Wenn Du Dir nen Oldtimer kaufst und dann auswanderst, musst Du ja auch nich erst ne Steuer auf den Besitz des Fahrzeugs zahlen, bevor sie Dich rauslassen.
Sandram meint wohl die Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes und damit hat sie (?) durchaus eine berechtigte Frage.
Allerdings trifft diese Steuer meines Wissens nur zu, wenn die natürliche Person, die wegzieht, Anteile an Kapitalgesellschaften hält, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Wegzugsbesteuerung
Kryptos sollten davon also nicht betroffen sein. Natürlich ohne Gewähr, bin kein Steuerberater.