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Topic: Einfuhr nach Deutschland (Read 624 times)

newbie
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November 06, 2013, 09:57:57 AM
#6
das wäre ja dann richtig übel, dann brauche ich ja auch nicht günstig im Ausland kaufen Wink
member
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November 06, 2013, 09:54:37 AM
#5
In so einer Situation wird oft der Ebaypreis genommen.
newbie
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November 06, 2013, 03:58:06 AM
#4
es gibt ja durchaus Händler die geben auf der Rechnung nur BTC an deswegen dachte ich das kann auch im Ausland passieren Wink

legendary
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November 06, 2013, 01:51:04 AM
#3
Ansonsten kommt der Zoll auch sehr gut mit dem Marktwert (in EUR) zurecht. Bei den meisten Sachen lässt sich dieser im Web schnell herausfinden. Gegen eine stichhaltige Wertangabe (BTC Rechnung, Kurs zum Kaufzeitpunkt => Endsumme) hat der Zoll sicher auch nichts einzuwenden, wenn das Ergebnis realistisch ist. Funktioniert bei Fremdwährungsrechnungen, warum sollte es mit BTC nicht funktionieren.
sr. member
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November 06, 2013, 01:17:37 AM
#2
Eine Deklaration in BTC ist nicht möglich.
Es muss ein Rechnungsbetrag in einer offiziellen staatlichen Währung angegeben werden, z.B. USD oder EUR.
newbie
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November 05, 2013, 07:18:36 PM
#1
Hallo,

wenn ich etwas im Ausland bestelle und zu mir fliegen lasse kommt zwischendurch natürlich der Zoll und möchte gern Steuern eintreiben.
Dafür nimmt er ja normalerweise die Originalrechnung und den darauf zu findenden Betrag. Was macht der Zoll nun wenn auf der Rechnung ein Betrag in Bitcoins steht? Ich nehme an die BRD nimmt keine 19% Bitcoins entgegen? Cheesy

MfG

jarco
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