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Topic: Bitcoin Verkauf für andere nach einem Jahr Haltfrist? (Read 1169 times)

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Nachtrag: der Verkäufer sollte beachten, ob er sich durch den Freundschaftsdienst nicht seine eigene 12 Monats Steuerfreiheit kaputt macht. Denn wenn sich das FIFO Prinzip durchsetzen sollte, würde es unangenehm werden. Bei LIFO wäre es egal.

Eben drum.. Ich sag mal so, ich kann das Volumen nicht mehr erfüllen, für welches ich eingekauft habe. Darum gehts quasi..
-> Das restliche Volumen wäre ja ungenutzt, durch blödheit oder was auch immer.
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Du kaufst die Bitcoins und verkaufst die direkt wieder. Solange der Preis von Kauf und Verkauf gleich ist machst du keinen Gewinn und es fällt auch keine Steuer an.

Dein Bekannter hat Bitcoins verkauft, die mindestens ein Jahr gehalten wurden. Damit sind Kursgewinne steuerfrei.

Ich sehe nicht warum das bedenklich sein sollte.
absolut korrekt. Steht auch nicht im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe. Ich wollte dort nur vorsichtig andeuten, wie man seine Gewinne mindern könnte: der Betrag Y könnte von einer Börse stammen, die hohe Kurse hat wie zB MtGox, der Preis Z ist der niedrigere aus bitcoin.de. Damit machst du Verlust, den du geltend machen kannst. Natürlich kannst du auch Y = Z ansetzen und alles ist gut.

Nachtrag: der Verkäufer sollte beachten, ob er sich durch den Freundschaftsdienst nicht seine eigene 12 Monats Steuerfreiheit kaputt macht. Denn wenn sich das FIFO Prinzip durchsetzen sollte, würde es unangenehm werden. Bei LIFO wäre es egal.
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Du kaufst die Bitcoins und verkaufst die direkt wieder. Solange der Preis von Kauf und Verkauf gleich ist machst du keinen Gewinn und es fällt auch keine Steuer an.

Dein Bekannter hat Bitcoins verkauft, die mindestens ein Jahr gehalten wurden. Damit sind Kursgewinne steuerfrei.

Ich sehe nicht warum das bedenklich sein sollte.
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Wie mein Vorredner schon sagte, nach einem Jahr Haltefrist sind die Gewinne steuerfrei und müssen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt aber nur für denjenigen, der die BTC gekauft hat. Er und nicht du muss sie verkaufen, dann kann er den Gewinn steuerfrei behalten und muss sonst nichts tun außer sich über den Gewinn zu freuen.

Wenn du aber trotzdem für ihn verkaufst, aus welchen Gründen auch immer, sieht es so aus (meine Meinung):
1. Dein Freund hat die BTC vor über einem Jahr für Betrag X gekauft. Nachweis durch irgendwelche Kaufbelege / Kontoauszüge.
2. Er überlässt sie dir für den Betrag Y. Nachweis z.B. durch Kontoauszug.
3. Du verkaufst sie kurz danach und erhältst dafür Z. Nachweis durch irgendwelche Verkaufsbelege / Kontoauszüge.
Dein Freund hat dann einen Gewinn Y-X gemacht, der ist steuerfrei. Du hast einen Gewinn (oder Verlust) Z-Y gemacht und musst den steuerlich berücksichtigen, da die Haltefrist von 12 Monaten nicht überschritten wurde. Bei einem Verlust kannst du deine anderweitigen steuerlich relevanten Gewinne schmälern. Bei einem Gewinn hast du zusätzliche Steuern zu zahlen.

Wer das jetzt ein wenig sacken lässt, wittert die Möglichkeit, wie man beim Schritt 2 Steuerbetrug begehen könnte, der nur schwer nachzuweisen wäre. Aber das führe ich hier nicht weiter aus, denn das wäre illegal und sowas tut doch bestimmt keiner hier, oder?
sr. member
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EDIT. Was soll hier eigentlich nach einem Jahr heißen? Da ist die Steuer doch eh gegessen.
Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn ich nach einem Jahr ...
sr. member
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Rechtlich gesehen Steuerbetrug, selbsterklärend. Inwieweit das nachzuweisen ist darfste dich selber fragen.
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Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn ich nach einem Jahr für jemand anderes seine Coins verkaufen würde?
Dieser gibt mir seine, ich verkauf se und rechne das mit meiner Steuererklärung ab.
Wäre dies ohne weiteres möglich?

Lg
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