Hallo Leute
Als Anfänger stelle ich mal folgende Fragen.
1; Was passiert mit Transaktionen von z.b. Electrum und Co., für die man z.b. auf Grund des Verlustes.... ect. seines Seeds nicht mehr rekonstruieren kann, in Bezug auf die
abzugebenden Steuern (auch wenn hypothetisch die Gewinne bei der Weitergabe nur 5 bis 10Euro gewesen wären und der Jahresumsatz unter dem Jahresfreibetrag liegt)?
2; Sind die Wallet-Adressen ( einer Wallet oder mehrerer wallets) von Co. und Electrum oder anonymen Internet-Wallets einer Person zuzuordnen?.z.b. durch IP Adressen
3; Was wenn man Bitcoins privat weitergegeben hat und die Empfangsperson auf Grund von fehlenden Personalien nicht bestimmen kann?
4; Was wenn nach dem Fall 3; der Hype der Bitcoins so enorm verlaufen ist und der Gewinn aus 1; vorliegt, aber die Veräußerung wegen Fall 1 und 2 nicht mehr beweisbar
ist?
5; Was macht eine deutsche Behörde mit den Nutzern von Bitcon Mixer Servicen und kann man den Nutzern die Inanspruchnahme dieser Programme nicht
nachweisen( z.b. durch die Wallet-Adresse der Firma für die Gebühr der Dienstleistung)?
&; Würde Blockchain und Co. Strafanzeige oder Monitoring betreiben, wenn man eine Transaktion von deren Wallet einleiten würde und bei der eine Splittung der
Bitcoins zu beobachten wäre und können diese die Nutzung eines Mixer Services genau zuordnen?
Hoffe das sich jemand auskennt und fachkompetente Anmerkungen einbringt!
Gruß
der newbie ERBEL