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Topic: Fiktive Frage: Wallet gekauft / geknackt / steuerliche sicht? (Read 149 times)

hero member
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Crypto Swap Exchange
Was meinst du mit "Fake"?

Man wird schon eine Wallet bekommen, wo xx oder xxx Bitcoin drauf liegen. Das glaube ich schon.

Die wallet.dat ist "getürkt", manipuliert, konstruiert, nenn' es, wie es dir beliebt. Die allerwenigsten zum Verkauf angebotenen wallet.dat sind echt und enthalten die Private Keys für die Public Keys, deren Public Adressen und "darauf liegende" Coins einem von Bitcoin Core angezeigt werden, wenn man so eine wallet.dat synchronisiert hat.

Du kannst eine normale wallet.dat nehmen, die Private Keys für keine Coins enthält. Du kannst geeignete Public Keys injizieren, "auf denen eine leckere Summe Coins liegen". (Der Betrüger kann sich möglicherweise sogar fast sparen, die Private Keys mit Bitmüll zu überschreiben. Aber ich kenne mich damit handwerklich nicht aus.) Anschließend wird die wallet.dat mit einem Wallet-Passwort verschlüsselt, was aber nur die Private Keys betrifft, die injizierten Public Keys kann man auch ohne das Wallet-Passwort erreichen und auslesen, sonst könnte ein Bitcoin Core ja keine Coins anzeigen.

Ein Käufer glaubt, diese manipulierte wallet.dat kontrolliert ein hübsches Häufchen Bitcoins, in Wahrheit sind da keine passenden Private Keys drin, selbst wenn du es schaffen solltest, das Wallet-Passwort zu knacken. Dann erst wird nämlich Bitcoin Core feststellen, daß die Private Keys nicht zu den Public Keys passen und einen Fehler anzeigen.

Das Ganze könnte man auch eine Gelddruckmaschine nennen, denn es gibt genug Dummköpfe und leichtgläubige Träumer, die glauben, sie können mit solchen gekauften wallet.dats einen Reibach machen.
hero member
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Was meinst du mit "Fake"?

Man könnte ja ach speziell für den Verkauf eine solche Wallet anlegen.

Bin zwar Laie, aber gibst du dir damit nicht selbst die Antwort? Wallet anlegen, XX BTC überweisen, Wallet zig-fach verkaufen, BTC Bestände wieder abziehen....
hero member
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Was meinst du mit "Fake"?

Man wird schon eine Wallet bekommen, wo xx oder xxx Bitcoin drauf liegen. Das glaube ich schon.
Wie oft diese Wallet bereits verkauft wurde und wer sich da schon alles die Zähne ausgebissen hat, steht auf einem anderen Blatt. Man könnte ja ach speziell für den Verkauf eine solche Wallet anlegen.

Prinzipiell bin ich bei dir, dass es an Betrug grenzt, so etwas zu verkaufen und dass es praktisch aussichtslos ist, die Wallet zu knacken (denn es werden schon viele versucht haben), aber als "Fake" würde ich das nicht bezeichnen?
hero member
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Crypto Swap Exchange
  • 99,9999999% aller angebotenen Wallets zum Knacken sind Fake. Wenn du da 'was kaufst, wirst du sehr wahrscheinlich abgezockt.
  • Solltest du wider Erwarten doch auf eine echte Wallet treffen (sehr unwahrscheinlich!), die genug Werte kontrolliert und du schaffst es, jene zu knacken, solltest du zur steuerlichen Sicherheit einfach mal einen Steuerberater in dieser Frage zu Rate ziehen. Denn wenn es sich gelohnt hat, möchtest du sicherlich steuerlich auf der richtigen Spur sein.
jr. member
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Ich würde mal vermuten, das würde so ähnlich gehandhabt werden als würdest du eine Wallet geschenkt bekommen.

Bei einer Schenkung wird zwischen Anschaffung und Wertsteigerung unterschieden. In dem Moment in dem man Zugriff auf die Wallet hat muss der komplette Wert der Wallet (abzüglich Freibetrag) mit der Schenkungssteuer versteuert werden. Wenn man die Coins dann über 1 Jahr hält ist die Wertsteigerung aber steuerfrei.

Im Falle der gekauften/gehackten wallet würde man die "Gewinne" der Anschaffung wohl irgendwo im Bereich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Sonstige Einkünfte ansiedeln (=persönlicher Steuersatz).

Neben der eigentlichen Steuer dürfte der Herkunftsnachweis aber problematischer sein. Wenn die wallet aus illegalen Quellen kommt, kannste dir dann im Zweifel aussuchen ob du die Quelle angibst und ggf. direkt Ermittlungen auslöst oder du die Quelle nicht angibst und die Gelder/Konten dann (bei ungewöhlich hohen Summen) wegen Geldwäscheverdacht eingefroren werden.

Bei legalen Quellen würde ich dennoch zu Fall B tendieren, um die Anschaffung einfach sauber zu dokumentieren und nicht irgendwann nach X Jahren HODL noch irgendwelche unterlagen beischaffen zu müssen.

Erstmal danke euch beiden. Ich denke es klingt sehr logisch da ein Hack ja keine Schenkung ist, ich denke selbst wenn der ehemalige Besitzer mir sie so überlässt geht er ja im Normalfall davon aus das es unmöglich ist dran zu kommen. Eine Schenkung dagegen ist anders.

Das heißt würde man beispielsweise 10 BTC bei einem Wert von 24k hacken (240k Wert) und die BTC fallen auf 5K (unwahrscheinlich aber wert = 50K) dann müsste man die 240K versteuern sagen wir einfach 50% = 120K und könnte sogar nur 20K pro Jahr verlust machen (als Privatperson) Heißt ich darf 120K behalten aber da ich nur noch 50K besitze, 120K Steuern abdrücken - 20K Verlust im Jahr dann würde ich leer ausgehen und hätte sogar 50K schulden?
hero member
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Ich würde mal vermuten, das würde so ähnlich gehandhabt werden als würdest du eine Wallet geschenkt bekommen.

Bei einer Schenkung wird zwischen Anschaffung und Wertsteigerung unterschieden. In dem Moment in dem man Zugriff auf die Wallet hat muss der komplette Wert der Wallet (abzüglich Freibetrag) mit der Schenkungssteuer versteuert werden. Wenn man die Coins dann über 1 Jahr hält ist die Wertsteigerung aber steuerfrei.

Im Falle der gekauften/gehackten wallet würde man die "Gewinne" der Anschaffung wohl irgendwo im Bereich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Sonstige Einkünfte ansiedeln (=persönlicher Steuersatz).

Neben der eigentlichen Steuer dürfte der Herkunftsnachweis aber problematischer sein. Wenn die wallet aus illegalen Quellen kommt, kannste dir dann im Zweifel aussuchen ob du die Quelle angibst und ggf. direkt Ermittlungen auslöst oder du die Quelle nicht angibst und die Gelder/Konten dann (bei ungewöhlich hohen Summen) wegen Geldwäscheverdacht eingefroren werden.

Bei legalen Quellen würde ich dennoch zu Fall B tendieren, um die Anschaffung einfach sauber zu dokumentieren und nicht irgendwann nach X Jahren HODL noch irgendwelche unterlagen beischaffen zu müssen.
legendary
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Ich kaufe mir eine Wallet.dat (gibt da große Webseiten die 5 / 10 Jahre bestehen) schaffe es die zu hacken / bin dann im Besitz der Privatkeys / erstelle mir eine Wallet und ziehe mir die Runter.
Ich denke wenn du die walllet.dat kaufst zu einem bestimmten Preis ist es egal was du für einen Preis bezahlt hast das ja der inhalt und der wert der Wallet dir nun gehört.
Sprich wenn du diese Wallet gnackst und zugriff auf den Wert hast wird es höchstwahrscheinlich so sein das diesen auch versteuern musst.

Fall A: Ich belasse die 1 weiteres Jahr in meinem Besitz und ziehe mir dann ein Teil auf meine Bank.
Durchaus möglich das es so sein kann , vermutlich wird aber ein herkunftsnachweis verlangt.

Frage: Wie sieht das ganze Steuerlich aus? Theoretisch lagen die seid Jahren auf der Wallet, ob der Vorbesitzer die versteuer hat (falls überhaupt noch zu ermitteln) lasse ich mal offen aber so weit ich verstehe muss man nur die Herkunft nachweisen (auch schwer).
Das ist egal was davor gewesen ist sobald du der besitzer bist , wird es normalerweise ab denn Zeitpunkt wo du in den besitz kommst der Coins gerechnet.
Zudem kommt aufjedenfall die nachweispflicht wo die coins herkommen und wie sie in deinen besitz kammen.

So ist aufjedenfall mein denken aber um auf nummer sicher zu gehen würde ich einen Anwalt der für Krypto und die dafür Rechtlichen Grundlagen spezialisiert ist aufsuchen.
jr. member
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Ich bin kürzlich auf eine Webseite gestoßen die BTC Wallets verkauft, manche sachen hören sich auch glaubwürdig an in Hinsicht auf die Herkunft, das sich das trotzdem nicht legal anhört kann ich nachvollziehen aber ich frage mich wie das Steuerlich ist wenn folgender Fiktive Fall eintreffen würde:

Ich kaufe mir eine Wallet.dat (gibt da große Webseiten die 5 / 10 Jahre bestehen) schaffe es die zu hacken / bin dann im Besitz der Privatkeys / erstelle mir eine Wallet und ziehe mir die Runter.

Fall A: Ich belasse die 1 weiteres Jahr in meinem Besitz und ziehe mir dann ein Teil auf meine Bank.

Fall B: Ich ziehe mir die ganzen coins runter und wechsel die in Euro.

Frage: Wie sieht das ganze Steuerlich aus? Theoretisch lagen die seid Jahren auf der Wallet, ob der Vorbesitzer die versteuer hat (falls überhaupt noch zu ermitteln) lasse ich mal offen aber so weit ich verstehe muss man nur die Herkunft nachweisen (auch schwer).

Ich denke mir auch schlimmsten falls wurden die Wallets gehackt und werden jetzt im Internet verscherbelt und es bleibt Illegal, bestenfalls findet man aber den Besitzer Heraus (z.B. über Foren) und klärt ob man wirklich so gesehen jetzt der Besitzer ist, dam an es gekauft hat.
Klar findet man keine Wallet die man mal eben Hackt aber das ganze ist ja auch eine Fiktive Frage.
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