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Topic: Defekte USB Erupter Käufer will Kaufpreis zurück.. (Read 806 times)

full member
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Frohes Neues!!!  Smiley

Danke für die Aufklärung..

Kann man denn nicht die Bitcoin Mining Hardware als eine Art Verbrauchsgegenstand sehen, der nach einer Zeit wertlos wird?
sr. member
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Hier werden wieder sehr schoen Begriffe gemixt: Garantie =/= Gewaehrleistung.

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Garanten (Verkaeufer) und NICHT gesetzlich vorgeschrieben.

Gewaehrleistung (Sachmangelhaftung):

"Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

o Minderung (§ 441 BGB),

o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich."
hero member
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Vertrau in Gott
Die Sache ist  ganz simple. Laut BGB hast du Gewährleistung zu geben. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen,  dass der Mangel nicht schon vorlag.( Das ist aber unmöglich).

Kauf einfach im Forum 4  gebrauchte Sticks und lass sie umtauschen. Natürlich muss dir der Vk vorher die Sticks zuschicken damit du sie überprüfen kannst. (Lass es ruhig 2 wochen dauern)
full member
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Danke für die ausführlichen Ausführungen.

Hat schon jemand Erfahrungen mit Gerichtsurteilen in Deutschland was die Gewährleistung von Bitcoin Minern angeht?

Guten Rutsch  Cool
full member
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Das Problem ist, das der Kunde hier innerhalb von 6 Monaten auf Gewährleistung pocht, so ist der Händler in der Pflicht zu beweisen, das der Mangel bei Kauf nicht vorlag.

Soweit ich weiß, hat man erstmal 2 Versuche, die Dinger zu tauschen bzw. zu reparieren.
Erst beim dritten fehlgeschlagenen Reparaturversuch darf der Kunde wandeln.

Es wäre aber an ihm, zu beweisen, das er die Teile richtig behandelt hat: Wer den Anspruch geltend macht, muss ihn beweisen.
Ein unsachgemäßer Hub kann bei den Dingern schon Probleme machen, ebenso unzureichende Belüftung.
Im Streitfall könnte es für beide lustig werden.
- der Verkäufer hat keine Anleitung usw. beigelegt
- der Käufer hat gewerblich Vermögen generiert, hat er das angemeldet?
- Käufer hat privat gekauft, will aber gewerblich nutzen
- Verkäufer hat an privat verkauft, das müsste aber ein B2B-Geschäft mit AGB sein, oder? Wink
- Das Gerät ist nicht mehr verfügbar, das darf eigentlich nicht sein. friedcat bzw. yxt müsste ja genauso Garantie/Gewährleistung erfüllen. Aber wo steht, wie lange das ist?
- Das Gerät ist jetzt definitiv wertlos, selbst wenn es funktioniert. Bin gespannt, wie das vor Gericht kommt. schließlich will der Käufer die Dinger hier im genauen Wissen der Nutzlosig- und Untauschbarkeit in Bares umwandeln, nachdem er den Nutzen rausgeholt hat.

Aber jetzt weißt du, warum yxt so unverschämte Preise für die Dinger nimmt... Grin
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Käufer sagt: "Unabhängig davon, ob der Hersteller Garantie gibt oder nicht: ist der Händler zu 12 / 24 Monaten gesetzliche Garantie verpflichtet.

Gehen Sie doch mal zu Mediamarkt und kaufen sich ein Fernsehr. Dieser geht nach 6 Monaten kaputt - und Sie sind also nun der Meinung: Mediamarkt erstattet Ihnen hier nur 50% des Wertes, weil ein Fernsehr binnen 6 Monate schon zu veraltet ist? Das ist quark - sorry, das ich das Ganze nun so schreibe.

Die Gewährleistung gegenüber des Händlers bleibt unabhängig vom tatsächlichen Wert bestehen - entweder erfolgt dann ein Tausch in ein gleichwertiges/gleichteures Gerät oder aber der Kunde hat Recht auf Rückerstattung - sofern eine Reparatur nicht möglich ist.

Ich hoffe, Sie verstehen, was ich hiermit verdeutlichen möchte.

Egal, ob das Gerät nun 10 Ct. oder 1 Ct. wert ist -> es wurden 50 eUR pro Miner bezahlt - und dieser Wert ist dann entsprechend zu ersetzen.

Ich benötige eine zufriedenstellende Lösung: was bringt es mir: die Geräte zu Ihnen zu schicken , wenn Sie dann der Meinung sind: die Geräte "funktionieren" ( weil sie ja erkannt werden ) - defakto ist die HW Error-Rate ist existent ( siehe zuvorherige Screenshots ). Ich lege es ja nicht mal auf solch Bitmain-Miner an - denn dieser funktioniert beim PI noch nicht so - mir würden drei neue theoretisch genügen - wobei hier bei gebrauchten dann wieder das Problem irgendwann bestehen wird.

Ich habe bereits mit einigen bekannten aus den Mining-Sektor gesprochen: hier gibt es hin und wieder eine Reihe von defekten Eruptoren."



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Hallo vor c.a. 4 Monaten hat ein Kunde (privat) 6 USB Erupter bei einem Händler (Gewerbe) gekauft für c.a. 50 € pro Stück.

Nun möchte der Kunde 4 Stück ersetzt bekommen, da Sie 100 % Hardwarefehler produzieren.

Welchen Wert bekommt er ersetzt? (Verkäufer hat keine neuen ASICMINER USB Erupter mehr in Stock)
Wirklich den Kaufpreis von vor 4 Monaten?

--geht man davon aus, dass die ASICMINER USB Erupter korrekt betrieben wurden.

Hat jemand eine Idee wie man sich hier einigen kann.

Vielen Dank
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