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Topic: Bothandel und die Bafinlizenz (Read 248 times)

sr. member
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February 17, 2018, 04:22:37 PM
#11
Ich hab viel mit Java mit gemacht und in letzter Zeit auch bisserl Forex mit C++.

Bei Interesse immer mal melden.

Auch gerne nur in der Skype Gruppe um Ideen zu diskutieren.

newbie
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February 17, 2018, 03:45:00 PM
#10
Ja die Bafinanforderungen sind definitiv total absurd für das was ich mache. Daher die Sorge. Aber scheinbar ist das ja eigentlich nicht zu erwarten.

Aktzeptanz von verschiedenen Währungen als Finanzdienstleistung? Die haben ja einen Knall...

Ich arbeite mit C++, Ich arbeite schon mit einem Freund zusammen. Aber wenn der wegläuft melde ich mich vielleicht mal, Danke für das Angebot Wink

Das Github Projekt war das hier: https://github.com/kelvinau/crypto-arbitrage

Wobei ich deinen Screenshot auch schon mal irgendwo gesehen hatte.
sr. member
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February 17, 2018, 03:35:21 PM
#9
Könnte gut sein, dass das Github Projekt was mit mir zu tun hatte...   Grin

Es gab wohl ursprünglich mal bei Heise nen Artikel, dass sogar ein Pizzadienst zum Finanzdienstleister werden kann, wenn er Bestellungen z.B. in Euro und Dollar akzeptiert und damit quasi zur 'Wechselstube' wird.

Google findet gerade nur das hier:

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/finanzaufsicht-wenn-pizzadienste-zu-banken-werden/6918570.html

, aber so in die Richtung ging es wohl.

Wenn Du Bafin Auflagen erfüllen musst, kannst Du das Projekt quasi sofort vergessen. Schon das Einstellen eines Geldwäschebeauftragten wird am Anfang Deine gesamten Gewinne auffressen. Dann geht es weiter mit dem Einstellen eines Bankmanagers aus dem mittleren Management und von den Eigenkapitalauflagen wollen wir gar nicht reden.

Mit welchen Programmiersprachen arbeitest Du denn? Vielleicht kann man irgendwie was zusammen machen?

newbie
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February 17, 2018, 12:05:22 PM
#8
Schwierigkeiten fiat von und zu exchanges zu schicken.

Wieso den FIAT? Kann man nicht auch rein in crypto Arbitrages zwischen Exchanges handeln?

Es mag sein, dass ich keine Gewinne machen kann.

Die Vorstellung da ist so eine Behörde, deren Namen ich bis vor ein paar Tagen noch nie gehört habe, die mich dann gleich als Finanzdienstleister einschätzt hat mich aufgeschreckt. Von daher interessiert mich eben die aktuelle Auslegung dieses Gesetzes. Ich mag technische Herausforderungen, wie "sei der schnellste". Legale Herausforderungen hingegen.... uff.

Ein solches Githubprojekt hat mich speziell auf die Idee der Dreiecke gebracht. Wink
sr. member
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February 17, 2018, 08:30:57 AM
#7
So was hab ich damals auch mal programmiert:

https://i.imgur.com/EgiTKPQ.png

Glaub nicht, dass Du heute damit noch nennenswerte Gewinne machst.
legendary
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February 17, 2018, 08:04:40 AM
#6
ich glaub du brauchst dir keine sorgen machen, weil du ohnehin nicht in nenneswerte Gewinnzonen kommen wirst Wink

Schau dir mal die Github Projekte zu Triangle Arbitrage bei crypto an, da gibt es einige. Bei den meisten wirst du darunter aber Sätze finden wie
"ich veröffentliche das, weil es nicht lukrativ ist, aber vllt kann es ja doch wer gebrauchen"

Das Problem bei Triangle ist, dass du nur einen einzigen Konkurrenten brauchst, der schneller als du ist. Und schon ists für dich vorbei.
Denn abgesehen von einem schnellen Bot, braucht man nichts um diese Art von arbitrage zu machen. Man braucht kein großes Kapital und hat auch sonst keine Probleme.
Beim Arbitrage zwischen mehreren Börsen sieht das ganz anders aus. Da braucht man seeeeeeeehr viel Kapital und hat die Schwierigkeiten fiat von und zu exchanges zu schicken. Deshalb kann es hier und da immer mal wieder kleine Gewinne geben, obwohl du hunderte Konkurrenten hast. Leicht ist das aber wirklich nicht und du musst dauerhaft viel Geld auf exchanges liegen haben, was natürlich alles andere als risikoarm ist.
newbie
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February 17, 2018, 05:52:03 AM
#5
Keine Finanzdienstleistung für andere, nur ein wirtschaften in meine eigene Tasche.

Mein aktueller Bot arbeitet auf einem einzelnen Exchange und verwendet Dreieckshandel A -> B -> C -> A, es muss also nichts ausgegelichen werden.
Inwiefern das dauerhaft Gewinne erzeugt teste ich aktuell. Leicht ist es nicht, das stimmt.

Quote
da könntest Du eher erstmal Gefahr laufen, dass Deine Transaktionen als gewerblich gelten und Dein Konto gekündigt wird

Konto bei wem? Bei dem Exchange?

Quote
Manche Länder verlangen für solche Transaktionen sogar ne Banklizenz.
Für das Ausbalancieren von Konten zwischen Exchanges?
sr. member
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February 16, 2018, 08:10:36 PM
#4
Willst Du das für Dich selbst nutzen, oder eine Finanzdienstleistung für Andere anbieten?

Ich weiss jetzt nicht genau, welche Art Arb Du machen willst, aber wenn es Intersite ist, musst Du ja Deine Konten ausgleichen, und da könntest Du eher erstmal Gefahr laufen, dass Deine Transaktionen als gewerblich gelten und Dein Konto gekündigt wird. Manche Länder verlangen für solche Transaktionen sogar ne Banklizenz. Sad

Aber ich merk immer mehr, dass die Preise doch immer besser ausgeglichen sind, und Arb schwieriger wird. Ich würde erstmal den Bot bauen und dann schauen, ob er Profit macht. Dann weiter planen.

Ach ja: es gibt eine Skype Gruppe, wo Bot Bastler diskutieren können. Bei Interesse kannst Dich ja mal melden.
newbie
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February 16, 2018, 10:06:43 AM
#3
D.h. da mein Bot nicht die bösen Marktmanipulationsmethoden verwendet, wegen denen man auf die Idee dieser Gesetze gekommen ist, verwendet sollte das Gesetz eigentlich nicht auf mich zutreffen und ich kann mich beruhigt der Frage widmen, wie die ganzen Transaktionen dem Finanzamt zu erklären sind/Wie das mit der Anmeldung eines Gewerbes funktioniert.

Das der Sinn und Zweck dieses Gesetzes unmöglich auf Bitcoins und Crytoexchanges zutrifft, auf denen ja so ziemlich jede Form von Marktmanipulation Alltag ist, habe ich mir auch gedacht.
Ich habe aber keine Ahnung, ob es bei der Verteidigung gegen so ein Gesetz um den Sinn und Zweck geht, oder um stumpfe Worthülsen, die jemand so allgemein gewählt hat, das man mich Ende danieder klagen kann.

Falls die Bafin am Ende doch vor der Tür steht und irgendeine absurde Auslegung des Gesetzes vertritt, kann das dann zu mehr Problemen führen, als der Einstellung meines Betriebs?



hero member
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online justice
February 16, 2018, 09:47:15 AM
#2
Du bist nicht Zielgruppe.

Man versucht das "Frontrunning" & Co. zu regulieren.

Manchmal hat die BaFin Begehrlichkeiten, aber vom Sinn und Zweck des Gesetzes trifft es dich nicht.
newbie
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February 16, 2018, 07:43:48 AM
#1
Hallo zusammen,

ich habe mich im Laufe der letzten Wochen damit auseinandergesetzt einen Bot zu schreiben, welcher über (Triangle-)Arbitrages Geld verdienen soll.

Nun habe ich mich als gefragt "Wie versteuert man das" und bin dabei auf die Thematik der "Bafin-Lizenz" gestoßen.

Insbesondere scheint es möglich, dass meine Aktivitäten unter die Regeln für den Eigenhandel unter Verwendung von algorithmischem Hochfrequenzhandel fallen könnten. So ganz sicher bin ich mir da nicht. Eine Bafin-Lizenz zu kriegen scheint ja im Prinzip für Normalsterbliche unmöglich, von daher frage ich mich nun eben ob es dazu schon irgendwelche Entscheidungen gibt wie weit dieses Gesetz wirklich ausgelegt ist.

Meine Aktivität sieht so aus:

- Miete einen einfachen server bei einem Rechenzentrum, welches laut ip reverse lookups auch den Exchange hostet für minimale Latenz
- Schreibe einen Bot, der den Markt in Echtzeit analysiert und bei einer Möglichkeit von Gewinnen die entsprechenden Aufträge durchführt.
- Hunderte Aufträge pro Tag
- Profit

Soweit ich das verstehe ist mein eventuelles Problem im Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html festgehalten.
Dort steht unter 1a) 4d) etwas, das mein Vorgehen schon relativ gut beschreibt.

Gilt dieses Gesetz wirklich für meine Art des Bothandels?
Das Gesetz schreibt insbesondere
Quote
[...] hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik, die gekennzeichnet ist durch [...]
eine Infrastruktur zur Minimierung von Netzwerklatenzen und anderen Verzögerungen bei der Orderübertragung (Latenzen), die mindestens eine der folgenden Vorrichtungen für die Eingabe algorithmischer Aufträge aufweist: Kollokation, Proximity Hosting oder direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang

Nun würde ich das einfache Mieten eines Servers bei einem Rechenzentrum nicht als "Kollokation, Proximity Hosting oder direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang" auffassen. Kollokation ist ein Vorgang, bei dem ich meine Hardware im Rechenzentrum unterbringe, Proximity Hosting ist ein Hosting-Service
der laut Google speziell für den schnellen Zugang zu Börsen ausgelegt ist. "Direkter elektronischer Hochgeschwindigkeitszugang" klingt kaum nach normalen Internet oder doch? Die Mikrosekunden-Geschwindigkeit von der die Bafin selber an anderern Stellen im Bezug auf Hochfrequenzhandel schreibt erreiche ich um den Faktor 10000 nicht.

Bin ich also fein raus, weil all diese Möglichkeiten der Finanzwelt hier nicht möglich sind?
Oder fassen die das im Zweifelsfall alles so allgemein, dass ich keine Chance habe meinen gewinnträchtigen Bot weiterzubetreiben?
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