Das zentrale Argument des Ministeriums lautet: Weil Bitcoins & Co. völlig anonyme Zahlungen erlauben, können die Systeme leicht für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werden. Und während Banken zur Geldwäsche-Prävention verpflichtet werden können, fehlt es in der virtuellen Zahlungswelt an Anknüpfungspunkten.
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Als Übergangsregelung sei die deutsche Regelung geeignet, wonach Bitcoin-Börsen unter die nationale Bankenregulierung fallen.
Mal abgesehen davon, daß es eine solche
Übergangsregelung ja nichtnur in Deutschland gibt, schließlich unterliegen auch Börsen/Zahlungsdienstleister in anderen Ländern den AML/KYC-Regularien,
fragt man sich natürlich schon,
wie es überhaupt möglich sein kann, diese
Übergangsregelungen anzuwenden, wenn es doch angeblich
in der virtuellen Zahlungswelt an Anknüpfungspunkten fehlt?
Irgendwie wissen die wohl doch nich so ganz genau, wovon sie da eigentlich reden.