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Topic: Exit Steuer (Read 257 times)

full member
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January 05, 2018, 03:51:30 PM
#3
Warum solltest Du überhaupt einen Coin versteuern müssen, den Du nicht verkauft (also auch keinen Gewinn erzielt) hast?

Wenn Du Dir nen Oldtimer kaufst und dann auswanderst, musst Du ja auch nich erst ne Steuer auf den Besitz des Fahrzeugs zahlen, bevor sie Dich rauslassen.

Sandram meint wohl die Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes und damit hat sie (?) durchaus eine berechtigte Frage.
Allerdings trifft diese Steuer meines Wissens nur zu, wenn die natürliche Person, die wegzieht, Anteile an Kapitalgesellschaften hält, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Wegzugsbesteuerung

Kryptos sollten davon also nicht betroffen sein. Natürlich ohne Gewähr, bin kein Steuerberater.
legendary
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January 04, 2018, 11:59:22 PM
#2
Warum solltest Du überhaupt einen Coin versteuern müssen, den Du nicht verkauft (also auch keinen Gewinn erzielt) hast?

Wenn Du Dir nen Oldtimer kaufst und dann auswanderst, musst Du ja auch nich erst ne Steuer auf den Besitz des Fahrzeugs zahlen, bevor sie Dich rauslassen.
newbie
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January 04, 2018, 10:40:12 PM
#1
Hi Freunde,

habe vor aus Deutschland auszuwandern und in ein anderes Land zu ziehen.
Wollte fragen wie Kryptowährungen bei der Abmeldung von Deutschland besteuert werden.

Nehmen wir an ich habe vor einer Woche einen Coin für 500€ eingekauft und er ist zum Zeitpunkt der Abmeldung aus Deutschland 2000€ Wert, jedoch habe ich ihn noch nicht verkauft.
Wird der Coin dann mit einem Wert von 500€ angesehen oder wird der Wert als 2000€ angesehen und entsprechend versteuert ?
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