Das passt auch prima ins Thema Rechtsverständnis von Vater Staat:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-soll-hintergrundgespraeche-mit-journalisten-offenlegen-a-1135134.html
Hintergrund: Merkel zitierte im Höhepunkt der sog. Flüchtlingskrise Journalisen ins Kanzleramt um sie 'einzunorden' wie und was über die Flüchtlinge zu berichten sei. Familien zeigen usw.
Das war nicht in Ordnung, deshalb das Verfahren gegen das Kanzleramt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Kanzleramt hat die Frechheit besessen gegen das negative Urteil in Berufung zu gehen.
Mittlerweile hat der 6. Senat der OVG Berlin-Brandenburg am 08.03.2017 unter dem Aktenzeichen OVG 6 S 1.17 der Beschwerde des Kanzleramt statt gegeben und die erstinstanzliche Entscheidung des VG Berlin vom 22.12.2016 unter dem Aktenzeichen 27 L 369.16 geändert und den Antrag des Journalisten insgesamt zurückgewiesen.
Afaik, bezieht sich der Beschluss nur auf das Eilverfahren, eine Entscheidung in der / den Hauptsacheverfahren steht nach meinem jetzigen Kenntnisstand noch aus.
Tenor:
- Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter teilweiser Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Dezember 2016 der Antrag des Antragstellers insgesamt zurückgewiesen.
- Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsteller.
- Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
...
- Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
Quellen:
Gruß Carsten.