Author

Topic: Bitcoin - Versteuerung (Read 5079 times)

legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
October 15, 2015, 07:05:52 AM
#38
Banknoten und Coins haben aber ein kleines Problem, weswegen man eben nicht genau die Banknote oder den Coin zeitlich festnageln kann.

Wenn ich heute eine 100 Dollarnote kaufe(spekulativ) und in 6 Monaten 50 Dollar zu Euro mache(mit bissle Gewinn), habe ich die 100 Dollarnote "bewegt" und eine 50 Dollarnote neu bekommen. Nach 9 Monaten tausche ich die 50 Dollarnote ebenfalls ein. Ich habe die aber erst seit 9 Monaten, den Wert aber schon 15 Monate und damit über der Spekulationsfrist.

Ähnliches passiert dem Bitcoin auch. Deswegen wird man davon absehen hier alles unnötigerweise kompliziert zu machen und streng nach der Blockchain zu agieren. Es gibt eben auch Möglichkeiten wo der Wert länger als 1 Jahr da ist, aber der Coin trotzdem bewegt wurde. Und dann kommt dazu, das man in den üblichen Walletanwendungen garnicht wirklich die Kontrolle drüber hat, welche Coins genommen werden wenn man was bezahlen will. Auch platzt mir dann noch die Börsenwallet dazwischen. Ich kaufe zb bei Bitcoin.de, dann landet sie am Tag X dort auf der Wallet. Wird dann irgendwann zu meiner privaten Wallet übertragen, dann gesplittet(Wechselgeldübertragung) und dann wieder zurück zu Bitcoin.de zum verkaufen. Und erst wenn ich es dort einstelle und wirklich verkaufe ist die Haltezeit um. Innerhalb der Haltezeit wurde es mehrfach bewegt ohne logisch gesehen die Haltefrist zu unterbrechen. Ist eben nur zwischen MEINEN Geldbeuteln hin und her gewandert.

Deswegen benutzt man momentan den eigentlichen Geldfluss zur Prüfung der Angaben. Irgendwo muss man auch realistisch bleiben und man weis, das man dadurch Schlupflöcher erzeugt. Ich kenne zb kein Haus das bruchsicheres Glas hat. Im Gegenteil, ich kann jedes Fenster einfach einschlagen ohne viel Aufwand. Gitter vor den Fenstern sind schon lange Oldstile und wird nicht mehr benutzt. Man nimmt es eben hin, das man letztendlich so einfach in ein Haus rein kommt und hoft drauf, das der Lärm irgendwen dazu bringt Alarm zu schlagen. Und wenn ich dann sehe, das Menschen sich ein Haustürschloss einbauen mit Keycardschlüssel, Fälschungssicher, Aufbohrschutz, Aufbrechschutz...und nebendran ein Fenster mit normalem Thermophenglas. Man lässt eben auch mal eine Lücke offen, wenn das Schliessen völlig unwirtschaftlich ist. Das Finanzamt wird natürlich Lücken dicht machen, wenn sie feststellen, das zuviel darüber abfliest. Die Umsätze der Firmen haben sie ja recht genau im Auge und daher wissen sie auch ungefähr was reinkommen muss. bei 500 Milliarden im Jahr sind +-100 Millionen peanuts. Für einen der mit Bitcoins spekuliert und 100.000 Steuern "spart" sind die 100.000 verdammt viel Geld und er empfindet das Loch als Scheunentor.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
October 07, 2015, 08:30:13 AM
#37
Eigentlich bin ich aber doch der Meinung dass man Coins identifizieren kann. Ok, bei Bankkonten geht das nicht, bei Bargeld schon. Die gleichen Regeln die für Bitcoins gelten gelten auch für Häuser. Vor über einem Jahr gekauft dann ist der Gewinn steuerfrei beim Hausverkauf. Und da geht LIFO nicht da eindeutig identifizierbar. Eigentlich könnte es sein dass ein Beamter auf die Idee kommt das ähnlich zu sehen.
Ich denke, es ist weniger erheblich, ob man Coins im Zweifelsfall eindeutig identifizieren könnte.
Schließlich hättest du ja in jedem Fall auch die Möglichkeit gehabt, die Coins ggf. auszutauschen, um eben nur die "mindestens 1 Jahr alten" zu verkaufen.
Das wäre beim Haus so nicht möglich, bei Banknoten oder Bitcoins geht das aber.
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 07, 2015, 07:42:59 AM
#36
Bist du sicher mit FIFO? Ich glaube mal gelesen zu haben dass eher das Gegenteil gilt, also die ungünstigste Variante. LIFO?
Du darfst frei aussuchen, ob FIFO oder LIFO, du musst dann nur bei deiner Wahl bleiben.
Dabei darfst du ganz offiziell die für dich steuerlich günstigste Variante wählen.
Um es mit den Worten von Helmut Schmidt zu sagen:
"wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen".

Das klingt natürlich gut. Nur beim Steuern sparen muss man natürlich nachweisen dass man das Recht darauf hat. Aber wenn man das wirklich lückenlos nachvollziehen kann.

Eigentlich bin ich aber doch der Meinung dass man Coins identifizieren kann. Ok, bei Bankkonten geht das nicht, bei Bargeld schon. Die gleichen Regeln die für Bitcoins gelten gelten auch für Häuser. Vor über einem Jahr gekauft dann ist der Gewinn steuerfrei beim Hausverkauf. Und da geht LIFO nicht da eindeutig identifizierbar. Eigentlich könnte es sein dass ein Beamter auf die Idee kommt das ähnlich zu sehen.

Naja... ich denke solange man über potentielle Gefahren nachdenkt sollte es klappen. Das Finanzamt hat einfach nicht die Zeit zu sehr hinterher zu sein. Smiley
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
October 05, 2015, 10:36:23 AM
#35
Bist du sicher mit FIFO? Ich glaube mal gelesen zu haben dass eher das Gegenteil gilt, also die ungünstigste Variante. LIFO?
Du darfst frei aussuchen, ob FIFO oder LIFO, du musst dann nur bei deiner Wahl bleiben.
Dabei darfst du ganz offiziell die für dich steuerlich günstigste Variante wählen.
Um es mit den Worten von Helmut Schmidt zu sagen:
"wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen".
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 05, 2015, 08:27:03 AM
#34
danke für deine interessante Meinung, gwk.

Wer also glaubhaft belegen kann, dass er nicht vorhatte, mit dem Mining Gewinn zu machen, für den dürfte das nicht gelten.
Für Einkünfte aus einer Tätigkeit gilt aber später auch nicht die 1-jährige Haltefrist, nach der die Veräußerung steuerfrei ist.

Wie darf ich das verstehen? Ist die Veräußerung dann immer steuerbar oder garnicht? Wenn immer, dann wie? Ist der Veräusserungserlös dann als Einkommen aus einer Tätigkeit zu werten oder wie?
Schwierig. Zunächst einmal ist da wohl der Zugewinn beim Herstellen. Der ist aber wohl erst dann zu versteuern, wenn du verkaufst.
Wenn dann noch eine Wertsteigerung beim Halten dazu kommt, ist die Frage, ob das mit in die gewerbliche Tätigkeit einfliesst.
Das Finanzamt könnte wohl unterstellen, dass der Zweck deines Gewerbes in dem Fall darin liegt, Bitcoins zu erzeugen und später von der Wertsteigerung zu profitieren, dann wäre der gesamte Wertzuwachs wahrscheinlich ebenfalls steuerpflichtig.
Aber ich habe mich mit dem Fall noch nicht wirklich beschäftigt, deswegen ja auch mein Tipp, es gar nicht erst drauf ankommen zu lassen.
Ich halte es in jedem Fall für "riskanter", geminte Coins zu halten.

EDIT: Und dann natürlich noch: und was ist wenn ich keine fehlende Gewinnabsicht nachweisen kann? Muss ich dann 19% MwSt abführen?
Möglich, aber nicht unbedingt wahrscheinlich, das hängt ja letztlich von einer endgültigen Entscheidung über die umsatzsteuerliche Einordnung von Bitcoins ein. Ich persönlich gehe davon aus, dass geminte Coins umsatzsteuerfrei verkauft werden können, aber das ist wieder nur meine Meinung.

Ist es nicht ganz einfach so dass alle Ausgaben die du hast, also Minerkauf, Stromkosten usw gegen den Gewinn gegengerechnet wird den du hast wenn du die Coins erhälst? Danach wird es zum Spekulationsobjekt. Ich denke nicht das das schwieriger als das ist.
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 05, 2015, 08:23:24 AM
#33
Aber auch finde folgendes interessant:
diese Bitcoins
Soll das heißt dass, wenn ich 1 Coin schon seit mehr als einem Jahr habe und mit einen weiteren Coin kaufe, dann 1 monat später einen Coin verkaufe, die Steuerschuld sich nach dem verkauften Coin richtet (alten Coin verkauft = keine Steuerschuld, neuen Coin verkauft = steuerschuld)?

ja.

Aber du kannst nicht einfach aussuchen welchen coin du verkaufst. Üblicherweise wird FIFO genommen (first in, first out, also alte coins werden zuerst verkauft).

Was wäre dann, wenn ich mit beiden Coins einen einzigen Output generiere, der an eine anderer meiner Adresse geschickt wird und danach auf diesen output in einer neuen Tx wieder 2 Outputs zu je einem BTC an weitere 2 meiner adressen erzeuge?

Dann würde ich sagen, daß die blockchain in diesem Falle ungeeignet ist um festzustellen welchen coin du verkaufst, da innerhalb einer bitcoin Transaktion nicht getrackt wird welche inputs zu welchen Anteilen in welche outputs laufen. Also ist da keine Aussage abzuleiten und du hast dadurch nichts gewonnen oder verloren. Es ist anderweitig festzustellen welcher coin verkauft wurde (kaufzeitpunkt, kaufpreis). Im Zweifel kommt halt FIFO zum Einsatz.

bitcoin.de bietet übrigens glaube ich einen Service an, welche es vereinfachen soll, das einhalten der Haltefrist nachzuweisen.

Aber auch ohne diesen Service: wenn ich bei bitcoin.de 1 BTC kaufe und ihn dort (bei bitcoin.de, nachzuweisen durch die csv-dateien welche man von bitcoin.de runterladen kann, wo ja jeder transfer/kauf/verkauf aufgeführt ist) 1 Jahr liegen lasse und dann wieder via bitcoin.de verkaufe, dann ist es egal was ich zwischendurch evtl. bei bitstamp getrieben habe. Es kann dann sehr einfach nachgewiesen werden welcher coin da verkauft wurde, da er ja die ganze Zeit bei bitcoin.de rumlag. Hier benutzt man sozusagen die exchanges als "Depots" und beruft sich auf die für's FA überprüfbaren Buchungsinformationen, welche die Exchanges ja vorhalten, um den Nachweis zu führen. Innerhalb solcher Depots kann man dann fifo nehmen und bei transfers zwischen depots (z.B: bitcoin.de -> bitstamp) kann man laut meinem Steuerberater frei wählen welche coins man transferiert. Hier eröffnen sich dann doch wieder Gestaltungsmöglichkeiten.


Bist du sicher mit FIFO? Ich glaube mal gelesen zu haben dass eher das Gegenteil gilt, also die ungünstigste Variante. LIFO? Cheesy

Und eigentlich kann man schon genau sagen welche Coins man wann gekauft hat, selbst wenn sie gemixt wurden. Das ist doch weshalb Tainting ein Problem für Bitcoin wäre. Man könnte genau nachverfolgen welche Coins welchen Weg genommen haben. Das beinhaltet wann sie auf einer Adresse ankamen.

Ich bin der Meinung dass man mit der Blockchain sogar sehr gut nachweisen kann wie lange man Coins hält. Allerdings habe ich das noch nie gebraucht da meine Coins ständig umhergewandert sind.
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 05, 2015, 08:17:05 AM
#32
Wenn man nicht mtl 5 stellige Umsätze macht reicht eine einfache Aufstellung. Selbst wenn die nicht ganz lückenlos jeden Vorgang belegen kann oder man hier oder da Eigenbelege schreiben muss, wird das Finanzamt seinen Abwägungsspielraum ausschöpfen und eher mal einer Aussage glauben als ganz ohne.

Glaub nur nicht, das es dort streng mathematisch zugeht wenns um Glaubwürdigkeit geht. Dann wird aus der mathematischen Korrektheit ein türkischer Basar und man feilscht um Glaubwürdigkeit und Bewertung eines Vorgangs.

Daher denke ich, das eine halbwegs plausible Buchführung besser ist als keine.

Natürlich könnte man hier und da bescheissen und wenn das Finanzamt sowas akzeptiert, wieso macht es dann nicht jeder. Tja...weil jede Buchung immer 2 Konten berührt. Und beim Kauf/Verkauf sind das zwei verschiedene Personen. Glaubs oder glaubs nicht, aber wenn wir sagen, Kunde hat dies oder das gekauft und das Geld ist eingegangen wird bis hin zu den Transportkosten kontrolliert ob das zusammen passt. Und wehe man hat dann keinen transport an diese Adresse den man Nachweisen kann. Und bei Bitcoin wird das nicht viel anders sein. Man hat Spesenkosten die man gerne vom Gewinn abziehen will. Und an der Stelle taucht der "Andere" des Deals steuertechnisch auf. Und wehe dir, diese zwei Angaben passen nicht punktgenau zusammen.

Bis dahin allerdings gilt dein Wort das du das ganze korrekt erstellt hast. Was meint ihr wie schwer es zb der Bäcker hat, nachzuweisen, ob er alle verkauften Brötchen korrekt versteuert hat. Oder die Kneipe mit ihrem Ausschank. Aber auch dafür gibt es Mechanismen und Regeln und an die muss sich der Bäcker oder Wirt halten. Beim Bitcoin ist das Neuland, daher wird hier noch etwas mehr Möglichkeiten geben zu tricksen. Im laufe der Jahre wird man das aber nach und nach abstellen und das FA dazu lernen. Vieleicht wird dann auch nachträglich manches neu bewertet und eine Trickserei fliegt auf. Wer das Risiko eingehen will, dem wünsche ich viel Spaß, Erfolg wünsche ich ihm aber keinen.

Was du sagst ist korrekt. Frag nur mal einen Steuerberater. Der hat Kunden da fliegen einfach nur Quittungen usw durch die Gegend. Das Finanzamt glaubt denen erstmal. Ich denke wenn sie alles anzweifeln würden wäre das unmöglich zu stemmen. Es soll sogar Anweisungen an Finanzamtmitarbeiter geben dass Steuererklärungen unter 10000€ überhaupt nicht geprüft werden sollen. Kostendruck für Personalaufwand.

Ja, Bäcker und zB Fischverkäufer haben strenge Regeln zu beachten. Selbst wie viel Fisch sie wegschmeißen wird kontrolliert. Wo das Finanzamt kann macht es Regeln.
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
October 05, 2015, 06:46:07 AM
#31
Wenn man nicht mtl 5 stellige Umsätze macht reicht eine einfache Aufstellung. Selbst wenn die nicht ganz lückenlos jeden Vorgang belegen kann oder man hier oder da Eigenbelege schreiben muss, wird das Finanzamt seinen Abwägungsspielraum ausschöpfen und eher mal einer Aussage glauben als ganz ohne.

Glaub nur nicht, das es dort streng mathematisch zugeht wenns um Glaubwürdigkeit geht. Dann wird aus der mathematischen Korrektheit ein türkischer Basar und man feilscht um Glaubwürdigkeit und Bewertung eines Vorgangs.

Daher denke ich, das eine halbwegs plausible Buchführung besser ist als keine.

Natürlich könnte man hier und da bescheissen und wenn das Finanzamt sowas akzeptiert, wieso macht es dann nicht jeder. Tja...weil jede Buchung immer 2 Konten berührt. Und beim Kauf/Verkauf sind das zwei verschiedene Personen. Glaubs oder glaubs nicht, aber wenn wir sagen, Kunde hat dies oder das gekauft und das Geld ist eingegangen wird bis hin zu den Transportkosten kontrolliert ob das zusammen passt. Und wehe man hat dann keinen transport an diese Adresse den man Nachweisen kann. Und bei Bitcoin wird das nicht viel anders sein. Man hat Spesenkosten die man gerne vom Gewinn abziehen will. Und an der Stelle taucht der "Andere" des Deals steuertechnisch auf. Und wehe dir, diese zwei Angaben passen nicht punktgenau zusammen.

Bis dahin allerdings gilt dein Wort das du das ganze korrekt erstellt hast. Was meint ihr wie schwer es zb der Bäcker hat, nachzuweisen, ob er alle verkauften Brötchen korrekt versteuert hat. Oder die Kneipe mit ihrem Ausschank. Aber auch dafür gibt es Mechanismen und Regeln und an die muss sich der Bäcker oder Wirt halten. Beim Bitcoin ist das Neuland, daher wird hier noch etwas mehr Möglichkeiten geben zu tricksen. Im laufe der Jahre wird man das aber nach und nach abstellen und das FA dazu lernen. Vieleicht wird dann auch nachträglich manches neu bewertet und eine Trickserei fliegt auf. Wer das Risiko eingehen will, dem wünsche ich viel Spaß, Erfolg wünsche ich ihm aber keinen.
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 02, 2015, 03:03:06 PM
#30
Ich würde dieses Jahr gerne das erste Mal seit Langem eine größere Menge Bitcoins auszahlen lassen.
Nun war ich letztes Jahr noch in der Schule und muss daher dieses Jahr das erste Mal eine Steuererklärung anfertigen. Muss ich dort meine Bitcoins angeben?
Im Internet habe ich gelesen, dass wenn man die Bitcoins bereits über ein Jahr lang hält, man garkeine Steuern bezahlen muss und auch in der Steuererklärung nichts angeben muss. Ist das so richtig?

ich bin kein Steuerberater und auch kein Anwalt und das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Aber: ich verbuchhalte und versteuere Einkommen aus dem Verkauf von Bitcoins seit 2011, habe also ein bisschen Erfahrung damit.

Erstmal: ja, du hast recht mit dem was du oben schreibst. Ich würde anstatt "auszahlen lassen" allerdings lieber "veräussern" oder "verkaufen" schreiben. "Auszahlen lassen" klingt schwer nach zentralem Herausgeber einer Währung, aber das nur nebenbei.

Ja, es stimmt: wenn du kein zu versteuerndes Einkommen aus dem Verkauf von Bitcoins erwirtschaftest (sondern garkeins oder nur nicht zu versteuerndes), dann brauchst du's auch nicht angeben in der Steuererklärung.

Ich würde in deinem Falle trotzdem folgendes tun: mach eine Bitcoin-Buchhaltung

Warum? Das FA kann ja mal auf die Idee kommen nachzufragen, warum du soviel Geld von irgendwelchen Leuten bekommen hast und mal ganz dreist vermuten, es wäre vielleicht zu versteuerndes Einkommen. Das FA muss zwar davon ausgehen, daß der Steuerzahler ein ehrlicher Mensch ist und das FA nicht anlügt, aber wenn du einfach nur sagst die Bitcoins seien älter als ein Jahr gewesen beim verkauf, dann hat das imo weniger gewicht als wenn du zumindest eine grobe schriftliche Buchhaltung vorzeigen kannst.

Was soll die Buchhaltung zeigen: im wesentlich soll sie zu jedem Verkauf von BTC belegen wann und zu welchem Preis diese Bitcoins gekauft wurden (Kaufpreis, Kaufdatum). Daraus und aus dem Verkaufspreis kannst du nämlich den Gewinn ermitteln. Und zusammen mit dem Verkaufsdatum das "alter" der Coins und damit die Tatsache ob (oder nicht) die Jahresfrist eingehalten wurden und der Gewinn zu versteuern ist oder nicht. (Gebühren welche im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von dir bezahlt wurden kannst du als Werbungskosten in anschlag bringen und vom Gewinn abziehen.)

Und wie könnte man das machen bzw. welche coins werden verkauft? Tja, da hast du im Prinzip einigen Spielraum und es gibt ein paar verschiedene Möglichkeiten.

So sieht das bei mir am Ende übrigens in der EkSt-Erklärung aus, wenn was zu versteuern ist:



Wenn eine 0 rauskommen würde in 46 bzw. 47, dann wird da nichts ausgefüllt.

Bin gerne bereit dir mit konkreteren Vorschlägen oder Ideen und auch gerne Diskussion anderer Vorschläge hier im Thread zu helfen wenn bedarf besteht...

Ich denke so eine Aufstellung wird für den Zweck des Nachweises der Haltedauer nicht ausreichen weil es da um die tatsächlichen Coins gehen würde die man gehalten hat oder ausgegeben hat. Also Coin A auf Adresse A wurde dann und dann gekauft und verkauft.

Aber irgendwie erinnere ich mich auch noch schwach dass es da eine Falle gab. Irgendwas mit später kaufen und verkaufen und dass die Haltefrist dann womöglich nicht gilt weil sie auf den letzten Coinkauf bezogen ist anstatt auf den ältesten. Weiß jemand was ich meine? Ich weiß nicht mehr genau wie das war.
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 02, 2015, 02:59:34 PM
#29
Davon abgesehen bin ich mir nicht sicher, wie man solche "ungekauften" BTC hinsichtlich der Ermittlung von Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften am besten verbuchen kann. Möglicherweise könnte man sie zum damals herrschenden Marktpreis einbuchen. Geminete coins könnte man mit Preis 0 einbuchen.

Hat jemand eine Meinung dazu?
Ja, ich Grin

Geminte Coins sind am Tag der "Erzeugung" als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit zu verbuchen.
Das dürfte auch dann der Fall sein, wenn kein Gewerbe angemeldet ist und das Mining nach eigenem Selbstverständnis als Hobby betrieben wird.
Ausschlaggebend ist hierbei vor allem die Gewinnerzielungsabsicht.
Wer also glaubhaft belegen kann, dass er nicht vorhatte, mit dem Mining Gewinn zu machen, für den dürfte das nicht gelten.
Für Einkünfte aus einer Tätigkeit gilt aber später auch nicht die 1-jährige Haltefrist, nach der die Veräußerung steuerfrei ist.

Daher würde ich empfehlen, geminte coins so bald als Möglich nach Erzeugung auf einer Börse zu verkaufen.
Wenn man dann weiterhin Bitcoins behalten möchte, sollte man sich die privat wieder kaufen, ggf. an der selben Börse.
Das ist zwar irgendwie unsinnig (und obendrein kostspielig), aber im Zweifelsfall eine saubere Trennung, die man auch belegen kann.

Man sollte einfach sauber trennen:
Geminte Coins -> Gewerbliche Tätigkeit
Gekaufte Coins -> Private Vermögensverwaltung

Gewerbliche Tätigkeit? Wird dann nicht ganz schnell das Finanzamt nachfragen wo denn die 19% Umsatzsteuer geblieben sind die man dabei eingenommen hat? Wäre heftig wenn Mining bedeuten würde dass man schon mal 19% einfach ans FA abgeben muss.
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 02, 2015, 02:55:50 PM
#28
Ich würd einfach mal hinfahren und den Leuten bei FA die Frage stellen. Wir hier können nur raten. Wenn du Glück hast, haste auch wen kompetentes vor die sitzen den du dann auch in Zukunft fragen stellen kkannst. So war das mal bei mir. Seitdem nerv ich die gute Frau immer mal wieder wenn mir was unklar ist, und bekomme immer eine zufriedenstellende Antwort, oder wenn Sie es nicht weiss, gibts ne Telefonnummer oder Adresse von jemandem der weiterhelfen kann.

Achja noch was anderes, ne Freundin von mir, die mal bei der Sparkasse gearbeitet hat, sagte dass die bei Summen ob 11k€ sone Art scans durchlaufen lassen. Hatte damals ein ähnliche Problem wie du jetzt mit deinen Bitcoins.

Wobei das wiederum riskant klingt. Wenn du keine Ahnung hast und irgendwas falsches sagst dann kannst du damit in Probleme kommen. Sicherlich wäre es besser wenn man einen Steuerberater hat der sich mit Bitcoin auskennt. Dummerweise ist es praktisch unmöglich jemanden zu finden der auch noch günstig ist.

Einnahmen aus Dividenden sind übrigens Kapitalerträge habe ich mir beibringen lassen. Das ist wichtig weil die nur mit 25% pauschal besteuert werden oder sogar weniger wenn man die Günstigerprüfung anwenden lässt und die normale Besteuerung aufs Jahr weniger Steuern bedeuten würden. Maximal also immer 25%.
legendary
Activity: 2674
Merit: 1083
Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 02, 2015, 02:50:24 PM
#27
Aber ist der Erwerb Deiner Bitcoins denn nicht aus der Blockchain ersichtlich? Damit müsstest Du den Kauf doch nachweisen können.

Das wird nicht viel bringen weil Bitocins ja auch Off-Chain weitergegeben werden können (Man kann einen paperwallet kaufen/verkaufen). Ich denke kaum, dass das Finanzamt die Blockchain also als Nachweis anerkennt.

Ich sehe ehrlich gesagt keine Chance wenn man keine Beweise hat. Aber eins kann man ja beweisen - dass man die Bitcoins aktuell hat. Das kann man sich dann auch von jemandem bestätigen lassen. Man könnte z.B. mal einem Notar das anliegen vortragen und fragen wie soetwas gehen könnte. Der könnte ja bestätigen, dass man die Bitcoins hat (man könnte vor seinen Augen eine Transaktion machen).
So hätte man wenigstens in einem Jahr das Problem nicht mehr.

Ein Notar kann bestätigen was er gesehen hat, auch wenn er keine Ahnung von Bitcoin hat. Evtl. nimmt man ein Video davon auf und lässt es beim Notar verwahren oder von ihm in irgendwas versiegeln, dann kann man falls fragen aufkommen vorm Finanzgericht darauf zurückgreifen Smiley

Man könnte auch die Bitcoins in eine Börse einzahlen und sich wieder auszahlen lassen, sich dann von der Börse schriftlich bestätigen lassen dass man zum Zeitpunkt X die Bitcoins hatte. Der Nachteil hier ist, dass man das mit allen Coins auf einmal machen muss, wodurch man kurzfristig die Kontrolle darüber aufgibt.

Evtl. fallen ja einigen Leuten noch andere Nachweismethoden ein, die man nutzen könnte und die vom Finanzamt anerkannt werden. Wichtig ist dabei tatsächlich, dass der Beweis anerkannt wird, nicht dass er aus technischer sicht beweistauglich ist.
Ich fände es toll wenn man da eine Liste mit Nachweismethoden anfertigen könnte und würde das ggf. auch machen wenn Interesse und Beteiligung besteht.

Offchain Weitergabe würde aber bedeuten dass der Verkäufer immer noch den Private Code hat. Daher ist es nicht wahrscheinlich dass der Käufer die Coins darauf liegen lässt.

Aber es stimmt schon. Immer wenn du beim Finanzamt etwas NICHT zahlen willst musst du beweisen dass das so korrekt ist.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
September 25, 2015, 06:28:14 AM
#26
Ich halte es in jedem Fall für "riskanter", geminte Coins zu halten.
Wer muss denn dann in dem Fall nachweisen dass es geminte coins sind?
Sagen wir mal ich hole mir einen nachweis das sich heute X Bitocins habe (sachverständiger, notar, wasauchimmer) und verkaufe erst in einem Jahr. Wird nun angenommen die Coins sind gemint oder gekauft? Welche Versteuerungsart gilt und wer muss nachweisen?
Sorry für die möglicherweise trivial erscheinenden Fragen, aber in Steuerrecht bin ich einfach nicht sonderlich bewandert.
Eins vorweg, ich bin auch kein Steuerberater und ich habe selber keine geminten Coins zu versteuern.

Dass du heute X Coins hast ohne zu wissen woher diese Coins stammen, ist nicht besonders glaubwürdig und bringt dir im Zweifelsfall auch nichts.
Daher wird das Finanzamt in diesem Fall davon ausgehen, dass sie aus der für dich ungünstigsten Quelle in Bezug auf die Steuerlast stammen, welche auch immer das dann sein mag Wink
Wir haben im Moment keine Vermögensbesteuerung* in Deutschland, sondern eine Einkünftebesteuerung, insofern ist immer die Quelle maßgeblich.
Es ist also in deinem eigenen Interesse, plausibel darzulegen, dass deine Coins aus der für dich günstigsten Quelle stammen. Was im Normalfall der Kauf sein sollte. Zugleich ist der Kauf auch am einfachsten zu belegen.

* abgesehen von der Grundsteuer


Bitcoin-Steuer-Best-Practice für Dummies: Wink
Versuche, so viele Bitcoins wie möglich in einer Form käuflich zu erwerben, die du deutlich dokumentieren kannst.
Lagere die Bitcoins nach Möglichkeit in einer Paperwallet o.ä., um die Haltefrist eindeutig belegen zu können.
Halte diese Bitcoins dann mindestens für ein Jahr.
Danach ist der Verkauf dieser Bitcoins steuerfrei.
Alle geminten oder anderweitig erhaltenen Bitcoins sollte man im Zweifelsfall so schnell wie möglich verkaufen und ggf. wieder neu erwerben.

Für Bitcoins, mit denen man nicht so verfahren kann, ist die Versteuerung kompliziert.
Wenn man die Menge dieser komplizierten Bitcoins klein hält, kann man diese vielleicht pauschal zum ungünstigsten Satz versteuern(?), was wahrscheinlich gewisse Verluste bedeutet, die aber verkraftbar sein sollten, wenn man sich dafür den Aufwand der kleinteiligen Dokumentation spart.
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
September 25, 2015, 04:18:23 AM
#25
Wie sieht es denn aus, wenn ich mir natürlich nur weil ich den Banknamen dort so schön finde ein Konto auf den Cayman Islands oder sonst wo mache und die Bitcoins dorthin auszahle? Habe ich dann nicht die Veräußerung und damit den Gewinn in den Cayman Islands gemacht und muss ganz legal nur dort versteuern? Oder wäre das irgendwie strafbar? Kenne mich wirklich nicht aus, deswegen frag ich so blöd Cheesy

Und was ist, wenn ich es doch über den deutschen Weg machen will, aber ich mit meinen Bitcoins (sagen wir mal 100) die ich nachweislich vor über einem Jahr auf Armory eingezahlt habe in der Zwischenzeit ein bisschen Glücksspiel betrieben habe und es inzwischen gut das Doppelte geworden ist? Ich das Glücksspiel aber nicht mehr nachweisen kann, weil es die Seite mittlerweile nicht mehr gibt?

Ich denke mal, das dieses Konto dem Finanzamt erst bekannt wird wenn du es ihnen sagst. Und dann ihnen auch noch die Kontoauszüge vorlegst. Also ist das Geld dort erstmal "unsichtbar". Allerdings ist es etwas kompliziert, an das Geld ranzukommen. Du kannst zwar Sachwerte damit kaufen, aber da treffen ein paar blöde Dinge aufeinander. Zum einen die Lieferadresse und zum anderen deine Kontodaten. Wir zb müssen Exporte deklarieren. Export ist es dann, wenn aus dem Ausland das Geld kommt. Selbst wenn die Lieferadresse in Deutschland ist.

Diese und andere Fallgruben gibt es zuhauf. Das Geld nun wieder nach Deutschland zu bekommen um es dort zu verwenden ist die Kunst. Man findet sicherlich hier und da etwas das man braucht. Aber man weis eben auch nie, wohin die Daten am Ende gehen. Eine Steuerprüfung zb in einer Firma geht recht penetrant jeder Zahlung aus dem Ausland nach und will wissen um welche Bestellung es sich handelt. Also auch wenn keine Meldepflicht existiert, kann es bei den stichprobenartigen Prüfungen zu einem Anfangsverdacht kommen. Und ab dann bekommen sie von einem Richter jeden Beschluss den sie brauchen um weitere Daten über denjenigen einzuholen.

Verboten ist es nicht, ein Konto ausserhalb der EU zu haben. Aber das Geld zu verwenden ist etwas kompliziert. Und reinvestieren verschiebt das Problem nur in die Zukunft.
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
September 25, 2015, 03:15:21 AM
#24

Ich halte es in jedem Fall für "riskanter", geminte Coins zu halten.


Wer muss denn dann in dem Fall nachweisen dass es geminte coins sind?
Sagen wir mal ich hole mir einen nachweis das sich heute X Bitocins habe (sachverständiger, notar, wasauchimmer) und verkaufe erst in einem Jahr. Wird nun angenommen die Coins sind gemint oder gekauft? Welche Versteuerungsart gilt und wer muss nachweisen?
Sorry für die möglicherweise trivial erscheinenden Fragen, aber in Steuerrecht bin ich einfach nicht sonderlich bewandert.
sr. member
Activity: 756
Merit: 250
September 24, 2015, 02:13:39 PM
#23
Wie sieht es denn aus, wenn ich mir natürlich nur weil ich den Banknamen dort so schön finde ein Konto auf den Cayman Islands oder sonst wo mache und die Bitcoins dorthin auszahle? Habe ich dann nicht die Veräußerung und damit den Gewinn in den Cayman Islands gemacht und muss ganz legal nur dort versteuern? Oder wäre das irgendwie strafbar? Kenne mich wirklich nicht aus, deswegen frag ich so blöd Cheesy

Und was ist, wenn ich es doch über den deutschen Weg machen will, aber ich mit meinen Bitcoins (sagen wir mal 100) die ich nachweislich vor über einem Jahr auf Armory eingezahlt habe in der Zwischenzeit ein bisschen Glücksspiel betrieben habe und es inzwischen gut das Doppelte geworden ist? Ich das Glücksspiel aber nicht mehr nachweisen kann, weil es die Seite mittlerweile nicht mehr gibt?
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
September 24, 2015, 10:32:12 AM
#22
danke für deine interessante Meinung, gwk.

Wer also glaubhaft belegen kann, dass er nicht vorhatte, mit dem Mining Gewinn zu machen, für den dürfte das nicht gelten.
Für Einkünfte aus einer Tätigkeit gilt aber später auch nicht die 1-jährige Haltefrist, nach der die Veräußerung steuerfrei ist.

Wie darf ich das verstehen? Ist die Veräußerung dann immer steuerbar oder garnicht? Wenn immer, dann wie? Ist der Veräusserungserlös dann als Einkommen aus einer Tätigkeit zu werten oder wie?
Schwierig. Zunächst einmal ist da wohl der Zugewinn beim Herstellen. Der ist aber wohl erst dann zu versteuern, wenn du verkaufst.
Wenn dann noch eine Wertsteigerung beim Halten dazu kommt, ist die Frage, ob das mit in die gewerbliche Tätigkeit einfliesst.
Das Finanzamt könnte wohl unterstellen, dass der Zweck deines Gewerbes in dem Fall darin liegt, Bitcoins zu erzeugen und später von der Wertsteigerung zu profitieren, dann wäre der gesamte Wertzuwachs wahrscheinlich ebenfalls steuerpflichtig.
Aber ich habe mich mit dem Fall noch nicht wirklich beschäftigt, deswegen ja auch mein Tipp, es gar nicht erst drauf ankommen zu lassen.
Ich halte es in jedem Fall für "riskanter", geminte Coins zu halten.

EDIT: Und dann natürlich noch: und was ist wenn ich keine fehlende Gewinnabsicht nachweisen kann? Muss ich dann 19% MwSt abführen?
Möglich, aber nicht unbedingt wahrscheinlich, das hängt ja letztlich von einer endgültigen Entscheidung über die umsatzsteuerliche Einordnung von Bitcoins ein. Ich persönlich gehe davon aus, dass geminte Coins umsatzsteuerfrei verkauft werden können, aber das ist wieder nur meine Meinung.
donator
Activity: 2772
Merit: 1019
September 24, 2015, 10:04:45 AM
#21
danke für deine interessante Meinung, qwk.

Wer also glaubhaft belegen kann, dass er nicht vorhatte, mit dem Mining Gewinn zu machen, für den dürfte das nicht gelten.
Für Einkünfte aus einer Tätigkeit gilt aber später auch nicht die 1-jährige Haltefrist, nach der die Veräußerung steuerfrei ist.

Wie darf ich das verstehen? Ist die Veräußerung dann immer steuerbar oder garnicht? Wenn immer, dann wie? Ist der Veräusserungserlös dann als Einkommen aus einer Tätigkeit zu werten oder wie?

EDIT: Und dann natürlich noch: und was ist wenn ich keine fehlende Gewinnabsicht nachweisen kann? Muss ich dann 19% MwSt abführen?
donator
Activity: 2772
Merit: 1019
September 24, 2015, 10:01:15 AM
#20
Aber auch finde folgendes interessant:
diese Bitcoins
Soll das heißt dass, wenn ich 1 Coin schon seit mehr als einem Jahr habe und mit einen weiteren Coin kaufe, dann 1 monat später einen Coin verkaufe, die Steuerschuld sich nach dem verkauften Coin richtet (alten Coin verkauft = keine Steuerschuld, neuen Coin verkauft = steuerschuld)?

ja.

Aber du kannst nicht einfach aussuchen welchen coin du verkaufst. Üblicherweise wird FIFO genommen (first in, first out, also alte coins werden zuerst verkauft).

Was wäre dann, wenn ich mit beiden Coins einen einzigen Output generiere, der an eine anderer meiner Adresse geschickt wird und danach auf diesen output in einer neuen Tx wieder 2 Outputs zu je einem BTC an weitere 2 meiner adressen erzeuge?

Dann würde ich sagen, daß die blockchain in diesem Falle ungeeignet ist um festzustellen welchen coin du verkaufst, da innerhalb einer bitcoin Transaktion nicht getrackt wird welche inputs zu welchen Anteilen in welche outputs laufen. Also ist da keine Aussage abzuleiten und du hast dadurch nichts gewonnen oder verloren. Es ist anderweitig festzustellen welcher coin verkauft wurde (kaufzeitpunkt, kaufpreis). Im Zweifel kommt halt FIFO zum Einsatz.

bitcoin.de bietet übrigens glaube ich einen Service an, welche es vereinfachen soll, das einhalten der Haltefrist nachzuweisen.

Aber auch ohne diesen Service: wenn ich bei bitcoin.de 1 BTC kaufe und ihn dort (bei bitcoin.de, nachzuweisen durch die csv-dateien welche man von bitcoin.de runterladen kann, wo ja jeder transfer/kauf/verkauf aufgeführt ist) 1 Jahr liegen lasse und dann wieder via bitcoin.de verkaufe, dann ist es egal was ich zwischendurch evtl. bei bitstamp getrieben habe. Es kann dann sehr einfach nachgewiesen werden welcher coin da verkauft wurde, da er ja die ganze Zeit bei bitcoin.de rumlag. Hier benutzt man sozusagen die exchanges als "Depots" und beruft sich auf die für's FA überprüfbaren Buchungsinformationen, welche die Exchanges ja vorhalten, um den Nachweis zu führen. Innerhalb solcher Depots kann man dann fifo nehmen und bei transfers zwischen depots (z.B: bitcoin.de -> bitstamp) kann man laut meinem Steuerberater frei wählen welche coins man transferiert. Hier eröffnen sich dann doch wieder Gestaltungsmöglichkeiten.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
September 24, 2015, 09:57:51 AM
#19
Davon abgesehen bin ich mir nicht sicher, wie man solche "ungekauften" BTC hinsichtlich der Ermittlung von Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften am besten verbuchen kann. Möglicherweise könnte man sie zum damals herrschenden Marktpreis einbuchen. Geminete coins könnte man mit Preis 0 einbuchen.

Hat jemand eine Meinung dazu?
Ja, ich Grin

Geminte Coins sind am Tag der "Erzeugung" als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit zu verbuchen.
Das dürfte auch dann der Fall sein, wenn kein Gewerbe angemeldet ist und das Mining nach eigenem Selbstverständnis als Hobby betrieben wird.
Ausschlaggebend ist hierbei vor allem die Gewinnerzielungsabsicht.
Wer also glaubhaft belegen kann, dass er nicht vorhatte, mit dem Mining Gewinn zu machen, für den dürfte das nicht gelten.
Für Einkünfte aus einer Tätigkeit gilt aber später auch nicht die 1-jährige Haltefrist, nach der die Veräußerung steuerfrei ist.

Daher würde ich empfehlen, geminte coins so bald als Möglich nach Erzeugung auf einer Börse zu verkaufen.
Wenn man dann weiterhin Bitcoins behalten möchte, sollte man sich die privat wieder kaufen, ggf. an der selben Börse.
Das ist zwar irgendwie unsinnig (und obendrein kostspielig), aber im Zweifelsfall eine saubere Trennung, die man auch belegen kann.

Man sollte einfach sauber trennen:
Geminte Coins -> Gewerbliche Tätigkeit
Gekaufte Coins -> Private Vermögensverwaltung
donator
Activity: 2772
Merit: 1019
September 24, 2015, 09:48:37 AM
#18
Was soll die Buchhaltung zeigen: im wesentlich soll sie zu jedem Verkauf von BTC belegen wann und zu welchem Preis diese Bitcoins gekauft wurden (Kaufpreis, Kaufdatum). Daraus und aus dem Verkaufspreis kannst du nämlich den Gewinn ermitteln. [/size]

Wie sieht es denn aus, wenn man nie Bitcoins gekauft hat? Ich habe meine Coins beim Pokern gewonnen. Sie waren dann auf diversen Gambling-Seiten und sind jetzt in cold-storage.

Soviel ich weiß sind Glücksspielgewinne steuerfrei.

Soweit ich weiss sind Glücksspiele in Deutschland streng geregelt und es gibt ein weitreichendes staatliches Monopol.

Davon abgesehen bin ich mir nicht sicher, wie man solche "ungekauften" BTC hinsichtlich der Ermittlung von Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften am besten verbuchen kann. Möglicherweise könnte man sie zum damals herrschenden Marktpreis einbuchen. Geminete coins könnte man mit Preis 0 einbuchen.

Hat jemand eine Meinung dazu?
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
September 24, 2015, 03:42:01 AM
#17
Was soll die Buchhaltung zeigen: im wesentlich soll sie zu jedem Verkauf von BTC belegen wann und zu welchem Preis diese Bitcoins gekauft wurden (Kaufpreis, Kaufdatum). Daraus und aus dem Verkaufspreis kannst du nämlich den Gewinn ermitteln. [/size]

Wie sieht es denn aus, wenn man nie Bitcoins gekauft hat? Ich habe meine Coins beim Pokern gewonnen. Sie waren dann auf diversen Gambling-Seiten und sind jetzt in cold-storage.

Soviel ich weiß sind Glücksspielgewinne steuerfrei.

Aber auch finde folgendes interessant:
diese Bitcoins
Soll das heißt dass, wenn ich 1 Coin schon seit mehr als einem Jahr habe und mit einen weiteren Coin kaufe, dann 1 monat später einen Coin verkaufe, die Steuerschuld sich nach dem verkauften Coin richtet (alten Coin verkauft = keine Steuerschuld, neuen Coin verkauft = steuerschuld)?
Was wäre dann, wenn ich mit beiden Coins einen einzigen Output generiere, der an eine anderer meiner Adresse geschickt wird und danach auf diesen output in einer neuen Tx wieder 2 Outputs zu je einem BTC an weitere 2 meiner adressen erzeuge?
jr. member
Activity: 30
Merit: 2
September 24, 2015, 03:31:27 AM
#16
Was soll die Buchhaltung zeigen: im wesentlich soll sie zu jedem Verkauf von BTC belegen wann und zu welchem Preis diese Bitcoins gekauft wurden (Kaufpreis, Kaufdatum). Daraus und aus dem Verkaufspreis kannst du nämlich den Gewinn ermitteln. [/size]

Wie sieht es denn aus, wenn man nie Bitcoins gekauft hat? Ich habe meine Coins beim Pokern gewonnen. Sie waren dann auf diversen Gambling-Seiten und sind jetzt in cold-storage.
legendary
Activity: 2730
Merit: 1263
September 24, 2015, 03:30:34 AM
#15
Solltest Du eine verbindliche Auskunft wollen musst Du dies 1. schriftlich einreichen, 2. für die Bearbeitung bezahlen und 3. die Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben.

Genau. Fällt das eigentlich noch irgend jemandem auf oder sind inzwischen alle beim vollständigen geistigen Schut-Down angekommen?!  Lips sealed
donator
Activity: 2772
Merit: 1019
September 24, 2015, 02:18:26 AM
#14
Ich würde dieses Jahr gerne das erste Mal seit Langem eine größere Menge Bitcoins auszahlen lassen.
Nun war ich letztes Jahr noch in der Schule und muss daher dieses Jahr das erste Mal eine Steuererklärung anfertigen. Muss ich dort meine Bitcoins angeben?
Im Internet habe ich gelesen, dass wenn man die Bitcoins bereits über ein Jahr lang hält, man garkeine Steuern bezahlen muss und auch in der Steuererklärung nichts angeben muss. Ist das so richtig?

ich bin kein Steuerberater und auch kein Anwalt und das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Aber: ich verbuchhalte und versteuere Einkommen aus dem Verkauf von Bitcoins seit 2011, habe also ein bisschen Erfahrung damit.

Erstmal: ja, du hast recht mit dem was du oben schreibst. Ich würde anstatt "auszahlen lassen" allerdings lieber "veräussern" oder "verkaufen" schreiben. "Auszahlen lassen" klingt schwer nach zentralem Herausgeber einer Währung, aber das nur nebenbei.

Ja, es stimmt: wenn du kein zu versteuerndes Einkommen aus dem Verkauf von Bitcoins erwirtschaftest (sondern garkeins oder nur nicht zu versteuerndes), dann brauchst du's auch nicht angeben in der Steuererklärung.

Ich würde in deinem Falle trotzdem folgendes tun: mach eine Bitcoin-Buchhaltung

Warum? Das FA kann ja mal auf die Idee kommen nachzufragen, warum du soviel Geld von irgendwelchen Leuten bekommen hast und mal ganz dreist vermuten, es wäre vielleicht zu versteuerndes Einkommen. Das FA muss zwar davon ausgehen, daß der Steuerzahler ein ehrlicher Mensch ist und das FA nicht anlügt, aber wenn du einfach nur sagst die Bitcoins seien älter als ein Jahr gewesen beim verkauf, dann hat das imo weniger gewicht als wenn du zumindest eine grobe schriftliche Buchhaltung vorzeigen kannst.

Was soll die Buchhaltung zeigen: im wesentlich soll sie zu jedem Verkauf von BTC belegen wann und zu welchem Preis diese Bitcoins gekauft wurden (Kaufpreis, Kaufdatum). Daraus und aus dem Verkaufspreis kannst du nämlich den Gewinn ermitteln. Und zusammen mit dem Verkaufsdatum das "alter" der Coins und damit die Tatsache ob (oder nicht) die Jahresfrist eingehalten wurden und der Gewinn zu versteuern ist oder nicht. (Gebühren welche im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von dir bezahlt wurden kannst du als Werbungskosten in anschlag bringen und vom Gewinn abziehen.)

Und wie könnte man das machen bzw. welche coins werden verkauft? Tja, da hast du im Prinzip einigen Spielraum und es gibt ein paar verschiedene Möglichkeiten.

So sieht das bei mir am Ende übrigens in der EkSt-Erklärung aus, wenn was zu versteuern ist:



Wenn eine 0 rauskommen würde in 46 bzw. 47, dann wird da nichts ausgefüllt.

Bin gerne bereit dir mit konkreteren Vorschlägen oder Ideen und auch gerne Diskussion anderer Vorschläge hier im Thread zu helfen wenn bedarf besteht...
legendary
Activity: 1190
Merit: 1000
September 21, 2015, 07:35:21 AM
#13
Ich würd einfach mal hinfahren und den Leuten bei FA die Frage stellen. Wir hier können nur raten. Wenn du Glück hast, haste auch wen kompetentes vor die sitzen den du dann auch in Zukunft fragen stellen kkannst. So war das mal bei mir. Seitdem nerv ich die gute Frau immer mal wieder wenn mir was unklar ist, und bekomme immer eine zufriedenstellende Antwort, oder wenn Sie es nicht weiss, gibts ne Telefonnummer oder Adresse von jemandem der weiterhelfen kann.

Beachte allerdings, dass man Dir vor Ort nur unverbindliche Auskünfte erteilt.
Solltest Du eine verbindliche Auskunft wollen musst Du dies 1. schriftlich einreichen, 2. für die Bearbeitung bezahlen und 3. die Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Du solltest also keine Situation aus der Vergangenheit schildern sondern Fragen, wie Du das zukünftig anstellen sollst, sofern du jetzt mit Bitcoin loslegst.

Ja vollkommen richtig, dass hätte ich noch dazu schreiben sollen. Danke dir Smiley
legendary
Activity: 1405
Merit: 1001
September 21, 2015, 05:41:26 AM
#12
Ich würd einfach mal hinfahren und den Leuten bei FA die Frage stellen. Wir hier können nur raten. Wenn du Glück hast, haste auch wen kompetentes vor die sitzen den du dann auch in Zukunft fragen stellen kkannst. So war das mal bei mir. Seitdem nerv ich die gute Frau immer mal wieder wenn mir was unklar ist, und bekomme immer eine zufriedenstellende Antwort, oder wenn Sie es nicht weiss, gibts ne Telefonnummer oder Adresse von jemandem der weiterhelfen kann.

Beachte allerdings, dass man Dir vor Ort nur unverbindliche Auskünfte erteilt.
Solltest Du eine verbindliche Auskunft wollen musst Du dies 1. schriftlich einreichen, 2. für die Bearbeitung bezahlen und 3. die Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Du solltest also keine Situation aus der Vergangenheit schildern sondern Fragen, wie Du das zukünftig anstellen sollst, sofern du jetzt mit Bitcoin loslegst.
legendary
Activity: 1190
Merit: 1000
September 21, 2015, 05:32:41 AM
#11
Ich würd einfach mal hinfahren und den Leuten bei FA die Frage stellen. Wir hier können nur raten. Wenn du Glück hast, haste auch wen kompetentes vor die sitzen den du dann auch in Zukunft fragen stellen kkannst. So war das mal bei mir. Seitdem nerv ich die gute Frau immer mal wieder wenn mir was unklar ist, und bekomme immer eine zufriedenstellende Antwort, oder wenn Sie es nicht weiss, gibts ne Telefonnummer oder Adresse von jemandem der weiterhelfen kann.

Achja noch was anderes, ne Freundin von mir, die mal bei der Sparkasse gearbeitet hat, sagte dass die bei Summen ob 11k€ sone Art scans durchlaufen lassen. Hatte damals ein ähnliche Problem wie du jetzt mit deinen Bitcoins.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
September 18, 2015, 09:23:23 AM
#10
Das wird nicht viel bringen weil Bitocins ja auch Off-Chain weitergegeben werden können (Man kann einen paperwallet kaufen/verkaufen). Ich denke kaum, dass das Finanzamt die Blockchain also als Nachweis anerkennt.
Du musst dem Finanzamt nicht im Sinne eines Strafprozesses nachweisen können, dass du die Haltefrist eingehalten hast.
Deine Verpflichtung beschränkt sich zunächst auf einen plausiblen Nachweis, und der ist mit der Blockchain sehr wohl erbracht.
Wenn das wirklich so ist wäre es sehr schön. Gibt es dazu weitere Quellen/Informationen/Präzedenzfälle? Ich würde mich da gerne weiter einlesen.
Ähm, da muss ich jetzt passen.
Das ist sone Art Allgemeinwissen.
Das Finanzamt unterzieht jede Steuererklärung als erstes einer sog. Plausibilitätsprüfung.
Wenn die passt, wird die Erklärung erstmal akzeptiert. Dann gibt's den vorläufigen Steuerbescheid.
Die Wahrscheinlichkeit, dann nochmal überprüft zu werden, ist verschwindend gering.

Niemand wird die Ansicht vertreten, dass der Verkauf von Paperwallets für größere Summen plausibel ist.
Im prinzip hast du recht, aber der Finanzbeamte, der vielleicht keine Ahnung von Bitcoin hat und es deshalb z.B. mit physischen Gold (gleiche Steuerregelung) gleichsetzt, müsste erstmal überzeugt werden. Das kann schwer bis unmöglich sein.
Steuerprüfer sind auch nur Menschen. Wenn die merken, dass man eine Position vertritt, die man mit ein paar Dokumenten belegen kann, wissen die auch, dass da nix zu holen ist. Und dann belassen die's auch dabei.
Überzeugen musst du den Steuerprüfer übrigens nicht. Dazu gibt es Schreiben vom Finanzministerium selbst, auf die man verweisen kann:
http://winheller.com/blog/gewinn-aus-verkauf-von-bitcoins-nach-1-jahr-steuerfrei-umsatzbesteuerung-allerdings-unklar/
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
September 18, 2015, 08:59:49 AM
#9
Gibts beim armory wallet eine anzeige, wann die coins eingegangen sind?

Bei Armory gibt es sowas tatsächlich. Und du meinst ein Screenshot davon reicht dem Finanzamt aus?
legendary
Activity: 2968
Merit: 1133
September 18, 2015, 08:51:32 AM
#8
Ich habe auf meiner Armory Wallet den Eingang der Bitcoins vor über einem Jahr gehabt, die Armory Wallet ist nur in meinem Besitz
 Reicht das aus?
das klingt doch gut.
Gibts beim armory wallet eine anzeige, wann die coins eingegangen sind? vermutlich ja, oder? Damit kannst du doch dann super einfach nachweisen, dass du sie über 1 jahr dadrin und nicht bewegt hast. Problem gelöst Cheesy
(bzw. ist der eingang der coins ja auch in der blockchain, also tatsächlich einfach über blockchain nachweisbar)

Da gibts wirklich deutlich kompliziertere Fälle, wie z.b wenn man sie viel bewegt, aber dennoch immer besitzt
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
September 18, 2015, 08:38:10 AM
#7
Das wird nicht viel bringen weil Bitocins ja auch Off-Chain weitergegeben werden können (Man kann einen paperwallet kaufen/verkaufen). Ich denke kaum, dass das Finanzamt die Blockchain also als Nachweis anerkennt.
Du musst dem Finanzamt nicht im Sinne eines Strafprozesses nachweisen können, dass du die Haltefrist eingehalten hast.
Deine Verpflichtung beschränkt sich zunächst auf einen plausiblen Nachweis, und der ist mit der Blockchain sehr wohl erbracht.

Wenn das wirklich so ist wäre es sehr schön. Gibt es dazu weitere Quellen/Informationen/Präzedenzfälle? Ich würde mich da gerne weiter einlesen.


Niemand wird die Ansicht vertreten, dass der Verkauf von Paperwallets für größere Summen plausibel ist.
Im prinzip hast du recht, aber der Finanzbeamte, der vielleicht keine Ahnung von Bitcoin hat und es deshalb z.B. mit physischen Gold (gleiche Steuerregelung) gleichsetzt, müsste erstmal überzeugt werden. Das kann schwer bis unmöglich sein.

Einzige Ausnahme dürften da so Sachen wie Casascius coins sein. Da hilft die Blockchain in der Tat nicht.

Ja klar, aber ich denke das können wir hier vernachlässigen. Hier gehts ja wirklich um den übligen Fall, den ich diesbezüglich sehr interessant finde.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
September 18, 2015, 07:53:40 AM
#6
Das wird nicht viel bringen weil Bitocins ja auch Off-Chain weitergegeben werden können (Man kann einen paperwallet kaufen/verkaufen). Ich denke kaum, dass das Finanzamt die Blockchain also als Nachweis anerkennt.
Du musst dem Finanzamt nicht im Sinne eines Strafprozesses nachweisen können, dass du die Haltefrist eingehalten hast.
Deine Verpflichtung beschränkt sich zunächst auf einen plausiblen Nachweis, und der ist mit der Blockchain sehr wohl erbracht.

Niemand wird die Ansicht vertreten, dass der Verkauf von Paperwallets für größere Summen plausibel ist.
Einzige Ausnahme dürften da so Sachen wie Casascius coins sein. Da hilft die Blockchain in der Tat nicht.
sr. member
Activity: 756
Merit: 250
September 18, 2015, 07:47:51 AM
#5
Ich habe auf meiner Armory Wallet den Eingang der Bitcoins vor über einem Jahr gehabt, die Armory Wallet ist nur in meinem Besitz
 Reicht das aus?

Wie sieht es sonst damit aus die coins eventuell auf ein konto im Ausland auszahlen zu lassen? Ich mein wenn die mir nicht glauben und ich so unnötigen Stress und ungerechtfertigte Versteuerung vermeiden kann?
newbie
Activity: 36
Merit: 0
September 18, 2015, 07:41:35 AM
#4
Also dass das Finanzamt die Blockchain nicht als Beweis anerkennt, kann ich mir nicht vorstellen. Da geht eindeutig daraus hervor, dass Du die Coins gekauft und die ganze Zeit über gehalten hast. Einen nachdrücklicheren Beweis kann man eigentlich gar nicht führen. Da würde ich es sogar auf eine Klage ankommen lassen.
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
September 18, 2015, 07:24:27 AM
#3
Aber ist der Erwerb Deiner Bitcoins denn nicht aus der Blockchain ersichtlich? Damit müsstest Du den Kauf doch nachweisen können.

Das wird nicht viel bringen weil Bitocins ja auch Off-Chain weitergegeben werden können (Man kann einen paperwallet kaufen/verkaufen). Ich denke kaum, dass das Finanzamt die Blockchain also als Nachweis anerkennt.

Ich sehe ehrlich gesagt keine Chance wenn man keine Beweise hat. Aber eins kann man ja beweisen - dass man die Bitcoins aktuell hat. Das kann man sich dann auch von jemandem bestätigen lassen. Man könnte z.B. mal einem Notar das anliegen vortragen und fragen wie soetwas gehen könnte. Der könnte ja bestätigen, dass man die Bitcoins hat (man könnte vor seinen Augen eine Transaktion machen).
So hätte man wenigstens in einem Jahr das Problem nicht mehr.

Ein Notar kann bestätigen was er gesehen hat, auch wenn er keine Ahnung von Bitcoin hat. Evtl. nimmt man ein Video davon auf und lässt es beim Notar verwahren oder von ihm in irgendwas versiegeln, dann kann man falls fragen aufkommen vorm Finanzgericht darauf zurückgreifen Smiley

Man könnte auch die Bitcoins in eine Börse einzahlen und sich wieder auszahlen lassen, sich dann von der Börse schriftlich bestätigen lassen dass man zum Zeitpunkt X die Bitcoins hatte. Der Nachteil hier ist, dass man das mit allen Coins auf einmal machen muss, wodurch man kurzfristig die Kontrolle darüber aufgibt.

Evtl. fallen ja einigen Leuten noch andere Nachweismethoden ein, die man nutzen könnte und die vom Finanzamt anerkannt werden. Wichtig ist dabei tatsächlich, dass der Beweis anerkannt wird, nicht dass er aus technischer sicht beweistauglich ist.
Ich fände es toll wenn man da eine Liste mit Nachweismethoden anfertigen könnte und würde das ggf. auch machen wenn Interesse und Beteiligung besteht.
newbie
Activity: 36
Merit: 0
September 18, 2015, 05:10:29 AM
#2
Wenn du sie über ein Jahr hältst musst du ja nichts versteuern und so hast du dann auch keine evtl Nachfragen zu befürchten.

Da kennst Du aber unser deutsches Finanzamt schlecht. Im Strafrecht muss Dir das Gericht Deine Schuld eindeutig nachweisen, aber beim Finanzamt gilt de fakto eine Beweislastumkehr. Wenn Du keine Nachweise hast , wird das Finanzamt einfach behaupten, dass Du die Coins erst letzte Woche gekauft hast, und dann musst Du beweisen, dass Du sie schon über ein Jahr lang hast. Kannst Du das nicht hieb- und stichfest beweisen, musst Du sie versteuern.

Dass in der letzten Zeit kein Geld vom Konto abging, ist natürlich kein Beweis.

Aber ist der Erwerb Deiner Bitcoins denn nicht aus der Blockchain ersichtlich? Damit müsstest Du den Kauf doch nachweisen können.

sr. member
Activity: 756
Merit: 250
September 16, 2015, 03:23:15 PM
#1
Ich würde dieses Jahr gerne das erste Mal seit Langem eine größere Menge Bitcoins auszahlen lassen.
Nun war ich letztes Jahr noch in der Schule und muss daher dieses Jahr das erste Mal eine Steuererklärung anfertigen. Muss ich dort meine Bitcoins angeben?
Im Internet habe ich gelesen, dass wenn man die Bitcoins bereits über ein Jahr lang hält, man garkeine Steuern bezahlen muss und auch in der Steuererklärung nichts angeben muss. Ist das so richtig?

Wenn ich jetzt auf einmal 10.000€ auf mein Konto bekomme obwohl ich keiner geregelten Arbeit nachgehe, kommt dann das Amt nicht automatisch auf mich zu und fragt mich, woher ich das habe? Ist ja im Grunde genommen kein Problem, allerdings kann ich aufgrund fehlender Nachweise nicht mehr nachweisen, dass ich die Bitcoins schon seit über einem Jahr besitze? Ich besitze die schon ewig, quasi seit Anfang, habe sie damals für ein paar Euros gekauft.
Ich könnte höchstens anhand meiner Kontobewegungen beweisen, dass ich die Bitcoins innerhalb des letzten Jahres NICHT gekauft haben kann, weil das würde man ja auf dem Konto sehen. Reicht das?
Jump to: