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Topic: Bitcoin Steuerlast vermindern durch Zubehör wie zum Beispiel Ledger Nano S usw.. (Read 928 times)

newbie
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Also ich denke, wenn du selbstständig bist und ein Gewerbe angemeldet hast, dann kannst du diese Dinge sehr wohl Absetzen. Ein Kollege von mir hat sich das neue iPhone geholt und setzt das ab. Du musst halt im Zweifelsfall argumentieren wenn sie nachfragen. Gleichzeitig musst du prüfen wie viel du pro Jahr Absetzen kannst. O.g. Kollege setzt sein ca. 1000€ Handy über 3 Jahre ab.
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ja und? Was spricht dagegen, dass Du den PC absetzt?

Lassen wir mal "gemischte Nutzung" außen vor.
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iudica, Deine Antwort verwirrt mich. Dann könnte ich auch argumentieren, ich brauche einen PC um überhaupt traden zu können?
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Die Frage ist halt, braucht man das zum Erzielen der Einkünfte. Das kommt darauf an. Ein Kellner braucht eine Geldbörse. Braucht ein Cointrader die auch? Man kann argumentieren, dass man immer mal wieder die coins von den Börsen abziehen muss und dafür einen sicheren Hafen braucht. Paperwallet seien zu anfällig und aufwändig. Ich denke, das dürfte schon reichen.
legendary
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Streng genommen braucht man kein Hardware-Wallet, um Gewinne mit den Coins zu erwirtschaften. Die Gewinnrealisierung passiert doch auf der Börse. Allerdings kann man bestimmt auch argumentieren, dass man ein solches Wallet braucht, um die Coins regelmäßig sicher irgendwo zwischenzulagern. Und aufgrund des geringen Anschaffungspreises dürfte das Finanzamt das aber durchwinken.
Ein Portmonee wird das FA ebenso wenig anerkennen wie einen Tresor (außer als Arbeitsmittel) oder das Schloss fürs Fahrrad. Das sind nun mal alles Dinge für die private Lebensführung.
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1. Denkt ihr es ist möglcih das ich alle Trades inerhalb eines Kalenderjahres wo ich Bitcoins kaufe und verkaufe die Bilanz ziehe und den Überschuss dann als Gewinn versteuere?

2. Darf man Verluste vom Vorjahr im nächsten Jahr vom Gewinn abziehen. Also im Jahr 2016 habe ich 1000 Eur Verlust im Jahr 2017 habe ich 1000 EUR Gewinn. Daraus folgt 0 EUR also keien Steuern auf die 1000 EUR. Oder ist das eine falsche Annahme?

3. Darf ich Zubehör wie zb Hardwarewallet, Festplatte zum Speichern der Blockchain usw vom Gewinn abziehen?
Zu 1. gibt es genügend Post hier, wo diese Thematik behandelt wird. Lies dich mal durch.
Zu 2. Du hast die Möglichkeit von Verlustvortag und -rücktrag.
Zu 3. Als Privatperson sehe ich keine Möglichkeit, als Gewerbetreibender teilweise ja.
newbie
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Streng genommen braucht man kein Hardware-Wallet, um Gewinne mit den Coins zu erwirtschaften. Die Gewinnrealisierung passiert doch auf der Börse. Allerdings kann man bestimmt auch argumentieren, dass man ein solches Wallet braucht, um die Coins regelmäßig sicher irgendwo zwischenzulagern. Und aufgrund des geringen Anschaffungspreises dürfte das Finanzamt das aber durchwinken.
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Falls es wirklich nur BTC zu EURO/USD ist sollte das soweit möglich sein, müsstest nur mal schauen wie du es beweisen kann da brauchst du ja dann so oder so den trade verlauf wenn sie nachfragen

Gehe irgendwie schwer davon aus das es im selben Jahr sein muss das mit den sparten hatte ich nur nebenbei erwähnt um zu zeigen das auch dort unterschieden wird


Kenn mich damit jetzt auch nicht so gut aus. Habe bloß das weiter gegeben wie ich denke wie es ist, aus dem was ich bisher hier gelesen habe. Warten wir mal ob ob sich noch einer besser damit auskennt...
Ein Hardwarewallet würde ich auf jedenfall auch gerne absetzen können wenn das möglich ist ^^
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Zu 1

Ich meine vereinfacht wenn ich nur BTC gegen Fiat Trade. Dann müsste das doch ein richtiges Ergebniss sein wenn ich zum Schluss des Jahres die Bilanz ziehe.

Zu 2

Ich meine ja auch nur Cryptos. Also Cryptoverlust 1000 Eur im Jahre 2016 mit Cryptogewinn aus Jahr 2017 verrechnen

Zu 3

Schade. Ich kann ja auch die Steuersoftware absetzen ode Kontoführungsgebühren. Ich werde es einfach ausprobieren.
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1. Wäre glaube ich zu schön/einfach um wahr zu sein da man egal ob von altcoin zu altcoin / bitcoin zu altcoin oder bitcoin zu fiat die gewinne versteuern muss .... nur am ende den reinen euro profit zu versteuern ginge denke ich daher nicht wirklich

2. Denke eher auch nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren falls es jmd besser weiß ... man darf zb auch nur verluste aus cryptos mit den gewinnen aus cryptos verrechnen da man gewinne/verluste nur aus der selben "sparte" verrechnen kann

3. Würde mich auch interessieren wobei das glaub ich zu schön wäre Cheesy zumindest wenn man das Beispiel fürs Mining nimmt ist es ja tatsächlich so das wenn man 3000 euro reingesteckt hat, man erstmal bei 0 landen muss bevor man tatsächliche "Gewinne" hat
Wobei man ja ein Hardwarewallet nicht haben "muss" also ist es eventuell viel mehr eine "persönliche" Anschaffung statt einer "Gewerblichen"
Hängt dann wohl eher mehr vom Finanzamt Mitarbeiter an wie er das sieht... als tatsächliche Verluste oder einfach damit man weniger Steuern zahlen muss
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Hallo,

mich Beschäftigten  3 Fragen.

1. Denkt ihr es ist möglcih das ich alle Trades inerhalb eines Kalenderjahres wo ich Bitcoins kaufe und verkaufe die Bilanz ziehe und den Überschuss dann als Gewinn versteuere?

2. Darf man Verluste vom Vorjahr im nächsten Jahr vom Gewinn abziehen. Also im Jahr 2016 habe ich 1000 Eur Verlust im Jahr 2017 habe ich 1000 EUR Gewinn. Daraus folgt 0 EUR also keien Steuern auf die 1000 EUR. Oder ist das eine falsche Annahme?

3. Darf ich Zubehör wie zb Hardwarewallet, Festplatte zum Speichern der Blockchain usw vom Gewinn abziehen?

Hat dort jemand Erfahrung?

 Grüße

Micro
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