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Topic: Bitcoins als Zahlungsmethode in Rechnung (Read 1597 times)

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May 02, 2013, 10:33:43 AM
#7
Rechnungen müssen in Euro ausgestellt werden. Und zwar komplett, die entsprechenden Vorschriften sind hier eindeutig.

Als Bezahlung kann man aber abweichende Dinge festlegen. Es gibt zb auch Rechnungen die über Naturalien bezahlt werden, genauso müsste dann btc dort stehen.

Grundsätzlich ist aber kein Unterschied ob man 100Euro + 19%mwst = 119 Euro schreibt oder 1btc +19% mwst = 1,19btc. Man muss in jedemfall ordentlich umrechnen, weil man die mwst ja nicht behalten darf sondern wiederum ans Finanzamt abführen. Ausnahme sind Kleingewerbe. Und die Umrechnung muss aus der Rechnung ersichtlich sein. Ich denke das dann auch eine Rechnung über 1,19btc mit dem Zusatz Tageskurs 100euro=1btc durchgehen wird. Im Finanzamt wird bei leibe nicht alles so Streng gesehen. Wenn man nur Gewinn/Verlustrechnung machen muss, ist die Buchführung deutlich vereinfacht und es muss nur der eigentliche Betrag verbucht werden. Aber der natürlich in Euro(in der Buchhaltung), hier gibts keine btc mehr.

Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Umrechnungskurse in allen möglichen Währungen, da wir international unterwegs sind, direkt mit dem Tageskurs der entsprechenden Währung abzurechnen. Die Rechnung erfolgt in Euro.

Beispiel: Wir sind unterwegs in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur für die gleiche Firma, die unser Kunde ist. Die Spesen, die unser Kunde übernimmt, sind sind in Dirhaem (AED) und Singapur Dollar, unsere Tagessätze in Euro. Wir rechnen daher direkt in der Rechnung mit Verweis auf Oanda.com mit Tageskurs um und stellen die Rechnung direkt in Euro.

Die Frage bei so einer Rechnungsstellung, ist wann der Kunde zahlt. Die Schwankungen im Bitcoin/Eur Kurs sind ein Währungsrisiko, dass du kaum umgehen kannst. Daher ist es bei einem 60 Tage Zahlungsziel weniger intelligent, das zuzulassen, als bei einem sofortigen Ziel oder einem bereits bezahlten Gut.

Wenn es um richtig viel Geld in Rechnungen geht, macht es unter Umständen dann Sinn, das Währungsrisiko zu hedgen.
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Rechnungen müssen in Euro ausgestellt werden. Und zwar komplett, die entsprechenden Vorschriften sind hier eindeutig.

Als Bezahlung kann man aber abweichende Dinge festlegen. Es gibt zb auch Rechnungen die über Naturalien bezahlt werden, genauso müsste dann btc dort stehen.

Grundsätzlich ist aber kein Unterschied ob man 100Euro + 19%mwst = 119 Euro schreibt oder 1btc +19% mwst = 1,19btc. Man muss in jedemfall ordentlich umrechnen, weil man die mwst ja nicht behalten darf sondern wiederum ans Finanzamt abführen. Ausnahme sind Kleingewerbe. Und die Umrechnung muss aus der Rechnung ersichtlich sein. Ich denke das dann auch eine Rechnung über 1,19btc mit dem Zusatz Tageskurs 100euro=1btc durchgehen wird. Im Finanzamt wird bei leibe nicht alles so Streng gesehen. Wenn man nur Gewinn/Verlustrechnung machen muss, ist die Buchführung deutlich vereinfacht und es muss nur der eigentliche Betrag verbucht werden. Aber der natürlich in Euro(in der Buchhaltung), hier gibts keine btc mehr.
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Ich hätte jetzt eher den EUR Betrag mit ausgewiesener MwSt draufgeschrieben, wie bei jeder EUR Rechnung auch und nur den Zahlbetrag - also Brutto - in Bitcoin. Nach §16 Abs 6 UStG muss der entsprechend EUR Betrag leider sowieso drauf. Damit gehen Rechnungen rein in Fremdwährung/BTC vermutlich eher nicht oder gibt es andere Meinungen.
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D.h. ich schreibe den Eurobetrag in der Rechnung aus und dann noch einen Bitcoinbetrag der anstelle der Euros überweießen werden kann und von dem muss ich dann 19% draufschlagen? Also beispiel 100BTC Netto +19% MwSt --> Kunde soll also 119BTC an meine Adresse senden?
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Spannende Idee, JYPDWhite!

Die Rechnung - bei der Du die Zahlung von Bitcoins zulässt - ist mit einer Rechnung bei der Du die Zahlung von Bitcoins nicht zulässt komplett identisch, was Umsatzsteuer angeht. Einzig der Zusatz "Die Zahlung kann alternativ zu Überweisung, Paypal usw. auf die nachfolgende Bitcoin Adresse angewiesen werden."


Servus sagt der BitOne
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Across The Universe
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Hi ihr,

ich bin hier im Forum neu habe mich aber in den letzten Wochen viel mit Bitcoin beschäftigt.

Gibt es denn hier unter uns auch Selbstständige die Bitcoins als Zahlung für ihre Rechnungen annehmen?

Mir geht es dabei um den Aspekt dass ich ja normal 19% MwSt einnehmen muss und abführen muss, wie regelt ihr dass dann wenn ihr Bitcoinzahlungen bekommt?

MfG
White
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