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Topic: EuGH: Deutschland hat keine unabhängige Justiz (Read 133 times)

sr. member
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Da wir dieses Thema hier schon mal hatten aber der Thread geschlossen wurde mach ich dazu mal einen neuen auf.


Der EuGH hat nun bestätigt das es keine hinreichende unabhängige Justiz in Deutschland gibt, weshalb es Staatsanwaltschaften nicht mehr erlaubt ist EU Haftbefehle auszustellen.

Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. "Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte. Derzeit sei unklar, wie "überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können".


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/

Interessant wird es nun, ob nach Abschaffung des Weisungsrechts die Möglichkeit besteht, durch Ministerien eingestellte Strafverfahren, neu aufgearbeitet werden können.


es gab nie in der geschichte der menschheit eine unabhängige justz.

selbst der mächtigste staat der welt hatte ein finanzsystem und die justiz rannte nach diesem.

schaut euch die brexit briten an die sich unabhängig gemacht haben und nun von politischer gravitation durch handels macht defakto europäische gesetze diktiert bekommen werden bzw. frewillig dinge so übernehmen nur um mit europa handeln zu können
sr. member
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Da wir dieses Thema hier schon mal hatten aber der Thread geschlossen wurde mach ich dazu mal einen neuen auf.


Der EuGH hat nun bestätigt das es keine hinreichende unabhängige Justiz in Deutschland gibt, weshalb es Staatsanwaltschaften nicht mehr erlaubt ist EU Haftbefehle auszustellen.

Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. "Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte. Derzeit sei unklar, wie "überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können".


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/

Interessant wird es nun, ob nach Abschaffung des Weisungsrechts die Möglichkeit besteht, durch Ministerien eingestellte Strafverfahren, neu aufgearbeitet werden können.
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