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Topic: Bitcoin, Webshop, GOB und doppelte Buchführung (Read 1143 times)

legendary
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am einfachsten ist es Bitpay zu nutzen.



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legendary
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Hier ist eigentlich alles ausreichend erklärt:

https://de.bitcoin.it/wiki/Bitcoin_als_Gesch%C3%A4ft_akzeptieren#Rechtliche_Grundlagen

und

http://t3n.de/news/bitcoins-e-commerce-einfuhrung-457202/

am einfachsten ist es Bitpay zu nutzen.

Da mault auch kein Steuerberater (warum eigentlich? genau um so was zu klären bezahlt man den doch.)

Und abmahnsicher ist das dann auch + Billiger als jeder andere Bezahldienstleister.
newbie
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Ich hatte auch schonmal Bitcoin als Zahlweise in meinem Onlineshop angegeben..... bis mein Steuerberater auf Nachfrage maulte.

Ich würde es aber trotzdem gerne wieder tun(niemand hatte damit etwas bestellt), um das Projekt zu unterstützen. Denn solange wir hier nur unter "uns" handeln, werden wir nichts Grundlegendes ändern.

Natürlich gibt es noch keine Shopsoftware, die einem das abmahnsicher bieten könnte. Also müsste alles über email und persönliche Bearbeitung laufen.
legendary
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Ich würde das so machen.

Du eröffnest z.B. bei Bitcoin24 ein Konto. (Das kann auch jede andere Bitcoinbörse sein.)
Dort laufen alle eingenommenen Bitcoin des Tages ein.
Diese Bitcoin verkaufst du einmal am Tag und überweist den EUR-Betrag auf dein Geschäftskonto. Diese Summe verteilst du dann auf deine Debitoren.
Die Differenz zu den Forderungen sind dann Währungsgewinne oder Verluste.
newbie
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Hallo zusammen,

ich finde das Thema BTC sehr interessant und versuche seit einigen Tagen, einen handhabbaren und vor allem rechtssicheren Abwicklungsprozess im Rahmen einer Shopbestellung zu durchdenken.

Dabei fallen mir einige Themen auf:

1. Als Betreiber in Deutschland muss ich die Preise in gültiger Währung angeben und das sind EURO.

2. Man könnte jetzt eine Bitcoinzahlung mit einer "Vorkasse / Überweisung" gleichsetzen. Nur ist hier das Problem, welchen Kurs legt man verbindlich zugrunde? Ich müsste ja quasi den live Kurs zum Zeitpunkt der Bestellung nehmen. Jetzt unterscheiden sich die Kurse, je nach BTC Börse teilweise deutlich. Und, der Kunde muss, falls er mit BTC bezahlen können soll, auch im Rahmen des Bestellvorgangs den tatsächlichen BTC Preis sehen können. Zumindest ist das Thema aus meiner Sicht relevant, solange es deutliche Kursschwankungen gibt.

3. Ich würde es technisch hinbekommen, jedem BTC Besteller eine eindeutige BTC Adresse zu generieren (vorgefertigte Liste, es wird eine Adresse gewählt). So wird es ja immer vorgeschlagen.

4. Aber wie bringe ich das meiner Buchhaltung bei? Mein Steuerberater will neben meinen Rechnungen verständlicherweise auch die zugehörigen Geldeingänge auf "Konten" sehen. Da gibt es Kontoauszüge von Banken. Im Fall von BTC und generierten Adressen kann ich ihm ja nur sagen "Zu 1Fceemcgt4zh2LwVNhRpBteBboec51v3L5 sind 0.789345 BTC eingegangen und das gehört zur Rechnung Nr. 4711. Und zum Zeitpunkt der Bestellung war genau für diese Bestellung der Umrechnungskurs 1 BTC = 113.5435 EUR". Der bekommt ja ne Krise.

Wie macht ihr das denn?

Grüße!
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