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Topic: Bitcoin-Projekte - Gewerbepflicht? (Read 860 times)

newbie
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June 25, 2014, 03:42:49 PM
#3
Hallo Chefin,

danke für deine ausführliche Antwort. Auch meine eigenen Gedanken gingen bereits in diese Richtung. Werde dann vorerst kein Faucet-Projekt starten, da es sich in meinen Augen nicht lohnt für die wahrscheinlichen "Krümel-Gewinne" extra ein Gewerbe etc. anzumelden.
Illegal betreiben möchte ich es auch nicht. Könnte dann nachts nicht mehr schlafen ...
legendary
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June 25, 2014, 04:15:22 AM
#2
Verschenkst du da dein privates Geld?

wenn die Antwort nein ist, verteilst du also Geld das dir Werbefirmen zukommen lassen. Firmen die diese Kosten als Ausgaben absetzen. Du also Zwischenhändler kannst da garnicht privat agieren. Es ist immer Gewerblich. Wenn die Werbetreibenden ihren Kunden(also dich) nicht benennen können sie auch kein Geld absetzen. Folglich stehst du da mit deinem Namen da und der Geldtransfer ist gegenüber dme Finanzamt deklariert worden.

Was sein kann, das du so wenig Gewinn machst, das keine Steuern anfallen.

Aber es einfach mal so zu machen, ist immer ein bischen riskant. Auch wenn die Geldgeber nicht in Deutschland sitzen und daher das ganze in Deutschland nicht groß beim FA landet, sobald da einer mal sich beschissen fühlt und dir eine Anzeige ans Bein nagelt(auch wenn die dann völlig haltlos ist) zieht es Kreise. Informationen fliessen dann auch ans FA und die fragen sich warum sie dich nicht kennen und noch nie was von dieser Firma gehört haben.

Das du dabei nicht Euro sondern Bitcoin als Zahlungsmittel benutzt spielt nie eine Rolle. Sonst könnte ich einfach Dollar oder Pfund nehmen um zu bezahlen, wenn man so einfach sich aus der Steuerpflicht schleichen könnte. Oder Gold schicken zum bezahlen. Die Art wie du es bezahlst ist egal.

Wird zur Bezahlung etwas anderes als die offizielle Währung verwendet, wird der Wert umgerechnet. Sonst könnte man den Bäcker ja auch mit 5l Diesel bezahlen. Aber hier wird eben dann auf 1,34 hochgerechnet und aus den 5l Diesel wird 6,70 Einnahmen für den Bäcker.

Es fällt lediglich schwer fürs Finanzamt dir durch Kontrollen auf die Schliche zu kommen. Das mag viele dazu verleiten unter dem Radar zu fliegen und mittels Bitcoin sich steuerfrei durchzumogeln. Scheisse wird es halt, wenn es auffliegt. Auch wenn da nur einen 2-3% Chance besteht. Aber das wird dann teuer, zur Strafe kommen Anwalts und Gerichtskosten und wenns dumm kommt, Vorbestraft. Da muss jeder für sich selbst entscheiden, was er tut. Legal wird es jedenfalls nicht, nur weil man alles in Bitcoin abwickelt, es wird nur schwerer kontrollierbar und auffindbar.
newbie
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June 22, 2014, 09:15:31 AM
#1
Hallo,

spiele nun schon seit einigen Wochen mit dem Gedanken eventuell auch ein kleines Bitcoin-Projekt auf die Beine zu stellen. Würde eventuell mit einer Art Bitcoin-Faucet anfangen. Nun frage ich mich allerdings, in wie fern der Betrieb mit Bitcoins gewerbepflichtig ist?

Der Handel mit Bitcoins gegen Euro benötigt ja auf jeden Fall ein Gewerbe, doch wie sieht es mit einem kostenlosen Faucet aus, das in etwa die Menge an Bitcoins ausschüttet, welche durch Werbung eingenommen werden? Wäre also ein Hobbyprojekt ohne große geplante Einnahmen?
Oder muss aufgrund der Bitcoin-Börsen und dem existierenden Gegenwert in EUR etc. auch ein Bitcoin-Umsatz versteuert werden, wenn diese auf einer Webseite nicht getauscht werden können?

Hoffe Antworten auf die Frage zu finden,
Grüße,
Moneysms
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