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Topic: Differenzgeschäfte und Steuern (Read 1880 times)

newbie
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May 07, 2015, 02:01:17 PM
#8
Nachdem mein FA nach über ne Woche gebraucht hat um mir mitzuteilen, dass sie aus rechtlichen Gründen keine Auskunft geben dürfen, hab ich die Frage auf frag-einen-anwalt.de reingestellt. Hab gerade die Antwort dazu gelesen. Die Kurzfassung: Differenzgeschäfte gelten als private Veräußerungsgeschäfte.
legendary
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April 27, 2015, 07:33:18 AM
#7
Das mit unverbindlich kenn ich anders. Finanzbeamte sind zur Auskunft verpflichtet aber dürfen keine Steuerberatung übernehmen. Wenn man fragt wie man Bitcoin einordnen muss, dürfte die Antwort sein: fragen sie den Steuerberater. Fragt man aber ob man Bitcoin unter Landwirtschaft oder Finanzgeschäft eintragen muss(überspitzt geschrieben) müssen sie Auskunft geben die korrekt sein muss.

Es kann zwar sein, das sich die Beamten etwas bockig stellen(weils ihnen Arbeit macht), aber dann hilft nur aufs Recht pochen und sie drauf hinweisen, das sie zur Mitarbeit verpflichtet sind. Und sich dann die richtigen Fragen zurecht legen.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html

Absatz(2) dürfte hier greifen. Das Finanzamt ist verpflichtet verbindliche Aussagen zu tätigen. In wie weit dann alles schriftlich erfolgen muss, wird wohl der Beamte vor Ort entscheiden. Immerhin hat er mit schriftlichen Auskünften auch Mehraufwand.

edit: Ups, die Gebühren habe ich überlesen, sorry. Ja, es ist leider ein wischi-waschi Paragraf, den wohl jedes Amt etwas anders auslegt, es wird auch auf Gebührenfrei hingewiesen wenn es unbillig wäre Gebühren zu erheben.
legendary
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April 26, 2015, 06:28:02 AM
#6
Das Finanzamt wird Dir nur unverbindliche Auskünfte geben. Du kannst gegen Entgeld eine verbindliche Auskunft einholen, allerdings nur, wenn Du noch keine Differenzgeschäfte betrieben hast. Im Zweifel also lieber unehrlich sein um die Info zu erhalten ("Ich habe es noch nicht getan, denke aber darüber nach").

Hatte vorletztes Jahr einige Renner- und Scherereien nur weil ich wissen wollte wie man denn nun Bitcoinzahlungen steuerlich korrekt erfasst/bewertet.
legendary
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April 26, 2015, 05:59:55 AM
#5
Ich glaube das Finanzamt weis das. Aber auch dort scheinbar nur ganz wenige. Jedoch hat man einen großen Vorteil, wenn man Die fragt müssen Die auch antworten und zwar wahrheitsgemäss und kostenfrei. Glaube das dürfte deine Frage besser beantworten wie alle Forenpostings.



betonung auf "ganz wenige"  Grin
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April 22, 2015, 07:40:15 AM
#4
@chefin: ja, das hast du wahrscheinlich recht. Werd ich dann mal machen..

@tyz: thx für den Link aber da hab ich leider nix direktes zu Differenzgeschäften gefunden..
tyz
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April 21, 2015, 04:21:04 PM
#3
Die Fragestellung hatte ich vor Kurzem auch. Ein interessanter Artikel zum Thema Bitcoin und Steuern gibt's auf Bitcoinage.de
http://bitcoinage.de/steuererklarung-mit-system-kann-viel-geld-sparen/
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April 21, 2015, 08:13:55 AM
#2
Ich glaube das Finanzamt weis das. Aber auch dort scheinbar nur ganz wenige. Jedoch hat man einen großen Vorteil, wenn man Die fragt müssen Die auch antworten und zwar wahrheitsgemäss und kostenfrei. Glaube das dürfte deine Frage besser beantworten wie alle Forenpostings.

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April 20, 2015, 11:26:25 AM
#1
Hallo,

weiss jemand wie man Differenzgeschäfte mit Bitcoins versteuern muss?
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