Author

Topic: Bitcoin Mining - Gewerbeanmeldung um Stromkosten abzusetzen? (Read 1075 times)

sr. member
Activity: 279
Merit: 250
ich glaube, der Kollege meint eher sein Verbrauch was seine Miner zu Hause an Hausstrom verbrauchen als Ausgabe abzusetzen.


klar ist des Möglich aber:

du müsstest aber auch den Verkauf von Bitcoin als Einnahme verbuchen
einfach mal den Stromverbrauch von Homeoffice zu erhöhen, dass funktioniert nicht,
da Finanzamt nicht dumm ist und die wissen genau was so ein Büro zu Hause an Verbrauch hat

es ist jetzt schon von Vorne abzusehen, dass das Gewerbe minus erwirtschaftet,
Finanzamt kommt zu dem Entschluss aber erst nach 2-3 Jahren,
dann  hat er die Möglichkeit es als Hobby runterzustufen.
damit wären alle Vorteile an das FA zurückzuzahlen


 

legendary
Activity: 2450
Merit: 1004
solange Du die Miner in DE nicht bei einem Privilegierten Stromkunden (Alu-, Stahl und Papierindustrie) unterstellen kanst, kanste das vergessen.
Privilegerter Strom ist um einiges günstiger als Industriestrom.
Die ganzen Steuern und Umlagen sind um bis zu 95% reduziert.
Privilegerte Stromkunden zahlen in DE ohne MwSt ca 3-8 ct/kwh. (Tja die sagen einfach:"Entweder wir bekommen den Strom günstig oder wir ziehn ins Ausland um!")
Industriestrom Tarife (ca 10-16 ct/kwh) gibts ab 50.000 manche anbieter erst ab 100.000 kwh/Jahr (wären ca 6.000 bzw 12.000 W pro Stunde)
Sind Verträge mit min. 1 Jahr laufzeit und muss man halb oder jährlich im vorraus zu bezahlen.
legendary
Activity: 1372
Merit: 1000
CTO für den Bundesverband Bitcoin e. V.
Grundsätzlich kann ein Industriebetrieb, die Stromsteuer vom Zoll zurück erhalten, ebenso ist es möglich, wenn man die "richtige" Branche und den entsprechenden Verbrauch hat, sich von Umlagen wie z.B. der EEG-Umlage befreien zu lassen.

Allerdings nicht mit einem Kleingewerbe und dem anteiligen Strom des Arbeitszimmer.  Roll Eyes

Wir reden von einem Verbrauch ab 50.000 kWh p.a. - Da bekommt man auch beim Stromanbieter seiner Wahl i.d.R. einen eigenen Key-Account-Manager zugewiesen und verhandelt jedes Jahr den Strompreis in Bereichen < 10 ct.  Grin

Für Kleinunternehmer bleibt nur die Möglichkeit die Ausgaben steuerlich geltend zu machen.


Gruß Carsten; der jährlich mit dem RWE verhandelt  Cheesy
newbie
Activity: 14
Merit: 0
Hallo an alle!

Mir ist gerade nur so ein Gedanke gekommen.

Wenn ich ein Gewerbe anmelden würde könnte ich ja die Stromkosten für mein Arbeitszimmer teilweise wieder zurückbekommen. Dann wäre das Bitcoin Mining ja wieder lukrativer..
Ich habe keinen Schimmer ob das möglich ist und ob man für sowas überhaupt ein Gewerbe anmelden könnte....

Hat jemand von euch vielleicht Ahnung?

LG Jan
Jump to: