In den Coin/wallet würde ich nur die technische Seite implementieren. Eine rechtliche/unternehmerische Entscheidung zu implementieren, wäre schon zu starr. Ich stelle mir das so vor, dass es eine Institution "Schiedsgericht" gibt, die einen evtl. Fall nach einem Verteilschlüssel an die realen Schiedsrichterpersonen weiterleitet (nur den Streitgegenstand, Sachverhalt etc.). Die entscheiden dann und nach dem Ergebnis agiert das Schiedsgericht.
Welches Schiedsgericht du möchtest, kannst Du dann auch in deinem Wallet einstellen, so wie man jetzt schon auf seinem Router einstellen kann, welchen DNS-Server man will.
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Was macht man, wenn der escrow längere zeit unterwegs ist? Dürfen escrow Kollegen von ihm einspringen? (Wenn ja, wie wird das technisch realisiert?)[/quote]
Klar, (Urlaubs-) Vertretung ist möglich. Da die Verteilung nach gewissen und bewährten Kriterien verläuft, ist die Gefahr an einen parteiischen Schiedsrichter zu kommen gering.
Das sind Treuhänder, ggfs. noch ein wenig Mediatoren. Deren Entscheidung ist aber kein Urteil iSd. ZPO (Zivilprozessordnung). Bei einem Urteil eines Schiedsgerichtes könntest Du sogar einen staatlichen Zwangsvollstrecker vorbeischicken, der dann pfändet und Wertsachen einzieht. Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn Du über den Kauf hinaus noch einen weiteren Schaden hast (z.B. hast Du einen Miner schon weiterverkaufen können, aber dein Lieferant liefert nicht. Der entgangene Gewinn ist dann ein Vermögensschaden.)