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Topic: Frage bezüglich Anschaffungskosten & Werbungskosten? (Read 91 times)

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Wäre mir nicht bekannt, dass die Beschränkung der berlustverrechnung im Spot trading greift... Huh

Was spread und fees angeht kommt das ja drauf an wie die Börse die daten ausspuckt und mit welchem Tool du das aufbereitest....
Vom cfd trading kenne ich nur 3 kategorien: margin trading profit / loss / fees...
Spread fließt dabei logischerweise in den profit/loss ein, rollover fees sind separate Transaktionen....

Nein gilt nicht für Sport, nur für Termingeschäfte war ein dummes Beispiel von mir Cheesy
So meinte ich es eher:
Future Trading 2 Positionen, 1x BTC Gewinn 100.000€ und 1x ETH Verlust 30.000€.
Bei diesem Beispiel dürfte man nur 20.000€ gegen rechnen.

Aber soweit ich weiß gilt das nicht für Fees und Rollover Fees.

Mal ne andere Frage:
Die Rollover Fees unterliegen auch der Abgeltungssteuer richtig ?
Also kann ich diese komplett vom Gewinn abziehen ?
Wie sieht es mit den Maker / Taker Fees aus ?
Auch komplett absetzbar ?

Transaktion Fees von Wallets gehören ja zu den Werbungskosten, die könnte ich ja garnicht komplett absetzen da sie schon im Pauschbetrag geregelt sind richtig ?
hero member
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Wäre mir nicht bekannt, dass die Beschränkung der berlustverrechnung im Spot trading greift... Huh

Was spread und fees angeht kommt das ja drauf an wie die Börse die daten ausspuckt und mit welchem Tool du das aufbereitest....
Vom cfd trading kenne ich nur 3 kategorien: margin trading profit / loss / fees...
Spread fließt dabei logischerweise in den profit/loss ein, rollover fees sind separate Transaktionen....
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Bei Futures dürfte die begrenzte verlustbeschränkung von 20k gelten. Vermute mal das gilt auch für "verluste" durch Ausgaben.....

Hier geht es um den Verlustverrechnungstopf

Ich mache mit BTC gewinn 100.000€
Ich mach mit Immobilie verlust von 30.000€
Dann kann ich nur 20.000€ anrechnen von den 30.000€.

Das was ich meine sind die Gebühren für das öffnen und schließen des Trades, für die Exchange Gebühren um USDC in Fiat zu wechseln und um die Gas Fees.
Diese haben mit dem Verlustverrechnungstopf nichts zutun.
hero member
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Es gibt extra einen Faden für steuerfragen.....
https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673755

Denke da ist die frage besser aufgehoben.
Mit welchem Tool machst du denn die Steuererklärung?

Bei Futures dürfte die begrenzte verlustbeschränkung von 20k gelten. Vermute mal das gilt auch für "verluste" durch Ausgaben.....
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Hallo liebes Forum,
hätte da ein dringliches Anliegen.

Ich bin grade dabei meine Steuererklärung zu machen und hätte nun 2 Fragen.

1) Darf man alle Anschaffungskosten & Werbungskosten von dem Gewinn abziehen bei der Kapitalertragssteuer, oder gibt es bestimmte Grenzen ?

2) Darf man alle Anschaffungskosten & Werbungskosten von dem Gewinn abziehen bei der Einkommenssteuer, oder gibt es bestimmte Grenzen ?

Das wars eigentlich schon Smiley
Vielen lieben Dank


PS:
Ich bin vollzeit Krypto Trader, Ich trade Future Contacte und die Börse zahlt mich in USDC aus.
Somit findet bei mir 2 Steuervorgänge statt.
1x Future Trading = Kapitalertragssteuer
1x Veräußerungsgeschäft = Einkommenssteuer

Beim Future Trading sind die Anschaffungskosten die Maker und Taker Gebühr
Und die Werbungskosten sind die Transaktionsgebühr vom Broker zu meiner Wallet.

Beim Veräußerungsgeschäft sind die Anschaffungskosten die Exchange Gebühren von USDC zu EUR
Und die Werbungskosten sind auch hier die Transaktionsgebühr von meiner Wallet zum Exchanger.
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