Als Bezahlung kann man aber abweichende Dinge festlegen. Es gibt zb auch Rechnungen die über Naturalien bezahlt werden, genauso müsste dann btc dort stehen.
Grundsätzlich ist aber kein Unterschied ob man 100Euro + 19%mwst = 119 Euro schreibt oder 1btc +19% mwst = 1,19btc. Man muss in jedemfall ordentlich umrechnen, weil man die mwst ja nicht behalten darf sondern wiederum ans Finanzamt abführen. Ausnahme sind Kleingewerbe. Und die Umrechnung muss aus der Rechnung ersichtlich sein. Ich denke das dann auch eine Rechnung über 1,19btc mit dem Zusatz Tageskurs 100euro=1btc durchgehen wird. Im Finanzamt wird bei leibe nicht alles so Streng gesehen. Wenn man nur Gewinn/Verlustrechnung machen muss, ist die Buchführung deutlich vereinfacht und es muss nur der eigentliche Betrag verbucht werden. Aber der natürlich in Euro(in der Buchhaltung), hier gibts keine btc mehr.
Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Umrechnungskurse in allen möglichen Währungen, da wir international unterwegs sind, direkt mit dem Tageskurs der entsprechenden Währung abzurechnen. Die Rechnung erfolgt in Euro.
Beispiel: Wir sind unterwegs in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur für die gleiche Firma, die unser Kunde ist. Die Spesen, die unser Kunde übernimmt, sind sind in Dirhaem (AED) und Singapur Dollar, unsere Tagessätze in Euro. Wir rechnen daher direkt in der Rechnung mit Verweis auf Oanda.com mit Tageskurs um und stellen die Rechnung direkt in Euro.
Die Frage bei so einer Rechnungsstellung, ist wann der Kunde zahlt. Die Schwankungen im Bitcoin/Eur Kurs sind ein Währungsrisiko, dass du kaum umgehen kannst. Daher ist es bei einem 60 Tage Zahlungsziel weniger intelligent, das zuzulassen, als bei einem sofortigen Ziel oder einem bereits bezahlten Gut.
Wenn es um richtig viel Geld in Rechnungen geht, macht es unter Umständen dann Sinn, das Währungsrisiko zu hedgen.