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Topic: Bitcoins gegen Bargeld (Read 1217 times)

legendary
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October 14, 2016, 12:23:42 AM
#5
Grundsätzlich sind solche Konstrukte möglich.

Die vielen Vorschriften die da einzuhalten sind würden es aber sehr schwer machen. Schon das verschicken Innerhalb Deutschlands an dich zur Weiterleitung macht dich zum deutschen Dienstleister. Allenfalls können die es nach England schicken, von dort gehts zurück zu dir und DU bist Erfüllungsgehilfe oder Dienstleister für die englische Firma.

Aber Briefversand von Bargeld nach England versichert ist nicht wirklich günstig. Dazu kommt, das man ziemlich viel Daten angeben muss wenn man sowas verschickt. Bargeld verschick ich aber doch deswegen um möglichst hohe Anonymität zu erreichen. Mit Versicherung hebelt man das wieder aus. Und geht mal was flöten, freut sich der Kunde wenn er erklären soll, wieso er dieser Firma in England Geld schickt.

Und wenn du meinst das die BAFIN eine Deutsche Erfindung ist...nein, jedes Land hat Regularien die denen der Bafin entsprechen. Wo das nicht der Fall ist (Dritte Welt Länder, Diktaturen etc), kannst du kaum Geld hin oder zurück transferieren. Kunden die Geld per Brief nach Nigeria schicken? Und du stehst dafür grade? Bist du dir auch im Klaren, mit welchem Typ Mensch du dich einlässt wenns um Geldwäsche geht (und es wird wohl mehr als 50% dieser anonymen Gelder zu Geldwäsche gehören). Dafür ist die Kriminalität zu hoch und die Zahl der Aluhutträger zu klein. Spekulanten interessieren sich eher weniger für Anonym, dafür wollen sie möglichst wenig Kosten haben. 4,30 Euro kostet ein 100 Euro Brief. Mehr als 100 Euro sind nicht versichert. Nur wenns Waren wären, sieht das anders aus. Bargeld aber nicht. Und du haftest bei Verlust....da schützt dich kein Richter davor. Die mit denen du Geschäfte machst halten nicht sonderlich viel von Richtern und Gesetzen.

Ohne Anwalt und Beratung wird nichts gehen. Und selbst MIT Beratung und korrektem Aufbau musst du mit einigem an Risiko leben, alleine kommst du da unter die Räder.
legendary
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October 13, 2016, 02:16:24 PM
#4
Du würdest aber deine Finanzgeschäfte dann in Deutschland abwickeln, da ist dann die Bafin doch wieder zuständig..
Und, wer sagt dass du in UK nicht auch regularien Einhalten musst?
newbie
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October 10, 2016, 07:46:42 PM
#3
Naja die englische Ltd könnte mich mit der Postweiterleitung beauftragen. Wäre das denn legal?
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Stratege, berechnend
October 05, 2016, 11:09:47 PM
#2
Dann darfst du die Ltd. aber nicht in DE eintragen lassen, wozu du verpflichtet bist, ob du es dann machst oder nicht...einen extra Treuhänder nur dafür einsetzen wird sicher zu teuer.
newbie
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October 05, 2016, 07:28:33 PM
#1
Eine rechtliche Frage:

Wäre es rechtlich möglich und einwandfrei, eine UK Ltd. mit deutscher unabhängiger Niederlassung zu gründen (damit man die BaFin umgeht) und dann Kunden anzubieten, dass sie Bargeld gegen BTC per Einschreiben tauschen können?

Ablauf wäre folgender:

Es gibt die UK Ltd. mit Sitz in UK
und es gibt in D nur eine Adresse mit nem kleinen Büro (vom Prinzip kann ich das auch von zu Hause machen).

Kunde schickt mir 200 EUR als Einschreiben und legt eine Wallet ID als Zettel hinzu. Alternativ kann der Kunde das Geld und die Wallet ID per Western Union und Moneygram senden.
Ich ziehe die Bearbeitungsgebühr ab und sende den BTC Betrag an die genannte Wallet. Im Endeffekt muss der Kunde nicht mal seinen Absender auf den Brief schreiben.

Wäre sowas rechtlich denkbar? Natürlich auch andersrum: Kunde verkauft uns BTC und wir senden ihm das Geld auf Wunsch per Western Union oder Einschreiben.
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