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Topic: ebay keine Übermittlung von Name bei Kontodaten möglich? (Read 238 times)

legendary
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Natürlich kramt er kein Vorbereiten einer Straftat raus, wenn jemand gerade Sprengstoff anbietet. Da hat er genug bessere Argumente für den Richter.

Aber wenn er verdacht schnuppert, aber nichts anderes weis, als das der typ suspekt ist und einen anonymen Account anlegt...dann nimmt man den heran und holt sich damit seinen Richterbeschluss. Und dann kann man fleisig seine Beweise suchen. Findet sich nichts, hat er ja keine Straftat vorbereitet, Anfangsverdacht widerlegt. Findet er Beweise für Straftaten, hat man denjenigen an den Eiern.

Ohne den anonymen Account hätte aber kein Richter die Durchsuchung genehmigt.
qwk
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Wie sieht es bei den Kontodaten aus? Wenn als Empfänger Hans Meiser statt Erna Müller angegeben wird, dann kommt die Sepa-Überweisung trotzdem an, da nur die IBAN relevant ist. Der Käufer würde dann doch nicht erfahren, dass der eigentliche Kontoempfänger Erna Müller ist, oder?
Erstens kann (genauer: sollte) eine Bank auch den Empfängernamen bei einer Überweisung überprüfen, und ggf. eine Überweisung ablehnen.
Zweitens wird der Name zwar tatsächlich nicht "zurück übermittelt", so dass der Absender nicht unbedingt erfährt, wer der Kontoinhaber ist.
Aber der Inhaber des Kontos kann über eine Adressermittlung angefragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (i.d.R. bei geplatzten Lastschriften, aber auch durchaus in anderen Fällen wie einer Fehlüberweisung).

Da es aber wohl nur darum geht, dass der Überweisende nicht kapieren soll, dass er hier einem bekannten Mitarbeiter Geld überwiesen hat, darf man davon ausgehen, dass das nicht passieren wird.
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Kommt wohl drauf an was über den anoymen EBay Account verkauft werden soll.
wenn dies
- Sprengstoff
- Schusswaffen (das kann evtl. auch eine Zwille sein)
- Gift
- Radioaktive Stoffe

sind,


Genau in der Reihenfolge.  Cool


Zurück zum Thema. Mir ist nicht bekannt, dass man sich mit Perso o.ä bei ebay verifizieren muss. Eine Anmeldung unter Al Capone sollte dann genauso möglich sein wie Hans Meiser oder Erna Müller.

Wie sieht es bei den Kontodaten aus? Wenn als Empfänger Hans Meiser statt Erna Müller angegeben wird, dann kommt die Sepa-Überweisung trotzdem an, da nur die IBAN relevant ist. Der Käufer würde dann doch nicht erfahren, dass der eigentliche Kontoempfänger Erna Müller ist, oder?
qwk
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Kommt wohl drauf an was über den anoymen EBay Account verkauft werden soll.
wenn dies
- Sprengstoff
- Schusswaffen (das kann evtl. auch eine Zwille sein)
- Gift
- Radioaktive Stoffe

sind, dann kann eine Staatsanwaltschaft evtl mal über Chefins idee nachdenken.
Das erklärt dann vielleicht auch, wieso der Käufer mehr bezahlt.
Al-Qaida bezahlt den festangestellten Berufs-Terroristen bestimmt weniger als einem freien Waffenschieber Shocked
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was ist den staatsgefährdende Gewalt? Erst wenn ich die Merkel umniete? Oder reicht es schon gegen die Polizei zu sein. Oder als rechter oder linker Sympatisant in einer Demo mitzulaufen, in der ein paar Zirkusaffen ihre Gewaltvorstellungen austoben.
Das kann vieles sein, und ist in der Tat ein "Gummiparagraph".
Was staatsgefährdende Gewalt ist, ist aber gar nicht so wichtig, denn es müssen zusätzlich erfüllt sein:
- Sprengstoff
- Schusswaffen (das kann evtl. auch eine Zwille sein)
- Gift
- Radioaktive Stoffe
damit der Paragraph anwendbar wird.

(liebe Grüße an alle Geheimdienst-Mitarbeiter, bei denen der Post hier gerade rot aufleuchtet Grin)


Der Gummiparagraf ist ein Geschenk an die Staatsanwaltschaft gewesen.
Eventuell. Aber das ist hier nicht die Frage.
Die Frage ist, kommt er auch bei der Einrichtung eines anonymen Ebay-Accounts in Frage?
Ich glaube, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verneinen zu dürfen Roll Eyes

Kommt wohl drauf an was über den anoymen EBay Account verkauft werden soll.
wenn dies
- Sprengstoff
- Schusswaffen (das kann evtl. auch eine Zwille sein)
- Gift
- Radioaktive Stoffe

sind, dann kann eine Staatsanwaltschaft evtl mal über Chefins idee nachdenken.
qwk
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§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Roll Eyes

Und wenn du wirklich glaubst der Staatsanwalt würde dieses Mittel nicht nutzen, um einen Richterbeschluss zu bekommen, bist du entweder nicht in Deutschland oder gerade erst geboren.
Wenn du ernsthaft glaubst, ein Staatsanwalt würde auf dieser Basis jemanden verfolgen, der einen Ebay-Account anonym einrichtet, trägst du einen Aluhut.

was ist den staatsgefährdende Gewalt? Erst wenn ich die Merkel umniete? Oder reicht es schon gegen die Polizei zu sein. Oder als rechter oder linker Sympatisant in einer Demo mitzulaufen, in der ein paar Zirkusaffen ihre Gewaltvorstellungen austoben.
Das kann vieles sein, und ist in der Tat ein "Gummiparagraph".
Was staatsgefährdende Gewalt ist, ist aber gar nicht so wichtig, denn es müssen zusätzlich erfüllt sein:
- Sprengstoff
- Schusswaffen (das kann evtl. auch eine Zwille sein)
- Gift
- Radioaktive Stoffe
damit der Paragraph anwendbar wird.

(liebe Grüße an alle Geheimdienst-Mitarbeiter, bei denen der Post hier gerade rot aufleuchtet Grin)


Der Gummiparagraf ist ein Geschenk an die Staatsanwaltschaft gewesen.
Eventuell. Aber das ist hier nicht die Frage.
Die Frage ist, kommt er auch bei der Einrichtung eines anonymen Ebay-Accounts in Frage?
Ich glaube, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verneinen zu dürfen Roll Eyes
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Und wenn du wirklich glaubst der Staatsanwalt würde dieses Mittel nicht nutzen, um einen Richterbeschluss zu bekommen, bist du entweder nicht in Deutschland oder gerade erst geboren.

was ist den staatsgefährdende Gewalt? Erst wenn ich die Merkel umniete? Oder reicht es schon gegen die Polizei zu sein. Oder als rechter oder linker Sympatisant in einer Demo mitzulaufen, in der ein paar Zirkusaffen ihre Gewaltvorstellungen austoben.

Gewalt triffst du fast überall. Vieleicht wolltest nur ein paar Joints bestellen im Darknet und im selben Shop gabs auch Waffen. Und bei der letzten Demo wurdest auch gesehen, nicht weit von der Stelle an der 2 Polizisten verletzt wurden (und 20 Demonstranten).

Der Gummiparagraf ist ein Geschenk an die Staatsanwaltschaft gewesen. Aber er ist da
qwk
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BGB schreibt eine gewisse Form vor.
Nein.
Das BGB regelt Verträge, grundsätzlich gilt aber die Vertragsfreiheit, wobei eine Form nicht vorgegeben ist.
Ausnahmen gelten für bestimmte Rechtsgeschäfte, aber dazu gehören Internet-Verkäufe auf Ebay sicherlich nicht.

Und da sind Name und Anschrift des Käufers bzw verkäufers zwingend erforderlich.
Nein.
Name und Anschrift sind Anforderungen des Gesetzgebers im Steuerrecht.
Für den Vorsteuervorabzug sind z.B. die sog. "Pflichtangaben" erforderlich, ab einem Rechnungsbetrag zusätzlich Name und Anschrift des Käufers.
Zu den allgemeinen Verbraucherrechten gehören u.a. auch bestimmte Pflichtangaben im Rahmen der Vertragsanbahnung, das ist in diesem Fall aber im Zweifelsfall Sache des Vermittlers (Ebay).

Ebay prüft das durch gewisse Massnahmen um anonyme Konten zu unterbinden. Indem du diese Massnahmen an ihren Schwachstellen umgehst, wozu du extra Aufwand hast und es somit bewusst machst, verstösst du gegen das BGB.
Nein.
Man verstößt nicht gegen das BGB, sondern gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit Ebay.

Das ist erstmal nicht strafbewehrt.
Nein.
Das ist überhaupt nicht strafbewehrt, wie sollte es das auch sein?

Und wenn du glaubwürdig darlegen kannst, das dir das tracking ein Dorn im Auge ist und du deswegen aus etwas überzogenen Datenschutzvorstellungen, dich anonymisierst, wird ein Richter das nicht negativ bewerten.
Nein.
Der Richter wird im Falle einer Klage von Ebay einfach nur überprüfen, ob du deine Kardinalpflichten aus deinem Vertrag mit Ebay eingehalten hast.
Das hast du nicht, da kannst du dich auch mit der Ausrede "Datenschutz" nicht beim Richter entschuldigen.

Da so eine glaubwürdige Darlegung relativ trivial ist, solange keine anderen Indizien dazu kommen, wird es auch nicht vom Staatsanwalt verfolgt.
Nein.
Es wird so oder so nicht vom Staatsanwalt verfolgt.
Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Ebay und dem Inhaber des Verkäufer-Accounts.

Es ist kein Offizialdelikt, er muss es eh nur verfolgen, wenn es jemand anzeigt.
Nein.
Es ist überhaupt kein Delikt, auch kein Antragsdelikt.

Aber kommen Indizien dazu, die vermuten lassen, das man eine Straftat vorhat, sieht das anders aus.
Nein.
Nochmal: die Vorbereitung einer Straftat ist in Deutschland selbst nicht strafbar, sofern die Straftat nicht ausgeführt wird.
Von bestimmten Ausnahmen (Terroristischer Anschlag, Sabotage etc.) mal abgesehen.
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BGB schreibt eine gewisse Form vor. Und da sind Name und Anschrift des Käufers bzw verkäufers zwingend erforderlich. Ebay prüft das durch gewisse Massnahmen um anonyme Konten zu unterbinden. Indem du diese Massnahmen an ihren Schwachstellen umgehst, wozu du extra Aufwand hast und es somit bewusst machst, verstösst du gegen das BGB.

Das ist erstmal nicht strafbewehrt. Und wenn du glaubwürdig darlegen kannst, das dir das tracking ein Dorn im Auge ist und du deswegen aus etwas überzogenen Datenschutzvorstellungen, dich anonymisierst, wird ein Richter das nicht negativ bewerten. Da so eine glaubwürdige Darlegung relativ trivial ist, solange keine anderen Indizien dazu kommen, wird es auch nicht vom Staatsanwalt verfolgt. Es ist kein Offizialdelikt, er muss es eh nur verfolgen, wenn es jemand anzeigt. Und auch dann kann er von einer Verfolgung absehen oder gegen einen kleine Spende irgendwohin das einstellen.

Aber kommen Indizien dazu, die vermuten lassen, das man eine Straftat vorhat, sieht das anders aus. Und diese Indizien sehe ich im ersten Posting. Ein Privatmensch der etwas nicht gut verkaufen kann, aber als Firma mehr Geld für Gebrauchtware bekommt ist Blödsinn. Und ist es keine Gebrauchtware sondern Neuware, noch mehr Blödsinn. Dazu kommt, das man einer anderen Firma die MWSt in Rechnung stellen müsste, als Privatmensch aber nicht. Die MWSt kann der Käufer zurück fordern, aber der Privatmensch der sich als Firma ausgibt nicht ans FA abführen. Das führt zu MWSt Betrug.

Es sind also einige Ungereimtheiten, die nicht zusammen passen. zB auch das wenn ich etwas teurer als der Buchwert verkaufe, den Gewinn versteuern muss. Privatleute müssen das nicht. Sich also als Firma ausgeben und dann den Erlös nicht gegen den Buchwert buchen und versteuern führt zu weiteren Problemen. Plötzlich wird aus einer eigentlich belanglosen Sache eine Vorbereitung zur Straftat. Dieser Paragraf ist genau dafür gemacht worden. Er ist Kaugummi für jeden Staatsanwalt. So kann er jede Handlung von der er erfährt und die er so oder so bewerten kann, immer in eine Verfahren mit einführen und weitere Schritte draus ableiten. zB Durchsuchungen, TK Lauschmassnahmen, etc.

Im Rechtssystem ist ein sehr wichtiges Kriterium, das die meisten Laien weglassen, die Motivation. Tue ich etwas aus Datenschutzgründen, ist es harmlos, kann ich aber Datenschutz nicht glaubhaft machen, könnte es auch Vorbereitung einer Straftat sein. So wie ich mit dem Auto aus Unachtsamkeit in die Bushaltestelle fahren kann und 2 Menschen töte, aber auch absichtlich in die Bushaltestelle fahre und 2 Menschen töte. Im Ablauf der Tat ist kein Unterschied, es ist nun Aufgabe des Rechtssystem rauszufinden, ob ich absichtlich oder versehentlich da reingefahren bin. Der Unterschied ist 1 Jahr auf Bewährung vs Lebenslänglich. Und das beim genau gleichen Vorgang mit dem genau gleichen Ergebniss. Und der Punkt Motivation gilt überall und bei jeder Handlung.
qwk
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Ist es möglich als Verkäufer bei ebay keine Kontoempfängerdaten dem Käufer mitzuteilen? paypal?

Es sollen bei ebay mehrere Produkte an eine Firma verkauft werden. Welche Zahlungsmöglichkeiten können angeboten werden, damit die Firma nicht den Namen des Verkäufers mitkriegt? Bei Überweisung müsste der Verkäufer ja seinen Namen bei den Kontodaten mit angeben. Geht das sonst über paypal?
Möglich vieleicht, legal aber in keinem Fall. Und der Käufer erwirbt kein recht an der Ware, rein juristisch.
Naja, das ist wiederum etwas überspitzt formuliert.
Illegal ist es nicht direkt, da der Käufer sich zumindest auf gutgläubigen Erwerb berufen kann. Wink

Ob ein Eigentumsübergang stattfindet, ist natürlich fraglich, aber auch hier wird man im Zweifel davon ausgehen dürfen, dass ein Vertrag zwischen dem Inhaber des Ebay-Accounts des Verkäufers und dem Käufer zustande kommt.
Im Streitfall wird es natürlich gewisse Probleme geben.


Eine Firma benötigt ausserdem eine Rechnung auf der der Verkäufer ausgewiesen ist. Sonst ist die Rechnung nicht absetzbar.
Kommt auf den Betrag an.
Abgesehen davon wird das FA einen Ausdruck der Ebay-Zahlungsaufforderung sicherlich hilfsweise akzeptieren.


Eine solche Rechnung in die Bücher zu heften wäre eine Steuerhinterziehung seitens des Käufers...weil er damit seine Steuerlast senkt.
Nein.
Wenn ich einen Beleg nicht beibringen kann, und mir hilfsweise eine Alternative in Form von Eigenbeleg oder (in diesem Fall) einem Ausdruck der Ebay-Webseite in die Bücher hefte, ist das unter keinen Umständen Steuerhinterziehung, und noch nicht einmal leichtfertige Steuerverkürzung.
Allerdings kann ich ggf. den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.
Außerdem kann das FA bei einer Prüfung den Beleg nicht akzeptieren, dann muss ich eben nachzahlen.


Es wäre schon Vorbereitung einer Straftat überhaupt einen Account so zu generieren, das er nur auf Dummydaten zurück führt.
Woot? Huh
Welche Straftat soll das sein?
"Verstoß gegen die AGB der Firma Ebay"?
Es könnte dann, und nur dann eine Vorbereitung zu einer Straftat sein, wenn damit tatsächlich die Durchführung einer Straftat geplant, bzw. beabsichtigt ist, aber selbst das ist weit hergeholt.
Abgesehen davon stellt das Vorbereiten einer Straftat zumindest in Deutschland selbst (bis auf wenige, klar definierte Ausnahmen) keine Straftat dar, wenn die eigentlich vorbereitete Straftat schließlich nicht auch ausgeübt wird.


Und ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wieso eine Firma mehr bezahlt, wenn sie den Verkäufer nicht kennt bzw einen anderen Verkäufer vermutet.
Das wundert mich, ehrlich gesagt auch. Huh
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Ist es möglich als Verkäufer bei ebay keine Kontoempfängerdaten dem Käufer mitzuteilen? paypal?

Es sollen bei ebay mehrere Produkte an eine Firma verkauft werden. Welche Zahlungsmöglichkeiten können angeboten werden, damit die Firma nicht den Namen des Verkäufers mitkriegt? Bei Überweisung müsste der Verkäufer ja seinen Namen bei den Kontodaten mit angeben. Geht das sonst über paypal?



Möglich vieleicht, legal aber in keinem Fall. Und der Käufer erwirbt kein recht an der Ware, rein juristisch. Einem Käufer ist das in der Regel bewusst. Eine Firma benötigt ausserdem eine Rechnung auf der der Verkäufer ausgewiesen ist. Sonst ist die Rechnung nicht absetzbar. Eine solche Rechnung in die Bücher zu heften wäre eine Steuerhinterziehung seitens des Käufers...weil er damit seine Steuerlast senkt.

Das mag noch zwischen Privatleuten funktionieren, aber bei Firmen nicht mehr. Sollte sich aber eine Firma finden die sich drauf einlässt, kannst du den Arsch drauf verwetten, das die ihr Geld zurück holen, egal wohin das transferiert wird. Den die werden es nicht an eine Institution zahlen, die kein Rückfordern möglich macht. Jedenfalls nicht in Vorkasse.

Du wirst dir die Arbeit also sparen können. Es wäre schon Vorbereitung einer Straftat überhaupt einen Account so zu generieren, das er nur auf Dummydaten zurück führt. Zwar wird Ebay das nicht kontrollieren, daher wird keiner eine Anzeige diesbezüglich machen. Zu Deutsch, es würde praktisch keiner merken, solange man ihn nicht aktiv benutzt. Aber falls es durch andere Umstände auffliegt, wird ein Staatsanwalt genau diese Anklage formulieren. Da das Strafmass gering ist, wohl nur eine kleine Geldstrafe für sowas, wird es in der Regel nicht verfolgt, solange es nur so alleine da steht ohne andere Anklagepunkt. Aber im Zuge eines größeren Verfahrens wirkt es mit rein und führt dazu das man Vorsatz nachweisen kann. Wie man es auch betrachtet...es wird keinen Profit bringen ohne ihn mit einem hohen Risiko zu verknüpfen.

Und ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wieso eine Firma mehr bezahlt, wenn sie den Verkäufer nicht kennt bzw einen anderen Verkäufer vermutet.
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Farewell, Leo. You will be missed!
Ich habe auf Englisch einen Anleitung zum Erstellen eines anonymen eBay Kontos gefunden. Das ist jedoch möglicherweise gegen das Gesetz.
https://www.techwalla.com/articles/how-to-create-an-anonymous-ebay-selling-account
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Es sollen bei ebay mehrere Produkte an eine Firma verkauft werden. Welche Zahlungsmöglichkeiten können angeboten werden, damit die Firma nicht den Namen des Verkäufers mitkriegt? Bei Überweisung müsste der Verkäufer ja seinen Namen bei den Kontodaten mit angeben. Geht das sonst über paypal?
Unabhängig davon, ob das geht oder nicht geht, würde mich jetzt doch interessieren, warum der Käufer nicht wissen soll, von wem er kauft? Huh
Also wirklich aus bloßer Neugier.

Weil der Verkäufer bei der Firma arbeitet. Die Firma würde nicht so einen guten Preis bezahlen, wenn das Produkt von einem Angestellten gekauft wird.
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Unabhängig davon, ob das geht oder nicht geht, würde mich jetzt doch interessieren, warum der Käufer nicht wissen soll, von wem er kauft? Huh
Also wirklich aus bloßer Neugier.

Rein juristisch geht das genau genommen übrigens nicht, da ohne Kenntnis des Verkäufers kein Kaufvertrag zustande kommen kann.
Natürlich ist aber dennoch eine Pseudonymisierung zulässig, unter der Voraussetzung, dass diese auch aufgehoben werden kann (also z.B. die Daten bei Ebay hinterlegt bleiben und bei Bedarf abgefragt werden können).
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Ist es möglich als Verkäufer bei ebay keine Kontoempfängerdaten dem Käufer mitzuteilen? paypal?

Es sollen bei ebay mehrere Produkte an eine Firma verkauft werden. Welche Zahlungsmöglichkeiten können angeboten werden, damit die Firma nicht den Namen des Verkäufers mitkriegt? Bei Überweisung müsste der Verkäufer ja seinen Namen bei den Kontodaten mit angeben. Geht das sonst über paypal?

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