Hallo zusammen,
ich habe mich im Laufe der letzten Wochen damit auseinandergesetzt einen Bot zu schreiben, welcher über (Triangle-)Arbitrages Geld verdienen soll.
Nun habe ich mich als gefragt "Wie versteuert man das" und bin dabei auf die Thematik der "Bafin-Lizenz" gestoßen.
Insbesondere scheint es möglich, dass meine Aktivitäten unter die Regeln für den Eigenhandel unter Verwendung von algorithmischem Hochfrequenzhandel fallen könnten. So ganz sicher bin ich mir da nicht. Eine Bafin-Lizenz zu kriegen scheint ja im Prinzip für Normalsterbliche unmöglich, von daher frage ich mich nun eben ob es dazu schon irgendwelche Entscheidungen gibt wie weit dieses Gesetz wirklich ausgelegt ist.
Meine Aktivität sieht so aus:
- Miete einen einfachen server bei einem Rechenzentrum, welches laut ip reverse lookups auch den Exchange hostet für minimale Latenz
- Schreibe einen Bot, der den Markt in Echtzeit analysiert und bei einer Möglichkeit von Gewinnen die entsprechenden Aufträge durchführt.
- Hunderte Aufträge pro Tag
- Profit
Soweit ich das verstehe ist mein eventuelles Problem im Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html festgehalten.
Dort steht unter 1a) 4d) etwas, das mein Vorgehen schon relativ gut beschreibt.
Gilt dieses Gesetz wirklich für meine Art des Bothandels?
Das Gesetz schreibt insbesondere
[...] hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik, die gekennzeichnet ist durch [...]
eine Infrastruktur zur Minimierung von Netzwerklatenzen und anderen Verzögerungen bei der Orderübertragung (Latenzen), die mindestens eine der folgenden Vorrichtungen für die Eingabe algorithmischer Aufträge aufweist: Kollokation, Proximity Hosting oder direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang
Nun würde ich das einfache Mieten eines Servers bei einem Rechenzentrum nicht als "Kollokation, Proximity Hosting oder direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang" auffassen. Kollokation ist ein Vorgang, bei dem ich meine Hardware im Rechenzentrum unterbringe, Proximity Hosting ist ein Hosting-Service
der laut Google speziell für den schnellen Zugang zu Börsen ausgelegt ist. "Direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang" klingt kaum nach normalen Internet oder doch? Die Mikrosekunden-Geschwindigkeit von der die Bafin selber an anderern Stellen im Bezug auf Hochfrequenzhandel schreibt erreiche ich um den Faktor 10000 nicht.
Bin ich also fein raus, weil all diese Möglichkeiten der Finanzwelt hier nicht möglich sind?
Oder fassen die das im Zweifelsfall alles so allgemein, dass ich keine Chance habe meinen gewinnträchtigen Bot weiterzubetreiben?