Du kaufst die Bitcoins und verkaufst die direkt wieder. Solange der Preis von Kauf und Verkauf gleich ist machst du keinen Gewinn und es fällt auch keine Steuer an.
Dein Bekannter hat Bitcoins verkauft, die mindestens ein Jahr gehalten wurden. Damit sind Kursgewinne steuerfrei.
Ich sehe nicht warum das bedenklich sein sollte.
absolut korrekt. Steht auch nicht im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe. Ich wollte dort nur vorsichtig andeuten, wie man seine Gewinne mindern
könnte: der Betrag Y könnte von einer Börse stammen, die hohe Kurse hat wie zB MtGox, der Preis Z ist der niedrigere aus bitcoin.de. Damit machst du Verlust, den du geltend machen kannst. Natürlich kannst du auch Y = Z ansetzen und alles ist gut.
Nachtrag: der Verkäufer sollte beachten, ob er sich durch den Freundschaftsdienst nicht seine eigene 12 Monats Steuerfreiheit kaputt macht. Denn wenn sich das FIFO Prinzip durchsetzen sollte, würde es unangenehm werden. Bei LIFO wäre es egal.