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Topic: Dfinity Airdrop Steuer (Read 130 times)

sr. member
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The Internet of Trusted Things
May 08, 2021, 12:15:00 PM
#6
Die "Einzahlung" war eine Gebühr für den KYC. Formal gesehen war es also kein Kauf, bezahlt hat man für die Identitätsprüfung. So wars auch ausgeschrieben.

newbie
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May 08, 2021, 11:31:17 AM
#5
Interessante Ansicht! Wäre natürlich der Optimalfall.

Und du hast durchaus Recht, dass man 9$ an Coinlist zahlen musste. Allerdings waren das die Gebühren für eine KYC-Prüfung gewesen, die wahrscheinlich bei Coinlist eingingen, da diese die Prüfung vornahmen. Denke nicht, dass das als direkter Erwerb der Währung gilt.
sr. member
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May 08, 2021, 10:50:02 AM
#4
Man musste doch einen kleinen Betrag bezahlen, um damals am Airdrop teilnehmen zu können oder verwechsle ich da was? Wenn ja, dann fing die Jahresfrist damals sofort an zu laufen und am 10.05.21 würdest du den Kaufgegenstand bekommen. Ein Verkauf wäre sofort steuerfrei. Es war im Prinzip kein Airdrop, sondern ein normaler Kauf und daher gelten die Reglungen des privaten Veräußerungsgeschäfts.
newbie
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May 08, 2021, 10:43:03 AM
#3
Danke dir für die schnelle Antwort!

Meinst du mit dem Faden diesen Thread: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5314992.60 ?

Ansonsten wäre ich dir dankbar den Faden nochmal zu posten.

Den letzen Satz verstehe ich leider nicht ganz, will ja eigtl direkt in Fiat tauschen da ich schon gelesen habe, dass mehrere Transaktionen zwischen Währungen das Ganze noch weiter verkomplizieren und uU mehr Steuern verursachen. Also meintest du einfach, dass man ICP direkt nach Erhalt in einen Stablecoin tauschen kann und dieses Geld wiederum neu anlegt, um eventuelle Steuern aus dem Verkauf zu erwirtschaften? Dann wäre man ja auch wieder einem Risiko eines Wertverlustes ausgesetzt.
sr. member
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The Internet of Trusted Things
May 08, 2021, 09:51:29 AM
#2
Kuck mal in den Dfinity Airdrop Update Faden, da wurde das schon besprochen. Da cryptosteuerrechtlich zu viel unklar ist, gibt es unterschiedliche steuerrechtliche Meinungen.

Die Finanzämter sind genauso planlos. Letztlich gilt es darum, sich durch Widersprüche und Rücklagen für alle Szenarien zu wappnen und auf gerichtliche Entscheidungen oder klare Gesetzgebungen zu warten.

Dank DeFi kann man seine Stablecoins  (so man denn verkauft) ja ganz gut anlegen, so dass man die eventuelle Steuer nach nem Jahr ja ganz gut wieder drin hat.
newbie
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May 08, 2021, 09:10:46 AM
#1
Servus Leute,

bin auf den Thread aufmerksam geworden, da ich damals auch 239ICP im Airdrop erhalten habe. Spätestens seit gestern ziemlich hyped Grin

Die steuerlichen Fragen bereiten mir aber etwas Bauchschmerzen. Weiß, dass das hier schonmal angesprochen wurde, würde die Thematik gerne dennoch ein weiteres Mal anstoßen, um sicher zu gehen:

Nach meinem Verständnis ist der erste fragwürdige Sachverhalt die Versteuerung des Erhalts der Coins im Zuge des Airdrops:

  • Handelt es sich dabei um eine Schenkung wie erst kürzlich im Sachstand vom Bundestag beschrieben (https://www.bundestag.de/resource/blob/704904/16d8ee9f5216e150cb012b65906cd0c7/WD-4-054-20-pdf-data.pdf)?
    • Das hieße eine Besteuerung in Höhe x% wäre für den Erhalt fällig?
    • Freibetrag von x€ (habe glaube ich mal von 20.000€ gelesen bei Dritten)?
    • Welcher Betrag würde überhaupt zur Bemessung genommen werden? Das Äquivalent von 1000CHF, das dem Airdrop damals in 2018 zugeschrieben wurde? Oder der Wert zum Zeitpunkt der Gutschrift der Placeholder Tokens auf Coinlist auf Basis der Future Preise (kann ich mir kaum vorstellen, da lässt sich ja kaum ein Preis feststellen)? Oder (evtl am intuitivsten) dann doch der Preis zum Zeitpunkt des Zuflusses der echten Tokens im Wallet am kommenden Montag, den 10.05.21?
    • In einem der beiden letzen Fälle, wären das ja mehrere 10.000€ höchstwahrscheinlich und somit horrende Steuerbeträge..
    • Weiterhin wäre solch eine Schenkung innerhalb von 3 Monaten dem FA anzugeigen. Welcher Zeitpunkt gilt wiederum hierfür?
  • Dann gibt es dem gegenüber noch die Argumentationen von Cryptotax(a) und nach dem Windfall-Prinzip(b)
    • (a) Keine Gegenleistung (evtl auch nicht zu ermittelnder Marktwert), Anschaffungskosten resultierend mit 0€ angestetzt
    • (b) Wie Lottogewinn gehandhabt, grundsätzlich steuerfrei betrachtet, wenn ich es richtig verstehe
    • In diesen beiden Fällen würde also keine Steuer für den Erhalt anfallen, wobei sie sich bezüglich der weiteren Veräußerung unterscheiden, zu der ich nachfolgend komme

Abgesehen vom Erhalt, ist der zweite fragwürdige Sachverhalt die Versteuerung der Veräußerung der Coins beim Tausch in Fiat:
  • I.d.R wird bei Kryptowährungen von privaten Wirtschaftsgütern ausgegangen (mein Kenntnisstand), sie werden also nach dem progressiven Steuersatz verrechnet bei Veräußerung, allerdings nur wenn sie innerhalb eines Jahres wieder veräußert werden nach Erhalt.
    • Dies spielt auch bei der Argumentation von CryptoTax eine Rolle, die zwar den Zufluss/Erhalt mit 0€ ansetzen, danach aber grundsätzlich von einer Versteuerung nach dem progressiven Steuersatz außgehen, sofern die Veräußerung innerhalb von einem Jahr stattfindet.
  • Bei der Auslegung nach dem Windfall-Prinzip, wird sofern ich es richtig verstanden habe, grundsätzlich von keiner Versteuerung ausgegangen, egal ob die Währung 1 Jahr oder kürzer gehalten wurde.

Nach dem Zusammenfassen der verschiedenen möglichen Auslegungen nach meinem Kenntnisstand, nun zu den brennenden Fragen:
  • Wie handhabt ihr das Ganze am Ende des Tages?
    • Meldet ihr es zeitnah bem FA und wenn ja: wie genau?
    • Argumentiert ihr wie CryptoTax oder gar nach dem Windfall-Prinzip? Reicht ihr es dann dementsprechend erst im Zuge einer der nächsten Steuererklärungen ein und vermerkt den Airdrop entsprechend am 10.05.21 oder am Tag als ihr die Placeholder-Tokens erhalten habt?
  • Was ist eure Meinung zur Veräßerung? Habe schon gesehen, dass im Thread davon ausgegangen wurde, dass alles einfach steuerfrei ist. Bzw. wollen einige wohl einen bedeutenden Teil (z.B. die Hälfte) direkt zum Start loswerden. Geht ihr also dann vom Winfall-Prinzip aus? Nach der Argumentation von CryptoTax wäre es nämlich wahrscheinlich zu versteuern, da die Haltedauer unter einem Jahr läge. Oder geht ihr bei dem Erhalt der Coins von einem anderen Zeitpunkt aus, der weiter in der Vergangenheit liegt, etwa die Registrierung und Bestätigung in 2018?

Warum mich das Ganze so interessiert, ist vor allem das folgenden Szenario:
Stellt euch vor es stellt sich raus, dass der Zufluss/Airdrop steuerpflichtig war. Und zur Bemessung wird der 10.05.21 herangezogen. Kein Plan wie hoch der Preis zum Start genau sein wird, aber wenn man den Futures glaubt, sollte er nicht all zu niedrig sein. Daher werden je nach genauem Steuersatz meherere Tausend Euro Steuern fällig, zusätzlich evtl eine Strafe weil man es etwa im Falle einer Schenkung nicht in 3 Monaten an das FA gemeldet hat. Weiterhin hat man den Coin aber 1 Jahr gehalten, weil man der Argumentation von CryptoTax gefolgt ist und diesen steuerfrei nach der Frist erst tauschen wollte. Der Coin ist aber (rein hypothetisch) leider kaum noch etwas wert zu diesem Zeitpunkt. Nun hätte ich also Angst, dass man die Steuer für den Zufluss einfordert und ich je nach Marktwert des Coins am Ende sogar noch Verluste aus der ganzen Sache erleiden könnte. Klar, es hat mich keiner gezwungen den Coin zu halten. Aber evtl. 42% progressiven Steuersatz auf den Verkauf zahlen ist irgendwie auch witzlos.. Oder wäre bei einer Versteuerung im Zuge des Erhalts/Airdrops, zumindest der Verkauf definitv steuerfrei? Interessiert mich eben vor allem, warum viele direkt verkaufen wollen trotz eventueller Versteuerung.

Bin ich da einfach zu pessimistisch?  Huh
Habt ihr da evtl Erfahrung oder euch bereits steuerlichen Rat eingeholt?

Bin für jeden Hinweis dankbar.   Smiley
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