Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist, ohne einer vorherigen Abmahnung und Nennung von Gründen möglich. Des Weiteren geht das Kündigungsrecht aus dem Grundsatz der Privatautonomie der Bank hervor. So entschied im Übrigen auch der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 22/12).
Beste Grüße
Vanessa, Fidor Bank
So, hoffentlich hast Du etwas gelernt und hoffentlich haben einige der Mitleser wieder etwas gelernt. Die meisten, die sich bei Heise im Forum als dämliche Idioten geoutet haben, haben jedenfalls überhaupt nichts kappiert (https://heise.de/-3967944).
Diese Vanessa hat übrigens absolut recht und zwar nicht nur bezüglich der Fidor Bank. Es ist allerdings die Aufgabe der (aller!) Menschen, die Konsequenzen aus dieser Tatsache zu ziehen.