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Topic: Bitcoins kommerziell verkaufen (Read 1214 times)

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January 24, 2014, 06:41:54 PM
#9
Es wird nicht klappen! -Warum?

- Wie oben beschrieben, brauchst du eine Erlaubnis von der BaFin! Nicht nur wegen dem Finanzkomissioniergeschäft sondern auch wegen vielen anderen Möglichkeiten die hier zutreffen. z.B

Quote
Anbieter, die als „Wechselstuben“ gesetzliche Währungen direkt in BTC umtauschen, erfüllen den Tatbestand des Eigenhandels.

Wenn du Euro als Sofortüberweisung annimmst und diese in BTC tauschst... -Eigenhandel.
Wenn du für jemand anderen auf einer Börse einkaufst... Finanzkomissioniergeschäft.
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...Personen, die BTC in ihrem Wohnort zum Kauf oder Verkauf anbieten, handelt es sich um Anlage- und Abschlussvermittlung.

Ich denke die BaFin macht es deutlich, die wollen nicht das Leute Coins ohne eine Lizenz in Deutschland kommerziell Handeln. Diese wirst du nicht bekommen, da Anforderungen viel zu hoch...

- Wenn du das ganze doch auf die Beine stellst, ohne das die Bafin was mitkriegt hast du noch folgendes Problem. Die ganzen Hacker werden dich ausnehmen wie eine Weihnachtsgans.
Suche doch mal nach dem Thema "zurückziehen von Überweisungen"

Masche funktioniert folgendermaßen. Man überweist dir Geld, du verschickst die Coins, man zieht Überweisung zurück. Coins sind weg. Leute Behaupten ihr Konto wurde gehackt, vielleicht sogar zu recht.
Das 10 mal und du bist pleite noch bevor du den ersten Coin eingeklagt hast.

giropay ist bei sowas etwas sicherer, da sie in ihren AGB´s einen vor rücküberweisungen absichern. Doch auch diese werden dir kündigen sobald du sowas öfters hast. Und da giropay unteranderem der Sparkasse gehört und diese auf Bitcoins sowieso nicht gut zu sprechen sind, werden die einer Partnerschaft in zusammenhang mit Bitcoin warscheinlich garnicht zustimmen. Aber das ist jetzt nur eine Vermutung.

- Geldwäschegesetzt ist auch nicht zu unterschätzen! Um gut zu verdienen brauchst du sehr hohen Umsatz!
nehmen wir mal an du nimmst 1 % Gebühr. 100 000 * 1 % = 1000 Euro.  Du musst also 100 000 Euro umschlagen um nur 1000 zu verdienen. Bei solchen summen wird dir jede Bank dein Konto sperren, wenn du nicht den nötigen Geldwäsche-Vorgaben gerecht wirst. Dazu gehört zum Beispiel das "know-your-customer" Prinzip. Du glaubst mir nicht? Suche mal nach Bitcoin24, dem ist genau das passiert.

Spätestens Hier verliert sich der Sinn/Konkurrenzfähigkeit deiner Idee.

"Coins mit Sofortüberweisung, heißt für mich jetzt sofort innerhalb weniger Minuten" Wenn ich vorher mich Legitimieren muss, was oft mehrere tage dauert und dann eine hohe Gebühr bezahlen muss usw. dann gehe ich sofort zu einer richtigen börse.


Glaube mir da gab es schon einige die sich über sowas Gedanken gemacht haben und weißt du warum es immer noch keine Bitcoins für Sofortüberweisung in Deutschland gibt? -Weil sie alle gescheitert sind!

Und ganz wichtig: schau dir mal die gebühren an die bei sofortüberweisung anfallen, diese musst du immer weiterreichen, was deinen Preis gegenüber einer Börse wie "BTCe" in die höhe schießen lässt und damit zunehmend unattraktiver macht.

Sorry für die vielen Fehler, musste mich stark beeilen! Wink
newbie
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January 24, 2014, 03:35:09 PM
#8
Quote

Das ist der Punkt wo es interessant wird und auf den ich hinaus wollte. Welchen Gestaltungsspielraum könnte man in der Praxis ausnutzen?
1. Vorrätige BTC könnte man "theoretisch" ohne Lizenz verkaufen...

Vorrätige Bitcoins können als ganz normale Ware bezeichnet werden und wären damit eben nicht Teil eines Finanzkommissionsgeschäfts <- Wie gesagt, keine 100%ige Sicherheit, das sollte vor aufnahme des Geschäftsbetriebs durch einen Anwalt geprüft werden

Quote
2. Könnte man eine Art "Vorbestellung", oder Anfrage einbauen, wenn der BTC Vorrat nicht ausreicht  - dabei bleibt natürlich ein Risiko für den Händler, dass die BTC nachher nicht abgenommen werden?

Hier wird es sehr schwierig, die Vorbestellung oder Anfrage kann aufgrund der "zu" einfach zu nutzenden Funktion schon dazu beitragen dass das Geschäft erlaubnispflichtig wird!

Zu empfehlen wäre eher ein kurzer Eintrag in der FAQ, wie z.B.: "Wie kann ich mehr Coins kaufen als vorrätig?" und als Antwort "Bitte schreiben Sie uns an und wir teilen Ihnen mit welche Reserven noch vorhanden sind".

sr. member
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January 24, 2014, 10:07:04 AM
#7
...
Wenn die Coins jedoch vor Kauf bereits vorrätig sind und die Anzahl der verfügbaren Coins dem Kunden/Käufer ersichtlich sind, könnte man der Erlaubnispflicht entgehen <- Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, m.M.n. spricht aber nichts gegen diese Konstellation. Auch Einzelfälle in denen ein Kunde mehr Coins haben will als vorrätig und diese im Auftrag besorgt werden müssen der BaFin nicht angezeigt werden, sofern keine Regelmäßigkeit eintritt.

Das ist der Punkt wo es interessant wird und auf den ich hinaus wollte. Welchen Gestaltungsspielraum könnte man in der Praxis ausnutzen?
1. Vorrätige BTC könnte man "theoretisch" ohne Lizenz verkaufen...
2. Könnte man eine Art "Vorbestellung", oder Anfrage einbauen, wenn der BTC Vorrat nicht ausreicht  - dabei bleibt natürlich ein Risiko für den Händler, dass die BTC nachher nicht abgenommen werden?
3. usw...
newbie
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January 24, 2014, 01:18:45 AM
#6
Wir biete Nutzern den Kauf und Verkauf von Bitcoins an.
Will der Nutzer Bitcoins kaufen tätigt er einen Kauf auf meiner Seite, wir besorgen ihm die Bitcoins umgehend an irgendeiner Börse
und schicken sie ihm zu. Währenddessen kassieren wir die Kohle von seinem Konto (sofortüberweisung.de/Lastschrift).


In Deutschland ist das ein Finanzkommissionsgeschäft und damit bei der BaFin erlaubnispflichtig!
...

Seh ich anders. Linkeex handelt ja nicht für fremde Rechnung.


Natürlich, im Moment des Kaufs hat er die Coins ja nicht vorrätig und kauft diese dann im Auftrag des Kunden bei einer Börse.
Ob er an dieser Börse nun erstmal auf eigene Rechnung einkauft oder nicht ist dafür m.M.n. nicht relevant.
Er erbringt für seinen Kunden in dem Moment eine Finanzdienstleistung!
Auch wenn es offensichtlich erst mal kein Finanzkommissionsgeschäft ist schreibt die BaFin ja ganz klar dass auch dass auch die vom typischen Finanzkommissionsgeschäft abweichenden Dienstleistungen erlaubnispflichtig sind.

"den jeweiligen Teilnehmern ihre Handelspartner nicht bekannt sind und die BTC-Plattform nicht als Vertreter der Teilnehmer, sondern im eigenen Namen auftritt,den jeweiligen Teilnehmern ihre Handelspartner nicht bekannt sind und die BTC-Plattform nicht als Vertreter der Teilnehmer, sondern im eigenen Namen auftritt,"

Wenn die Coins jedoch vor Kauf bereits vorrätig sind und die Anzahl der verfügbaren Coins dem Kunden/Käufer ersichtlich sind, könnte man der Erlaubnispflicht entgehen <- Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, m.M.n. spricht aber nichts gegen diese Konstellation. Auch Einzelfälle in denen ein Kunde mehr Coins haben will als vorrätig und diese im Auftrag besorgt werden müssen der BaFin nicht angezeigt werden, sofern keine Regelmäßigkeit eintritt.
sr. member
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January 23, 2014, 10:47:18 AM
#5
Wir biete Nutzern den Kauf und Verkauf von Bitcoins an.
Will der Nutzer Bitcoins kaufen tätigt er einen Kauf auf meiner Seite, wir besorgen ihm die Bitcoins umgehend an irgendeiner Börse
und schicken sie ihm zu. Währenddessen kassieren wir die Kohle von seinem Konto (sofortüberweisung.de/Lastschrift).


In Deutschland ist das ein Finanzkommissionsgeschäft und damit bei der BaFin erlaubnispflichtig!
...

Seh ich anders. Linkeex handelt ja nicht für fremde Rechnung.

Quote
Finanzkommissionsgeschäfte

Derjenige, der im eigenen Namen gewerbsmäßig BTC für fremde Rechnung an- und verkauft, betreibt das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft. Die Anschaffung oder Veräußerung der BTC erfolgt für fremde Rechnung, wenn die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile aus diesem Geschäft den Auftraggeber treffen. Des Weiteren muss die Tätigkeit dem Kommissionsgeschäft nach dem Handelsgesetzbuch hinreichend ähnlich sein, wobei einzelne Rechte und Pflichten vom typischen Kommissionsgeschäft abweichen können. Bei BTC-Plattformen ist daher das erlaubnispflichtige Finanzkommissiongeschäft erfüllt, wenn:

  • die einzelnen Teilnehmer den Plattformen gegenüber bis zur Ausführung der Order weisungsbefugt sind, indem sie die Zahl und den Preis der Geschäfte vorgeben,
  • den jeweiligen Teilnehmern ihre Handelspartner nicht bekannt sind und die BTC-Plattform nicht als Vertreter der Teilnehmer, sondern im eigenen Namen auftritt,
  • die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der Geschäfte die Teilnehmer treffen, die Geld auf Plattform-Konten überweisen oder BTC auf deren Adressen übertragen, und
  • die BTC-Plattform verpflichtet ist, den Teilnehmern über die Ausführung der Geschäfte Rechenschaft abzulegen und angeschaffte BTC zu übertragen.
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html
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January 23, 2014, 03:59:45 AM
#4
Wir biete Nutzern den Kauf und Verkauf von Bitcoins an.
Will der Nutzer Bitcoins kaufen tätigt er einen Kauf auf meiner Seite, wir besorgen ihm die Bitcoins umgehend an irgendeiner Börse
und schicken sie ihm zu. Währenddessen kassieren wir die Kohle von seinem Konto (sofortüberweisung.de/Lastschrift).



In Deutschland ist das ein Finanzkommissionsgeschäft und damit bei der BaFin erlaubnispflichtig!

In wie weit Ausnahmeregelungen in Kraft treten kann ich nicht sagen, da müsste man noch etwas tiefer graben.

Eine vorherige anwaltliche Beratung sollte in jedem Fall erfolgen!
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January 23, 2014, 03:32:23 AM
#3
Wir biete Nutzern den Kauf und Verkauf von Bitcoins an.
Will der Nutzer Bitcoins kaufen tätigt er einen Kauf auf meiner Seite, wir besorgen ihm die Bitcoins umgehend an irgendeiner Börse
und schicken sie ihm zu. Währenddessen kassieren wir die Kohle von seinem Konto (sofortüberweisung.de/Lastschrift).

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January 23, 2014, 01:23:22 AM
#2
Guten Abend,

vermutlich kennen einige coinbase.com.
Die verkaufen Bitcoins ja wie Amazon z.B. Bücher. Lastschriftverfahren und nach ein paar Stunden/Tagen hast du deine Bitcoins sicher.

Meine Frage: Hat sich jemand in Deutschland schon einmal damit auseinandergesetzt Bitcoins kommerziell zu verkaufen?
Wie ist da die Rechtslage? Ich habe bereits gegoogelt und bin nicht fündig geworden.
Wäre schon wenn mich jemand aufklären könnte.

Was meinst Du mit "Bitcoins verkaufen"?

Hier gibt es viele Interpretationen!
Möchtest Du deine eigenen Coins verkaufen oder willst Du eine Handelsplattform eröffnen in der andere ihre Coins verkaufen oder sich welche kaufen können?

Für letzteres brauchst Du eine BaFin Lizenz und es gibt hier auch noch verschiedene Konstellationen.

Für den reinen Verkauf Deiner eigenen Coins brauchst Du nicht viel zu beachten, hier fallen lediglich Steuern für Deine Gewinne an.
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January 22, 2014, 05:31:37 PM
#1
Guten Abend,

vermutlich kennen einige coinbase.com.
Die verkaufen Bitcoins ja wie Amazon z.B. Bücher. Lastschriftverfahren und nach ein paar Stunden/Tagen hast du deine Bitcoins sicher.

Meine Frage: Hat sich jemand in Deutschland schon einmal damit auseinandergesetzt Bitcoins kommerziell zu verkaufen?
Wie ist da die Rechtslage? Ich habe bereits gegoogelt und bin nicht fündig geworden.
Wäre schon wenn mich jemand aufklären könnte.
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