Wenn jmd mit Sackundpack ins EU Ausland umzieht, und auf Nachfrage beim Zoll nicht angibt, dass er eine größere Menge Bitcoins "dabei hat" (ich weiß: Blockchain), sich dann Monate später etwas Größeres anschafft (zb. Goldbarren, Lamborghini ...) was er mit Bitcoins bezahlt, ... wie erklärt er den Behörden dann auf Nachfrage die Herkunft der Coins?
Wenn die Behörden nach der Herkunft der Coins fragen, ists doch völlig unerheblich, ob der Befragte vorher
mit Sackundpack ins EU Ausland umgezogen ist, oder nicht.
Wenn sie fragen, fragen sie und dann muss man sich halt ne Antwort einfallen lassen.
Aus Sicht des Finanzamts, Zoll etc. müssen die Coins ja von wo auch immer in das Land transferiert worden sein, spätestens als der Kauf stattgefunden hat. Jedenfalls nach meinem Verständnis, aber vlt. liege ich hier auch falsch.
Genau das ist ja der Punkt,
Bitcoins können nicht in, oder aus ein/em Land transferiert werden.
Wo befindet sich die Blockchain rechtlich gesehen? Jeweils an dem Ort, an dem ich mit meinem Schlüssel Zugriff habe (Inland), oder außerhalb der Landesgrenzen?
Das ist ne sehr gute Frage, die aber, wenn überhaupt, nur sehr schwer zu beantworten ist.
An dem Ort, an dem ich mit dem Schlüssel Zugriff darauf habe wohl eher nicht, das würde nämlich wenig Sinn ergeben, wenn man mal an Online-Wallets wie Blockchain.info denkt.
Da würde dann mein Vergleich mit der Online-Bank wieder greifen, bei dem ja auch der Sitz der Bank (und damit der "Aufenthaltsort" meines Geldes) nicht mit dem Zugriffsort wechselt.
Ich vermute mal, daß für die Beantwortung der Frage erst noch neue Gesetze geschaffen werden müssen, die genau regeln, wo genau sich die Blockchain befindet.
die welt ist eben noch nicht vorbereitet auf cryptowährungen.
+1
Also wenn ich wirklich einen Datenträger mit Private-Keys mit mir führe und eine ehrliche Haut bin... Das Zollformular ausfüllen und abgeben, fertig ist der Lack?
Typisch deutscher, vorrauseilender Gehorsam?
Definitiv nein, wenn ich keine Angaben machen und kein Formular ausfüllen
muss, dann mach ich das auch nicht,
genausowenig, wie ich bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle einen Alko-Test machen muss, wenn der nette Beamte mich fragt, ob ich damit einverstanden bin. Natürlich bin ich das nicht und verweigere solche Tests auch konsequent, obwohl ich in den >20Jahren, die ich Auto fahre vor Fahrtantritt nochnie auch nur einen Tropfen Alkohol getrunken habe und generell auch eher selten was trinke.
Noch wird die Ein- oder Ausfuhr von "Barmittel" ja nicht versteuert, oder irre ich mich?
Versteuert wird die Einfuhr von "Barmitteln" nicht, nur
kontrolliert.
Es ist ja auch nicht
verboten, mehr als 10000EUR einzuführen, nur muss man das dann eben vorher anmelden/angeben.
Nur sind Bitcoins halt keine "Barmittel", sondern "Rechnungseinheiten".