Wenn offensichtlich ist, dass das Angebot nicht legal sein kann, macht sich auch der Konsument strafbar!
Nein. Genausowenig wie es einen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten gibt, gibt es umgekehrt eine Strafbarkeit alleine aus der Inkaufnahme der Schwarzkopie.
Ich weiß, die Rechteinhaber hören das nicht gern und versuchen mit allen Mitteln* dafür zu sorgen, dass die breite Öffentlichkeit den Eindruck hat, man hätte "Strafen" zu befürchten, wenn man "Raubkopien" guckt. Aber noch gilt hier in Deutschland das eherne rechtsstaatliche Grundprinzip: erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Und ein Verbot des Konsums von illegalen Streams lässt sich beim besten Willen aus keinem derzeit in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetz herleiten. Aus genau diesem Grund versuchen die Rechteinhaber, aus der Kopie, also dem Zwischenspeichern im Cache während des Streamens eine unerlaubte Vervielfältigung abzuleiten. Das ist natürlich technisch gesehen irgendwie nicht ganz von der Hand zu weisen, aber eben auch nicht ganz richtig und wird folgerichtig von den Gerichten mal so, mal so beurteilt.
Um es nochmal deutlich zu sagen: das Ansehen von illegalen Streams ist eindeutig nicht illegal.
Das Vervielfältigen des Streams ist es möglicherweise. Und während des Streams stellt der Computer nunmal notwendigerweise technisch bedingt eine Teilkopie her.
Strafbar ist aber auch das nicht wirklich, bzw. es wird nicht verfolgt.
Die Rechteinhaber wurden nach meinem Wissen in bisher jedem einzelnen Fall auf den privaten Klageweg verwiesen.
* inklusive Pflichtwerbung am Anfang von Kinofilmen und DVDs, die mich als ehrlichen Käufer davor warnt, ja kein "Raubkopierer" zu werden, eine der größten Unverschämtheiten, die ich als mündiger Bürger regelmäßig über mich ergehen lassen muss!