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Topic: Bitcoinanwälte in Deutschland - Meine Erfahrung (Read 1523 times)

legendary
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Sollte es wirklich mal nennenswerte Einkommen erzielen würde ich auch empfehlen eine offizielle Anfrage bei der BaFin einzureichen.

Da ich dafür nichts verlange, gibt es auch kein Einkommen.  Wink

In diesem Fall halte ich es wie in anderen Dingen auch. Solange keine eindeutigen Vorschriften da sind, halte ich die Augen offen und lasse es darauf ankommen. Wenn mir dann ein Richter mit ein per kreativer Auslegung der Rechtslage aus "politischen Gründen" ans Bein pinkelt, dann ist es eben so. Gegen Willkür gibt es sowieso keine Absicherung.


Auch keine Spendenmöglichkeit? Das kann auch als Einkommen aus dieser Tätigkeit gelten. Ich frage mich in wie weit es für dich riskant wäre wenn zB illegale Geschäfte mit Hilfe des Services getätigt werden. Man hat mir gesagt ich solle aufpassen da nichts zu begünstigen. Da du vermutlich nicht weißt um was es bei den Trades geht frage ich mich ob das ein Risiko ist. Eventuell könnte es sogar reichen wenn du entsprechende Regeln aufstellst um dich selbst abzusichern?
So genau bin ich auf den Punkt aber nicht eingegangen beim Anwalt. Eine Verurteilung bedeutet auch immer einen Eintrag ins Führungszeugnis. Und das ist dann, glaube ich, nicht mehr so super.

Nur meine Meinung... Wink
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Sollte es wirklich mal nennenswerte Einkommen erzielen würde ich auch empfehlen eine offizielle Anfrage bei der BaFin einzureichen.

Da ich dafür nichts verlange, gibt es auch kein Einkommen.  Wink

In diesem Fall halte ich es wie in anderen Dingen auch. Solange keine eindeutigen Vorschriften da sind, halte ich die Augen offen und lasse es darauf ankommen. Wenn mir dann ein Richter mit ein per kreativer Auslegung der Rechtslage aus "politischen Gründen" ans Bein pinkelt, dann ist es eben so. Gegen Willkür gibt es sowieso keine Absicherung.
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Dann wird es mit meinem Multisig Escrow Angebot wohl noch unwahrscheinlicher, dass mir einer ans Bein Pinkeln kann. Hier bekomme ich im Ernstfall nicht mal mehr mit, dass mein Multisig-Schlüssel zur Treuhandabwicklung genutzt wird. Da ich auch nie Zugriff auf das Geld habe, sehe ich die Sache hier sehr entspannt.


Kann sein. Ich würde aber sicherheitshalber das Geschäftskonzept noch mal beschreiben und von einem Anwalt begutachten lassen. Sollte es wirklich mal nennenswerte Einkommen erzielen würde ich auch empfehlen eine offizielle Anfrage bei der BaFin einzureichen. Du musst ja nicht erwähne dass du das schon machst falls die Antwort am Ende negativ ausfällt.

Better safe than sorry würd ich sagen... Smiley
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Dann wird es mit meinem Multisig Escrow Angebot wohl noch unwahrscheinlicher, dass mir einer ans Bein Pinkeln kann. Hier bekomme ich im Ernstfall nicht mal mehr mit, dass mein Multisig-Schlüssel zur Treuhandabwicklung genutzt wird. Da ich auch nie Zugriff auf das Geld habe, sehe ich die Sache hier sehr entspannt.
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Kam bei der Escrow Anfrage etwas raus, was von allgemeinem Interesse sein könnte und was Du hier (als Deine Einschätzung nach dem Gespräch, da Du ja keine Rechtsberatung machen darfst) schreiben kannst?!


Naja... allgemein gesagt... es ist in einer Grauzone aber unterliegt vermutlich nicht der Erlaubnispflicht durch die BaFin solange kein Markt geschaffen wird. Markt wird keiner geschaffen da die Geschäfte ja ohnehin ablaufen würden. Der Escrow hilft nur das Geschäft sicherer zu machen.

Ich würde aber... wenn jemand versucht das richtig aufzuziehen oder feste Gebühren zu verlangen doch eher noch mal nachfragen und das Geschäftskonzept erklären. Auch sollte man darauf achten welche Geschäfte man unterstützt da diese strafbar sein könnten wenn man dabei hilft.

Ich hatte für mich eigentlich erwartet damit aufhören zu müssen. Dass es quasi nur richtig professionell gemacht werden darf. Daher war ich dann schon überrascht. Ist natürlich seine Einschätzung zur Lage. Er hat sich da wohl eingelesen und geschaut ob es verschiedene Gesetzesfelder tangiert. Wenn sich das ändert höre ich natürlich auf. Lohnt ja nicht wenn man sich dafür strafbar machen würde.

Das sollte man natürlich nicht als Rechtsberatung oder irgendwie verbindlich ansehen. Graubereich meint dass es noch keine festen Regeln gibt. Es aber auf dem Wissen was es bisher schon gibt so aussieht. Eventuell macht ja jemand irgendwann eine verbindliche Anfrage bei der BaFin zum Thema... dann wüsste man es sicher.
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Kam bei der Escrow Anfrage etwas raus, was von allgemeinem Interesse sein könnte und was Du hier (als Deine Einschätzung nach dem Gespräch, da Du ja keine Rechtsberatung machen darfst) schreiben kannst?!
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Die Themen waren Bitcoins und Steuer in Deutschland bei Frau Hakert und Escrowtätigkeit bei Herrn Weerda. Beide waren gut informiert und haben während es Gesprächs einen guten Eindruck gemacht. Die Email werd ich natürlich nicht anhängen, nur so viel... ich war positiv überrascht von der rechtlichen Einschätzung zu Escrowtätigkeiten in Deutschland... Ich fänds schon gut wenn Winheller in Zukunft verschlüsselte Emails benutzt. Ich meine was nützt das Anwaltsgeheimnis wenn man weiß dass alle Emails eh erstmal abgefangen werden.

Shenka89... na eigentlich war ich ja auch sicher einen Festpreis vereinbahrt zu haben. Ich habe zwei Sachen unterschrieben. Jeweils bei jedem der Anwälte. Einmal eine Vergütungsvereinbahrung in der allgemein Stundensätze aller RA und RAinen, Steuerberater, Consultants usw geregelt waren und einmal jeweils einen expliziten Auftrag zur telefonischen Beratung mit Uhrzeit und Datum. Daher bin ich nicht wirklich auf die Idee gekommen dass da noch irgendwas dazukommt ohne dass ich vorher darauf aufmerksam gemacht werde. Dass es mal eben so gemacht wird bis ich dann davon überrascht werde.
Allerdings muss ich zugeben dass in dem Auftrag nur die Zeit angegeben ist, nicht die Dauer. Ein echtes Festpreisangebot müsste sicherlich noch mehr enthalten und mündliche Vereinbarungen reichen eventuell bei einem Streit nicht aus um rechtssicher zu sein. Ich denke man sollte verlangen dass man einen Auftrag bekommt der auch wirklich den Endpreis enthält wenn man sicher gehen will. So ist es vermutlich teilweise nachlässig darauf zu verzichten, auch wenn ich es schade finde wenn das bei einem klappt und beim anderen nicht. Immerhin war es ja so abgesprochen und im Voraus bezahlt.

Na ich denke das nächste mal werd ich auf Nummer sicher gehen... Wink
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Sorry aber wenn ich 200€
nur fuer eine Email zahlen muss in der nichts außer der zusammenfassung steht finde ich das nicht "okay".

Sowas habe ich bei 4 verschiedenen Anwälten kostenfrei erhalten.
(Ging um Markenrecht,Wettbewerbsrecht,Abmahnungen)

Ich rate dir das naechste mal (du kannst ruhig bei dem
Anwalt bleiben) einen Festpreiß auszumachen.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es zumindest bei mir immer guenstiger war.

Beispiel: Abwehr einer Abmahnung (ohne Gerichtsverfahren) 500€ +MwSt. Festpreiß , abrechnung nach Gebuehrentabelle lag bei 1015€ + MwSt.


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Darf ich fragen, um welche Themen es ging und wie kompetent die Anwälte diesbezüglich waren?

Genau. Sebastian, häng doch mal die E-Mail ran. Die war ja eh unverschlüsselt bei Google / der NSA.

....
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Darf ich fragen, um welche Themen es ging und wie kompetent die Anwälte diesbezüglich waren?
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Hallo,

mittlerweile gibt es ja praktisch in jedem Land auch Anwälte und Steuerberate die Bitcoins als Zahlung akzeptieren. Ich habe die Anwaltskanzlei Winheller getestet (winheller.com) und wollte mal kurz Lob und Kritik loswerden.

Grundsätzlich gibts dort Anwälte für jedes Thema und sie kennen sich auch besser mit Bitcoins aus als Anwälte zB noch vor einem Jahr.

Ich habe mir mit Rechtsanwältin Hakert eine telefonische Beratung vereinbart und es hat auch problemlos geklappt. Ich habe bezahlt was abgemacht war, bzw noch mehr auf meine Nachfrage, da ich noch Fragen hatte.

Zu einem weiteren Thema hatte ich eine telefonische Unterredung mit Rechtsanwalt Weerda. Er war auch gut drauf und informiert aber ich war am Ende nicht so zufrieden. Eine halbe Stunde Beratung per Telefon war ausgemacht, ich hatte nur 22 Minuten gebraucht und so erwartet einen Brief zu bekommen wo man mir das restliche Geld zurückschicken kann, bzw Bitcoins. Allerdings bekam ich eine Folgerechnung nach der ich praktisch 4 mal so viel wie gedacht bezahlen sollte. Auch wenn es noch bezahlbar war fand ich das doch reichlich enttäuschend. Ich hatte die selben Verträge unterschrieben und natürlich auch erwartet dass das ähnlich abläuft wenn nur eine telefonische Beratung ausgemacht war.

Jetzt hatte ich eine Rechnung auf der stand dass er sich 20 min zu dem Thema einlesen musste. Keine Sache finde ich, wenn mein Fall speziell neu für ihn war. Aber ich hätte erwartet darüber informiert zu werden wenn mehr Zeit gebraucht wird als vereinbart.

Außerdem habe ich nach dem Gespräch eine unverschlüsselte Email erhalten in der alles was im Gespräch besprochen wurde noch mal in Klartext stand. In Zeiten von Internetüberwachung nicht wirklich prickelnd, aber ich habe mich trotzdem nicht groß aufgeregt da das Thema wenigstens nicht so sensibel war. Ich nahm an dass das einfach die von RA Weerda erwähnten Notizen waren, die er während des Gesprächs gemacht hat. Er hatte gemeint wenn er mal ruhig ist dann weil er Notizen mache. Stattdessen sollte ich aber fast 200€ für diese Email bezahlen die mir überhaupt nichts nutzt. Er erwähnte zwar am Ende des Gesprächs dass er mir noch eine Email schickt aber das klang wie eine Bestätigungsmail für das Gespräch.

Ich fand das also nicht so toll und habe mich beschwert. Da schrieb man mir dass man mir angeblich weitere 37min ja schon nicht angerechnet habe. Die Rechnung also schon netterweise gesenkt wäre. Ich sag mal nicht an was mich solche Aussagen erinnern.

Jedenfalls habe ich dann noch mal mit Frau Hakert telefoniert um das zu besprechen. Sie meinte der Vorstand hat sich nur darauf eingelassen mir eine Stunde Beratung für die Zukunft zu schenken. Falls ich mal wieder ein Problem habe. Sie werde aber künftig etwas mehr drauf achten bezüglich Datenschutz und geleisteter Leistungen. Ich hoffe das gilt nicht nur für sie.

Ich weiß nicht was ich sagen soll. Ich hab jetzt einfach bezahlt. Ich empfehle aber jedem sich nicht einfach nur darauf zu verlassen was vereinbart wurde sondern besser noch mehrmals nachfragen ob sie da noch mehr berechnen. Für jemanden mit weniger Geld hätte das schon ein Problem sein können wenn er sich nur darauf verläßt was vereinbart war.

Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit Frau Hakert weil sie wirklich nur abgerechnet hat was vereinbart war aber ich wäre vorsichtig und würde öfters rückfragen wenn es andere Anwälte sind.

Was das Thema Bitcoin und Bezahlung per Bitcoins angeht sind sie aber empfehlenswert. Halt einfach aufpassen. Ich glaube sie haben auch Steuerberater im Team falls noch jemand seine Steuererklärung machen muss.
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