KYC ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, daran lässt sich aktuell sicher nichts machen.
Der Gesetzgeber ist gefragt. Man könnte ähnlich wie beim Gold mit einer Freigrenze von 1999,99 Euro arbeiten. Mir hat zumindest noch niemand vernünftig erklären können, warum ein Goldkauf/Verkauf bis zu diesem Betrag anonym erfolgen kann, Kryptowährungen aber ab dem ersten Euro erfasst werden sollen. Gold scheint einfach eine bessere Lobby zu haben.
Geldwäschetechnisch macht es doch überhaupt keinen Unterschied ob jemand von seinem nicht legal erwirtschafteten Geld Gold oder Kryptowährungen kauft. Darum halte ich dieses Argument nicht für zielführend.
Die 8% Gebühren legt aber doch bestimmt der Betreiber fest. Tut er das, um überhaupt marktfähig zu sein oder fallen hier weitere Kosten für ihn (abgesehen von Miete und Automatkosten) an?
Hier sind einige Fragen offen, die uns so einfach leider niemand hier beantworten wird.
Rein theoretisch würde ja sonst ein Automat mit 2-3% Gebühren ja deutlich besser laufen und dann sogar mehr Gewinn einfahren ?
Ich denke, dass einerseits darauf spekuliert wird, dass einerseits unerfahrene Käufer/Verkäufer einen solchen Automaten nutzen und die Gebühren nicht richtig im Blick haben. Andererseits muss wohl eine gewisse Marge da sein, um überhaupt irgendwie Gewinn zu machen. Wie viele Nutzer hat so ein Automat? Viele dürften es nicht sein. Aber das kann uns am besten jemand erklären, der selbst Automaten aufstellt.
Insgesamt denke ich aber: Würde der Gesetzgeber das Aufstellen von Bitcoin-Automaten attraktiver machen, gäbe es sofort stärkere Konkurrenz, die mittelfristig auch zu besseren Konditionen für die Nutzer führt.
Ob es soweit kommt? Vermutlich nicht.