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Topic: Erste Erlaubnis für Kryptoverwahrgeschäft ging an Coinbase (Read 153 times)

legendary
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Erste Erlaubnis für Kryptoverwahrgeschäft ging an Coinbase
Ob diese Erlaubnis jetzt noch lange bestand hat? Es ist lediglich eine Vermutung, aber wenn gegeneinander gekämpft wird, dann kommt es zu unschönen Entscheidungen. Coinbase geht dabei um die Regulierung, damit sie ihre Geschäfte vermutlich für die Zukunft sichern und damit den Aktionären keine Angst eingejagt wird, ihr Geld zu verlieren. Das bei dem Beitrag von finanzen.net die Kryptowährung DigiToads erwähnt wird, finde ich unpassend.

Coinbase verklagt die SEC, DigiToads Presale lockt Bitcoin-Wale an
https://www.finanzen.net/nachricht/devisen/coinbase-verklagt-die-sec-digitoads-presale-lockt-bitcoin-wale-an-12434678

Coinbase verklagt die SEC
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Die SEC hat Coinbase vor einer Anklage gewarnt. Jetzt dreht die Krypto-Börse den Spieß um, verklagt die US-Behörde und fordert regulatorische Klarheit.
https://www.btc-echo.de/schlagzeilen/coinbase-verklagt-die-sec-163254/
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https://t1p.de/6ghrf
Eine weitere Lizenz zur Führung als Kryptoverwahrgeschäft wurde vergeben. Es ist die Lizenz Nummer 5 von der Bafin und geht an das Unternehmen Finoa. Diese Firma ist sicherlich nur einschlägigen Branchenkennern bekannt. Insbesondere, da sich ihr Geschäft an institutionelle Investoren richtet, ist es bestimmt für die meisten hier von uns unrelevant.
https://financefwd.com/de/finoa-lizenz/
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Und mit welcher Begründung sollte die Kündigung dann Bestand haben? Weil man eine Fiatwährung zu/von einem Dienstleister überweist, der von der Bafin die Erlaubnis für das Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts nach dem Kreditwesengesetz erhalten hat?
Warum sollte eine Bank eine Begründung für die Kündigung nennen müssen? Zumindestens bei einer ordentlichen Kündigung gemäß der üblichen AGB unter Einhaltung einer Kündigungsfrist wirst du einfach gar keine Begründung genannt bekommen, auch wenn du dir den Zusammenhang mit Kyptozahlungen denken kannst.Es steht der Bank ja frei ob Sie dich als Kunden haben mag oder nicht.
Lediglich bei eine fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund müssen Sie dir ja genau diesen wichtigen Grund nennen. Den Fehler werden Sie aber sicher nicht machen, denn dies wäre in der Tat anfechtbar in diesem Fall.
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Das würde bedeuten, dass deutsche Banken Girokonten nicht kündigen dürfen, wenn Ein- und Auszahlungen über Coinbase laufen...Huh
Wo is denn da jetzt der Zusammenhang?

'türlich dürfen deutsche Banken auch weiterhin Konten kündigen,
sich nen Coinbase-Account zuzulegen wird daran nichts ändern.  Cheesy

Und mit welcher Begründung sollte die Kündigung dann Bestand haben? Weil man eine Fiatwährung zu/von einem Dienstleister überweist, der von der Bafin die Erlaubnis für das Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts nach dem Kreditwesengesetz erhalten hat?
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Das würde bedeuten, dass deutsche Banken Girokonten nicht kündigen dürfen, wenn Ein- und Auszahlungen über Coinbase laufen...Huh
Wo is denn da jetzt der Zusammenhang?

'türlich dürfen deutsche Banken auch weiterhin Konten kündigen,
sich nen Coinbase-Account zuzulegen wird daran nichts ändern.  Cheesy
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Jetzt wird es natürlich interessant, wer von uns dort tradet und inwiefern man einen Mittelherkunfstnachweis einreichen muss. Ich bin gespannt, wer sich hier meldet.

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Das würde bedeuten, dass deutsche Banken Girokonten nicht kündigen dürfen, wenn Ein- und Auszahlungen über Coinbase laufen...Huh
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Habe ich heute Früh auch gelesen.
Hier noch der offizielle BaFin Link zu dem Thema:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_2021_06_28_Coinbase_Germany_Kryptoerlaubnis.html

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Die BaFin stellt klar, dass ausschließlich Dienstleister beaufsichtigt werden, die ihre Tätigkeit in Bezug auf Kryptowerte erbringen. Eine Aufsicht über die entsprechenden Kryptowerte oder Rechnungseinheiten selbst erfolgt nicht.
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Erste Erlaubnis für Kryptoverwahrgeschäft ging an Coinbase

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat erstmals einem Unternehmen eine Erlaubnis zur Verwahrung von Cyberdevisen gegeben. Die Coinbase Germany GmbH erhielt von der Behörde die Erlaubnis für das neu als Finanzdienstleistung eingeführte Kryptoverwahrgeschäft, wie die BaFin gestern mitteilte.

Eine solche Erlaubnis bietet nach Einschätzung von Fachleuten eine Startposition für die Entwicklung von kryptowertbasierten Geschäftsmodellen.

Im Jänner des vergangenen Jahres führte Deutschland die Erlaubnispflicht für das Kryptoverwahrgeschäft ein. Die BaFin habe sich kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit den komplexen Fragen dieses neuen Geschäftsmodells befasst, so die Behörde. Sie werde aber nur Dienstleister beaufsichtigen, die Tätigkeiten in Bezug auf Kryptowerte erbrächten.

Einzelne Cyberdevisen wie etwa Bitcoin würden weiterhin nicht beaufsichtigt. Die BaFin hat mehrfach vor Verlusten beim Handel mit Kryptowährungen gewarnt.

Quelle: https://orf.at/stories/3219103/
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