Author

Topic: BTC Gewinn Versteuerung und Angabe über Herkunft? (Read 951 times)

newbie
Activity: 40
Merit: 0
Wie schon weiter oben gesagt: wenn du die Einkünfte aus Dienstleistung schon versteuert hast, musst du nur drauf achten, das die Spekulationsgewinne älter als 1 Jahr sind. Also wenn du 1000 Euro bekommen hast, in Form von 2 Btc vor weit mehr als einem Jahr, dann wären die 1000 Euro im Jahr der Einkünfte zu versteuern. Den Kursgewinn von aktuell ungefähr 11.000 Euro würdest du Steuerfrei bekommen.

Ich vermute aber mal, aufgrund deiner Formulierung, das du die Einkünfte NICHT angegeben hast. Damit ist es Steuerhinterziehung. Und das willst nun verstecken. Sagen wir es mal so, wenns bei der Dienstleistung nur um 1000 oder 2000 Euro gegangen ist, wobei 600Euro im Jahr sowieso steuerfrei dazu verdient werden dürfen und du sagst, das du keine Unterlagen mehr über diese Kauforder hast(vieleicht wars ja Face to Face gekauft), wird das Finanzamt auch nicht groß nachstochern. Weil die Kursgewinne wären ja eh steuerfrei aufgrund des zeitlichen Abstandes.

Wenn du allerdings größere Summen so verstecken willst, sagen wir mal als beispiel 10.000 Euro aka 20btc damals, dürfte es genug sein, das ein FA-Beamter sich mal Gedanken macht. Immerhin, 10.000 Euro abzwacken aus dem Verdienst zum Investieren, das muss zu deinem Einkommen passen. Und das wissen die ja. Bist du nun Manager mit 250.000 Jahresgehalt, ist es plausibel. Warst du Hilfsarbeiter mit Mindestlohn, sieht das nicht mehr besonders glaubwürdig aus.

Bedeutet: erregt das ganze Verdacht oder nicht, ist es plausibel oder unglaubwürdig. Und zwar aus Sicht des Finanzbeamten. Und danach entscheidet der, ob er weitere Zeit investiert und kontrolliert. Der kann auch nicht jeder kleinsten Ungenauigkeit nachlaufen. Und wenn man dann mit ihm gescheit redet und nicht drauf rumhackt, wie recht man selbst hat und wie doof er doch ist, sondern sich "unterwürfig" kompromissbereit zeigt, ohne dabei gleich nachzugeben, kommt man ziemlich weit mit überspielen von Ungenauigkeiten. Wenn ich sage, ja, da war ich einfach völlig blauäugig und hatte zu wenig Ahnung, was ich alles aufheben muss und das Webseiten eben auch mal weg sind, weil Unternehmen Pleite gehen, kommt man oftmals ganz gut durch. Mit: wenn ich ihnen sage es war so, dann ist es so, rennt man ziemlich sicher gegen die Wand. Behandel ihn wie einen der gewissenhaft seinen Job macht, dann behandelt er dich auch so. Und glaub mir, ich war in Marokko auf dem BASAR/Altstadt Tanger und im Finanzamt und konnte nicht sehr viel Unterschiede feststellen. Feilschen auf hohem Niveau.

hahah alles klar! Cheesy
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
Wie schon weiter oben gesagt: wenn du die Einkünfte aus Dienstleistung schon versteuert hast, musst du nur drauf achten, das die Spekulationsgewinne älter als 1 Jahr sind. Also wenn du 1000 Euro bekommen hast, in Form von 2 Btc vor weit mehr als einem Jahr, dann wären die 1000 Euro im Jahr der Einkünfte zu versteuern. Den Kursgewinn von aktuell ungefähr 11.000 Euro würdest du Steuerfrei bekommen.

Ich vermute aber mal, aufgrund deiner Formulierung, das du die Einkünfte NICHT angegeben hast. Damit ist es Steuerhinterziehung. Und das willst nun verstecken. Sagen wir es mal so, wenns bei der Dienstleistung nur um 1000 oder 2000 Euro gegangen ist, wobei 600Euro im Jahr sowieso steuerfrei dazu verdient werden dürfen und du sagst, das du keine Unterlagen mehr über diese Kauforder hast(vieleicht wars ja Face to Face gekauft), wird das Finanzamt auch nicht groß nachstochern. Weil die Kursgewinne wären ja eh steuerfrei aufgrund des zeitlichen Abstandes.

Wenn du allerdings größere Summen so verstecken willst, sagen wir mal als beispiel 10.000 Euro aka 20btc damals, dürfte es genug sein, das ein FA-Beamter sich mal Gedanken macht. Immerhin, 10.000 Euro abzwacken aus dem Verdienst zum Investieren, das muss zu deinem Einkommen passen. Und das wissen die ja. Bist du nun Manager mit 250.000 Jahresgehalt, ist es plausibel. Warst du Hilfsarbeiter mit Mindestlohn, sieht das nicht mehr besonders glaubwürdig aus.

Bedeutet: erregt das ganze Verdacht oder nicht, ist es plausibel oder unglaubwürdig. Und zwar aus Sicht des Finanzbeamten. Und danach entscheidet der, ob er weitere Zeit investiert und kontrolliert. Der kann auch nicht jeder kleinsten Ungenauigkeit nachlaufen. Und wenn man dann mit ihm gescheit redet und nicht drauf rumhackt, wie recht man selbst hat und wie doof er doch ist, sondern sich "unterwürfig" kompromissbereit zeigt, ohne dabei gleich nachzugeben, kommt man ziemlich weit mit überspielen von Ungenauigkeiten. Wenn ich sage, ja, da war ich einfach völlig blauäugig und hatte zu wenig Ahnung, was ich alles aufheben muss und das Webseiten eben auch mal weg sind, weil Unternehmen Pleite gehen, kommt man oftmals ganz gut durch. Mit: wenn ich ihnen sage es war so, dann ist es so, rennt man ziemlich sicher gegen die Wand. Behandel ihn wie einen der gewissenhaft seinen Job macht, dann behandelt er dich auch so. Und glaub mir, ich war in Marokko auf dem BASAR/Altstadt Tanger und im Finanzamt und konnte nicht sehr viel Unterschiede feststellen. Feilschen auf hohem Niveau.
member
Activity: 228
Merit: 10
Gemäß der normalen vorschriften, ihr Einkommen besteuert.Können sie vielleicht ein offshore - Unternehmen öffnen.Bitcoins es dann an ausländische Unternehmen zu bedienen.Zum beispiel: auf den Cayman - INSELN
newbie
Activity: 9
Merit: 0
wenn der Gewinn unter den 600€ bleibt, fragt das FA in der Einkommenssteuer nicht nach "Einnahmen", die nach meinem Verständnis versteuert werden müssen.
Sonst die Besteuerung nach Einkommensteuersatz oder Steuer für Unternehmen (bei Gewerbebetrieb) und man muss  Bitcoin-Geschäfte allerdings sorgfältig dokumentieren, um dem FA im Zweifel geeignete Nachweise über die getätigten Transaktionen vorlegen zu können.
newbie
Activity: 22
Merit: 0

Muss ich nun begründen wie auf die Coins gekommen bin?


Da du die Bitcoins über Dienstleistungen bekommen hast, musst du das natürlich nicht. In deiner gewerblichen Steuererklärungen steht das ja bereits drin und das FA weiß über die Herkunft bescheid. Da du die Bitcoins im Gegenzug zu gewerblichen Tätigkeiten erhalten hast, gilt die 1 Jahres Frist für dich nicht.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
Huch, ein neuer Steuerthread…. Shocked
Es gibt hier mittlerweile schon so viele Threads, die sich mit genau deinem Thema beschäftigen. Mache dir doch bitte die Mühe, lese die durch (es gibt sogar eine FAQ), poste da und lasse diesen Thread schließen. Wir brauchen wirklich keinen neuen. Mit den vorhandenen ist es schon ziemlich unübersichtlich.
Danke
newbie
Activity: 40
Merit: 0
Hallo,
angenommen Ich hätte Bitcoin verdient mit verschiedene Dienstleistungen.
Nun entscheide ich mich diese zu verkaufen über beliebige Börse und lasse mir das Geld über mein deutsches Konto auszahlen.
Jetzt habe ich JA Gewinn gemacht und soll das in meiner Steuererklärung angeben bezüglich Versteuerung.

Muss ich nun begründen wie auf die Coins gekommen bin?
Und Was ist wenn ich nicht über die Quelle von den Coins sprechen möchte bzw. nicht angeben möchte?

So nun angenommen ich gebe einfach die BTC an, kein Angabe über dier Herkunft und nur wenig Ausgaben habe bzw. deklariert (also Ausgaben für den Verkauf  von BTC).
Wie viel prozent muss ich dem FA zahlen?

Ich weiss dass man nach 1 Jahr alles steuerfrei haben kann.
Also nehmen wir den Fall 2:
Ich habe woher auch immer BITCOINs erworben. Ich lasse sie auf meine Wallets mehr 12 Monate lang, dann verkaufe ich sie über irgendwelche Börse.
Wie sieht dann hier aus? Immer noch Steuerfrei? Also heißt es, es muss nicht in der Steuererklärung abgegeben? Sagen wir hier NEIN, die BANK würde doch mal fragen woher kommt das Geld oder nicht?
Oder geht es hier wirklich nur um Bitcoins die man vor 1 Jahr mit Nachweis gekauft hat? (auf irgendwelche Exchanger)

Sagen wir ich hätte die BTC gegen Bargeld gekauft oder Dienstleistungen.
Ich lasse die 1 Jahr auf Wallet stehen, dann über Börse verkaufen, was ist denn dann?


Vielen Dank Leute!  Smiley

Jump to: