen Euro möglicherweise erlaubnisfrei, wenn man eine besondere Konstruktion wählt, wie z.B. bitcoin.de das tut. Aber das ist ein "Graubereich", in dem es eine Menge zu klären gibt.


Ob wiederum der Betrieb von Börsen anonym zulässig ist, ist mit diesem Urteil nicht geklärt.
Hierfür gelten wiederum andere Gesetze wie das GwG.

Ob im Einzelfall auch z.B. der private Handel großer Summen unter das GwG fallen kann, kann ich bisher nicht sagen, damit habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt.

Edit: zum Thema GwG ist grundsätzlich zu erwähnen, dass dieses i.d.R. nur gewerbliche Anbieter betrifft. Das ist allerdings ein wenig schwammig formuliert, so dass sich der Begriff weit dehnen lässt:
Quote
(1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln,
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Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay oder sonstigen anderen nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
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Wie wird sich dann eine evtl. nötige Mehrwertsteuer auf den Handel mit BTC auswirken?
das Gericht ist sich ja auch nicht so ganz Klar was BTC denn nun ist. Wenn es dann evtl eine Ware sein sollte..
Aufsichtsrecht != Steuerrecht.

Mit diesem Urteil haben wir Rechtssicherheit in der Frage, ob der Handel mit Bitcoin eine Erlaubnis der BaFIN benötigt.

Im Fall der Märchensteuer haben wir seit 2015 durch EUGH-Urteil Rechtssicherheit, dass keine MwSt. anfällt.

Bei der Einkommenssteuer haben wir seit 2013 durch parlamentarische Anfrage Rechtssicherheit, dass es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt, und wir somit nach 1 Jahr "steuerfrei" verkaufen können.


Das sind alles quasi "unumkehrbare" Entscheidungen.
Wenn der Staat das jetzt anders haben möchte (was ja prinzipiell sein Recht ist), muss er zuerst die entsprechenden Gesetze ändern.
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Wie wird sich dann eine evtl. nötige Mehrwertsteuer auf den Handel mit BTC auswirken?
das Gericht ist sich ja auch nicht so ganz Klar was BTC denn nun ist. Wenn es dann evtl eine Ware sein sollte..

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Das freut mich jetzt wirklich.
Insbesondere auch für den Betreiber. Ich kenne ihn zwar nicht persönlich aber der damalige Hype und der
durch die Banken erzwungene Absturz dieser Börse ist mir noch sehr genau in Erinnerung.

Die Tatsache dass ein Gericht feststellt dass die Rechtsauffassung der BAFIN zu eng gefasst ist könnte
aber schon etwas Neues sein.

qwk
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Darf man jetzt ganz legal ohne Bafin Lizenz am Kiosk/Automat/Exchange Bitcoins wechseln, an- und verkaufen?
Jein.
Kiosk und Automat ja, Exchange nein.

Abgesehen davon bedeutet das Urteil eigentlich, dass das schon immer erlaubt war, ohne dass die BaFIN das Recht gehabt hätte, hierüber zu wachen.
Das ist im Übrigen die Rechtsauffassung, die der Bundesverband Bitcoin seit Jahren vertritt, und in dem Sinne nichts wirklich neues Wink
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Hier ist ein sehr interessantes Urteil:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/

Quote
BaFin hat ihre Kompetenzen überschritten

Schließlich erteilt das Gericht noch einen Rüffel an die BaFin, indem sie sagt, sie habe ihre Kompetenzen überschritten. So hat sie den Bitcoin in einem Merkblatt vom 20. Dezember 2011 als Komplementärwährung bezeichnet. Dazu sei sie jedoch nicht berechtigt:

„Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich.“

Darf man jetzt ganz legal ohne Bafin Lizenz am Kiosk/Automat/Exchange Bitcoins wechseln, an- und verkaufen?
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