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Topic: Bitcoins + Zoll (Read 3331 times)

legendary
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August 07, 2016, 02:12:04 PM
#19
Und selbst wenn man es braucht, würde ich es nicht tun!
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online justice
August 07, 2016, 01:31:36 PM
#18
Stellt sich wiederum die Frage, wo sich nun (territorial) das Bitcoin-"Vermögen" aus der Sicht der Behörden befindet?

Ich denke, hier ist ein analoger Vergleich, wie bei Wertpapieren möglich. Dass die Bitcoins letzten Endes in der Blockchain referenziert sind, ist m.E. unerheblich. Auch ist der Zugangscode zu einem Onlinekonto kein Zuordnungskriterium für die territoriale Belegenheit eines Wertgegenstandes. Entscheidend ist für mich, ob ein Vermögenstransfer offline durchgeführt werden könnte. D.h. wenn ich die BTC auf ein Telefon, USB-Stick, Paperwallet übertrage. Ein Brainwallet sind eh außen vor.

Hinsichtlich der 10.000 EUR Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel des § 12a II ZollVG verweise ich auf § 13a ZollVG der nur "elektronisches Geld" iSd. § 1 XIV KWG  meint. Darunter fallen keine BTC und andere Coins (wohl aber die meisten coloured Coins).

Also braucht man die BTC etc. nicht vorab beim Zoll anmelden.
legendary
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June 26, 2015, 05:10:25 PM
#17
Schau mal hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de&Expand=true&SimDate=20150627

Leder-, Flecht- und Korbwaren haben die super im Griff. Alles   was nacher entwickelt wurde muss noch eingepflegt werden Wink
legendary
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June 22, 2015, 09:20:20 AM
#16
Dürfen darfst es nicht, können tust es schon.

Denke so ist es am einfachsten beschrieben.

Aber nur weil etwas möglich ist, wird es nicht legal. Ich kann ziemlich problemlos Sprit klauen, aber deswegen wird das nicht legal. Und genauso wenig wird Geld einführen legal nur weil man die Kontrollen umgehen kann. Aber natürlich argumentiert man gerne damit, das der Buchstabe des Gesetzes Bitcoins nicht erfasst und daher müsse es legal sein.

Ein Richter hingegen legt immer den Sinn den ein Gesetz hat zugrunde bei seiner Bewertung einer tat. Deswegen gibt es 1000 Blatt Gesetze aber 100.000 Blatt Auslegungsvorschriften und Normen. Schau dir einfach mal an was Juristen lernen müssen.

Das Internet macht viele Dinge möglich, daher wird sich an anderer Stelle vieles ändern(müssen) um weiterhin den Sinn des Gesetzes zu erreichen.
legendary
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VIS ET LIBERTAS
June 22, 2015, 04:36:34 AM
#15
Bitcoins haben enorme Vorzüge, können einem aber aufgrund der noch ungeklärten rechtlichen Situation einige Kopfzerbrechen bereiten (bei größeren Summen).

Nach deiner Einschätzung kann man Bitcoins somit über Landesgrenzen ein- bzw ausführen, bei Bedarf auch unkontrollierbar (USB-Stick). Wie du siehts, gibt es da entgegenges. Meinungen.

Das Potential der Bitcoin Technologie liegt in ihrer enormen Flexibilität: z.B. kann ich 1000 BTC auf eine Brainwallet transferieren, die Wallet löschen, und an jedem beliebigen Ort der Erde neu erstellen. Dann stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt der "Einfuhr", aus der Sicht der Finanzbehörden.

Spätestens, wenn ich eine größere Anschaffung (bsp. Luxuskarre) mit Coins aus dieser Wallet bezahle, werden diese Coins Teil der Finanzinfrastruktur des betreffenden Landes. Und ab einer gewissen Größenordnung befinde ich mich nicht mehr "unter dem Radar". Die Behörden können anhand der Blockchain leicht erkennen, dass sich auf dieser Adresse (Konto) noch mehr Coins befinden (falls kein Mixer benutzt wurde). Stellt sich wiederum die Frage, wo sich nun (territorial) das Bitcoin-"Vermögen" aus der Sicht der Behörden befindet?
legendary
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June 22, 2015, 02:32:40 AM
#14
Die Zollbeschreibung ist zum einen Umgangssprachlich verkürzt und wird nicht im buchstäblichen Sinn interpretiert sondern im Ergebniss.

Die genauen Vorschriften zur Umgangssprachlichen verkürzung sind um einiges länger und durch verschiedene weitere Schriftsätze klargestellt. Es geht unter dem Strich darum, das man Geld nur bis zu einer bestimmten Menge über Ländergrenzen bringen darf, ohne zu erklären was man damit vorhat. Die Gründe dafür liegen in der Erschwerung krimineller Machenschaften.

Was Bitcoin angeht, dürfte es das selbe sein. Allerdings ist es nicht kontrollierbar(noch nicht bis heute). Selbst wenn man nun Bitcoins via USB-Stick transportiert, hat der Zoll keine Möglichkeit das zu prüfen. Ein USB-Stick ist kein Anfangsverdacht für irgendwas und der Inhalt darf nicht ohne weiteres gelesen werden. An dieser Stelle scheitern das ganze schon. Und würde man nun eine Verordnung dazu stricken, die USB-Sticks als potentiellen Geldschmuggel ansieht, würde ich einfach hergehen und mir eine Mail an der ein entsprechend sicher verschlüsselter Container dran hängt und in diesem Container liegt der Private Key meiner Coins.

In Behörden ist es dann so, das nicht kontrollierbare Dinge an dieser Stelle nicht kontrolliert werden und man nach Wegen sucht, das anderweitig zu kontrollieren. Wird man durch diese anderen Kontrollen dabei erwischt, kommt die verbotene Einfuhr zu tage und sorgt erstmal für einen Anfangsverdacht. Nun können Behörden bei Richtern Beschlüsse bekommen, weitere Daten abzugreifen.

Das Verbot kein Geld, egal in welcher Form, einzuführen wird auch durch Bitcoin nicht nichtig, es ist lediglich beim zoll nicht kontrollierbar. Ob du das Risiko eingehst, ist deine Sache. Wobei es am Ende wohl auf die Summe ankommt, die du einführst. Geschickterweise würdest du es häppchenweise einführen und damit das Gesetz unterlaufen. Zumindest im Moment. Den man kann täglich hin und her fliegen und bei jeder Einreise besagte 10.000 Euro Grenze ausnutzen. Zusammen mit Billigfliegern könnte man so in 3 Monaten 1 Million einführen für 1% gebühren(Billigflug für 100Euro hin und Rück angenommen, lange vorgebucht etc...). Das wäre völlig legal.

Geschenke sind nicht steuerfrei, sie müssen auch angegeben werden. Es gibt lediglich Freibeträge

http://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer-freibetrag/

Daher ist es Blödsinn von Geschenken zu fasseln, das würde als Geständniss der Steuerhinterziehung angesehen und entsprechend verfolgt. Zumal hier bei den meisten gedanklich der Augenblick der Tat vorherschend ist. Das Finanzamt ist garnicht in der Lage alles so zu kontrollieren, das es jede Tat schon in der Ausführung kontrolliert und reglementiert. Das FA wartet erstmal 1 Jahr bis du deine Erklärung machst. Das prüfen sie und erst wenn da Ungereimtheiten auftreten werden sie aktiv. Und auch wenn das nur Buchhalter wirklich verinnerlicht haben, es gibt keinen Transfer an der nur eine Person beteiligt ist. Jedenfalls keine die das Finanzamt interessiert. Und an dieser Stelle fliegen die meisten Tricks auf. Was dem einen wichtig ist, damit ER aus der Schusslinie ist, bringt einen anderen in Verlegenheit und er wird folglich etwas anders argumentieren oder Dinge anders darstellen. Es ist jetzt die Frage ob das FA an diese Daten rankommt. Innerhalb Deutschlands dürften sie aber rankommen. Führt man also Zahlungsmittel jedwelcher Art ein, wird man früher oder später das Geld auch benutzen. Und ab dann kommt man in die Datenbanken die das FA abfragen kann.

Edit: Vieleicht sollte man auch im Hinterkopf haben, das 20.000 Euro unversteuertes im FA noch keine Partystimmung auslösen. Während es für den Einzelnen ein dicker Brocken ist. Stolpert das Finanzamt drüber, nimmt es die Steuern mit. Aber es sucht bei diesen Beträgen nicht mit allen verfügbaren Mitteln nach Ungereimtheiten. Solche Überprüfungen finden an anderer Stelle statt. Und selbst wo mal etwas genauer hingeschaut wird, sind das Stichprobenkontrollen, weil für mehr kein Personal da ist. Da kommen viele damit durch, nur darf man daraus nicht ableiten, das es unkontrollierbar ist oder sogar erlaubt.
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June 22, 2015, 02:03:48 AM
#13
Ich sehe dem Fall so: Niemand gibt beim Grenzübertritt an, dass er die Zugangsdaten für ein Konto mit Giralgeld über 10k EUR kennt. Analog dazu würde ich bzw. habe ich nie angegeben, dass ich die Zugangsdaten zu einem Konto mit über 10k BTC kenne.

Eigentlich ganz einfach.
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June 21, 2015, 10:56:11 AM
#12

Selbst wenn man versuchen würde, die Ein-/Ausfuhr dieser Informationen zu regulieren, kontrollieren, oder gar zu verbieten,
wäre ein solches Unterfangen von vorne herein zum scheitern verurteilt, weil sich die "Bitcoin-Schmuggler" mit Leichtigkeit einfach eine Online-Wallet bei Blockchain.info, oder ne Brain-Wallet o.ä. erstellen können.
Mehr als nen Seed brauchts doch nich, um bspw. Electrum am Zielort einfach neu zu installieren und schwupps, sind alle Coins sofort wieder verfügbar, ohne das man irgendwas über die Grenze hätte bringen müssen.

Oder noch besser. Man nutzt eine HD wallet mit watch only funktion wie z.B. Armory und generiert die receiving address ohne den private Key bereits generiert zu haben.
Ist man nun drüben, so generiert man dort erst den zugehörigen private Key.
Somit hat man erst dort den Zugang generiert zu einer Adresse, die halt bei Generierung bereits BTC hatte.
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June 21, 2015, 10:13:55 AM
#11
Welche Behörde sieht das denn anders?
Du sagst zwar manche, aber mir würds schon reichen, wenn Du mir nur eine nennst, am besten mit Beleg/Link, mich würde die Begründung nämlich brennend interessieren.

Der kontroverse Thread hilft leider nicht viel weiter,
hab ihn jetzt zwar nicht komplett durchgelesen, aber da gehts um Steuern und das Finanzamt, das is wieder ein ganz anderes Thema, als Ein-/Ausfuhr und Zoll.

Die Ein-/Ausfuhr ist halt ein ganz eigenes Thema und Fakt ist nunmal, das wir alle keine Bitcoins in unseren Wallets haben,
auf den USB-Sticks, Smartphones und Laptops der Reisenden befinden sich lediglich Zugangsinformationen.

Selbst wenn man versuchen würde, die Ein-/Ausfuhr dieser Informationen zu regulieren, kontrollieren, oder gar zu verbieten,
wäre ein solches Unterfangen von vorne herein zum scheitern verurteilt, weil sich die "Bitcoin-Schmuggler" mit Leichtigkeit einfach eine Online-Wallet bei Blockchain.info, oder ne Brain-Wallet o.ä. erstellen können.
Mehr als nen Seed brauchts doch nich, um bspw. Electrum am Zielort einfach neu zu installieren und schwupps, sind alle Coins sofort wieder verfügbar, ohne das man irgendwas über die Grenze hätte bringen müssen.

Die Ein- und Ausfuhr von Informationen und Wissen zu kontrollieren ist halt nicht wirklich machbar
und ich war noch in keinem Land, in dem ich dem Zoll bei der Ein-/Ausreise hätte sagen, oder anmelden müssen, was ich weiß.
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VIS ET LIBERTAS
June 21, 2015, 05:51:07 AM
#10
Aus Sicht des Finanzamts, Zoll etc. müssen die Coins ja von wo auch immer in das Land transferiert worden sein, spätestens als der Kauf stattgefunden hat. Jedenfalls nach meinem Verständnis, aber vlt. liege ich hier auch falsch.
Genau das ist ja der Punkt,
Bitcoins können nicht in, oder aus ein/em Land transferiert werden.
Genau das sehen manche Behörden leider anders.

Ich habe hier einen kontroversen Thread von 2014 wiedergefunden: https://bitcointalksearch.org/topic/m.4803140
legendary
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June 21, 2015, 01:11:16 AM
#9
Wenn jmd mit Sackundpack ins EU Ausland umzieht, und auf Nachfrage beim Zoll nicht angibt, dass er eine größere Menge Bitcoins "dabei hat" (ich weiß: Blockchain), sich dann Monate später etwas Größeres anschafft (zb. Goldbarren, Lamborghini ...) was er mit Bitcoins bezahlt, ... wie erklärt er den Behörden dann auf Nachfrage die Herkunft der Coins?
Wenn die Behörden nach der Herkunft der Coins fragen, ists doch völlig unerheblich, ob der Befragte vorher mit Sackundpack ins EU Ausland umgezogen ist, oder nicht.
Wenn sie fragen, fragen sie und dann muss man sich halt ne Antwort einfallen lassen.

Aus Sicht des Finanzamts, Zoll etc. müssen die Coins ja von wo auch immer in das Land transferiert worden sein, spätestens als der Kauf stattgefunden hat. Jedenfalls nach meinem Verständnis, aber vlt. liege ich hier auch falsch.
Genau das ist ja der Punkt,
Bitcoins können nicht in, oder aus ein/em Land transferiert werden.

Wo befindet sich die Blockchain rechtlich gesehen? Jeweils an dem Ort, an dem ich mit meinem Schlüssel Zugriff habe (Inland), oder außerhalb der Landesgrenzen?
Das ist ne sehr gute Frage, die aber, wenn überhaupt, nur sehr schwer zu beantworten ist.
An dem Ort, an dem ich mit dem Schlüssel Zugriff darauf habe wohl eher nicht, das würde nämlich wenig Sinn ergeben, wenn man mal an Online-Wallets wie Blockchain.info denkt.
Da würde dann mein Vergleich mit der Online-Bank wieder greifen, bei dem ja auch der Sitz der Bank (und damit der "Aufenthaltsort" meines Geldes) nicht mit dem Zugriffsort wechselt.

Ich vermute mal, daß für die Beantwortung der Frage erst noch neue Gesetze geschaffen werden müssen, die genau regeln, wo genau sich die Blockchain befindet.
die welt ist eben noch nicht vorbereitet auf cryptowährungen.

+1


Also wenn ich wirklich einen Datenträger mit Private-Keys mit mir führe und eine ehrliche Haut bin... Das Zollformular ausfüllen und abgeben, fertig ist der Lack?
Typisch deutscher, vorrauseilender Gehorsam?
Definitiv nein, wenn ich keine Angaben machen und kein Formular ausfüllen muss, dann mach ich das auch nicht,
genausowenig, wie ich bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle einen Alko-Test machen muss, wenn der nette Beamte mich fragt, ob ich damit einverstanden bin. Natürlich bin ich das nicht und verweigere solche Tests auch konsequent, obwohl ich in den >20Jahren, die ich Auto fahre vor Fahrtantritt nochnie auch nur einen Tropfen Alkohol getrunken habe und generell auch eher selten was trinke.

Noch wird die Ein- oder Ausfuhr von "Barmittel" ja nicht versteuert, oder irre ich mich?
Versteuert wird die Einfuhr von "Barmitteln" nicht, nur kontrolliert.
Es ist ja auch nicht verboten, mehr als 10000EUR einzuführen, nur muss man das dann eben vorher anmelden/angeben.

Nur sind Bitcoins halt keine "Barmittel", sondern "Rechnungseinheiten".  Wink
legendary
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June 20, 2015, 07:27:43 PM
#8
Also wenn ich wirklich einen Datenträger mit Private-Keys mit mir führe und eine ehrliche Haut bin... Das Zollformular ausfüllen und abgeben, fertig ist der Lack? Als Herkunft würde ich Ersparnisse angeben, als Verwendungszweck z.B. Kauf eines Softeises (Lebenshaltung, Party, whatever). Noch wird die Ein- oder Ausfuhr von "Barmittel" ja nicht versteuert, oder irre ich mich?
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June 20, 2015, 03:45:54 PM
#7
Guter Vergleich. Ich frage mich nur folgendes: Wenn jmd mit Sackundpack ins EU Ausland zieht, und auf Nachfrage beim Zoll nicht angibt, dass er eine größere Menge Bitcoins "dabei hat" (ich weiß: Blockchain), sich dann Monate später etwas Größeres anschafft (zb. Goldbarren, Lamborghini ...) was er mit Bitcoins bezahlt, ... wie erklärt er den Behörden dann auf Nachfrage die Herkunft der Coins?
Er könnte sie geschenkt bekommen haben, oder gefunden Smiley
Kauf mal einen Ferrari und versuche dem Finzamt zu erzählen, du hättest das Geld gefunden oder von einem Unbekannten geschenkt bekommen. Dann wirst du viel Spaß haben. ^^

Ich halte nicht besonders viel von teuren Autos. Meine Frau und ich teilen uns nen Astra und sind damit glücklich. Man kann etwas finden und zum Fundamt bringen und nach ablauf der Frist, in der sich der sich der Eigentüber melden hätte müssen, steht einem die Fundsache zu. Meines wissens sind das 6 Monate. Einen entsprechenden Beleg bekommt man bei Aushändigung der Fundsache. Das geht auch mit Elektronik auf der private keys liegen.

Aus Sicht des Finanzamts, Zoll etc. müssen die Coins ja von wo auch immer in das Land transferiert worden sein, spätestens als der Kauf stattgefunden hat. Jedenfalls nach meinem Verständnis, aber vlt. liege ich hier auch falsch.
Nicht unbedingt. Es gibt immer die Möglihckeit einen private key zu generieren, dessen zugehörige Adresse bereits Bitcoins hat.
Und wem willst du diese Weisheit verticken, deiner Oma?

In welchem Film lebst du eigentlich?  Roll Eyes


Obwohl ich beide Fragen für schlechte rethorische Fragen halte, sehe ich mich gezwungen zu erwähnen, dass diese Information kostenlos zur verfügung steht und ein "verticken" dieser demnach vermutlich nur geringen Erfolg, in vermutlich jedem fall aber einen geringen Ertrag hätte.


Um dich auch technisch auf den aktuellen Stand zu bringen: Nicht jede Methode private keys zu generieren nutzt das gesamte spektrum der verfügbaren private Keys. So gab es schon des öfteren Diskussionen darüber, dass die ein oder andere Software weniger sicher ist bzgl. dem Generieren von private keys weil generell nur ein geringer Bereich Möglicher private keys bzw. Adressen abgedeckt wurde. Die Wahrscheinlichkeit einen key in einem solchen Fall doppelt zu generieren ist ungleich höher als wenn man das gesamte Spektrum möglicher Adressen nutzt.

Des weiteren ist es durch Nutzung von unsicheren brain wallet seeds ebenfalls sehr viel wahrscheinlicher einen private Key zu generieren, den schon jemand ander (möglicherweise aktiv) benutzt, als wenn man die "übliche" Methode zurm generieren der Key nutzt.

Und zum Schluss gibts noch eine tatsächlich seriöse Frage zurück:
Was soll man denn deiner Meinung nach tun, wenn man auf einmal von einer unbekannten Adresse nicht erwartete BTC bekommt? Die Adresse schnellstmöglich löschen und hoffen das Finanzamt hat davon nichts mitbekommen? Mit sicherheit nicht. Man könnte veruschen herauszufinden woher die Coins kommen, aber hat man damit keinen Erfolg, nennt man sie sein eigen.
Das höchste der Gefühle wäre noch die Coins auf eine Adresse zu schicken, deren private Key auf einem USB Stick gespeichert ist und diesen zum Fundbüro bringen. So muss man halt 6 Monate warten aber die Coins hat man dennoch, dann sogar mit entsprechendem Beleg...
legendary
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June 20, 2015, 07:10:06 AM
#6
Wenn es diese Regelung nicht gäbe:
Ich könnte mir vor dem Zoll viele Paysavecards kaufen und diese Legal über den Zoll führen.

Man kann sich auch vor dem Zoll Paysavecards kaufen, die Codes auf einem USB stick speichern und den Kassenbon verbrennen.


Einen USB-Stick in der Tasche zu haben, auf dem sich Bitcoins befinden, ist unmöglich,
da Bitcoins genaugenommen garnicht existieren und selbst wenn man gedanklich davon ausgeht, daß sie es doch tun, befinden sie sich immer in der Blockchain.

Das Geld auf einer Paysafecard existiert auch nicht. Es ist lediglich ein Anspruch gegen die Firma, die Paysafecard betreibt, den man bei einigen Händlern gegen Leistungen tauschen kann. Ansprüche kann man aber viele haben wenn man über den Zoll geht. Vllt habe ich in Ausland einen Freund der mit noch Geld schuldet. Diesen Anspruch muss ich natürlich auchnicht beim Zoll angeben, obwohl er sowohl vor, wie auf nach dem passieren des Zolls besteht und man daher auch darauf kommen könnte, dass man diesen "mitführt".

der ausschlaggebende Punkt ist, das eben keine Bitcoins transportiert werden, sondern nur Zugangsdaten.

So sehe ich das auch. Ich kann mit im übrigen nicht vorstellen bei welcher art von "elektronischem Geld" das anders sein soll. Man muss ja auchnicht das verbleibende Limit seiner Kreditkarte, die man dabei hat, angeben und ggf. nachweisen.



Guter Vergleich. Ich frage mich nur folgendes: Wenn jmd mit Sackundpack ins EU Ausland umzieht, und auf Nachfrage beim Zoll nicht angibt, dass er eine größere Menge Bitcoins "dabei hat" (ich weiß: Blockchain), sich dann Monate später etwas Größeres anschafft (zb. Goldbarren, Lamborghini ...) was er mit Bitcoins bezahlt, ... wie erklärt er den Behörden dann auf Nachfrage die Herkunft der Coins?

Er könnte sie geschenkt bekommen haben, oder gefunden Smiley

Aus Sicht des Finanzamts, Zoll etc. müssen die Coins ja von wo auch immer in das Land transferiert worden sein, spätestens als der Kauf stattgefunden hat. Jedenfalls nach meinem Verständnis, aber vlt. liege ich hier auch falsch.

Nicht unbedingt. Es gibt immer die Möglihckeit einen private key zu generieren, dessen zugehörige Adresse bereits Bitcoins hat. Interessant ist, wie es dann mit den "transferiert" aussieht.

Wo befindet sich die Blockchain rechtlich gesehen? Jeweils an dem Ort, an dem ich mit meinem Schlüssel Zugriff habe (Inland), oder außerhalb der Landesgrenzen?

Das ist eine sehr gute Frage... zumal verschiedene chains an verschiedenen Orten zum gleichen Zeitpunkt unterschiedliche Aufkunften über die zugehörigkeit von Bitocins geben können; etwa wenn eine Chain gerade länger ist als eine andere.
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In Satoshi I Trust
June 20, 2015, 03:01:57 AM
#5
Wenn man einen USB-Stick mit einer Bitcoinwallet in der Tasche hat, auf der sich z.b. 100 od mehr BTC befinden...
...
Und wie siehts aus, wenn auf der Wallet (Stick) nur der public Key und kein priv Key gespeichert ist?
...
Einen USB-Stick in der Tasche zu haben, auf dem sich Bitcoins befinden, ist unmöglich,
da Bitcoins genaugenommen garnicht existieren und selbst wenn man gedanklich davon ausgeht, daß sie es doch tun, befinden sie sich immer in der Blockchain.

Ob sich neben dem public key auch der private key, oder ein ganzer Bitcoin-Client auf dem Stick befindet, ist irrelevant,
der ausschlaggebende Punkt ist, das eben keine Bitcoins transportiert werden, sondern nur Zugangsdaten.
Wenn Du auf dem USB-Stick statt keys/wallet die Zugangsdaten zu einem Bankkonto samt Onlinebanking-Software speichern würdest, müsstest Du das auchnich beim Zoll anmelden.


guter punkt, nicht schlecht   Wink

aber der zoll-paragraph versucht vermutlich auch Bitcoin etc abzudecken, schafft dies aber nur unzureichend. die welt ist eben noch nicht vorbereitet auf cryptowährungen.


OP:

kennst du den spruch von den schlafenden hunden  Wink ?
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VIS ET LIBERTAS
June 20, 2015, 01:43:01 AM
#4
Wenn man einen USB-Stick mit einer Bitcoinwallet in der Tasche hat, auf der sich z.b. 100 od mehr BTC befinden...
...
Und wie siehts aus, wenn auf der Wallet (Stick) nur der public Key und kein priv Key gespeichert ist?
...
Ob sich neben dem public key auch der private key, oder ein ganzer Bitcoin-Client auf dem Stick befindet, ist irrelevant,
der ausschlaggebende Punkt ist, das eben keine Bitcoins transportiert werden, sondern nur Zugangsdaten.
Wenn Du auf dem USB-Stick statt keys/wallet die Zugangsdaten zu einem Bankkonto samt Onlinebanking-Software speichern würdest, müsstest Du das auchnich beim Zoll anmelden.
Guter Vergleich. Ich frage mich nur folgendes: Wenn jmd mit Sackundpack ins EU Ausland umzieht, und auf Nachfrage beim Zoll nicht angibt, dass er eine größere Menge Bitcoins "dabei hat" (ich weiß: Blockchain), sich dann Monate später etwas Größeres anschafft (zb. Goldbarren, Lamborghini ...) was er mit Bitcoins bezahlt, ... wie erklärt er den Behörden dann auf Nachfrage die Herkunft der Coins? Aus Sicht des Finanzamts, Zoll etc. müssen die Coins ja von wo auch immer in das Land transferiert worden sein, spätestens als der Kauf stattgefunden hat. Jedenfalls nach meinem Verständnis, aber vlt. liege ich hier auch falsch.
Wo befindet sich die Blockchain rechtlich gesehen? Jeweils an dem Ort, an dem ich mit meinem Schlüssel Zugriff habe (Inland), oder außerhalb der Landesgrenzen?
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June 19, 2015, 01:00:36 PM
#3
Wenn man einen USB-Stick mit einer Bitcoinwallet in der Tasche hat, auf der sich z.b. 100 od mehr BTC befinden...
...
Und wie siehts aus, wenn auf der Wallet (Stick) nur der public Key und kein priv Key gespeichert ist?
...
Einen USB-Stick in der Tasche zu haben, auf dem sich Bitcoins befinden, ist unmöglich,
da Bitcoins genaugenommen garnicht existieren und selbst wenn man gedanklich davon ausgeht, daß sie es doch tun, befinden sie sich immer in der Blockchain.

Ob sich neben dem public key auch der private key, oder ein ganzer Bitcoin-Client auf dem Stick befindet, ist irrelevant,
der ausschlaggebende Punkt ist, das eben keine Bitcoins transportiert werden, sondern nur Zugangsdaten.
Wenn Du auf dem USB-Stick statt keys/wallet die Zugangsdaten zu einem Bankkonto samt Onlinebanking-Software speichern würdest, müsstest Du das auchnich beim Zoll anmelden.
legendary
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June 19, 2015, 11:19:41 AM
#2
Mit elektronischem Geld ist vielleicht Paypal/Paysavecard gemeint.
Wenn es diese Regelung nicht gäbe:
Ich könnte mir vor dem Zoll viele Paysavecards kaufen und diese Legal über den Zoll führen.

Ich denke nicht das diese Regelung was mit Bitcoin zu tun hat.
Was meinen andere?

legendary
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VIS ET LIBERTAS
June 19, 2015, 11:12:44 AM
#1
Kann mir vlt. jmd diese Frage(n) beantworten: Auf der Seite des deutschen Zolls heißt es:
Quote
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführtes Bargeld und dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Als dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel gelten Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine (roh oder geschliffen) und elektronisches Geld
Wenn man einen USB-Stick mit einer Bitcoinwallet in der Tasche hat, auf der sich z.b. 100 od mehr BTC befinden, muss man diese bei der Ein/Ausreise angeben?
Und was, wenn sich die Wallet nicht auf einem Stick befindet, sondern in meinem Kopf in Form einer Brainwallet? Aus meiner Sicht: Wallet ist Wallet, egal ob auf'm Stick oder im Kopf.
Und wie siehts aus, wenn auf der Wallet (Stick) nur der public Key und kein priv Key gespeichert ist?
Ziemlich verworren Sad

Quote
Werden Sie von Zollbediensteten bei einer Kontrolle zur Anzeige von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufgefordert, müssen Sie Art und Wert des Bargelds beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben sowie deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen.
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